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SoVD: Soziale Gerechtigkeit gehört in den Mittelpunkt der Bundestagswahl am 26.9.

Pressemeldung

„Die Corona Pandemie hat die Defizite bei der Sozialen Sicherheit wie in einem Brennglas deutlich werden lassen. Seit Jahren erleben wir einen Prozess der steten Erhöhung von Sozialversicherungsbeiträgen. Gleichzeitig haben sich die Leistungen verschlechtert und die individuellen Zuzahlungen kontinuierlich erhöht“, mahnt die SoVD-Landesvorsitzende Engelen-Kefer im Vorfeld der anstehenden Wahlen zum Deutschen Bundestag am 26.9. „Dies ist Sparen am falschen Ende, verschärft die sozialen Ungerechtigkeiten und erhöht die sozialen Risiken.“ Als SoVD-Landesverband Berlin-Brandenburg beteiligen wir uns auch in diesem Jahr aktiv am Berliner Sozialgipfelbündnis aus Gewerkschaften, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie dem Berliner Mieterverein. Gemeinsam mit den anderen Verbänden werden auch wir beim nächsten Berliner Sozialgipfel am 6.9. unsere Forderungen den Berliner Kandidat:innen für den Deutschen Bundestag vorlegen.

„Um die anhaltend hohe Armut bei Arbeit endlich wirksam zu bekämpfen, fordern wir als SoVD einen gesetzlichen Mindestlohn von 13 Euro mit jährlicher Erhöhung“ so Engelen-Kefer. Weiterhin ist die Verbesserung der gesetzlichen Altersrenten erforderlich, um die eskalierende Armut im Alter zu begrenzen, denn sie reicht bereits bis weit in die Mitte der Gesellschaft. Die gesetzlichen Renten müssen den Lebensstandard im Alter wieder absichern. Die vom SoVD unterstützte Grundrente muss beschleunigt eingeführt werden. „Hier geht es um Menschen in Existenznot, deshalb ist schnellstmögliches Handeln notwendig“ so Engelen-Kefer. „Die Grundsicherung bei Arbeit und im Alter muss eine humane Lebensexistenz und gesellschaftliche Teilhabe gewährleisten. Dazu sind die Regelsätze spürbar zu erhöhen. Für die Corona bedingten Ausgaben sind zusätzlich 100 Euro im Monat zu leisten“, mahnt Engelen-Kefer an.

Ebenso dringend muss die Arbeitslosenversicherung wieder zur Regelleistung bei Arbeitslosigkeit gemacht werden. Nur noch als Skandal ist zu bezeichnen, dass Arbeitnehmer:innen grundsätzlich Pflichtbeiträge zur Arbeitslosenversicherung von ihren Einkommen leisten müssen, im Falle von Arbeitslosigkeit jedoch nur ein Viertel bis ein Drittel aller Einzahlenden überhaupt Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, also ALG I, erhält. Alle anderen gehen leer aus – wie z.B. die über 7 Millionen Minijobber:innen, zwei Drittel davon Frauen – oder werden direkt in Hartz IV und damit in Armut und gesellschaftliche Ausgrenzung durchgestellt. Deshalb ist der Abbau der gesetzlichen Hürden beim Zugang zur Arbeitslosenversicherung dringend erforderlich. Insbesondere für ältere Arbeitslose muss der Anspruch auf ALG I dringend wieder verlängert werden. Sie haben es besonders schwer, wieder eine ihrer Qualifikation entsprechende Beschäftigung zu finden, vor allem wenn eine Behinderung vorliegt.