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SoVD: Barrierefreie Mobilität ist Menschenrecht!

Behinderung Pressemeldung

Immer häufiger hören wir, dass Taxiinnungen und Taxibetriebe damit werben, die Beförderung von Rollstuhlfahrer*innen gegen Gebühren vorzunehmen. Derartige Fälle gibt es auch in Berlin und Brandenburg. Wir sehen darin einen Verstoß gegen die Barrierefreiheit im ÖPNV, die eigentlich bereits ab Januar 2022 erreicht sein sollte, und bei den verbundenen Verkehren wie Taxen. Umso wichtiger ist die Förderung von Inklusionstaxen auf breiter Ebene. Dafür werden wir uns weiter einsetzen.

Die im Personenbeförderungsgesetz verankerte Barrierefreiheit gilt seit der Novellierung 2021 auch für verbundene Verkehrssysteme wie Taxen. Es ist ein herber Schlag für die darauf angewiesenen Menschen, wenn einzelne Taxiinnungen und Taxiunternehmen auch in Berlin und Brandenburg für die Beförderung von Rollstuhlfahrer*innen mit einem Aufpreis von bis zu 10 Euro werben. „Dagegen werden wir als SoVD angehen. Deshalb setzen wir uns für die flächendeckende Einführung von Inklusionstaxen ein“, mahnt die SoVD-Landesvorsitzende Ursula Engelen-Kefer. Im Berliner Doppelhaushalt 2022/2023 ist für die Umrüstung von Taxen ein Budget von 600.000 Euro vorgesehen. „Es kommt jetzt darauf an, dass das zuständige Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) auch unbürokratisch hilft, die erforderlichen Umbauten der Taxen zu genehmigen und zu fördern“, so Engelen-Kefer.

Auch die Umsetzung der bereits im ursprünglichen Personenbeförderungsgesetz seit 2013 verfügte Barrierefreiheit für den ÖPNV bis Januar 2022 ist noch lange nicht abgeschlossen. „Dies müssen Menschen mit Behinderungen, vor allem im Rollstuhl, wie auch Ältere mit Rollator oder Mütter mit Kinderwagen immer wieder bitter erfahren. Sie sind von dem Menschenrecht auf gesellschaftliche Teilhabe durch Mobilität teilweise ausgeschlossen“, stellt Engelen-Kefer fest. Daran ändern auch die internationalen Vereinbarungen nichts: vom UN-Zivilpakt seit fast 60 Jahren bis zur von Deutschland seit 13 Jahren ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention.

„Mit den Inklusionstaxen soll es Menschen im Rollstuhl ermöglicht werden, spontan so mobil zu sein, wie es für andere Menschen selbstverständlich ist“, verlangt die SoVD-Landesvorsitzende. Denn die über die gesetzliche Krankenversicherung verfügbaren Transportdienste müssen mit langem Vorlauf geplant werden und sind mit zusätzlichen Beförderungskosten verbunden. Die Nutzung des ÖPNV ist häufig mit erheblichen praktischen Schwierigkeiten verbunden: mangelnde Barrierefreiheit von Bussen, Straßenbahnen und Zügen, fehlende Zeit und Fähigkeit zur Unter- stützung durch die Fahrer*innen, mangelnde Verfügbarkeit in ländlichen Räumen, zu große Entfernungen zu den Orten der Hin- und Rückfahrten. „Zur Gewährung des Menschenrechts auf Mobilität ist die Option, ein Taxi nutzen zu können, häufig unerlässlich. Dies zeigen auch die zum Transport mit Rollstühlen ausgerüsteten Taxen in Großstädten anderer europäischer Länder“, so die SoVD-Landesvorsitzende.