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Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge endlich durchsetzen

Aktuelles

Sozial- und Behindertenverbände fordern seit langem die spürbare Erhöhung der Pauschbeträge für Steuerpflichtige mit einer Behinderung. Hierbei geht es um die Aufwendungen für den täglichen behinderungsbedingten Lebensbedarf. An Stelle aufwendiger Einzelnachweise kann ein Behinderten-Pauschbetrag beantragt werden.

Mann im Rollstuhl hört bei einer Veranstaltung zu.
Seit den 1970ern wurde der Pauschbetrag nicht erhöht. Nun tut sich endlich etwas.

Diese Pauschbeträge, die seit 45 Jahren nicht mehr erhöht wurden, müssen dringend angepaßt werden. Ein Blick auf die Lohn- und Preisentwicklungen seither zeigt nur zu deutlich, dass die Behinderten-Pauschbeträge die realen behinderungsbedingten Mehraufwendungen längst nicht mehr adäquat abbilden. Daher ist ihre Anhebung zwingend erforderlich und behindertenpolitisch dringend geboten.

In dem vorliegenden Gesetzentwurf ist die Verdoppelung der Behinderten Pauschbeträge vorgesehen. Zusätzlich soll ein behinderungsbedingter Fahrtkosten-Pauschbetrag eingeführt werden. Erleichterungen sind weiterhin vorgesehen für die Geltendmachung eines Pauschbetrages bei einem Grad der Behinderung von weniger als 50 Prozent. Darüberhinaus soll der Pflegepauschbetrag bei einem Pflegegrad von 4 und 5 erhöht und zusätzlich für Pflegegrade 3 und 2 eingeführt werden.

Mehr als sieben Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland werden nicht durch Einrichtungen oder besondere Dienste der Behindertenhilfe unterstützt. Für sie ist die Anhebung des Pauschbetrages eine wirkliche Hilfe im Alltag.

Diese Pauschbeträge stellen einen wichtigen Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderungen dar. Sie dienen der Abgeltung laufender, typischer und unmittelbar mit der Behinderung zusammenhängender Mehraufwendungen, z. B. Hilfen bei außergewöhnlichen und regelmäßigen Verrichtungen des täglichen Lebens oder Aufwendungen zur Pflege und einem erhöhten Wäschebedarf. Die Pauschbeträge sollen es den Betroffenen ersparen, mühsam Einzelquittungen zu sammeln.

Bedauerlich ist allerdings, dass nach derzeitigem Stand der Gesetzgebung keine regelmäßige Dynamisierung der Pauschbeträge vorgesehen ist. Erforderlich ist vielmehr eine jährliche Dynamisierung, damit die Pauschbeträge nicht sofort wieder an Wert verlieren.

Besonders wichtig ist auch die Einführung eines Fahrtkosten-Pauschbetrags. Allerdings muss es anders als im vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehen möglich bleiben, in Einzelfällen über die Pauschbeträge hinaus höhere Beträge behinderungsbedingter Fahrtkosten gelten zu machen

Bedeutsam ist auch, dass in Zukunft jeder Steuerpflichtige ab einem Grad der Behinderung von 20 künftig einen Pauschbetrag geltend machen kann.

Jetzt kommt es darauf an, dass auch  Bundestag und Bundesrat  diesen Gesetzentwurf zügig beraten  und verabschieden, damit er zu Beginn des Jahres 2021 in Kraft treten kann. Dies ist auch eine wichtige Verpflichtung für den Senat von Berlin mit einem besonders hohen Anteil von Menschen mit Behinderungen. Dabei ist zusätzlich zu dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung die jährliche Dynamisierung einzuführen. Für Millionen steuerpflichtige Menschen mit Behinderungen im Bund und in Berlin wäre dies ein wichtiger Meilenstein bei ihrer gesellschaftlichen Teilhabe wie von der UN Behindertenrechtskonvention gefordert.