Direkt zu den Inhalten springen

Ehrenamtliche*r Richter*in für die Sozialgerichte

Ehrenamtliche*r Richter*in haben beim Sozialgericht eine wichtige Funktion: Als juristische Laien wirken in jeder mündlichen Verhandlung der Kammer (Spruchkörper) neben einem*r Berufsrichter*in (Vorsitzende) zwei ehrenamtliche Richter*innen als Beisitzer mit. Wird ein Verfahren durch Urteil entschieden, sind die ehrenamtliche*r Richter*innen an der Entscheidung gleichberechtigt beteiligt.

Unser Verband kann ehrenamtliche Richter*innen für die Sozialgerichte zur Berufung vorschlagen. Mit einer Amtszeit von fünf Jahren vertreten diese dann die Perspektive der Bürger*innen in Sozialgerichtsverfahren.

Alles Wissenswertes zu ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern

Die Aufgabe als ehrenamtliche Richterin / ehrenamtlicher Richter an Sozialgereichten umfasst viel Verantwortung. Alle wichtigen Fragen beantworten wir Ihnen hier.

Ehrenamtliche Richter*in beim Sozialgericht können deutsche Staatsangehörige werden, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht von Gesetzes wegen vom Amt ausgeschlossen sind. Ihr Wohnsitz oder ihre gewerbliche/berufliche Niederlassung liegen innerhalb des angestrebten Sozialgerichtsbezirks.

Eine Bewerbung beim Sozialgericht ist nicht möglich. Ehrenamtliche Richter*innen werden vielmehr von Organisationen vorgeschlagen. Der SoVD Sozialverband ist eine vorschlagsberechtigte Organisation.

In den Verhandlungen treffen Ehrenamtliche*r Richter*innen auf viele verschiedene Menschen und bekommen Einblicke in deren persönliches Schicksal.

Sie bringen Ihre Lebenserfahrung in die Verhandlungen ein und haben dort die gleichen Rechte wie die Berufsrichter*innen, die die Verhandlung leiten: Sie können Fragen stellen, das Wort ergreifen und sind an der Beratung und Abstimmung gleichberechtigt beteiligt.

Die ehrenamtliche*r Richter*innen wirken an allen während der mündlichen Verhandlung zu erlassenden Entscheidungen des Gerichts mit. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende hat Ihnen auf Verlangen zu gestatten, zur Sache gehörende Fragen an die Prozessbeteiligten, die Zeugen oder die Sachverständigen zu stellen. Eigentlicher Schwerpunkt Ihrer Mitwirkung ist die gemeinsame Beratung des Falles. Die Beratung ist geheim. Dies bedeutet, dass auch ehrenamtliche*r Richter*innen über den Gang der Beratung und die abschließende Abstimmung Außenstehenden gegenüber striktes Stillschweigen zu bewahren haben.

Besondere Kenntnisse müssen Sie nicht mitbringen. Sie sollten ein Interesse an sozialrechtlichen Fragestellungen haben.

Die ehrenamtlichen Richter*innen sind in gleichem Maße wie Berufsrichter*innen unabhängig und nur Gesetz und Recht unterworfen. Sie sind in ihrem Richteramt an Weisungen nicht gebunden. Oberste richterliche Pflicht ist die Unparteilichkeit. Richterinnen und Richter dürfen sich bei der Ausübung ihres Amtes nicht von Zu- oder Abneigung gegenüber den Beteiligten beeinflussen lassen. In ihrem äußeren Verhalten müssen sie alles vermeiden, was geeignet sein könnte, bei anderen Personen Zweifel an ihrer Unparteilichkeit zu erwecken. Zu eigenen Ermittlungen (Zeugenvernehmungen, Ortsbesichtigungen usw.) sind sie nicht befugt.

Vor Beginn ihrer Tätigkeit werden die ehrenamtlichen Richter*innen in öffentlicher Sitzung des Gerichts durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden vereidigt. Die Vereidigung gilt für die Dauer des Amtes. Bei einer Wiederwahl ist eine erneute Vereidigung nicht erforderlich, wenn sich

Ehrenamtliche Richter*innen werden für fünf Jahre berufen. Eine erneute Berufung ist möglich, sofern sie weiterhin von der vorschlagsberechtigten Stelle vorgeschlagen werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen können ehrenamtliche Richterinnen und Richter vorzeitig aus dem Amt entlassen werden, etwa wenn sie schwerwiegend erkranken und einen Antrag auf Entlassung stellen.

Ehrenamtliche Richter*innen haben die gleichen Rechte wie Berufsrichterinnen und Berufsrichter. Sie sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen; dies garantiert Artikel 97 des Grundgesetzes. Ehrenamtliche Richterinnen und Richter dürfen bei ihrer Tätigkeit nicht behindert und wegen der Übernahme oder Ausübung ihres Amtes nicht benachteiligt werden.

Ehrenamtliche Richter*innen sind gesetzlich unfallversichert. Die Tätigkeit wird nicht vergütet. Ehrenamtliche Richter*innen erhalten aber eine Entschädigung für notwendige Fahrkosten, Zeitaufwand und Verdienstausfall nach den Vorschriften des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG).

Zu den Pflichten der ehrenamtlichen Richter*innen gehört es, ihr Amt anzutreten, zu den Verhandlungen pünktlich zu erscheinen und sich an der Beratung und Abstimmung zu beteiligen. Besonders wichtig ist die Beachtung des Beratungsgeheimnisses: Die ehrenamtlichen Richter*innen müssen nach Außen Stillschweigen über den Inhalt der Beratungen und Abstimmungen wahren!

Die für den jeweiligen Sitzungstag bestimmten ehrenamtlichen Richter*innen sind "gesetzliche Richter" im Sinne des Grundgesetzes. Sie dürfen daher der Sitzung, zu der sie geladen sind, nur aus zwingenden Gründen fernbleiben.

Bei Verhinderung ist es unerlässlich, nach Erhalt der Ladung die Geschäftsstelle umgehend schriftlich unter Angabe der Gründe zu verständigen. Bei kurzfristiger Verhinderung ist dies darüber hinaus sofort vorab fernmündlich oder per Telefax mitzuteilen.

Gegen ehrenamtliche Richter*innen, die sich ohne genügende Entschuldigung zu der Sitzung nicht oder nicht rechtzeitig einfinden oder die sich ihren Pflichten in anderer Weise entziehen, kann ein Ordnungsgeld bis zu 1.000.- EUR festgesetzt werden. Zugleich können ihnen die durch ihr Fehlverhalten verursachten Kosten auferlegt werden. Bei nachträglicher genügender Entschuldigung kann die Entscheidung ganz oder teilweise zurückgenommen werden.

Alle Informationen haben wir Ihnen in unserem Merkblatt zusammengefasst. Auch finden Sie direkt auf der Website des Berliner Sozialgerichts weiterführende Informationen.


Jetzt mitmachen!

Sie möchten Mitglied im SoVD werden?

Dann laden Sie sich hier den Mitgliedsantrag als pdf-Dokument herunter, füllen Sie ihn aus und schicken Sie ihn unterschrieben an uns zurück. Sie können ihn hier auch gleich online ausfüllen.

Wir freuen uns auf Sie!

Jetzt Mitglied werden!