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SoVD: Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in Behörden bekämpfen!

Behinderung Pressemeldung

Rechtzeitig zum EU-Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai bringt es die „Aktion Mensch“ auf den Punkt: 83 Prozent der in ihrer aktuellen Studie befragten Schwerbehinderten klagen über ein fehlendes Verständnis für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und auch für deren Angehörige in der Gesellschaft.

Dabei gibt es die meisten Schwierigkeiten im Umgang mit Behörden. Dazu stellt die SoVD-Landesvorsitzende Engelen-Kefer fest: „Das im Juni 2020 in Berlin in Kraft getretene Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll gerade Diskriminierungen in Behörden und landeseigenen Unternehmen bekämpfen. Vorgesehen sind dazu Beratungs- und Beschwerdestellen sowie Klagen vor Gericht. Dies muss jetzt endlich auch bundesweit durchgesetzt und bundesrechtliche Regelungen müssen entsprechend erweitert werden.“

„Wir sind erleichtert, dass wir im LADG das Klagerecht für zertifizierte Verbände durch- setzen konnten. Dies gilt jetzt in Berlin für vielfältige Diskriminierungsmerkmale zugunsten der verschiedensten Gruppen, ganz besonders auch für Menschen mit Behinderungen. Dafür haben wir lange und hart gerungen,“ so Engelen-Kefer. „Gerade im Umgang mit Behörden können sich behinderte Menschen vielfach nicht durchsetzen. Zum einen fehlen ihnen häufig die notwendigen Kenntnisse über die eigenen Ansprüche und Rechte, zum anderen haben sie berechtigte Sorgen vor weiteren Diskriminierungen, wenn sie persönlich ein Beschwerdeverfahren durchfechten.“

„Es ist ein wesentlicher Schritt nach vorn auf dem steinigen Weg der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Menschen mit Behinderungen, wenn Verbände in Zukunft die Vertretung für die Betroffenen auf Grundlage des LADG vor Gericht übernehmen können,“ betont die Landesvorsitzende des SoVD. Dabei sei auch der notwendige Schutz der Beschäftigten in den Behörden gewahrt. Dafür sorgen die im LADG gesetzlich vorgeschriebenen Absprachen mit der Personalvertretung sowie eine entsprechende Qualifizierung der Beschäftigten. Außerdem richte sich auch ein individuelles Beanstandungsverfahren nie gegen einzelne Mitarbeiter:innen, sondern stets gegen die Behörde als solche.

Ursula Engelen-Kefer
Landesvorsitzende