BVG Muva bietet die Möglichkeit barrierefreie Verbindungen an S- und U-Bahnstationen als auch Bushaltestellen zu buchen. Den Service kann man ganz einfach per App oder Telefon zu den Betriebszeiten der S-/U-Bahn bestellen.
Nun haben sich zum 18.07.2025 die Voraussetzungen zur Gepäckmitnahme in den Beförderungsbedingungen geändert:
Was hat sich geändert?
- BVG Muva ist nur für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen einschließlich mobilitätseingeschränkter Senioren, Schwangerer oder Verletzter vorgesehen sowie für Personen mit Kinderwagen oder Kleinkindern und Personen mit großem Gepäck.
- Als großes Gepäck gelten Koffer mit einem Gewicht ab 15 kg und den Mindestmaßen 65 cm Höhe, 40 cm Breite und 25 cm Tiefe.
- Vorrang bei der Beförderung haben weiterhin Menschen mit Mobilitätseinschränkungen im Sinne von § 228 SGB IX.
Wie viel Gepäck darf mitgenommen werden?
- Die Gesamtanzahl der mitgenommenen Gegenstände, wie Gepäckstücke oder Hilfsmittel (zum Beispiel Rollator, Faltrollstuhl, Kinderwagen), ist begrenzt.
- Die maximale Kapazität für Gepäck und Hilfsmittel beträgt insgesamt zwei Gegenstände – der reguläre Rollstuhlplatz bleibt davon unberührt.
Was bedeutet das konkret?
- Wenn beispielsweise zwei große Gepäckstücke mitgenommen werden, ist leider kein Platz mehr für einen Rollator, Faltrollstuhl oder Kinderwagen.
- Alternativ ist zum Beispiel die Mitnahme eines Gepäckstücks und einem Rollator oder einem Kinderwagen und einem Gepäckstück möglich.
Diese Regelung stellt sicher, dass allen Fahrgästen ausreichend Platz und Komfort geboten werden kann. Wir bitten daher um Verständnis und Rücksichtnahme, damit alle sicher und bequem reisen können.
Gute Fahrt wünscht BVG Muva!