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SoVD-Mitgliedsbeitrag: Entlastung für Menschen mit geringem Einkommen

Aktuelles

Empfänger*innen von Grundsicherung, Sozialhilfe oder Bürgergeld können den Mitgliedsbeitrag unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet bekommen und höhere Sozialleistungen erhalten. Die wichtigste Bedingung dabei ist, dass die Betroffenen ein Einkommen haben. Denn dieses wird bei der Anrechnung zugrunde gelegt.

Wer Grundsicherung, Sozialhilfe oder Bürgergeld erhält und sozialrechtliche Beratung und Unterstützung benötigt, kann die SoVD-Mitgliedschaft unter Umständen als notwendige Ausgabe - jene Kosten, die bei der Ermittlung des anzurechnenden Einkommens von Erwerbstätigen abgezogen werden dürfen, bevor Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Sozialhilfe berechnet werden- vom Einkommen berücksichtigt werden. 

Die Möglichkeit der Anrechnung entlastet das persönliche Budget und erleichtert die Mitgliedschaft im SoVD, es bleibt mehr finanzieller Spielraum für den Alltag.

Voraussetzung: Die Sozialleistungen müssen aufstockend -Person hat zwar eigenes Einkommen durch Arbeit, Rente oder andere Einkünfte, dieses Einkommen jedoch nicht ausreicht, um den notwendigen Lebensunterhalt vollständig zu sichern- bezogen werden, denn bei dem Mitgliedsbeitrag handelt es ich um eine anerkannte notwendige Ausgabe, die beim auf die Leistungen anrechenbarem Einkommen Berücksichtigung findet. Da sich dieses um die Beitragszahlung verringert, werden die Sozialleistungen dadurch möglicherweise höher. 

Das gilt auch für Empfänger*innen einer Rente. 

Wird Sozialhilfe oder Grundsicherung bezogen, erfolgt die Anrechnung meist unproblematisch zum Beispiel auf die Rente. Das zuständige Amt muss dazu allerdings über die SoVD-Mitgliedschaft informiert sein. Gegebenenfalls wird ein Nachweis verlangt. Im Zusammenhang mit Bürgergeld ist die Lage etwas komplizierter. Hier ist der Beitrag nur absetzbar, wenn der*die erwerbstätige Leistungsberechtigte mehr als 400 Euro im Monat verdient und notwendige Ausgaben nachweist. Diese Ausgaben müssen zusammen mit den Absetzbeträgen monatlich 100 Euro übersteigen. 

Nutzen Sie zur Anrechnung des Mitgliedsbeitrags oder zum Nachweis Ihre zuständige SoVD-Beratungsstelle. Dort erhalten Sie individuelle Unterstützung und weitere Informationen: 

https://www.sovd-bbg.de/beratung/alltags-und-sozialberatung

https://www.sovd-bbg.de/mitglied-werden