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Verstärkung der Seniorenvertretungen wesentliche Voraussetzung

Pressemeldung

Das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz soll noch in dieser Wahlperiode novelliert werden. In einer Podiumsdiskussion der Berliner CDU hat die Vorsitzende des SoVD-Landesverbandes Ursula Engelen-Kefer erneut eingefordert, dass dabei das demokratische Wahlverfahren für die bezirklichen Seniorenvertretungen beibehalten werden muss.

In der Podiumsdiskussion anlässlich des Jahresempfangs der Berliner CDU am 31. Januar hat sich Ursula Engelen-Kefer klar für den Erhalt der Wahlen zu den Seniorenvertretungen in den Bezirken ausgesprochen. „Berlin hat als erstes Bundesland 2006 ein Gesetz zur Regelung der Seniorenvertretungen verabschiedet. Jetzt muss bei der anstehenden Novellierung dafür gesorgt werden, dass dies auch umfassend für die Vielfalt der Seniorinnen und Senioren und ihre Lebensbereiche praktisch umgesetzt wird. Dazu sind die Wahlen zu den bezirklichen Seniorenvertretungen als Kernstück des Seniorenmitwirkungsgesetzes eine wesentliche Voraussetzung."

„Als SoVD sind wir mehr als besorgt über bekannt gewordene Vorhaben aus dem Senat, die in den Bezirken gewählten Seniorenvertretungen durch Beiräte zu besetzen“, stellt die Landesvorsitzende fest. „Nach dem Seniorenmitwirkungsgesetz ist die Berufung der Seniorenvertretungen gemäß den Ergebnissen aus den Wahlen der Seniorenvertreter*innen erforderlich. Dies muss nach unseren Vorstellungen als SoVD und Landesseniorenbeirat auch so bleiben.“ Dieses Verfahren ist ein wesentliches Zeichen für die demokratische Einbringung der immer vielfältiger werdenden Anliegen der Seniorinnen und Senioren in Berlin.

Entscheidend hierfür ist die Stärkung der Seniorenvertretungen. Sie müssen in die Lage versetzt werden, in den Ausschüssen der Bezirksämter die Anliegen der Senioren wirksam einzubringen, damit sie auch von den Bezirksregierungen und dem Berliner Senat gehört werden. Dazu müssen in allen Bezirken für die Seniorenvertretungen überhaupt erst einmal die Arbeitsvoraussetzungen geschaffen werden, insbesondere durch geeignete Räumlichkeiten, technische und personelle Ausstattung sowie pauschale Kostenerstattungen an die ehrenamtlichen Seniorenvertreterinnen und -vertreter. Dies bedingt auch eine ausreichende Informations- und Öffentlichkeitsarbeit in den und über die Seniorenvertretungen. „Dann kann auch die vielfach beklagte niedrige Beteiligung an den Wahlen zu den Seniorenvertretungen erheblich gesteigert werden“, ist Engelen-Kefer überzeugt.