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15 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention

Pressemeldung

Mangel an bezahlbarem barrierefreien Wohnraum verhindert Inklusion

Am 5. Mai ist der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. "Höchste Zeit, um im Jahr des 15-jährigen Jubiläums der UN-Behindertenrechtskonvention ihre praktische Umsetzung mit noch größerer Schlagkraft einzufordern", stellt die SoVD-Landesvorsitzende Ursula Engelen-Kefer fest. 

"Die Politik ist gleich mehrfach gefordert", so Engelen-Kefer. Die Bauordnung für Berlin ist an die steigenden Bedarfe nach Barrierefreiheit anzupassen, und die Kontrollen sind zu verstärken. Die Bezirke müssen das bereits seit langem aus­stehende Kataster für Wohnraum mit Barrierefreiheit schaffen. Der Anachronismus der Rückbauverpflichtung auf Kosten des Mieters ist endlich zu beseitigen. "Diese Verpflichtungen sind unverzüglich in die Kooperationsvereinbarung des Senats mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen aufzunehmen", verlangt die SoVD-Landesvorsitzende.

"Bei den hohen Steigerungen für Mieten sowie Mietnebenkosten ist Wohnen eines der entscheidenden sozialen Probleme bis weit in die Mitte der Gesellschaft. Dies gilt in besonderem Maße für Berlin als Mieterstadt für über 80 Prozent der Bevölkerung", mahnt Engelen-Kefer. Besonders negativ betroffen sind Menschen mit Behinderungen und häufig in höherem Lebensalter. Dies gilt bei der Suche nach barrierefreien Wohnungen, aber auch für den Verbleib in der gewohnten Wohn­umgebung. "Alarmierend ist die weitere Verschärfung des Mangels an barriere­freiem Wohnraum, wenn die Generation der Babyboomer in den Ruhestand geht", warnt die SoVD-Landesvorsitzende.

Die im Sommer 2023 abgeschlossene Staatenprüfung des Fachausschusses der Vereinten Nationen zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention für Deutschland zeigt erhebliche Mängel nicht nur bei der Inklusion in den Bereichen Bildung und Arbeit auf, sondern bei der Barrierefreiheit aller gesellschaftlich wichtigen Lebensbereiche. Dazu gehören auch Wohnraum und Wohnumfeld bei unterschiedlichen Bedarfen – z. B. für Menschen mit Gehbehinderungen bis zu Rollstuhlfahrer*innen, Seh- oder Hörbehinderungen und immer mehr mit psychischen Einschränkungen.