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Breite Unterstützung für die Auszahlung von Fördermitteln für barrierefreie InklusionsTaxis

Aktuelles Projekte

Der SoVD-Landesverband Berlin-Brandenburg und zahlreiche engagierte Menschen mit Behinderung und ihre Organisationen haben sich an den Finanzsenator gewandt, damit Taxiunternehmen noch in diesem Jahr in den Genuss der Förderung des Umbaus zu InkusionsTaxis kommen. Bereits bewilligte Förderanträge könnten nämlich wegen einer verwaltungstechnischen Hürde nicht zur Auszahlung kommen:

Inklusionstaxi

Da das Förderprogramm in diesem Jahr ausläuft, verlangt das LaGeSo als bearbeitende Behörde die Vorlage der Rechnung für den Umbau bis zum 30.11.2021, um die Kosten erstatten zu können. Dies ist jedoch für Taxiunternehmen, die hierfür ein Neufahrzeug anschaffen müssen, nicht realisierbar. Die zurzeit langen Lieferzeiten von Neufahrzeugen und der anschließende Umbau zum InklusionsTaxi stehen einer Rechnungslegung noch in diesem Jahr entgegen. So ist zu befürchten, dass viele Taxiunternehmen ihre schon geplanten Fahrzeugbestellungen stornieren werden.

Ein weiterer Brief der Landesvorsitzenden Engelen-Kefer ging an den Finanzsenator und die Senatorinnen der Ressorts Soziales, Verkehr, Wirtschaft und die Senatskanzlei. Unterstützt wird der SoVD Berlin-Brandenburg von der IHK, Berliner Taxiunternehmen, Taxizentralen und der -innung, von Autohäusern und Fahrzeugumrüstern. Den Senatsverwaltungen wurden zur Überwindung des Auszahlungsproblems konkrete Vorschläge unterbreitet: 

  1. Die Umbaukosten werden nach Kostenvoranschlag des Umrüsters bereits in diesem Jahr an den Unternehmer ausgezahlt oder bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts eingezahlt. Sie kommen dann nach Fertigstellung des InklusionsTaxis zur Auszahlung. Da die Umbaukosten der Fahrzeuge dem LAGeSo aus den bereits geförderten InklusionsTaxis bekannt sind, wird keine Überzahlung erfolgen. Zusätzlich kann vertraglich fixiert werden, dass eventuelle Überzahlungen nach Erhalt der Rechnung zurückgezahlt werden.
  2. Verwaltungstechnisch sollte es möglich sein, die Frist für die Erfüllung der Bedingungen aus den Bewilligungsbescheiden über das Haushaltsjahr hinaus zu verlängern. Hier kann das Antragsverfahren der WELMO/IBB als Vorbild dienen: Aktuell werden dort Elektrotaxen gefördert. Auch hier endet die Förderung zum 31.12.2021. Der Vorteil ist, dass der Antragsteller nach Eingang des Zuwendungsbescheides noch 18 Monate Zeit hat, diesen zu bedienen, was die langen Lieferzeiten der Fahrzeuge berücksichtigt.

Sollten jedoch die verwaltungstechnischen Hürden bestehen bleiben, so bleibt zu fordern, dass die kommende neue Berliner Landesregierung eine Fortsetzung der Förderung von InklusionsTaxis beschließt. Ohne eine Förderung wird das Ziel, eine spontane Mobilität von außergewöhnlich gehbehinderten Menschen zu ermöglichen, nicht erreichbar sein.

Autoren des Berichtes: Monika Paulat und Martin Maubach, Mitglieder des Projekte „ITaxis - Taxis für Alle“ des SoVD-Landesverbandes Berlin-Brandenburg. 


https://www.sovd-bbg.de/inklusionstaxi

https://www.berlin.de/lageso/soziales/zuwendung/inklusionstaxi-berlin/

Pressemitteilung Inklusionstaxi.pdf