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Kreisverband Tiergarten-Wedding: Bilanz der aktuellen Sozialberatung

Verbandsleben

Joachim Krüger, Kreisvorsitzender und 2. Landesvorsitzender berät seine Mitglieder in Alltags- und sozialrechtlichen Fragen.

In diesem Beitrag berichtet Joachim Krüger über die Sozialberatung der letzten drei Monate im Kreisverband Tiergarten-Wedding und mit welchen Fragen die ratsuchenden Mitglieder an ihn und sein Beratungsteam herangetreten sind. 

Nach einer längeren krankheitsbedingten Pause konnte Joachim Krüger, Kreisvorsitzender, mit seinem ehrenamtlichen Berater*innen im Oktober 2024 die Sozialberatung im SoVD Kreisverband Tiergarten-Wedding wieder aufnehmen. Die letzten drei Monate des Jahres eignen sich gut, um Bilanz zu ziehen und einen Überblick zu geben.

Der SoVD Kreisverband Tiergarten-Wedding zählt ca. 600 Mitglieder, davon viele mit mehr als 10 Jahren Zugehörigkeit. Etwa die Hälfte der sogenannten „Bestandsmitglieder“ kamen zur Beratung wegen eines Antrags auf Weitergewährung der Erwerbsminderungsrente oder eines Neuantrages auf Erwerbsminderung. 

Aber auch die Verschlimmerung der bestehenden Behinderung (Verschlimmerungsantrag), die Herabsetzung des Grades der Behinderung durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales wegen scheinbarer dauerhafter Besserung des Gesundheitszustandes, sowie die Beantragung eines Pflegegrades bei der Pflegekasse, waren Beratungsthemen. 

Auch viele Neumitglieder im Kreisverbandes Tiergarten-Wedding kamen zur Beratung; hier ging es zum Anträge zur Erwerbsminderung, häufig wegen körperlichen und psychischen Stresssymptomen und insbesondere Erkrankungen des Bewegungsapparates. Schwierigkeiten bereiten den Ratsuchenden vielfach die Beantragung des Arbeitslosengeldes nach Beendigung des Krankengeldes im Kontakt mit der Krankenkasse, der Bundesagentur für Arbeit und dem zuständigen Jobcenter.  

Auch bei der Beantragung einer Gleichstellung bei einem Grad der Behinderung unter 50, wurde um Rat gefragt. Mit einem Grad von mindestens 30 kann man mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Der Antrag wird bei der Agentur für Arbeit gestellt. Damit gelten Bestimmungen wie z.B. besonderer Kündigungsschutz, Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung, Betreuung durch spezielle Fachdienste und Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber (wie Lohnkostenzuschüsse).

Bei bevorstehender Verrentung wurden bei den Ratsuchenden Unsicherheiten über das Renteneintrittsalter bei einem lange andauernden Arbeitsverhältnis und gleichzeitiger Schwerbehinderung deutlich. Besonders kompliziert war die Antragstellung zur Aufstockung der Rente oder Beantragung von Wohngeld, wenn die Rente zu gering ist und nicht für die Miete reicht. 

Besonders wichtig ist, das Betroffene rechtzeitig vor Antragstellung beim SoVD zur Beratung kommen, damit eventuelle Fristen, die mit Antragstellungen oder Weitergewährung von Leistungen verbunden sind, einzuhalten. 

Die Betroffenen sollten rechtzeitig ihre Hausärzte oder zuständigen Fachärzte aufsuchen, sie über die Antragstellung z.b. auf Schwerbehinderung oder Erwerbsminderung informieren, damit die entsprechenden Berichte der Ärzte bei Antragstellung vorliegen und mit eingereicht werden können. 

Die Ratsuchenden bzw. Betroffenen und auch die Berater des SoVD benötigen genügend Zeit und Geduld, um jeweils einen Ist-Stand bei den unterschiedlichsten Beratungsthemen zu erheben. Eine gute übersichtliche und geordnete Zusammenstellung aller Unterlagen ist dabei natürlich sehr hilfreich, um auch Mehrfachtermine zu vermieden.  Alles in allem erfordert aber eine Erstberatung und Gespräch mit den Ratsuchenden in der Regel mindestens eine Stunde. 

Die Alltags- und Sozialberatung findet jeden Dienstag und nach Vereinbarung in der Kreisverbandsgeschäftsstelle statt : Waldstraße 48, 10551 Berlin. 

Ansprechpartner: Joachim Krüger, Marion Halten-Bartels, Telefon: 030 26393806, E-Mail: kv.tierwedding(at)sovd-bbg.de