Für die Vielzahl der pflegenden Angehörigen ist die vorgesehene Beschränkung des Unterhaltsrückgriffs auf Einkommen über 100.000 € im Jahr besonders wichtig. Gerade sie leisten einen großen gesellschaftlichen Beitrag, indem sie ihre pflegebedürftigen Angehörigen begleiten und unterstützen. Sie müssen finanziell entlastet werden, wenn eine Heimunterbringung notwendig wird. Zudem dürfen die Eltern von erwachsenen behinderten Menschen nicht bis an ihr Lebensende für erforderliche Eingliederungshilfeleistungen herangezogen werden.
Nachrichten
Verbandsleben 17. Berliner Freiwilligenbörse im Roten Rathaus
Am 4. Mai findet im und vor dem Roten Rathaus wieder die Berliner Freiwilligenbörse statt. Unser ehrenamtlicher Besuchsdienst, vertreten durch das…
Mehr lesenAngehörigenentlastungsgesetz in der Pflege unverzüglich umsetzten
Pressemeldung
Mit einer dringenden Aufforderung, das Angehörigenentlastungsgesetz in der Pflege unverzüglich zu verabschieden hat sich die SoVD Landesvorsitzende Ursula Engelen-Kefer an den Senat von Berlin sowie die Landesregierung von Brandenburg gewandt.
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