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Am 5. Mai heißt es: „Zukunft barrierefrei gestalten“

Pressemeldung

Anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung führt ein Bündnis aus Wohlfahrts-, Sozial- und Behindertenverbänden eine Demonstration vom Brandenburger Tor zum Roten Rathaus durch. Start ist am 5. Mai um 14 Uhr, die Abschlusskundgebung am Roten Rathaus ist für 14.45 Uhr geplant. Der SoVD ist als Mitglied des Bündnisses an der Veranstaltung beteiligt.

Die von Bundeskanzler Olaf Scholz beschworene Zeitenwende gilt nicht nur für den verheerenden Ukraine-Krieg, sondern auch für die mehrfachen Krisen – vor allem Inflation und Explosion der Energiepreise, massive Steigerung von Mieten und Wohnkoste, Klimawandel mit teilweise dramatischen Folgen. „Erforderlich ist eine sozial-ökologische Transformation unserer Gesellschaft in bisher nicht gekanntem Ausmaß. Das ist Chance und Verpflichtung für die Herstellung der häufig fehlenden Barrierefreiheit als unabdingbare Voraussetzung für die Inklusion. Daran sind die behinderten Menschen selbst und ihre Verbände aktiv zu beteiligen“, mahnt die SoVD-Landesvorsitzende Ursula Engelen-Kefer. 

Wesentlich ist die inklusive Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an qualifizierter Arbeit mit fairer Entlohnung und Entwicklung. Der vorliegende Gesetzentwurf zu einem inklusiven Arbeitsmarkt enthält verschiedene Verbesserungen. „Auch haben wir als Behindertenverbände durchsetzen können, dass die Ausgleichsabgabe für Betriebe, die trotz Beschäftigungspflicht keinen Schwerbehinderten einstellen, zukünftig verdoppelt wird. Es ist jedoch ein ‚Schildbürgerstreich‘, wenn gleichzeitig das Bußgeld gestrichen werden soll. Dies müssen wir verhindern“, stellt die SoVD-Landesvorsitzende fest. 

Ebenfalls überfällig ist eine faire Entlohnung in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Die dort Beschäftigten leisten vielfach gute Arbeit für die Erfüllung der Aufträge aus der Wirtschaft. Dafür erhalten sie lediglich ein Taschengeld. „Es ist an der Zeit, dass auch in Behindertenwerkstätten wenigstens Mindestlohn gezahlt wird. Erforderlich ist die Eingliederung der behinderten Menschen aus den Werkstätten in Integrationsbetriebe und damit in den ‚ersten Arbeitsmarkt‘. Dies ist auch ein Beitrag zur Behebung des viel beschworenen Arbeits- und Fachkräftemangels und gleichzeitig zur Barrierefreiheit“, so Engelen- Kefer.