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SoVD: Erhöhung der Ausgleichsabgabe auch für Berliner Landesunternehmen!

Behinderung Pressemeldung

Nicht einmal die Berliner Landesunternehmen erfüllen die Beschäftigungspflichtquote, wie aus einer Antwort des Senats von 22. Mai auf eine Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Lars Düsterhöft (SPD) (Drucksache 19/11787) hervorgeht. Wir sehen damit eine Handlungsverpflichtung für den Berliner Senat sowie eine weitere Verstärkung unserer Forderung als SoVD zur Erhöhung der Ausgleichsabgabe.

Der Berliner Senat muss die Einhaltung der Schwerbehindertenquote auch in seinen Landesunternehmen durchsetzen. Zwar hat das Land Berlin im öffentlichen Dienst insgesamt die Beschäftigungsquote Schwerbehinderter von fünf Prozent über­schritten. Allerdings ist „Wasser in den Wein“ zu gießen: Bis zu 50 Prozent der landeseigenen Unternehmen zahlen die Ausgleichsabgabe statt schwerbehinderte Menschen zu beschäftigten, wie aus der Antwort des Senats auf eine Schriftliche Anfrage der SPD-Fraktion hervorgeht. „Dies ist ein Skandal, der dringend beseitigt werden muss“, fordert die SoVD-Landesvorsitzende Ursula Engelen-Kefer. „Gerade in landeseigenen Unternehmen muss es für den Senat doch möglich sein, die Besetzung von fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen sicherzustellen. Dazu müsste die Schwerbehindertenabgabe von derzeit zwischen 140 Euro und 360 Euro im Monat für jeden nicht besetzten Arbeitsplatz gestaffelt erhöht bis verdoppelt werden.“

Damit könnte ein deutlicher Anstoß gegeben werden, Vorbehalte gegenüber der Beschäftigung Schwerbehinderter aufzugeben und größere Anstrengungen bei der behinderungsgerechten Planung und Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeits­bedingungen anzuschieben. Ebenfalls stünden damit mehr Mittel auch im Berliner Ausgleichsfonds für die Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit zur Verfügung.

„Als einer der großen Behindertenverbände fordern wir seit Jahr und Tag die privaten Unternehmen auf, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen“, so Engelen-Kefer. „Dabei müssen wir feststellen, dass bundesweit 60 Prozent der Betriebe die Pflicht­quote nicht erfüllen, sogar 25 Prozent ihrer Beschäftigungspflicht überhaupt nicht nachkommen und keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen.“ Entsprechend ist die Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter – noch einmal verstärkt durch Corona – auf inzwischen über 12 Prozent gestiegen, und sie dauert immer länger. Dies gilt auch für Berlin.

„Als SoVD Landesverband fordern wir, die Maßnahmen in den Jobcentern zur Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit nicht nur finanziell, sondern auch personell ausreichend auszustatten“, verlangt Engelen-Kefer.