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Berlin: Vergabemindestlohn von 13 Euro überfällig!

Armut Pressemeldung

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am 23. Juni die Erhöhung des Landesmindestlohnes auf 13 Euro beschlossen. Jetzt steht allerdings gemäß Koalitionsvertrag noch die Erhöhung des Vergabemindestlohnes auf 13 Euro aus. Dieser muss schnellstmöglich umgesetzt werden, und vor allem brauchen auch die Träger öffentlicher Projekte höhere finanzielle Zuwendungen entsprechend den gestiegenen Personalkosten – ansonsten wird sich der erhöhte Vergabemindestlohn nicht umsetzen lassen. Hierbei handelt es sich vielfach um gemeinnützige Träger, die keine eigenen finanziellen Spielräume haben.

 „Nach der beschlossenen Erhöhung des Landesmindestlohnes für Beschäftigte bei landeseigenen Unternehmen muss auch der Vergabemindestlohn auf 13 Euro angehoben werden“, fordert die SoVD-Landesvorsitzende Ursula Engelen-Kefer. „Auch die Beschäftigten in öffentlichen Projekten und Aufträgen brauchen die Lohnerhöhung, um im Alltagsleben über die Runden zu kommen.“ Diese im rot-grün- roten Koalitionsvertrag vereinbarte Maßnahme muss umgehend umgesetzt werden.

Unerlässlich sind Verstärkung und Verbesserung der öffentlichen Kontrollen bei der Einhaltung dieser Mindestlöhne. Erst kürzlich hat der Senat auf eine Schriftliche Anfrage eines Abgeordneten der CDU mitgeteilt, dass viele öffentliche Unternehmen aus den verschiedensten Branchen den Landesmindestlohn nicht einhalten.

Ausschlaggebend ist zudem, dass die Erhöhung der Personalkosten bei den finanziellen Zuwendungen des Senats an die Träger öffentlicher Projekte und Aufträge weitergegeben wird. „Die anstehende Erhöhung des Landes- und des Vergabemindestlohnes auf 13 Euro darf nicht Makulatur bleiben“, so Engelen-Kefer.