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Brandenburg zahlt für Nachbarschaftshilfe bei Pflegebedürftigen

Aktuelles

Ehrenamtliche Helfer und Helferinnen können pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige stundenweise im Alltag unterstützen. In einigen Bundesländern kann für die sogenannte Nachbarschaftshilfe der Entlastungsbetrag verwendet werden, so ab sofort in Brandenburg. Dort bekommen Pflegebedürftige, die Hilfe von ihren Nachbarn bekommen, ab sofort Geld von der Pflegekasse, diese erkennt Nachbarschaftshilfe nun als Alltagsunterstützung an.

Eine Familie kauft im Rahmen der Nachbarschaftshilfe für eine pflegebedürftige Person ein. Bildnachweis: pexels-gustavo-fring-3985062.jpg

Das Angebot ersetzt nicht die Leistungen von Pflegediensten wie etwa Medikamentengabe oder Wundverbandswechsel. Nachbarschaftshelferinnen und -helfer müssen sich vorab über das Landesamt für Soziales und Versorgung in Cottbus registrieren. 

Außerdem müssen die Ehrenamtler an einer sechsstündigen Schulung teilnehmen, bei der es unter anderem um Hilfen im Notfall und um rechtliche Fragen geht. In jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt soll es künftig einen sogenannten Service-Punkt geben, der Interessierte berät und die Schulungen anbietet.

Maximal darf ein Helfer zwei Pflegebedürftige betreuen. Zudem dürfen als Aufwandsentschädigung höchstens zehn Euro pro Stunde abgerechnet werden. Für direkte Angehörige gilt das Angebot nicht. Sie müssen ihre Leistungen weiter direkt über die Pflegekasse abrechnen.

Derzeit gibt es in Brandenburg mehr als 190.000 pflegebedürftige Menschen, die zu Hause versorgt werden. Bislang nutzt nur etwa jeder Zweite den Entlastungsbeitrag der Pflegekassen.

Quelle: Sendung: rbb24 Inforadio, 19.01.2026 

Der Entlastungsbetrag wird nicht jeden Monat automatisch ausgezahlt, sondern nachträglich erstattet. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Sie entsprechende Leistungen in Anspruch genommen haben. 

Der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € wird über über eine Kostenerstattung bei der Pflegekasse abgerechnt. Zunächst geht man in Vorleistung für anerkannte Betreuungs- oder Entlastungsleistungen und reicht dann Rechnungen und Zahlungsnachweise ein, um sich das Geld zurückzuholen, wobei einige Dienstleister direkt mit der Kasse abrechnen können, wofür eine Abtretungserklärung nötig ist. 

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung bzw. Kostenerstattung finden Sie hier: