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Seniorenvertretungen in den Berliner Bezirken stärken!

Pressemeldung

Das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz soll noch in dieser Wahlperiode novelliert werden. Da zu befürchten ist, dass hierbei das demokratische Wahlverfahren abgebaut wird, dringt der SoVD darauf, dass die demokratischen Mitwirkungsrechte der Seniorenvertretungen durch Wahlen gestärkt werden, und hat dies bei den Koalitionsparteien und -fraktionen eingefordert.

Nach der schwarz-roten Koalitionsvereinbarung soll noch in dieser Amtsperiode das Seniorenmitwirkungsgesetz novelliert werden. „Als SoVD-Landesverband haben wir uns immer dafür eingesetzt, dass auch für Seniorinnen und Senioren die demokratische Legitimation besteht, ihre Interessen in den Lebensalltag einzubringen“, stellt die SoVD-Landesvorsitzende Ursula Engelen-Kefer fest. Der SoVD hat sich aktiv an der Einführung dieses Gesetzes zur Stärkung der Mitwirkungsrechte der Seniorinnen und Senioren (60plus) am gesellschaftlichen Leben 2006 und dessen erster Änderung 2016 beteiligt. „Das Herzstück dieses Gesetzes, die Wahl der Seniorenvertretungen in den Bezirken, darf nicht abgebaut, sondern muss gestärkt werden. Dies ist unser Anliegen bei der jetzt anstehenden erneuten Novellierung“, verlangt Joachim Krüger, stellvertretender Landesvorsitzender des SoVD. Der SoVD setzt sich entschieden gegen Absichten aus der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung, die gewählten Seniorenvertretungen in den Bezirken durch Beiräte zu ersetzen, zur Wehr und hat dies in einem Schreiben an die beiden Koalitionsparteien und -fraktionen deutlich gemacht.

Der SoVD verschließt sich keinesfalls der Notwendigkeit, dass die Beteiligung an den Wahlen zu den Seniorenvertretungen der Bezirke erhöht werden muss. „Aber gerade dazu müssen auch die Mitwirkungsrechte der Seniorenvertretungen gestärkt werden“, so Engelen-Kefer. Unerlässlich ist die Verbesserung von Informationen und Wahlverfahren einschließlich der Briefwahlen mit den dazu erforderlichen finanziellen, personellen und organisatorischen Mitteln und Möglichkeiten. Erforderlich ist weiterhin die politische und gesellschaftliche Stärkung der Seniorenvertretungen in den Bezirken durch die vollwertige Einbeziehung in die Bezirksverordnetenversammlungen (BVV). „Dies bedingt ein eigenes auskömmliches Budget der Seniorenvertretungen in den Bezirkshaushalten. Und ihnen müssen angemessene Tagungsräumlichkeiten mit der erforderlichen technischen und organisatorischen Ausstattung zur Verfügung gestellt werden“, verlangt die Landesvorsitzende. Der SoVD wird darauf achten, dass die anstehende Novellierung des Seniorenmitwirkungsgesetzes zu der erforderlichen Verstärkung der Mitwirkungsrechte von Seniorinnen und Senioren führt.