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Berliner Mobilitätsgesetz- kein Placebo zur Beruhigung der Fußgänger!

Aktuelles

„Die geplante zusätzliche Aufnahme des Fussverkehrs in das Berliner Mobilitätsgesetz darf kein Placebo zur Beruhigung der Bürger sein“, so die SoVD Landesvorsitzende Ursula Engelen-Kefer. „Wir teilen uneingeschränkt die Zielsetzung der zuständigen Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther: “Es geht um höhere Aufenthaltsqualität und mehr Barrierefreiheit“ und damit auch mehr Sicherheit für Fußgänger auf den Gehwegen.

Allerdings reichen die hierfür vorgesehenen Maßnahmen in dem Gesetzentwurf keinesfalls aus. Zwar sind Verbesserungen der Fußwege z.B. für die Straßenüberquerung und Blindenampeln, Verkehrsberuhigung, Beleuchtung, oder neuen Stellen für die Fußwege-Koordination  zu begrüßen. Jedoch ändern sie nichts an der zunehmenden Verdrängung, Belästigung bis zur akuten Gefährdung der Fußgänger durch E-Roller und Fahrradfahrer. Dies gilt in ganz besonderem Maße für Menschen in höherem Lebensalter, mit Behinderungen, aber auch Familien mit Kindern. Wesentliche Voraussetzungen sind wirksame Kontrollen damit die Gehwege auch tatsächlich von E-Rollern und Fahrrädern frei gehalten werden.

Auch in Berlin gibt es ständig teilweise schwere Unfälle von Fußgängern infolge der Verletzung der amtlichen Vorschriften.  Eine weitere wesentliche Bedingung ist die Schaffung ausreichender Netze genügend breiter Fahrradwegen, ihre Pflege und vor allem das Freihalten von parkenden PkWs. Der SoVD Berlin Brandenburg wird nicht locker lassen, sich auch weiter für die Durchsetzung inklusiver Fußwegenetze einzusetzen.