Direkt zu den Inhalten springen

Dramatischer Anstieg bei Partnerschaftsgewalt – dringend mehr Schutzplätze für gewaltbetroffene Frauen und Kinder nötig!

Aktuelles

„Angesichts des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen am 25.11. fordern wir als SoVD, in Berlin und Brandenburg endlich wirksame Gegenmaßnahmen zu ergreifen“, so die SoVD-Landesvorsitzende Ursula Engelen-Kefer. Das Ausmaß häuslicher Gewalt hat erschreckende Dimensionen angenommen. Bundesweit erfährt etwa ein Viertel aller Frauen in ihrem Leben zumindest einmal Gewalt im häuslichen Bereich. Für Berlin sind über 17.000 aktenkundige Fälle allein im vergangenen Jahr zu verzeichnen. In Brandenburg waren es 2021 über 5.000. „Besonders betroffen sind wir als SoVD von dem zu beobachtenden Anstieg häuslicher Gewalt im ganzen Bundesgebiet – allein in Berlin etwa 15 Prozent seit 2019. Damit liegt Berlin weit über dem Bundesdurchschnitt“, stellt Engelen-Kefer fest.

Foto: Heike Roß-Ritterbusch, Mitglied im Fachausschuss „Gewalt gegen Frauen beenden - Zugang für alle zu Schutz, Hilfe und Unterstützung“ des Deutschen Frauenrates

Deshalb verlangt der SoVD endlich die vollständige Umsetzung der Istanbul Konvention, die bereits 2011 als bisher stärkstes Instrument zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt verabschiedet wurde. „Schon seit langem kritisieren wir den eklatanten Mangel an einer bedarfsgerechten Finanzierung von Frauenhäusern, sowohl in Berlin, als auch in Brandenburg“, stellt die Landesvorsitzende fest. Zudem fehlen noch immer barrierefreie Schutzeinrichtungen und Schutzplätze für Frauen und Kinder mit Behinderungen. In Berlin und in Brandenburg gibt es nicht einmal die Hälfte der Frauenhausplätze, die von der Istanbul Konvention als Mindeststandard vorgesehen sind.

„Für die Umsetzung der Istanbul Konvention auf Länderebene sind zusätzlich ausreichende Bundesmittel und deren Ergänzung in den Länderhaushalten unverzichtbar. Dies darf nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungs-gerichtes nicht dem „Rotstift“ drohender Sparmaßnahmen zum Opfer fallen“, verlangt Engelen-Kefer. „Unerlässlich ist eine bundeseinheitliche Finanzierung aller Maßnahmen des Gewaltschutzes. Jede gewaltbetroffene Frau muss – insbesondere in einer akuten Gefährdungssituation – Zugang zu wirksamem Schutz haben.“ Nach den Vorgaben der Istanbul Konvention läge der Mindestbedarf an Frauenhausplätzen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder in Berlin bei rund 920 Plätzen. Bisher gibt es jedoch nur 7 Frauenhäuser mit 422 Plätzen. Für Brandenburg läge der Bedarf gegenwärtig bei rund 250 Familienplätze. Es stehen aber derzeit nur 123 Familienplätze in 23 Frauenschutzeinrichtungen zur Verfügung.

Beide Bundesländer haben zwar in den letzten Jahren den Ausbau an Schutzplätzen vorangetrieben – allerdings bei weitem zu langsam und nicht in ausreichendem Maß. Für den bedarfsgerechten und flächendeckenden Ausbau des Schutz- und Hilfeangebotes sind die öffentlichen finanziellen Mittel vielfach nicht vorhanden. Dies gilt noch mehr für gewaltbetroffene Frauen und Kinder mit Behinderungen oder anderen spezifischen Unterstützungsbedarfen. Hierbei fehlt es vollständig an der erforderlichen öffentlichen Finanzierung.

Die Berliner Anwältin und Autorin Christina Clemm, die anlässlich des diesjährigen Aktionstages am 25.11. neben der Rechtsanwältin Asha Hedayati als Referentin am 22.11. zu einer Konferenz der Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport zum Thema eingeladen war, hat diese dramatische Lage mit einem eindrucksvollen Bild veranschaulicht. Würde es für jede vom (Ex-)Partner in Deutschland ermordete Frau eine Schweigeminute geben, müsste über 2 Stunden geschwiegen werden. Das gleiche Gedenken für alle Frauen, die einen Tötungsversuch überlebt haben, würde bedeuten, über 6 Stunden zu schweigen.

Den Flyer in leichter Sprache "Was ist ein Frauenhaus? Wie finde ich Hilfe" finden Sie hier.

Zur Bundesweiten Frauenhaussuche gelangen Sie hier.