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"Dienstagsrunde": Rechte und Unterstützungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige

Aktuelles

In der SoVD-Beratungsstelle in Brandenburg an der Havel treffen sich viermal im Jahr SoVD-Mitglieder und Interessierte zum Austausch über sozialrechtliche Themen wie Pflege, Rente, Behinderung, Grundsicherung, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und vieles mehr.

Frank Gerstmann, SoVD-Sozialberater lädt Ratsuchende gerne zum Informationsaustausch und Beratung ein.

Die nächsten „Dienstagsrunden“ finden am 09. September von 15 - 17 Uhr zu dem Thema „Schwerbehinderung beantragen oder überprüfen lassen- was muss ich wissen und beachten?“ und am 02. Dezember von 15-17 Uhr „Meine persönliche Vorsorge- Patientenverfügung, Vollmacht und Co“ statt. 

Ort: SoVD-Beratungsstelle, Ritterstrasse 91, 14770 Brandenburg an der Havel. Um Anmeldung wird gebeten. Ansprechpartner: Frank Gerstmann: Telefon: 0175 1968636, E-Mail: ks.brandenburg@sovd-bbg.de. 

Die „Dienstagsrunde“ im Juni widmete sich dem Thema: „Rechte und Unterstützungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige“

Pflegende Angehörige sind Tag und Nacht im Einsatz. Sie managen nicht nur ihr eigenes Leben, sondern auch das der pflegebedürftigen Person. Sie stellen Anträge, besorgen Rezepte und Weiterbewilligungen, bereiten Mahlzeiten zu und stellen ihre eigenen Wünsche und Hobbys oft hinten an.

In Zahlen heißt das: 5,7 Millionen Menschen wurden 2023 gepflegt, davon über 67% aller pflegebedürftigen Menschen zu Hause, 14% davon stationär und 19% von Pflege- und Betreuungsdiensten. (Quelle: Statistischen Bundesamt (Destatis) 2025)

Die Zahl von 5,7 Millionen wird steigen, die Bevölkerung wird immer älter und der medizinische Fortschritt und die Behandlung von chronischen Erkrankungen besser behandelbar. Seit 2017 hat sich die Definition des „Pflegebedürftigkeitsbegriffes“ erweitert, um geistige und psychische Erkrankungen (z.B. Demenz).

Beratung und Information ist das wichtigste „Hilfsmittel“ für pflegende Menschen. Der Sozialverband Deutschland kann im Rahmen seiner Alltags- und Sozialberatung Unterstützung bieten und Ratsuchenden mit wichtigen Informationen zur Seite stehen. 

Welche gesetzlichen Ansprüche und finanzielle Unterstützung gibt es: 

Die Pflegestützpunkte in Berlin und Brandenburg sowie die Verbraucherzentralen in Berlin und Brandenburg bieten kostenlose, kompetente und Individuelle Beratung an.

Pflegekassen bieten kostenlose Pflegekurse für pflegende Angehörige und ehrenamtlich Pflegende an. Diese Kurse sind gesetzlich vorgeschrieben und sollen helfen, die Pflege zu erleichtern und zu verbessern sowie pflegebedingte Belastungen zu mindern. 

Die Pflegezeit und Familienpflegezeit ermöglicht berufstätigen Angehörigen eine Freistellung von der Arbeit, um pflegebedürftige Familienmitglieder zu unterstützen. Es gibt zwei Hauptmodelle: Kurzzeitige Arbeitsverhinderung (bis zu 10 Tage) und Familienpflegezeit (bis zu 24 Monate teilweise Freistellung). 

Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Pflegeversicherung Rentenbeiträge für pflegende Angehörige. Diese Beiträge werden gezahlt, um die soziale Absicherung der Pflegeperson zu gewährleisten und ihre spätere Rente zu verbessern. 

Der Entlastungsbetrag von 131€ ist eine monatliche Leistung für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1, die zu Hause gepflegt werden. Er dient dazu, pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern. Der Betrag kann für verschiedene Leistungen genutzt werden, wie z.B. Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Leistungen ambulanter Pflegedienst oder Angebote zur Unterstützung im Alltag. 

Das Pflegegeld ist eine monatliche finanzielle Unterstützung, die Pflegebedürftige von ihrer Pflegekasse erhalten, wenn sie zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt werden. Es soll dazu dienen, die Kosten für die häusliche Pflege zu decken und den Pflegebedürftigen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. 

Die Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege genannt, ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die es Pflegebedürftigen ermöglicht, vorübergehend eine andere Pflegeperson zu erhalten, wenn die reguläre Pflegeperson verhindert ist, z.B. wegen Urlaub oder Krankheit. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher haben Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn sie von Angehörigen zu Hause gepflegt werden. Ab dem 1. Juli 2025 werden die Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengefasst, der flexibel für beide Leistungen genutzt werden kann. 

Medizinisch notwendige Fahrten, wie z.B. Fahrten zu Arztterminen oder Therapien, können von Ärzten verordnet werden, wenn sie aus zwingenden medizinischen Gründen erforderlich sind. Die Krankenkasse übernimmt dann unter Umständen die Kosten für diese Fahrten. 

Ihr Beitrag ist gefragt: 

Wie sind Ihre Erfahrungen als Pflegeperson? Wo wurden Sie gut beraten oder wie finden Sie Ihre persönliche Auszeit? Schreiben Sie uns gerne unter redaktion(at)sovd-bbg.de oder besuchen eine der „Dienstagsrunden“ und teilen Ihre Erfahrungen mit. Vielen Dank!