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LADG kein Kronzeuge für Gewalttäter

Pressemeldung

„Wenn Polizisten und Journalisten bei überwiegend friedlichen Demonstrationen gegen Rassismus in Berlin von gewaltbereiten Tätern angegriffen werden, ist dies entschieden abzulehnen und zu bestrafen,“ so die SoVD-Landesvorsitzende Ursula Engelen-Kefer. „Dabei wehren wir uns genauso entschieden dagegen, dass das gerade verabschiedete Landesantidiskriminierungsgesetz als Kronzeuge für die Gewalttaten missbraucht wird.“ Das LADG ist vielmehr darauf gerichtet, strukturelle Diskriminierung im Umgang mit Behörden zu bekämpfen und gerade Menschen mit vielfältigen Handicaps zu schützen.

Dabei ist unverzichtbar, dass die Betroffenen nicht persönlich in Konfliktfällen erscheinen müssen, sondern sich von ihren berechtigten Verbänden vertreten lassen können. Die Beschwerden richten sich keinesfalls gegen einzelne Bedienstete, sondern gegen generelle Weisungen öffentlicher Dienststellen und deren praktische Umsetzung, soweit sie Diskriminierungen enthalten.

Gerade diese missbräuchliche Verwendung des LADG zeigt deutlich den großen Informations- und Aufklärungsbedarf in der Öffentlichkeit sowie für die öffentlichen Dienststellen. Der SoVD als für die Sozialrechtsvertretung seiner Mitglieder berechtigter Verband wird sich konstruktiv daran beteiligen.

Prof. Dr. Ursula Engelen-Kefer,
Landesvorsitzende SoVD Landesverband Berlin-Brandenburg