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Für die Belange von Menschen mit Behinderungen: Neuer Behindertenbeauftragter berufen!

Aktuelles

Der Landesbehindertenbeirat unterstützt ehrenamtlich die Landesregierung bei der Aufgabe, gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu schaffen. Er soll von der Landesregierung vor dem Einbringen von Gesetzentwürfen und dem Erlass von Rechtsverordnungen, welche die Belange von Menschen mit Behinderungen betreffen, angehört werden.

Foto: Fabian Schellhorn

Seniorenbeauftragter Norman Asmus ist seit August 2026 der Beauftragte der Landesregierung Brandenburg für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Land Brandenburg. Der Beauftragte hat seinen Sitz im zuständigen Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt (MASGZ) und nimmt seine Aufgaben weisungsfrei und ressortübergreifend wahr.

Die Aufgaben des Landesbehindertenbeirates sind im Artikel 15 des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BbgBGG) festgeschrieben.

Aufgabe des Beauftragten ist es, die Gleichbehandlung von Menschen mit und ohne Behinderungen durchzusetzen. Er achtet darauf, dass das Land seine Verantwortung, für gleichwertige Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt. Dafür wird er bei allen Gesetzen und sonstigen wichtigen Vorhaben, die die Belange von Menschen mit Behinderungen berühren, beteiligt.

Dem Landesbehindertenbeirat (LBB)  Brandenburg, dessen Geschäftsstelle vom SoVD-Landesverband Berlin-Brandenburg nach wie vor getragen wird, hatte sich der neue Behindertenbeauftragte auf der Sitzung am 3. September 2026 vorgestellt und sich überzeugend präsentiert. Er ist sich der Größe seiner neuen Aufgabe bewusst, geht sie aber zuversichtlich und unerschrocken  an. Ihm ist die konstruktive Zusammenarbeit mit dem LBB sehr wichtig. 

Der LBB wird seinerseits mit dem neuen Behindertenbeauftragten eine sachorientierte, respektvolle  Zusammenarbeit auf Augenhöhe anstreben, ihn  unterstützen und, wie es das Behindertengleichstellungsgesetz Brandenburgs dem LBB aufgibt, den BLMB beraten. Beide, BLMB und LBB, sind den Menschen mit Behinderungen verpflichtet und haben schon von Gesetzes wegen vertrauensvoll zusammenzuarbeiten, so steht es ausdrücklich im Behindertengleichstellungsgesetz.