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Balance zwischen qualitativ hochwertiger gesundheitlicher Versorgung und lokaler Verfügbarkeit gewährleisten!

Pressemeldung

Zu der Entscheidung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform haben wir in der beigefügten Pressemitteilung unsere Anforderungen als SoVD dargestellt. Da die praktische Umsetzung der vorgesehenen vor allem qualitativen Neuordnung von Krankenhäusern maßgeblich den Bundesländern obliegt, richten wir uns auch an die Landesregierungen in Berlin und Brandenburg.

„Als SoVD fordern wir, dass die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform die Versorgung der Bevölkerung in den Mittelpunkt stellt“, mahnt die Landesvorsitzende Ursula Engelen-Kefer. Dabei müssen die Länder einen wesentlichen Teil der Verantwortung insbesondere bei der praktischen Umsetzung tragen. „Die lokale Verteilung der Krankenhäuser darf nicht nach kommunalpolitischem Prestige erfolgen, sondern muss sich an den Notwendigkeiten der Bevölkerung orientieren“, fordert Engelen-Kefer von den Landesregierungen in Berlin und Brandenburg.

Wesentlich ist der Ersatz der bisherigen Krankenhausvergütung über Fallpauschalen durch finanzielle Zuweisungen gemäß den individuellen Gesundheitsanforderungen der Patient*innen. Es darf nicht länger hingenommen werden, dass über die Fallpauschalen geradezu ein Anreiz für kostspielige Behandlungen in Krankenhäusern stattfindet.

Erforderlich ist weithin die Gewährleistung ausreichender ambulanter Gesundheitsversorgung. Nur dann kann die Inanspruchnahme der Notfalldienste in Krankenhäusern auf das medizinisch erforderliche Ausmaß beschränkt werden. Dies gilt für sozial schwache städtische und vor allem für ländliche Regionen, wo sowohl die ambulante als auch die stationäre Gesundheitsversorgung große Lücken aufweisen, die geschlossen werden müssen.

Entscheidend kommt es darauf an, die notwendige Balance zwischen qualitativ hochwertigem Niveau von Krankenhäusern und lokaler Verfügbarkeit zu treffen. Dabei müssen die Erfordernisse der benachteiligten Menschen wie Ältere, Behinderte, Familien mit Kindern, Migrant*innen besonders berücksichtigt werden.

Die Bundesländer müssen endlich ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen und die Kosten der Investitionen in den Krankenhäusern voll übernehmen. Damit würden sich die finanziellen Spielräume für medizinische Sach- und Personalleistungen verbessern.