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Zuschuss zum Eigenanteil für Pflegeheimbewohner*innen erhöht

Aktuelles

Neben den monatlichen Leistungsbeiträgen beteiligt sich die Pflegekasse mit einem weiteren Leistungszuschlag an den Kosten einer vollständigen Pflege. Dieser Zuschuss wurde zum 1. Januar 2024 erhöht. Die Höhe des Zuschusses hängt davon ab, wie lange die pflegebedürftige Person bereits in Pflegeheimen lebt.

Foto: Pexels / Andrea Piacquadio

Wichtig: Nur der Eigenanteil an den Pflege- und Ausbildungskosten wird von der Pflegekasse bezuschusst. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und die Investitionskosten müssen Heimbewohnende weiterhin komplett selbst tragen.

Gut zu wissen: Die Heimplatzkosten setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen: den Pflegekosten, den Ausbildungskosten, den Investitionskosten, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung.

Die Pflegekassen beteiligen sich mit pauschalen Leistungsbeträgen je nach Pflegegrad an den Pflege- und Ausbildungskosten. In aller Regel reichen diese Beträge aber bereits nicht aus, um die entstehenden Kosten zu decken, sodass hier ein Eigenanteil an den Pflege- und Ausbildungskosten zu zahlen ist.

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten muss der Pflegebedürftige immer selbst bezahlen.

Quelle: Verbraucherzentrale

Gerne beantworten die Berater*innen des SoVD Berlin-Brandenburg weitere Fragen zum Thema Pflege. Sozial- und Rechtsberatung, Dienstag: 9­-12 Uhr und 13-15 Uhr, Donnerstag: 9-12 Uhr und 13-17 Uhr, Telefon: 030 263 93811,  E-Mail: sozialberatung(at)sovd-bbg.de.