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Berliner Ratgeber Inklusion für Menschen mit Behinderung 2023/24 veröffentlicht

Aktuelles Behinderung

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) erstellt in enger Zusammenarbeit mit vielen Berliner Partnern den Ratgeber Inklusion für Menschen mit Behinderung, der mit einer aktualisierten Version in der 23. Auflage erschienen ist.

Frau im Rollstuhl mit zwei Behinderten-Begleithunden
Foto: Pfotenpiloten; Weiland

Die Broschüre informiert umfassend über Unterstützungsleistungen und Hilfen in vielen Lebenslagen. Das Spektrum reicht vom Schwerbehindertenrecht, über Arbeit und Beruf, Mobilität im Alltag, Steuervorteile, Kinder- und Jugendhilfe bis hin zur Gesundheit, Pflege und Mediennutzung. Auch eine Sammlung nützlicher Adressen ist vorhanden.

Neu in diesem Heft ist eine ausführliche Information zum Thema „Assistenzhunde - Hilfsmittel auf 4 Pfoten“. Zum 1. März 2023 ist die Assistenzhundeverordnung (AHundV) bundesweit in Kraft getreten. Die Verordnung setzt die Anforderungen an die Eignung, Ausbildung, Prüfung und Haltung von Assistenzhunden fest. Anerkannte Assistenzhunde dürfen Menschen mit Behinderung in öffentliche und private Anlagen und Einrichtungen begleiten.

Der Antrag und weitere Informationen stehen hier zur Verfügung.

Anerkennung von Assistenzhunden - Allgemeine Infos:

Zum 1. März 2023 ist die Assistenzhundeverordnung (AHundV) bundesweit in Kraft getreten. Die Verordnung setzt die Anforderungen an die Eignung, Ausbildung, Prüfung und Haltung von Assistenzhunden fest.

Anerkannte Assistenzhunde dürfen Menschen mit Behinderung in öffentliche und private Anlagen und Einrichtungen begleiten. Das ist im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) so festgelegt. Anerkannte Assistenzhunde erhalten zur einheitlichen Kennzeichnung einen Lichtbildausweis und ein besonderes Abzeichen. Die Anerkennung wird befristet ausgestellt. Sie bleibt gültig, bis der Assistenzhund das zehnte Lebensjahr vollendet hat. Die Anerkennung kann auf Antrag noch zwei Mal um jeweils bis zu 12 Monate verlängert werden.

Für Menschen mit Behinderung, die ihren Wohnsitz in Berlin haben, ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) zuständig. Die Bearbeitung erfolgt im Kundencenter, Sächsische Straße 28. Nach Prüfung der Unterlagen wird das Ausweisdokument erstellt und das besondere Abzeichen ausgegeben.

Um einen Lichtbildausweis und das besondere Abzeichen zu erhalten, muss die Anerkennung als Assistenzhund beantragt werden. Für unterschiedliche Konstellationen gibt es dafür verschiedene Antragsformulare zur Anerkennung.

Im zweiten Teil des Ratgebers gibt es darüber hinaus zahlreiche Beiträge und Anzeigen, welche die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtern können. Hier können Sie den Ratgeber herunterladen.