Direkt zu den Inhalten springen

Das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz muss mit Nachdruck durchgesetzt werden!

Aktuelles Behinderung

Das bundesweit erste LADG soll für Verwaltungen und öffentliche Leistungen des Landes Berlin gelten, wie in Schulen, Ämtern, bei Polizei, Justiz oder im Gesundheitsbereich. Es bietet wichtige Ansatzpunkte, dass alle Menschen gleiche Teilhabechancen in Arbeit und Gesellschaft haben und nicht diskriminiert werden.

Gerlinde Bendzuck und Ursula Engelen-Kefer
Von links: Gerlinde Bendzuck und Ursula Engelen-Kefer anlässlich der Fachtagung zum LADG im November 2019.

„Wir wollen den Schutz des Gesetzes bekannter und Rechtsberater*innen in Berlin fit für die Umsetzung machen“, sagte Gerlinde Bendzuck, Vorsitzende der Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e. V.  Zudem forderte sie eine Sammelstelle von Fällen, damit strukturelle Diskriminierung erkannt werden kann.

„Mit Verbandsklagen auch strukturelle Diskriminierungen angehen zu können, ist ein neuer und guter Aspekt“, sagte Ursula Engelen-Kefer, Vorsitzende des SoVD-Landesverbandes Berlin-Brandenburg e. V. Das Gesetz ermöglicht zudem die Einbeziehung der Jobcenter in den Geltungsbereich des LADG. „Der Diskriminierungsschutz in den Jobcentern in Berlin kann dadurch nur gewinnen“, mahnt sie an.

„Wegen des Kostenrisikos sind die Möglichkeiten der Ombudsstelle voll auszuschöpfen“, sagte Rechtsanwältin Henrike Weber, Sozialpolitische Referentin beim Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg e. V.

Drei Verbände – ein Flyer und eine Broschüre: Mit ihren Informationsmaterialien für Betroffene und ihren Beratungen und Prozessvertretungen tragen LV Selbsthilfe Berlin, SOVD Berlin-Brandenburg und VdK Berlin-Brandenburg aktiv zur Bekämpfung von Diskriminierung bei.

Sie können die Statements von Gerlinde Bendzuck, Ursula Engelen-Kefer und Helga Nielebock anlässlich der Pressekonferenz am 03.12.2020 nachlesen.

Weitere Informationen zum LADG 2020 (Selbsthilfe Berlin)