Direkt zu den Inhalten springen

SoVD begrüßt Debatte über Reformen in der Grundsicherung

Aktuelles Armut

Die Hartz-IV-Regelungen sollen per Gesetz zu entschärft werden, kündigt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vor einigen Tagen an. „ Mit Erleichterung stelle ich als Landesvorsitzende fest, das endlich Bewegung in die umstrittenen Regelungen kommt“, sagt Ursula Engelen-Kefer. Dies gilt für Berlin mit einer überdurchschnittlich hohen Anzahl von Hartz-IV Empfänger*innen in besonderem Maß.

Rollstuhlfahrerin mit zwei Hunden an der Leine im Park
Auch Hartz-IV-Empfänger dürfen Hunde halten. Nach Artikel 1 des Grundgesetzes ist die Würde des Menschen unantastbar. Nach diesem Grundsatz wäre es diskriminierend, die Haustierhaltung grundsätzlich von der finanziellen Situation abhängig zu machen. Es gilt: Jeder Bürger kann sich entscheiden, ein Haustier zu halten, abgesehen von vertraglichen Zwängen wie dem eigenen Mietvertrag. Das Gesetz schränkt ihn hier nicht ein – das gilt natürlich auch für Hartz-IV-Empfänger! Foto: Weiland, Pfotenpiloten

Aus der als „Hartz IV“ bekannten Grundsicherung soll ein „Soziales Bürgergeld“ werden. Die „Grünen“ haben bei Ihrer Klausurtagung der Bundestagsfraktion die Umwandlung von Hartz IV in eine „Garantiesicherung“ mit einer erheblich erhöhten Regelleistung und „frei von Stigmatisierung“ beschlossen. Dabei war es „Rot Grün“ unter dem ehemaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder, die das System von Hartz IV 2005 gegen heftige Widerstände von Gewerkschaften und Sozialverbänden eingeführt und durchgesetzt haben. Dies hat zu Verschärfung und Verhärtung von Niedriglöhnen, Langzeitarbeitslosigkeit sowie Armut bei Arbeit und im Alter maßgeblich beigetragen.

In der erneut eskalierenden Corona-Pandemie steigen Arbeitslosigkeit und Armut weiter an. Menschen, die in Kurzarbeit sind müssen Einkommensverluste hinnehmen und über Hartz IV aufstocken, unter Umständen verlieren sie ihre Arbeit ganz. Bei prekären selbstständigen Arbeitsverhältnissen haben sie bei Auftragsverlust überhaupt keine Ansprüche auf Arbeitslosenunterstützung. Besonders fatal sind Armut und Perspektivlosigkeit von Millionen Kindern, die unter dem Lock Down für Kitas und Schulen noch einmal mehr zu leiden haben Als Sozialverband Deutschland plädieren wir für die Unterstützung der längerfristigen Fortführung der Corona Erleichterungen:

  • Die Freibeträge beim Vermögen, das heißt Nichtanrechnung von Vermögen auf die Gundsicherung werden auf bis zu 60 000 Euro erheblich erhöht.
  • Gleichzeitig werden die Sanktionen der Job Center wegen Regelverstößen der betroffenen Langzeitarbeitslosen auf maximal 30 Prozent begrenzt.  Gemäß Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist dies die Obergrenze bis eine für die betroffenen Menschen zumutbare Neuregelung erfolgt. Auch die besonderen Härten bei den Sanktionen für junge Menschen bis 25 Jahren sollen grundsätzlich entfallen.
  • Die coronabedingte Aussetzung des Zwangs zum Umzug in eine kleinere Wohnung soll fortgeführt werden, ebenso die verminderte Prüfung der ergänzenden Wohnleistungen im Rahmen von Hartz IV.

Damit kann Vertrauen in unseren Sozialstaat bei den Millionen Menschen aufgebaut werden. Für die betroffenen Menschen ist es unerlässlich, nicht nur ihre materielle Lebenssituation zu verbessern, sondern in den Job Centern und in der Gesellschaft „auf Augenhöhe“ zu bestehen. Anzumahnen ist auch eine ausreichende finanzielle und personelle Ausstattung in den Job Centern. Die Arbeitsvermittlung sollte stärker auf die Arbeitsagenturen verlagert, ausreichende Qualifizierung sowie berufliche Rehabilitationsmaßnahmen gefördert werden um somit die berufliche Eingliederung von Langzeitarbeitslosen zu verbessern. Die CDU ist dringend gefordert, die Änderungsvorschläge zu Harz IV nicht pauschal abzulehnen, sondern sich konstruktiv an Reformen zu beteiligen.                                            

Für den Sozialverband Deutschland bleibt Leitmaßstab eine umfassende „Inklusion“ in Arbeit und Gesellschaft an Stelle Ausgrenzung und Herabstufung in Hartz IV.