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Dramatischer Anstieg bei Partnerschaftsgewalt – dringend mehr Schutzplätze für gewaltbetroffenen Frauen und Kinder nötig!

Pressemeldung

In Anbetracht der erschreckenden Zunahme häuslicher Gewalt und der noch immer fehlenden Schutzmöglichkeiten für gewaltbetroffene Frauen oder Kinder mit Behinderungen, geht es uns als SoVD vor allem darum, die Umsetzung der Istanbul Konvention einzufordern. Für die darin vorgesehene Schaffung ausreichender Schutzräume für Frauen und Kinder, die zudem barrierefrei zugänglich und nutzbar sein müssen, sind mehr und nicht weniger öffentliche Mittel vorzusehen. Dies hat nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes für die öffentlichen Finanzen jedoch eine besondere Brisanz bekommen.

„Angesichts des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen am 25.11. fordern wir als SoVD, in Berlin und Brandenburg endlich wirksame Gegenmaßnahmen zu ergreifen“, so die SoVD-Landesvorsitzende Ursula Engelen-Kefer. Das Ausmaß häuslicher Gewalt hat erschreckende Dimensionen angenommen. Bundesweit erfährt etwa ein Viertel aller Frauen in ihrem Leben zumindest einmal Gewalt im häuslichen Bereich. Für Berlin sind über 17.000 aktenkundige Fälle allein im vergangenen Jahr zu verzeichnen. In Brandenburg waren es 2021 über 5.000. „Besonders betroffen sind wir als SoVD von dem zu beobachtenden Anstieg häuslicher Gewalt im ganzen Bundesgebiet – allein in Berlin etwa 15 Prozent seit 2019. Damit liegt Berlin weit über dem Bundes-durchschnitt“, stellt Engelen-Kefer fest.

Deshalb verlangt der SoVD endlich die vollständige Umsetzung der Istanbul Konvention, die bereits 2011 als bisher stärkstes Instrument zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt verabschiedet wurde. „Schon seit langem kritisieren wir den eklatanten Mangel an einer bedarfsgerechten Finanzierung von Frauenhäusern, sowohl in Berlin, als auch in Brandenburg“, stellt die Landesvorsitzende fest. Zudem fehlen noch immer barrierefreie Schutzeinrichtungen und Schutzplätze für Frauen und Kinder mit Behinderungen. In Berlin und in Brandenburg gibt es nicht einmal die Hälfte der Frauenhausplätze, die von der Istanbul Konvention als Mindeststandard vorgesehen sind.

„Für die Umsetzung der Istanbul Konvention auf Länderebene sind zusätzlich ausreichende Bundesmittel und deren Ergänzung in den Länderhaushalten unverzichtbar. Dies darf nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht dem „Rotstift“ drohender Sparmaßnahmen zum Opfer fallen“, verlangt Engelen-Kefer. „Unerlässlich ist eine bundeseinheitliche Finanzierung aller Maßnahmen des Gewaltschutzes. Jede gewaltbetroffene Frau muss – insbesondere in einer akuten Gefährdungssituation – Zugang zu wirksamem Schutz haben.“

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