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SoVD: Gasumlage darf kein Armutsprogramm werden!

Armut Pressemeldung

Anlässlich der heute durch die Gasnetzbetreiber bekanntgegebenen Höhe der staatli-chen Gasumlage wiederholt Ursula Engelen-Kefer die Forderungen des SoVD:

„Wir nehmen die Landesregierungen in Berlin und Brandenburg in die Pflicht, ein weiteres Armutsprogramm durch die von der Bundesregierung verkündete Gasumlage zu verhindern. Ebenso wie von der Bundesregierung fordern wir von beiden Landesregierungen ihren Beitrag, die soziale Schieflage bei der Belastung mit den explodierenden Gas- und Energiekosten zu bekämpfen. Der Berliner Krisenfonds ist von derzeit 380 Millionen Euro auf eine Milliarde Euro zu erhöhen. Wir erinnern beide Landesregierungen an ihren Amtseid, der auch für die Bundesregierung gilt, ‚Schaden vom deutschen Volk abzuwenden‘. Es kann doch nicht sein, dass die durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine erzwungene Energiekrise auf dem Rücken der sozial Schwächeren ausgetragen wird.

Als SoVD fordern wir weitere Entlastungen der unteren und mittleren Einkommensbezieher*innen, Rentner*innen und Sozialleistungsempfänger*innen. Erforderlich sind die Energiepauschale auch für Rentner*innen und Sozialleistungsempfänger*innen, ihre Fortführung für die nächsten Jahre und die Erhöhung gemäß der Steigerung der Energiekosten einschließlich der Gasumlage. Für Empfänger*innen von Grundsicherung sind die vollen Energiekosten zu erstatten. Dies muss zusätzlich zu der überfälligen Erhöhung der Regelsätze auf mindestens 650 Euro erfolgen. Vordringlich ist auch die Energiesicherung in sozialen Einrichtungen z. B. in Gesundheitsversorgung, Pflege, Begegnungsstätten. Wir erwarten den Einsatz beider Landesregierungen im Bundesrat für soziale Gerechtigkeit und Solidarität in der Energieversorgung gerade auch mit den Menschen in unteren und mittleren Einkommensbereichen.

Die Bundesregierung muss die soziale Schieflage der Steuerpläne von Bundesfinanzminister Lindner beseitigen. Dazu sind stärkere Schultern nicht weniger, sondern mehr zu belasten. Erforderlich sind die Einführung einer Vermögen- und einer Übergewinnsteuer, wie sie bereits in anderen EU-Ländern gelten.“