„An Stelle weiterer Beratungsstellen für Arbeitgeber ist die Beschäftigungspflicht für Schwerbehinderte auszubauen“, fordert die Vorsitzende des SoVD-Landesverbandes Ursula Engelen-Kefer. In einem Schreiben an die Regierungen von Berlin und Brandenburg stellt Engelen-Kefer fest: „Wir haben als SoVD den Gesetzgebungsprozess des Teilhabestärkungsgesetzes ausführlich begleitet und eine Vielzahl von Neuerungen im Recht der Rehabilitation und Teilhabe gewürdigt.“ Zu nennen seien hier insbesondere die gesetzlichen Regelungen zu Gewaltschutz, Ausweitung im Budget für Ausbildung, Einsatz von Assistenzhunden und zu leistungsberechtigten Personen bei der Eingliederungshilfe.
„Allerdings haben wir als SoVD bereits im Gesetzgebungsverfahren mit Nachdruck unsere Kritik an den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber zum Ausdruck gebracht“, so Engelen-Kefer. „Es gibt bereits eine Gesetzespflicht der Arbeitgeber, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen – hierfür dauerhaft zusätzliche Informationsangebote zu finanzieren, erscheint kaum einsichtig. Zudem binden die neuen Ansprechstellen finanzielle Mittel der Ausgleichsabgabe, die etwa für barrierefreie Arbeitsplatzanpassungen oder Arbeitsassistenzen dringend benötigt werden. Die Neuregelung wirkt so auch zulasten der Unternehmen, die ihre Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen erfüllen.“
Diese Einheitlichen Ansprechstellen sollen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen informieren, beraten und unterstützen. Sie werden aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert und von den Integrationsämtern beauftragt. Offen ist, wer die Aufgabe vor Ort übernehmen wird. Das Gesetz nennt hier sowohl die Integrationsfachdienste als auch „andere geeignete Träger“. Dazu Engelen-Kefer „Wir fordern Sie als politisch Verantwortliche in Berlin und Brandenburg auf: Setzen Sie sich dafür ein, dass die Integrationsfachdienste – und nicht andere Träger – als Einheitliche Ansprechstellen beauftragt werden.“