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SoVD: Aufruf für ehrenamtliche Richter*innen an den Sozialgerichten in Brandenburg

Verbandsleben

Die Funktion der ehrenamtlichen Richter*innen am Sozialgericht ist von großer Bedeutung, da sie als juristische Laien in den mündlichen Verhandlungen der Kammer neben einem/einer Berufsrichter*in als Beisitzer*in agieren.

Sozialgericht Cottbus. Foto: Jörg Pösse

Bei der Urteilsfindung wirken sie gleichberechtigt an der Entscheidung mit. Der SoVD kann ehrenamtliche Richter*innen für die Sozialgerichte zur Berufung vorschlagen. Mit einer Amtszeit von fünf Jahren vertreten sie die Perspektive der Bürger*innen in sozialgerichtlichen Verfahren.

Wer Interesse oder Fragen hat, kann sich gerne an die Landesgeschäftsführerin Birgit Domröse wenden, telefonisch unter 030 26393827 oder per E-Mail: post(at)sovd-bbg.de.