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Strafgebühr für Kindernotaufnahme?

Gesundheit Pressemeldung

Statt Gebühren für Notaufnahme ausreichende Versorgung mit Fachärzten!

Es ist wie das sagenumwobene Ungeheuer von „Loch Ness“ in einer schottischen Kleinstadt. Gefordert werden erneut Gebühren für die Notaufnahme in Krankenhäusern, diesmal von dem Verband der Kinder- und Jugendärzte. Eltern sollen für die Inanspruchnahme der Notaufnahme für ihre Kinder eine finanzielle Eigenleistung erbringen. Diese wird von der gesetzlichen Krankenversicherung nur erstattet, wenn tatsächlich ein Notfall vorliegt. Damit sollen die Notfallaufnahmen von „Bagatellfällen“ entlastet werden.

Hierzu stellt die SoVD-Landesvorsitzende Ursula Engelen-Kefer fest: „Gerade sozial schwache Familien dürfen nicht durch Gebühren von der Inanspruchnahme der Notfallaufnahme für ihre Kinder abgehalten werden. Sie sind schon jetzt genügend gebeutelt durch die anhaltend hohe Inflation und die Kostensteigerungen insbesondere für Wohnen und Energie.“

Inzwischen sind verschiedene Vertreter*innen des Gesundheitswesens auf den Plan getreten. Es erfolgen Argumente des „Für und Wider“ – je nach eigenen Erfahrungen und Anschauungen. Teilweise wird statt Gebühren bessere Information und Beratung für die Eltern gefordert. „Dem steht jedoch im Lebensalltag entgegen: Krankheiten bei Kindern treten häufig sehr plötzlich auf – für Unfälle gilt dies allemal. Es bleibt daher nicht selten weder Zeit noch Möglichkeit für die Inanspruchnahme von externer Beratung. Vielmehr sind Eltern häufig in Not, eine möglichst umgehende gesundheitliche Versorgung für ihre Kinder zu erhalten“, mahnt Engelen-Kefer.

Es ist daher dringend geboten, die ambulante Versorgung mit Kinderärzten in der erforderlichen regionalen und zeitlichen Verteilung sicherzustellen. Dies gilt zunächst für ländliche Räume mit geringer Dichte an Fachärzten, aber auch in sozial schwächeren städtischen Bezirken. Ebenso ist die gesundheitliche Versorgung gerade bei Kindern auch zu Zeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit zu gewährleisten. „Die Gesundheitsversorgung ist ein wesentliches Gut der Daseinsfürsorge, für das Eltern im Allgemeinen durch ihre Beiträge und Steuern selbst bezahlen“, so Engelen-Kefer.