Er ergänzt Sozialleistungen, wo diese nicht greifen oder zur Verschuldung führen würden. Er wird einmalig ausgezahlt und setzt darauf, dass betroffene Menschen sich an die Energieschuldenberatung oder Energiebudgetberatung wenden, um zukünftige Härten zu verhindern.
Über ein Online-Verfahren können betroffene Berlinerinnen und Berliner schnell und einfach einen Antrag stellen, so dass Sperren zügig aufgehoben bzw. verhindert werden können. Das Antragsverfahren steht ab 9. Januar 2023 im Service-Portal des Landes Berlin zu Verfügung.
Antragstellung Online im Härtefallfonds Energieschulden
Ein breites Netzwerk aus Wohlfahrtsverbänden, Beratungsstellen, den öffentlichen Bibliotheken, der Verbraucherzentrale Berlin, sozialen Einrichtungen und auch Energieversorgungsunternehmen ist bereits über den Härtefallfonds und das Verfahren informiert und wird Menschen bei der Antragsstellung beraten, informieren oder ganz konkret Hilfe beim Ausfüllen der Anträge leisten.