Auf einer großen Leinwand anschaulich mit vielen bildlichen Darstellungen und für jedermann sichtbar, erklärte Klaus Luszeit, langjähriges SoVD-Mitglied, den Teilnehmenden die Hilfeleistungspflicht. Aufgrund des großen Interesses bei den Mitgliedern und Gästen hat sich Klaus Luszeit bereit erklärt, auch im Frühjahr 2026 die Erste-Hilfe-Vorträge und damit verbundenen Informationen weiter zu vermitteln.
Joachim Melchert, Ortsverbandsvorsitzender, bedankte sich bei Klaus Luszeit recht herzlich mit einem kleinen Präsent.
Die Hilfeleistungspflicht nach § 323c StGB verpflichtet jeden dazu, in Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not Hilfe zu leisten, wenn dies erforderlich und zumutbar ist – das heißt, ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist. Wer dem nicht nachkommt, kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden.