Direkt zu den Inhalten springen

Equal Pay Day überflüssig machen

Pressemeldung

Ersatz von sieben Millionen Minijobs durch Arbeit mit Sozialversicherung und Mindestlohn von 15 Euro

"Der Equal Pay Day hat erst dann seinen Zweck erfüllt, wenn die Lohnnachteile von Frauen überwunden sind. Davon sind wir 2024 immer noch meilenweit entfernt", stellt die Vorsitzende des SoVD-Landesverbandes Berlin-Brandenburg Ursula Engelen-Kefer fest. Die Lohnlücke zu Lasten der Frauen verharrt insgesamt bei 18 Prozent. Rechnet man diesen Prozentsatz in Tage um, arbeiten Frauen im Vergleich zu Männern die ersten 66 Tage des Jahres ohne Lohn. In Berlin und Brandenburg kommt noch hinzu: Durchschnittseinkommen, mittleres Lohnniveau und Renten liegen im Bundesvergleich an unterer Stelle – Renten von Frauen sind im Bundesdurchschnitt um ein Drittel niedriger als Renten von Männern. 

Für Frauen in Deutschland insgesamt sowie in Berlin und Brandenburg gilt gleichermaßen, sie leisten etwa die Hälfte mehr an unbezahlter Familienarbeit als Männer. Die Folgen sind erhebliche Einschränkungen bei der Erwerbsarbeit. Dies gilt vor allem für Arbeitszeiten, die für Frauen in Deutschland am unteren Ende im EU Vergleich stehen. Entsprechend im Nachteil sind Frauen auch bei beruflicher Entwicklung und Einkommen.

Diese Diskriminierung von Frauen bei Einkommen und Rente wird neben der hohen Teilzeitquote auch durch den anhaltenden Boom bei Minijobs verstärkt. Mit deutschlandweit sieben Millionen werden Minijobs immer mehr zu einem Schwerpunkt der Erwerbsarbeit insbesondere von Frauen. Die bitteren Folgen sind Armut bei Arbeit und im Alter für viele Frauen – auch in Berlin und Brandenburg. "Dieser Teufelskreis aus Lohn- und Rentenlücke sowie Überbelastung der Frauen bei unbezahlter Familienarbeit muss endlich durchbrochen werden. Sonst macht der jährliche Equal Pay Day keinen Sinn", verlangt Engelen-Kefer. "Dazu gehört zuallererst, dass die unsozialen Minijobs endlich per Gesetz durch Arbeit mit Sozialversicherung ersetzt werden."

Für Frauen ist ebenfalls entscheidend, dass die Mindestlöhne in Bund und Ländern auf ein armutsfestes Niveau angehoben werden. "Nach der EU-Mindestlohnrichtlinie, die auch von Deutschland bis November dieses Jahres umgesetzt werden muss, sind die Mindestlöhne auf 15 Euro anzuheben", so Engelen-Kefer. Die gemäß Beschluss der Mindestlohnkommission erfolgten Erhöhungen auf 12,41 Euro seit 01.01.2024 sowie auf 12,82 Euro ab 01.01.2025 reichen keinesfalls aus. Dies gilt auch für den Landesmindestlohn in Berlin von 13 Euro.