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Weiterbildung, Rehabilitation, Eingliederung von Jobcentern in Arbeitsagenturen

Pressemeldung

Der SoVD ist besorgt, dass nicht ausreichend finanzielle Mittel für die Beschäftigungsför-derung in den Berliner Jobcentern im Haushalt des Senats 2024/2025 zur Verfügung ge-stellt werden. Der begrüßenswerte neue Vorschlag des Bundesarbeitsministers, die Weiterbildung, Rehabilitation und Eingliederung aller Langzeitarbeitslosen unabhängig vom Alter von den Jobcentern auf die Arbeitsagenturen zu übertragen, erfordert ausreichende finanzielle und personelle Mittel in den Jobcentern und Arbeitsagenturen.

Eine Aufstockung des Ansatzes im Berliner Doppelhaushalt 2024/2025 für die Beschäftigungsförderung in den Jobcentern mahnt die Vorsitzende des SoVD Berlin- Brandenburg Ursula Engelen-Kefer an. „Wir sind in großer Sorge, dass das arbeits- marktpolitische Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt – Ergänzungsförderung nach § 16i SGB II“ nicht in dem erforderlichen Ausmaß genutzt werden kann.“ Erhebliche Kritik äußert der SoVD auch daran, dass der Bund vorsieht, die finanziellen Mittel für die Jobcenter weiter zu verringern.

Damit wird der besondere Beitrag des Landes Berlin für die Förderung des Bundes nach § 16i SGB II mit Landesmitteln in Frage gestellt. Die bereits seit mehreren Jahren unzureichende finanzielle Ausstattung der Jobcenter führt auch in Berlin dazu, dass Mittel für die Arbeitsmarktpolitik zur Finanzierung von Verwaltungs- ausgaben, vor allem im personellen Bereich, eingesetzt werden.

Gerade die Jobcenter in Berlin stehen in heftiger Kritik, da ihre Beiträge zur Eingliederung Langzeitarbeitsloser in Arbeit weit unterdurchschnittlich niedrig sind. „Dies kann nicht allein mit einer stärkeren Inanspruchnahme digitaler Möglichkeiten bei der Suche nach einer Arbeit begründet werden“, so Engelen-Kefer.

Die ausreichende finanzielle Ausstattung der Jobcenter ist zudem ausschlaggebend für die Umsetzung des geänderten Vorschlags von Bundesarbeitsminister Heil. Zur Einsparung von 900 Millionen Euro im Bundeshaushalt 2024 sollten junge Menschen von den Jobcentern in die Arbeitsagenturen überführt werden. Jetzt werden Unter-25-Jährige weiterhin von den Jobcentern betreut. Gleichzeitig sollen die Arbeitsagenturen die Verantwortung für Weiterbildung, Rehabilitation und Eingliederung aller Langzeitarbeitslosen unabhängig vom Lebensalter über- nehmen. „Damit ist die kontraproduktive Sparaktion auf dem Rücken der jungen Menschen und der Jobcenter für den Bundeshaushalt 2024 vom Tisch“, stellt Engelen-Kefer fest. „Es ist eine gute Entscheidung, die berufliche Weiterbildung und Eingliederung aller Arbeitslosen unabhängig von der Dauer ihrer Arbeitslosigkeit in die Verantwortung der Arbeitsagenturen zu geben. Dort werden die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen seit Jahrzehnten ständig für die sich verändernden Bedingungen in Wirtschaft und Beschäftigung vorbereitet. Damit können berufliche Eingliederung und Lebensperspektiven arbeitsloser Menschen und ihrer Familien verbessert sowie gleichzeitig der Mangel an Arbeits- und Fachkräften verringert werden.