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Land Brandenburg: Heizkostenhilfe für Privathaushalte (Härtefallregelung)

Aktuelles

Als Teil des durch die Landesregierung beschlossenen „Brandenburg-Paket“ gibt es jetzt auch für Bürger*innen im Land Brandenburg Entlastungsmaßnahmen wegen hoher Kostensteigerungen für Lebenshaltung und Energie.

Heizung, die auf Stufe 4 eingestellt ist.

Private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können ab 8. Mai 2023 Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Die Antragsstellung ist bis zum 20.10.2023 möglich. Weitere Informationen und das Antragsformular unter Heizkostenhilfe für Privathaushalte im Land Brandenburg (ilb.de).