Direkt zu den Inhalten springen
Tür eines Behinderten-WCs

Der Euro-WC-Schlüssel für behindertengerechte WCs

Der Euroschlüssel ermöglicht es körperlich beeinträchtigten Menschen, mit einem Einheitsschlüssel selbstständig Zugang zu behindertengerechten sanitären Anlagen und Einrichtungen zu erhalten, z. B. an teilnehmenden Autobahn- und Bahnhofstoiletten, aber auch für öffentliche Toiletten in Fußgängerzonen, Museen oder Behörden.

Berechtige Menschen für den Euro-WC-Schlüssel

Der Schlüssel wird ausschließlich an Menschen ausgehändigt, die auf behindertengerechte Toiletten angewiesen sind. Um den Euroschlüssel zu beantragen, müssen Sie nachweisen können, dass Sie für den Schlüssel berechtigt sind.

Der SoVD ist darauf bedacht, dass der Schlüssel Menschen mit einer Behinderung ausgehändigt wird, die auf behindertengerechte Toiletten angewiesen sind. Das sind:

  • Schwerbehinderte Menschen, bei denen im Schwerbehindertenausweis entweder das Merkzeichen aG, B, H, oder BL oder das Merkzeichen G und der GdB ab 70 und aufwärts enthalten ist.
  • Ebenso zählen hilfsbedürftige Schwerbehinderte, schwer Geh- oder Sehbehinderte, Stomaträger und Rollstuhlfahrer zum berechtigten Personenkreis.
  • Aber auch Menschen mit Multipler Sklerose, chronisch entzündlichen Darmerkrankungen wie Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa und Personen mit chronischen Blasenentzündungen.

Der Euro-WC-Schlüssel beim SoVD

Berechtigte können den Euro-WC-Schlüssel in unserer Landesgeschäftsstelle, Kurfürstenstr. 131, 10785 Berlin, erhalten.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin: Telefon 030 263 938 27, Frau Domröse, oder senden Sie eine E-Mail an: post(at)sovd-bbg.de.

Bitte bringen Sie folgende Nachweise mit:

  • Schwerbehindertenausweis oder Bescheinigung eines Arztes über eine chronische Erkrankung (siehe oben)
  • Kopie des Personalausweises

Sie erhalten den Schlüssel gegen eine Gebühr von 28,90 € (bitte passend bereithalten).