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SoVD: EU-Meilenstein für Inklusion umsetzen!

Behinderung Pressemeldung

Anbei eine kurze Stellungnahme zu der Umsetzung der EU-Richtlinie für Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen. Die Frist für die Umsetzung der EU-Regelungen in nationales Recht durch die Mitgliedstaaten ist gestern abgelaufen. Damit sind sie rechtswirksam. Die betroffenen Unternehmen haben zur praktischen Umsetzung drei Jahre Zeit. Dies gilt für die Barrierefreiheit in wichtigen Lebensbereichen wie z. B. dem Zugang zum öffentlichen Verkehr, den Bankdienstleistungen, Bankautomaten, Hard- und Software, Online-Diensten, E-Books.

In Deutschland und Berlin sind hiervon weit mehr als die etwa 10 Prozent der Bevölkerung, bei denen eine amtlich festgestellte Schwerbehinderung vorliegt, betroffen.

„Als SoVD begrüßen wir, dass jetzt in den EU-Mitgliedstaaten verbindliche Regeln und Informationspflichten für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienst- leistungen gelten“, so die Landesvorsitzende Ursula Engelen-Kefer. Sie müssen innerhalb von drei Jahren auch von der privaten Wirtschaft umgesetzt werden. Dies gilt z. B. für den Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Bankdienstleistungen, Geldautomaten, Computern, Fernsehern, E-Books und Online-Shops.

Wie die zuständige Kommissarin für Gleichstellung, Helena Dalli, aus Malta feststellt, kann dies das Leben von etwa 87 Millionen Menschen mit Behinderungen, im höheren Lebensalter sowie mit sonstigen Einschränkungen in Europa erleichtern. Auch in Deutschland insgesamt und in Berlin im Besonderen sind davon weit mehr als die etwa zehn Prozent der Bevölkerung mit amtlich festgestellter Schwer- behinderung betroffen. „Wir werden als SoVD unsere Möglichkeiten für die rechtliche und praktische Umsetzung dieser weiteren EU-Regelungen zur Inklusion einsetzen“, so Engelen-Kefer.