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SoVD fordert die Neuauflage der Förderung von InklusionsTaxis in Berlin

Behinderung Selbstbestimmung Projekte Pressemeldung

Als SoVD-Landesverband fordern wir den Senat auf, die Förderung der InklusionsTaxis im neuen Haushalt 2022/23 fortzuführen. Dies haben wir in einem Schreiben an die Regierende Bürgermeis-terin von Berlin, Franziska Giffey, mit aller Deutlichkeit ausgeführt. Unterschrieben haben auch Taxiunternehmen und -verbände, Taxivermittlungszentralen, Fahrzeughersteller und -umrüster sowie die Industrie und Handelskammer.

„Wir begrüßen darin die in der Koalitionsvereinbarung geäußerte Absicht der neuen rot-grün- roten Landesregierung, die Förderung der InklusionsTaxis nicht nur weiterzuführen, sondern auch zu überarbeiten. Diese muss jetzt zügig umgesetzt werden. Dabei sind die bisher nicht ausgegebenen Fördermittel aus dem letzten Zweijahreshaushalt in den neuen Zweijahreshaushalt 2022/23 einzustellen,“ mahnt die SoVD-Landesvorsitzende Ursula Engelen-Kefer.

Diese Förderung des barrierefreien Umbaus von InklusionsTaxis, die neben nichtbehinderten Fahrgästen auch auf den Rollstuhl angewiesene Menschen befördern können, ist zum Jahresende 2021 ausgelaufen. Viele Taxiunternehmen, die eine Umrüstung zum InklusionsTaxi vorgesehen hatten, konnten wegen der langen Lieferfristen der Neufahrzeuge keine Förderung mehr erhalten. Entsprechend wurden die bis Ende des Jahres verfügbaren öffentlichen Fördermittel nicht abgerufen. Der Aufbau einer ausreichend großen barrierefreien Taxiflotte wurde dadurch gebremst. „Wir bedauern zutiefst, dass damit das gemeinsame Ziel von Senat und SoVD für den Aufbau einer spontanen Taxibeförderung von Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung bei weitem nicht erreicht werden konnte,“ stellt Engelen-Kefer fest.

Weiterhin regen wir an, die Zuständigkeit für die erforderliche Einführung der barrierefreien Taxis nicht alleine im Sozialressort zu belassen. Vielmehr habe die Verkehrsverwaltung im Senat die Aufgabe, gesetzliche Vorgaben zu barrierefreien Verkehren, wie sie im Personenbeförderungs- gesetz seit dem 1.8.2021 auch für Taxis gelten, umzusetzen. Es ist daher nur folgerichtig, die Anträge zur Förderung des Umbaus zum berollbaren Taxi in der Senatsverwaltung für Wirtschaft zu bearbeiten und auszuzahlen. Dort werden bereits Zuschüsse für den Kauf von elektrisch betriebenen Taxis bearbeitet.

„Die Zusammenführung dieser beiden Förderinstrumente für berollbare sowie elektrisch betriebene Taxis im Senat für Wirtschaft würde das Verfahren sowohl für die Senatsverwaltung als auch für die antragstellenden Taxiunternehmen vereinfachen,“ mahnt Engelen-Kefer.