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Pressemitteilungen des SoVD-Bundesverbandes
Arbeitslosigkeit im April 2012
(06.05.2012) In Berlin gab es insgesamt 223.797 Arbeitslose. Das sind 1.137 weniger als im Vormonat und 14.412 weniger als im Vorjahr. Das meldet die Regionaldirektion der BA in Berlin. Die Arbeitslosenquote liegt bei 12,9 Prozent.
Bei den jüngeren Arbeitslosen von 15 bis unter 25 Jahren sank die Zahl im Vergleich zum Vormonat um 796, im Vergleich zum Vorjahresmonat sank sie um 113 Personen auf 21.741. Die Anzahl älterer Arbeitsloser ab 50 Jahre sank zum Vormonat um 13 und sank zum April letzten Jahres um 1.403 Personen auf 56.841.
Die Zahlen sprechen für eine gute wirtschaftliche Entwicklung Berlins, so die Feststellung führender Politiker und des Chefs der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der BA.
Die Zahl der versicherungspflichtigen Beschäftigten liege bei 38.000 Personen.
In der Region Berlin-Brandenburg wurden im April 2012 365.413 Arbeitslose gezählt, 8.055 weniger als im Vormonat und 20.724 weniger als vor einem Jahr.
Die Arbeitslosenquote lag im Berichtsmonat mit 11,9 Prozent um 0,3 Prozentpunkte unter der des Vormonats und um 0,7 Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert.
Bei den jüngeren Arbeitslosen von 15 bis unter 25 Jahren sank die Zahl im Vergleich zum Vormonat um 1.749 Personen auf 34.027. Die Anzahl älterer Arbeitsloser ab 50 Jahren sank zum Vormonat um 2.159 Personen auf 109.238.
Der Zuwachs an sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in der Region Berlin-Brandenburg innerhalb des letzten Jahres betrug 2,7 Prozent. Im Februar 2012 waren 1.926.600 Männer und Frauen in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen tätig. Damit lag die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um 50.200 über dem Vorjahreswert.
Bundesweit stellte die BA die geringste Arbeitslosigkeit in einem April seit 1992 fest. Bei der Behörde waren 2,963 Millionen Erwerbslose registriert. Dies waren 65.000 weniger als im März und 115.000 weniger als vor einem Jahr.
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Regelsatz zu niedrig!
(29.04.2012) Nun soll das Bundesverfassungsgericht sich erneut mit der Höhe des Regelsatzes beschäftigen. Eine Familie aus Berlin hatte vor dem Sozialgericht geklagt (S 55 AS 9238/12) und dargelegt, dass sie mit den gegenwärtigen Leistungen nicht auskomme. Daraufhin haben die Richter nun entschieden, dass Leistungen für einen Alleinstehenden monatlich um 36 Euro zu erhöhen wären. Für eine dreiköpfige Familie wären die Leistungen monatlich um rund hundert Euro zu niedrig. Daraus schlossen die Richter, dass die gegenwärtigen Vorschriften nicht mit dem Grundgesetz vereinbar wären. Das Sozialgericht legte den Fall dem Bundesverfassungsgericht vor.
Durch den aktuellen Regelsatz wäre ein menschenwürdiges Existenzminimum nicht gewährleistet, so die Richter. Die Regelleistung für einen Alleinstehenden liegt derzeit bei 374 Euro pro Monat. Im konkreten Fall der dreiköpfigen Familie wurden zusätzlich 287 Euro für den 16-jährigen Sohn berücksichtigt, zudem Kosten für Unterkunft und Heizung. Das Jobcenter rechnete das Kindergeld und weitere Einkünfte auf die Leistungen an, so dass der Familie seit Jahresbeginn monatlich 439,10 Euro an Sozialleistungen ausgezahlt werden.
Das Sozialgericht kam zu der Überzeugung, dass die Familie zwar nach den gültigen Vorschriften keine höheren Leistungen beanspruchen könne. Diese Vorschriften seien aber nach Auffassung des Gerichts verfassungswidrig. Das Gericht kritisierte, dass sämtliche Berechnungen auf dem Ausgabeverhalten Alleinstehender beruhten. Hier müsse nachgebessert werden.
Die Berechnungen beruhen auf den Einkünften und Ausgaben der untersten 15 Prozent der Alleinstehenden. Diese sogenannte Referenzgruppe sei willkürlich gewählt, kritisierte das Sozialgericht. Für das Existenzminimum müsse auch Geld für zwischenmenschliche Kontakte enthalten.
Der Argumentation, dass die Leistungen für langlebige Gebrauchsgüter angespart werden könnten, wollte das Gericht ebenfalls nicht folgen, da dies bislang statistisch nicht belegt wäre. Der aktuell klagenden Familie fehlten insgesamt etwa hundert Euro pro Monat, die Regelleistung für Alleinstehende sei um 36,07 Euro zu gering.
Eine andere Kammer des Berliner Sozialgerichts hatte noch Ende März in einem anderen Fall die derzeitigen Hartz-IV-Leistungen für ausreichend befunden (Aktenzeichen: S 18 AS 38234/10).
Die Karlsruher Richter hatten bereits im Februar 2010 die damaligen Grundsicherungsleistungen als verfassungswidrig verworfen und eine transparente Berechnung für die etwa 6,2 Millionen Betroffener verlangt. Die Regelleistung für Alleinerziehende war daraufhin Anfang 2011 um fünf und Anfang 2012 um weitere zehn Euro erhöht worden. Weitere Leistungen des „Bildungspaketes“ folgten.
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Rentenerhöhung 2012
(17.03.2012) Erst sollte es noch mehr sein und jetzt wurden die endgültigen Steigerungsraten für die Rente in den alten und den neuen Bundesländern genannt: Im Westen steigt die Rente um 2,18 Prozent und im Osten um 2,26 Prozent ab 01.07.2012. Bei einer Monatsrente von 750 Euro macht das im Westen 16,35 Euro mehr aus und im Osten 16,95 Euro. Die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen hob die gute Lohnentwicklung im letzten Jahr hervor. Daher könne die Rentenerhöhung mit diesen Zahlen aufwarten. Ob sich die ca. 20 Millionen Rentner über diese Steigerung wirklich freuen können, bleibt dahingestellt, denn die Inflationsrate von etwa 2,3 Prozent (Febr. 2012) frisst den Rentenzuwachs wieder auf und es bleibt sogar noch eine Lücke.
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Wie weiter mit der Pflegeversicherung?
(22.01.2012) Es ist die Rede davon, dass ab 2013 eine neue Pflegereform in Kraft tirtt und dass dabei auch die Leistungen für Demenzkranke steigen sollen. Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen um ca. 2,05 Prozent steigen. Immer wieder waren die ausufernden Kosten der Grund dafür, die Reform der Pflegeversicherung zu verschieben.
Die 1995 in Kraft getretene Pflegeversicherung stellt bei der Definition der Pflegebedürftigkeit die körperlichen Gebrechen in den Vordergrund und verlangt von den Pflegepersonen einen bestimmten Zeitaufwand für die tägliche Pflege in bestimmten Bereichen.
Die Regierung hat den Ruf der Fachleute gehört und will nun für Demenzkranke und pflegende Angehörige die Leistungen erhöhen.
So soll es in den Pflegestufen I und II bei den ambulanten Leistungen einen deutlichen Zuschlag geben. Auch Demenzkranke, die in die Pflegestufe 0 eingestuft wurden, solle nun geholfen werden.
Wird eine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, soll anders als bisher das Pflegegeld nicht komplett wegfallen, sondern zur Hälfte weitergezahlt werden. So soll erreicht werden, dass sich mehr pflegende Angehörige für ihre eigene Erholung entscheiden können. Bei einer Kurzzeitpflege können zu Hause von Angehörigen betreute Pflegebedürftige pro Jahr bis zu vier Wochen in einer stationären Einrichtung versorgt werden. Diese Angehörigen sollen durch die Kurzzeitpflege für diese Zeit entlastet werden.
Auch sollen die Ärzte für Hausbesuche in Pflegeheimen besser bezahlt werden. Die Selbsthilfearbeit in der Pflege wird künftig stärker gefördert.
Die zusätzlichen Leistungen sollen nach den Vorstellungen der Regierung 1,1 Milliarden Euro nicht übersteigen. Dafür ist eine Erhöhung des Beitragssatzes ab 2013 um 0,1 Prozent vorgesehen.
Noch steht die Neudefinition der Pflege aus, die dazu führen könnte, dass gesamte System der Pflegeversicherung neu zu definieren.
Es wird nicht damit gerechnet, dass dieser Prozess noch in dieser Wahlperiode abgeschlossen wird.
Die Zahl der gegenwärtig in Deutschland lebenden etwa 1,1 Millionen Demenzkranke wird sich nach Ansicht von Experten bis 2030 auf etwa 1,7 Millionen erhöhen.
Künftig sollen in der Pflegestufe 0 statt 100 oder 200 Euro (schwere Fälle) künftig 220 bzw. 320 Euro als Pflegegeld erhalten. In der Pflegestufe I erhöht sich der Betrag von bislang 335/435 Euro auf 405/505 Euro, in der Stufe II von 540/640 Euro auf bis zu 625/725 Euro pro Monat. Auch bei Sachleistungen erhöhen sich die Beträge für Demenzkranke. In Pflegestufe 0 werden statt 100 Euro bzw. 200 Euro bei schweren Fällen künftig 325 bzw. 425 Euro gezahlt. In Pflegestufe I sind es statt bisher 550/650 Euro künftig 765/865 Euro, in Stufe II statt 1200/1300 dann ab 2013 1350/1450 Euro.
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Sozialgericht Berlin permanent unter Druck
(18.01.2011) Die Zahl der Verfahren vor dem Berliner Sozialgericht nimmt einfach nicht ab. Auch im vergangenen Jahr hat sich die Zahl der Klagewilligen weiter erhöht und die Richter sind im Dauerstress. Mehr als 40000 unerledigte Klageverfahren sind im vergangenen Jahr aufgelaufen. Dies ist erneut ein Rekord. 126 Richter bemühen sich, diese Klageflut zu bewältigen. Noch immer hat sich die seit 2005 anhaltende Situation nicht verändert.
2011 gingen 43832 neue Fälle ein, fast drei Viertel davon (30735) betrafen Fragen im Zusammenhang mit ALG II. Etwas weniger als im Jahr 2010. Der Rest verteilt sich auf die klassischen Gebiete des Sozialrechts wie Renten-, Arbeitslosen-, Krankenversicherung und Schwerbehindertenrecht.
Nach der großen Arbeitsmarktreform und dem SGB II dass 2005 in Kraft trat wurde die Zahl der Sozialrichter in Berlin von 55 auf 127 erhöht, 72 davon beschäftigten sich nach Aussage der Direktorin des SG Berlin Frau Schudoma ausschließlich mit ALG-II-Fällen. 2005 waren es knapp 7000, ein Jahr darauf 12 000, 2007 bereits 18 000, im nächsten Jahr 21 000, dann 27000 und im bisherigen Rekordjahr 2010 knapp 32000 neue ALG-II-Verfahren. Ob sich nun die Zahl der neuen Streitfälle einpegelt ist noch nicht klar.
Die häufigsten Streitfälle im Bereich des ALG II sind im Bereich der Kosten für die Unterkunft und die Anrechnung von Einkommen auf die Grundsicherung angesiedelt.
Leider hat sich die Zahl der Untätigkeitsklagen wegen der langen Bearbeitungszeiten der Jobcenter wesentlich erhöht. Es entsteht der Eindruck, als würden die Jobcenter ihre Arbeit auf das Sozialgericht verlegen.
Personalmangel in den Jobcentern darf keine Ausrede sein.
Bescheide besser erklären, bei Widerspruch automatisch Abhilfe prüfen wäre ein Lösung.
Auch in unserer Beratung melden sich viele Betroffene mit Fragen. Häufig können diese in relativ kurzer Zeit und verständlich erklärt werden, so dass viele Widersprüche oder Klagen gar nicht erst eingelegt werden müssen.
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Rentner können sich weniger leisten
(10.01.2012) Aus Presseberichten geht hervor, dass die Kaufkraft der Rentner im vergangenen Jahr deutlich gesunken ist. Unter Einbeziehung der Inflation von 1,8 Prozent haben die 20 Millionen Rentner weniger Geld zum Konsum. Die Kaufkraft der Rentner ist damit seit 2004 um insgesamt 8,8 Prozent gesunken. Die Zahlen werden von verschiedenen Wirtschaftsinstituten gleichermaßen gestützt und bestätigt. Einzelne Fachleute gehen von einem noch größeren Kaufkraftverlust für Rentner aus, denn besonders die Lebensmittel und die Energie sind in der letzten Zeit wesentlich teurer geworden. Anders als langlebige Konsumgüter wie Möbel oder Unterhaltungselektronik sind die Rentner überwiegend auf die Waren des täglichen Bedarfs angewiesen. Somit treffen sie diese Preiserhöhungen stärker.
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Immer früher in Rente
(29.12.2011NW) Die Tendenz war absehbar – die Rente mit 67 ist faktisch eine Rentenkürzung, denn entgegen den Beteuerungen der Politik ist die Tendenz zur vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente mit Abschlägen steigend. Dabei nehmen viele Versicherte Abschläge von durchschnittlich 113 Euro in Kauf.
Fast die Hälfte der Rentenantragsteller im Jahr 2010 (47.5 Prozent das entspricht einer Zahl von 320 000 Rentnern) nahm Abschläge in Kauf, um die Altersrente auch vor dem 65. Lebensjahr zu erhalten.
Es ist absehbar, dass mit dieser Tendenz und unter Berücksichtigung der zunehmend schlechteren Versicherungsbiographien die Gefahr der Altersarmut zunimmt. Viele Rentenantragsteller scheuen den Bezug von ALG II und gehen wenn es möglich ist früher in die Altersrente und nehmen dabei Abschläge bis zum Lebensende in Kauf.
Die Ursachen für den früheren Renteneintritt sind unterschiedlich. Zumeist ist es die Arbeitslosigkeit der älteren Arbeitnehmer, die entweder auf ALG I oder gar ALG II angewiesen sind und mit dem vorzeitigen Rentenbezug den damit verbundenen Verpflichtungen entgehen wollen. Oft spielen gesundheitliche Gründe und Planungen innerhalb der Familie auch eine Rolle.
Trotz Versprechungen der Politik, für die Beschäftigung ältere Arbeitnehmer verstärkt zu sorgen, ist dieses Projekt gescheitert. Nur sehr wenige Arbeitnehmer erreichen faktisch die Regelaltersrente. So verschärft sich diese Tendenz durch die schrittweise Heraufsetzung der Regelaltersrente auf 67 Jahre und wirkt wie eine Rentenkürzung.
Auch der SoVD wendet sich gegen die Heraufsetzung des Rentenalters ebenso wie gegen die anderen Formen der faktischen Rentenkürzung.
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Immer wieder ALG II
(29.12.2011NW) Trotz Beschäftigung im versicherungspflichtigen Job droht immer öfter ALG II. Viele Jobs sind eher prekäre Arbeitsverhältnisse und müssen mit Grundsicherungsleistungen vom Jobcenter aufgefrischt werden, um überhaupt davon leben zu können. Aber auch nach dem Ausscheiden aus dem Job wegen Kündigung droht etwa jedem 4 Arbeitslosen der Gang zum Jobcenter, denn die Voraussetzungen für den Bezug von ALG I ist oft nicht erfüllt, wenn die vorherige Beschäftigungszeit zu kurz war, um die Anspruchsvoraussetzungen für die Versicherungsleistung – ALG I – zu erfüllen.
eine geringe Qualifizierung und damit oft eine schlecht bezahlte oder nur zeitweise Beschäftigung sind häufig die Ursache. Aber auch die Leiharbeit und die dortige Entlohnung spielt eine wichtige Rolle, denn viele der Geringqualifizierten ist in der Leiharbeit untergekommen und wenn sie dort nicht mehr gebraucht werden landen sie in der Grundsicherung, so eine Analyse der BA.
Wer in den letzten zwei Jahren vor Verlust seines Arbeitsplatzes mindestens ein Jahr in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, besitzt einen Anspruch auf das erheblich höhere Arbeitslosengeld I. Es wird in der Regel zwölf Monate ausgezahlt. Danach bleibt oft nur noch der Weg in die Grundsicherung.
Häufig war die Beschäftigungszeit zu gering für den ALG-I-Bezug oder das früher erzielte Einkommen war zu niedrig, um mit dem daraus abgeleiteten Arbeitslosengeld-Anspruch den Bedarf zu decken und es muss mit Arbeitslosengeld II aufgestockt werden.
Laut Bundesagentur verloren in den vergangenen zwölf Monaten bis Ende November 2011 etwa 2,8 Millionen Beschäftigte ihren Job. 737 000 gelangten so in die Grundsicherung.
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Veränderungen bei Beschäftigungsverhältnissen
(17.12.2011) Weniger Vollzeitjobs – mehr Teilzeit ist die Devise. So ist die Zahl der unbefristeten Vollarbeitsplätze in unserem Land seit 2002 spürbar gesunken. Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitsstellen ist von 2002 bis 2010 um fast eine halbe Million gesunken. Zugleich sei nach Medienberichten über eine Anfrage bei der Bundesregierung die Zahl der befristeten Beschäftigungsverhältnisse, also der zumeist prekären Teilzeit- und Minijobs deutlich angestiegen. Die Regierungsangaben bestätigen den Wandel in der Gesellschaft, wonach immer mehr Frauen und ältere Arbeitnehmer in Teilzeit oder in geringfügigen Beschäftigungen arbeiteten. Das sogenannte Jobwunder ist wohl eher ein Teilzeit- oder Billig-Jobs-Alibi, von dem niemand richtig leben kann.
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Gute Finanzsituation in der GKV
(05.12.2011) Die gesetzlichen Krankenkassen verfügen über ausreichende finanzielle Mittel. In den ersten drei Quartalen diesen Jahres konnten die gesetzlichen Krankenkassen einen Überschuss von 3,9 Milliarden Euro erzielen. Dies sind 1,5 Milliarden Euro mehr als zur Jahresmitte. Für das Jahresende wird mit einem Plus von etwa drei Milliarden Euro gerechnet.
Die verbesserte Einnahmensituation und die Konjunktur aber auch die Einsparungen bei den Ausgaben für Medikamente gelten als Gründe für die positive Bilanz.
Die Experten bewerten die Situation als positiv. Die Regierung erkennt mit der eingetretenen Situation ein Greifen ihrer Reformbemühungen.
Auch der neue Gesundheitsfond verfügt über ein Finanzpolster von etwa 4,4 Milliarden Euro.. In den Fonds fließen die gesamten Beitragseinnahmen sowie Steuergelder und werden von dort an die Kassen verteilt. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen mit dem Geld selbst haushalten.
Klappt das Haushalten nicht, sind oft Zusatzbeiträge die Lösung gewesen, doch die brachten mehr Ärger als Nutzen, denn viele Versicherte wechselten die Kassen mit den Zusatzbeiträgen.
Viele Kassen haben angekündigt auch im nächsten Jahr ohne Zusatzbeiträge auszukommen.
Bei den Privaten Krankenkassen gibt es zunehmend Ärger mit Versicherten, die ihre Beiträge nicht mehr bezahlen können. Aufgrund der gesetzlichen Neuregelung kann sich die PKV nun nicht mehr einfach von diesen säumigen Beitragszahlern trennen.
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Weise bleibt Chef der BA
(13.11.2011) Weitere 5 Jahre bleibt Frank-Jürgen Weise Chef der BA. Dies bestätigte der Verwaltungsrat einstimmig am 11.11.2011. Damit wird er die dritte Amtsperiode antreten.
Im Gefolge seiner erneuten Bestätigung gibt es positive Nachrichten, denn die Kassen der BA sind gefüllt mit einem Überschuss von rund 80 Millionen Euro.
Die B A profitiert von einer gegenwärtig niedrigen Arbeitslosigkeit und einem noch anhaltenden Wirtschaftswachstum.
Werden noch Rücklagen für Krisenfälle hinzugerechnet, beträgt der Überschuss sogar 330 Millionen Euro.
Auch Franz Alt, ein langjähriges Vorstandsmitglied der BA wurde in seiner Funktion bestätigt.
Der BA-Vorstand rechnet für das kommende Jahr mit Einnahmen von 37,8 Milliarden Euro, 26,3 Milliarden davon aus Beitragsmitteln. Ausgaben in Höhe von 37,2 Milliarden Euro werden erwartet. Allein 13,7 Milliarden Euro müssen für Arbeitslosengeld und 11 Milliarden Euro für die Fortbildung und Ausbildung von Arbeitslosen veranschlagt werden.
Der alte und gleichzeitig neue Chef der BA rechnet mit einer anhaltend niedrigen Zahl von Arbeitslosen, die bei etwa 2,5 Millionen bis zum Jahr 2015 liegen könne.
Dies wären etwa 400.000 weniger als gegenwärtig.
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Bildungspaket soll einfacher werden
(03.11.2011) Nachdem viele Betroffene die Leistungen des Bildungspaketes nur mäßig oder gar nicht abriefen, soll nun die Beantragung vereinfacht werden. Ein einfacheres Verfahren soll dazu beitragen, dass bedürftige Kinder in den Bedarfsgemeinschaften Zuschüsse zum Schulmittagessen, für Klassenfahrten, für Nachhilfe oder für den Sportverein bekommen.
In Ausnahmefällen soll auch nachträglich Geld ausbezahlt werden können.
Dies war das Ergebnis einer Besprechung von Vertretern des Bundes und der Länder an einem runden Tisch in Berlin mit der zuständigen Bundessozialministerin.
Künftig stellen die Eltern der bedürftigen Kinder einen Antrag für all diese Leistungen.
Danach reicht es aus, dass der Sportverein beim Jobcenter mitteilt, dass das betreffende Kind dort Sport treibt und der Mitgliedsbeitrag wird wie gesetzlich vorgesehen an den Verein überwiesen.
Es bleibt bei der maximalen Fördersumme von 120 Euro im Jahr.
Statistische Untersuchungen belegen, dass nur für etwa 44 Prozent der betroffenen Kinder die bereitgestellten Leistungen abgerufen wurden.
Bei Beziehern von Kinderzuschlag und Wohngeld nur 50 Prozent. Für Nachilfeleistungen waren es nur 3 Prozent.
Die Ministerin will die Information über die Fördermöglichkeiten weiter verbessern.
Leistungen sollen künftig auch nachträglich bezahlt werden können, wenn die Eltern zunächst bei einem kurzfristig angesetzten Klassenausflug in Vorleistung gehen mussten.
Der Sozialverband Deutschland kritisierte die Regelungen und sprach von einer mageren Bilanz und hohe bürokratische Hürden sowie fehlendes Personal in den Jobcentern.
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Pressemeldung SovD Landesverband Berlin-Brandenburg e.V.:
Mindestlohn von 8,50 Euro unerlässlich!
„Eine Bundesratsinitiative zur Einführung eines einheitlichen gesetzlichen Mindestlohnes nicht
unter 8,50 Euro muss in die Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und CDU in Berlin
aufgenommen werden.“ verlangt die Sozialexpertin des Sozialverbandes Deutschland (SoVD)
Berlin-Brandenburg, Prof. Ursula Engelen-Kefer. „Dies ist für uns ein wesentlicher Test für die
Glaubwürdigkeit der Koalitionsunterhändler und ihrer Parteien in Berlin.“ Bei den
Koalitionsverhandlungen gibt es hierbei einen Dissens: Die SPD setzt sich für eine derartige
gesetzliche Lohnuntergrenze ein. Die CDU will sich auf tarifliche Mindestlöhne beschränken.
Sowohl SPD wie auch CDU hatten im Wahlkampf immer wieder versprochen, die dramatische
Armut bei Arbeit, im Alter und für Kinder wirksam bekämpfen zu wollen. Ein gesetzlicher
Mindestlohn nicht unter 8,50 Euro ist hierzu eine unerlässliche Bedingung.
Die Bundesregierung blockiert seit Jahren „Arm in Arm“ mit der Wirtschaft eine derartige
Lohnuntergrenze. Die Einführung tariflicher Mindestlöhne kommt nur im Schneckentempo voran.
Bis jetzt sind noch nicht einmal ein Zehntel der Beschäftigten durch Mindestlöhne geschützt. Der
bereits seit über fünf Jahren von den DGB Gewerkschaften in der Leiharbeitsbranche
durchgesetzte Mindestlohn ist bis heute nicht als allgemeinverbindlich anerkannt. Die Folge:
Immer mehr Arbeitnehmer/innen schaffen den Einstieg in den Arbeitsmarkt nur noch über die
boomende Leiharbeit, zum großen Teil mit entwürdigenden Löhnen und Arbeitsbedingungen. Mit
12 Prozent müssen erschreckend viele Leiharbeitnehmer/innen zu Armutslöhnen „malochen“. Die
von Verdi nach heftigen Tarifauseinandersetzungen erreichten Mindestlöhne für die Post von
9,80 Euro wurden durch aus dem Boden gestampfte Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften
privater Postdienstleister wieder einkassiert.
Selbst regierungsamtlich in Auftrag gegebene Untersuchungen beweisen, dass durch gesetzliche
Mindestlöhne keine Arbeitsplätze vernichtet werden, wie von den Gegnern immer wieder
behauptet. Diese späte Erkenntnis wird durch die Erfahrungen unserer EU Nachbarländer mit
einheitlichen Mindestlöhnen von meist weit über 9 Euro in der Stunde seit Jahren erhärtet. Es ist
daher höchste Zeit, dass auch in der Politik der Bundesregierung die Blockade gegen gesetzliche
existenzsichernde Lohnuntergrenzen beendet werden. Damit würde die trotz des Booms bei der
Beschäftigung immer weiter klaffende Hartz IV Falle endlich geschlossen.“ Die expandierende
Armut bei Arbeit ist die größte Subventionierung der Wirtschaft auf Kosten der Steuer- und
Beitragszahler.“ so Engelen-Kefer. Unmittelbare Folgen sind der Skandal, dass in Berlin
inzwischen etwa jedes dritte Kind in Armut aufwächst. Dramatisch ist ebenfalls der Anstieg der
Armut im Alter. „Hier muss endlich ein Riegel durch einen existenzsichernden gesetzlichen
Mindestlohn vorgeschoben werden.Es muss wieder die Verpflichtung der Wirtschaft sein,
existenzsichernde Löhne zu zahlen. Dies würde uns viel Geld sparen, das nützlicher für
Erziehung und Bildung ausgegeben werden sollte.“
V.i.S.d.P.: Michael Wiedeburg
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Berlin ohne Öffentlichen Beschäftigungssektor
(30.10.2011) Der Öffentliche Beschäftigungssektor (ÖBS) für Langzeitarbeitslose wird nach den Vorstellungen der neuen Koalition in Berlin kippen. Das jahrelang praktizierte Modell der versicherungspflichtigen Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen mit einem durchaus vertretbaren Lohn wird es künftig nicht mehr geben. Aus den Koalitionsverhandlungen verlautete, dass dieses Projekt zu teuer sei.
Mit Landeszuschüssen konnten Langzeitarbeitslose im Bereich der Stadt eingesetzt werden und verdienten mindestens 1200 Euro brutto. Nunmehr wollen die neuen Koalitionäre die Bundesprogramme, beispielsweise die Bürgerarbeit nutzen, ohne diese durch Landesmittel aufzustocken. Dadurch könnten mehr Langzeitarbeitslose eine Beschäftigung erhalten. Sie bekommen aber für die gleiche Tätigkeit erheblich weniger Geld.
Eine Vermittlungsoffensive für Arbeitslose in den ersten Arbeitsmarkt soll ersatzweise gestartet werden. Auch soll der Betreuungsschlüssel in den Jobcentern für alle Arbeitslosen verbessert werden. Bisher kommen auf einen Arbeitsvermittler 230 Arbeitslose. Die Jobcenter hätten zugesagt, das Verhältnis zu verbessern. Wie genau das neue Verhältnis sein soll, wurde nicht bekannt.
Welche anderen Projekte der bisherigen Regierung jetzt weiter geführt werden ist noch nicht genau bekannt.
Den bewährten „Berlin Pass“ für Einkommensschwache, die verbilligt Kulturveranstaltungen besuchen können, will man beibehalten.
Das bislang praktizierte Quartiersmanagement, also bezahlbare Wohnungen soll erhalten bleiben.
Bisherige Angebote wie Stadtteilmütter, Integrationslotsen oder Gemeindedolmetscher, werden befristet weiter finanziert.
Die Sozialausgaben sollen einem strikten Controlling unterzogen werden. Hierfür soll eine spezielle Datenbank genutzt werden.
So sollen die Kosten für die Unterkunft der Grundsicherungsempfänger und die der Schüler, mit Bezuschussungen besser unter Kontrolle gehalten werden.
Zum Mindestlohn in Berlin gehen die Meinungen der Koalitionäre noch auseinander.
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Mehr Rente im Jahr 2012
(28.10.2011) Für die etwa 20 Millionen Rentner gibt es ein gute Nachricht. Nach Nullrunden und geringen Rentensteigerungen in den vergangenen Jahren sollen die Renten im nächsten Jahr deutlich steigen. Zum 1. Juli 2012 werden die Renten nach vorläufigen Angaben der Deutschen Rentenversicherung voraussichtlich um 2,3 Prozent im Westen und um 3,2 Prozent im Osten steigen. Auch sollen die Versicherungsbeiträge von 19,9 auf 19,6 Prozent abgesenkt werden. Dies ist sicher auch eine gute Nachricht für die Arbeitnehmer.
Endgültige Zahlen stehen jedoch erst im Frühjahr 2012 fest.
Die Belebung der Konjunktur und somit auch die Zunahme der Renteneinkünfte machte diese Regelung möglich. Die Rentenversicherung kann aus eine Zunahme der versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse Mehreinnahmen ableiten, die wiederum dazu beitragen, die Beitragshöhe nach unten zu korrigieren und die Rentenerhöhung zu ermöglichen.
Die Senkung der Rentenbeiträge um 0,3 Prozent führt nach Berechnungen zu einer Entlastung der Arbeitnehmer und Arbeitgeber um jeweils um 1,4 Milliarden Euro.
Würde die gute Entwicklung anhalten, könnte der Beitragssatz im Jahr 2013 auf 19,2 Prozent, 2014 dann auf 19,1 Prozent sinken. Dies sind aber noch vage Voraussagen, die auch unter dem Blickwinkel der internationalen Finanzkrise sehr kritisch gesehen werden sollten.
Trotzdem muss den Kritikern am Rentensystem in Deutschland klar entgegnet werden, dass das System der Rentenversicherung zurückliegend große Hürden genommen hat und erhebliche Krisen meistern konnte. Nun kommt immer wieder das Bild eines früheren Sozialministers in Erinnerung, der mit einem Leimtopf und einer Leiter ausgerüstet, Plakate in der Bonner Innenstadt klebte. Darauf stand: „Eines ist sicher – die Rente“ Vielleicht hatte er doch recht, obwohl er danach stets belächelt wurde. Die Rentenversicherung ist wohl doch sehr gut durch die Finanz- und Wirtschaftskrise gekommen. Insgesamt wird das Beitragsaufkommen der Rentenversicherung für das Jahr 2011 auf 188,7 Milliarden Euro geschätzt. Das ist ein Plus gegenüber 2010 von 2,3 Prozent.
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Kampagne der BA
(23.10.2011) Die Vorurteile gegen ALG-II-Empfänger sollen fallen, dies will die BA mit einer neuen Kampagne erreichen.
Die Zahl der Langzeitarbeitslosen sank im September unter 2-Millionen, doch noch immer ist der Ruf von Arbeitslosengeld-II-Beziehern bei den Arbeitgebern nicht gut und dort greift man auf sie nicht gern zurück. Oft bleiben eher Stellen unbesetzt, als das Langzeitarbeitslose eingestellt werden.
Seit Mai 2011 haben etwa 30.000 Langzeitarbeitslose wieder in das Berufsleben gefunden.
Etwa 900.000 Langzeitarbeitslose gelten aus den verschiedensten Gründen als nicht vermittelbar. Hinzu kommen diverse Vorbehalte gegen Arbeitslosengeld-II-Bezieher sowohl von Politikern, Arbeitgebern und auch von den Medien. Dagegen will nun die BA ankämpfen mit der Kampagne „Ich bin gut“.
Der BA-Vorstand Heinrich Alt gab bekannt, dass etwa 385.000 Stellen im Handwerk, der Pflege und im Dienstleistungssektor als unbesetzt gemeldet wären. Dem stehen jedoch 690.000 Arbeitssuchende im Grundsicherungsbezug entgegen, die die erforderliche Qualifikation hätten. Mit der neuen Kampagne sollen Vorbehalte gegen Ältere, Behinderte oder Alleinerziehende abgebaut und auch diese Menschen wieder in den Arbeitsmarkt einbezogen werden. Unklar ist noch welche Jobangebote tatsächlich auch ein Auskommen gestatten oder ob es sich besonders in der Pflege und im Dienstleistungssektor um prekäre Arbeitsangebote handelt. Auch die Tendenz hin zu Teilzeittätigkeiten gilt es zu beobachten, denn fast zehn Millionen Menschen in Deutschland arbeiten in Teilzeit. Die Zahl der Vollzeitbeschäftigten hat um 700.000 abgenommen.
BA Kampagne
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Geld vom Staat
(19.10.2011) In der Hauptstadt sind im Verhältnis zu den anderen Bundesländern und großen Städten in Deutschland viele Menschen auf die staatliche Unterstützung angewiesen. 19,5 Prozent der Bewohner unserer Stadt, also fast jeder fünfte erhielt Ende 2009 Leistungen vom Staat in Form der Grundsicherung für Arbeitsfähige oder der Sozialhilfe. Der Anteil liegt doppelt so hoch wie im Durchschnitt des gesamten Landes.
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Fusion von DAK und BKK Gesundheit
(16.10.2011) Nach der Einführung des Gesundheitsfonds im Jahr 2009 haben mehrere größere Kassen durch eine Fusion ihren Fianzbedarf decken können.
Nach der Insolvenz der CityBKK war zunächst Ruhe eingetreten im Markt der GKV. Nun steht eine neue Fusion an: Die DAK und die BKKBersundheit gehen künftig gemeinsame Wege.
Es entsteht eine neue große Kasse. Mit der neuen DAK-Gesundheit, die ihren Sitz in Hamburg haben wird, entsteht eine der größten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland mit etwa 6,6 Millionen Versicherten.
Eine derartige Fusion der beiden gesetzlichen Kassen war seit längerem diskutiert worden. Die BKK Gesundheit ist die größte Betriebskrankenkasse mit rund einer Million Versicherten und entstand selbst aus mehreren Fusionen. Die DAK hat rund 5,6 Millionen Versicherte und ist damit die drittgrößte Ersatzkasse nach der Barmer GEK und Techniker Krankenkasse.
Es hat sioch gezeigt, dass die Einführung der Zusatzbeiträge einen massiven Mitgliederverlust nach sich zieht. Dies passierte auch der DAK, die aufgrund der Zusatzbeiträge etwa
154.200 Mitglieder und zusammen mit den mitversicherten Familienangehörigen insgesamt knapp 233.300 Versicherte verloren hat.
Die neue DAK Gesundheit kann bundesweit auf rund 850 Servicezentren zurückgreifen. Für die Versicherten der beiden Kassen entsteht durch die Fusion kein zusätzlicher Aufwand. Die jeweiligen Krankenversicherungskarten gelten weiter, alle Behandlungen könnten ohne Einschränkungen fortgesetzt werden.
Zuvor fusionierten die Barmer mit der GEK und die Techniker KK ging mit der IKK zusammen. Eine geplante Fusion zwischen der BKK für Heilberufe und der Bochumer BKK vor Ort hat keine Perspektive, so dass für die BKK für Heilberufe die Schließung droht.
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SoVD zur Arbeitsmarktreform: Bundesrat muss Reißleine ziehen!
Einen dringenden Appell richtet der Sozialverband Deutschland (SoVD) Berlin und Brandenburg an den Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit und den Ministerpräsidenten von Brandenburg, Matthias Platzek, dem Gesetzentwurf zur Arbeitsmarktreform im Bundesrat am 14. Oktober nicht zuzustimmen. Seinem anspruchsvollen Titel "Verbesserung der Eingliederungschancen auf dem Arbeitsmarkt" wird dieses Gesetz keinesfalls gerecht. "Wir sind zutiefst besorgt, dass die Beschäftigungschancen für ältere, behinderte und schwer behinderte Menschen weiter verschlechtert werden. Besonders beschämend ist, dass damit die Anforderungen aus der UN- Behindertenrechtskonvention keinesfalls erfüllt werden" sagte die Vorsitzende des Sozialpolitischen Ausschusses des SoVD Landesverbandes Berlin-Brandenburg e. V., Dr. Ursula Engelen-Kefer. Notwendig ist gerade für die Verbesserung der Beschäftigungschancen dieser besonders benachteiligten Menschen auch auf dem Arbeitsmarkt eine bessere personelle und finanzielle Ausstattung der Beratung und Vermittlung in den Arbeitsagenturen und JobCentern."
Besonders gravierend sind die Verschlechterungen bei der öffentlich geförderten Beschäftigung. Zwar sind die Einschränkungen bei den Ein-Euro-Jobs richtig. Denn nur in wenigen Fällen führen sie aus der Hartz IV Falle. Nicht zu rechtfertigen ist jedoch, dass etwa die Hälfte dieser Ein-Euro-Jobs ersatzlos wegfallen wird. Die betroffenen arbeitslosen Menschen bleiben mithin ohne Alternative. Dringend erforderlich ist die Stärkung der bislang vorhandenen Instrumente zur Eingliederung in existenzsichernde Beschäftigung mit Tariflöhnen und ausreichender sozialer Sicherung. Genau diese Maßnahmen werden jedoch ersatzlos gestrichen. Dies dürfte für die von der besonders hohen Langzeitarbeitslosigkeit in Berlin und Brandenburg betroffenen Menschen, die auf den öffentlichen Beschäftigungssektor angewiesen sind, verheerende Auswirkungen haben. Engelen-Kefer wies darauf hin, dass dieser Gesetzesentwurf gleichzeitigen zu massiven Kürzungen bei der Arbeitsmarktpolitik missbraucht werde. "Für die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit wird in den nächsten Jahren nur noch etwa die Hälfte der Mittel zur Verfügung stehen. Der Bundesrat muss am 14. Oktober die Reißleine ziehen!"
V. i. S. d. P.: Michael Wiedeburg
Pressemitteilung
Brief an den Berliner Bürgermeister Klaus Wowereit
Brief an den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg Mathias Platzeck
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Immer früher in Rente
(09.10.2011) Immer mehr Menschen steigen vor dem Erreichen der Regelaltersrente mit 65 Jahren bzw. schrittweise mit 67 Jahren aus dem Arbeitsleben aus.
Es sind unterschiedliche Gründe, warum Rentenabschläge für eine vorzeitige Rentengewährung in Kauf genommen werden.
Das Bundessozialministerium hat einen Pressebericht bestätigt, wonach von den ca. 856.000 Neurentnern etwa 496.000 mit Kürzungen die Rente beantragt haben. Das sind also 58 Prozent der neu in Rente gegangen, die Abschläge erhalten. Noch vor zehn Jahren lag die Quote bei 11.7 Prozent, so eine Statistik der Deutschen Rentenversicherung.
Gründe dafür sind ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsleben infolge von Kündigungen, keine Möglichkeit erneut Arbeit zu finden, Krankheit, Erwerbsminderung oder auch die Verpflichtung mit 63 Jahren als Langzeitarbeitsloser die Rente zu beantragen. Für jeden vorgezogenen Monat wird die Rente dauerhaft um 0,3 Prozent gekürzt. Auch eine Erwerbsminderungsrente wird für jeden Monat vor dem 63. Lebensjahr um 0,3 Prozent gekürzt. Dagegen wurde bis zum Bundesverfassungsgericht vergeblich geklagt.
Aktuell gehen die Menschen im Durchschnitt mit 63,5 Jahren in Rente. Noch vor 10 Jahren waren es 62,3 Jahre.
Von 2012 an wird das Rentenalter bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben.
Aufgrund von Langzeitarbeitslosigkeit, prekärer Beschäftigungsverhältnisse, Krankheit oder Erwerbsminderung steigt das Risiko der Altersarmut weiter an.
Verschiedene Untersuchungen belegen, dass die Grundsicherung im Alter von immer mehr Menschen zur Aufstockung ihrer Rentenbezüge beantragt werden muss, um überhaupt auf dem Sozialhilfeniveau ein Leben führen zu können. So hat sich der Anteil der gesetzlichen Renten unter dem Sozialhilfe-Niveau bei Männern von 1994 bis 2009 verdreifacht. Somit kommt jeder Fünfte nicht mehr über das Existenzminimum. Nur jede dritte Frau kommt mit ihrer Rente über das Existenzminimum. Forderungen nach einer gesetzlichen Mindestrente aber auch die Vorschläge der Bundessozialministerin nach einer „Zuschussrente“ werden diskutiert.
Die Forderungen nach Abschaffung der Rentenkürzungen sind also aktuell und berechtigt, soll die Alterssicherung nicht noch mehr hin zu Grundsicherungsleistungen, also steuerfinanzierter Mittel verlagert werden.
Besonders betroffen sind Frauen und Rentenempfänger im Osten. Private Vorsorge und ggf. auch eine betriebliche Zusatzversorgung war für sie wenn überhaupt erst nach 1990 möglich.
So bleibt vielen Rentnern oft nur noch ein Nebenjob, um das Einkommen aufzubessern. Arbeiteten im Jahr 2000 etwa 417.000 Rentner nebenbei, so hat sich die Zahl der Rentner mit Minijobs im Jahr 2010 mit 769.000 fast verdoppelt.
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Stiftung für Radaropfer
(09.10.2011) Lange Zeit waren die Gefahren, die von Radarstrahlungen hervorgerufen wurden nicht bekannt oder wurden unterschätzt. Das betraf sowohl Soldaten in Ost und West gleichermaßen. Häufig erkrankten radargeschädigte Soldaten an Krebs.
Die Entschädigungsforderungen zogen sich hin und eine durchgreifende Lösung war nicht in Sicht.
Nun soll eine Stiftung für Radaropfer ins Leben gerufen werden.
Sie soll mit etwa 7 Millionen Euro ausgestattet werden und den Betroffenen Entschädigungen leisten. Bisher wurden nur etwa 20 Prozent der betroffenen 3800 Soldaten bzw. deren Angehörigen Entschädigungen nach dem Versorgungsrecht geleistet.
Es ist geplant, dass ein Ombudsmann eingesetzt werden soll.
Gelder sollen nach den Vorstellungen der Regierung vor allem für Härtefälle zur Verfügung gestellt werden.
Eine genauere Regelung steht noch aus.
Seit vielen Jahren kämpfen ehemalige radargeschädigte Soldaten der NVA und der Bundeswehr um die Anerkennung ihrer Ansprüche. Eine Expertenkommission hatte bereits 2003 empfohlen, NVA-Radaropfer, die an Krebs erkrankten generell zu entschädigen. Eine Entschädigung für Soldaten der Bundeswehr war nur dann vorgesehen, wenn sie vor 1975 im Dienst mit der Radartechnik in Verbindung kamen.
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Pflegereform vertagt
(24.09.2011) Wenn es ums Geld geht wird es oft ernst und da bleibt so manches Projekt auf der Strecke. Leider sieht es so aus, dass auch die Pflegeversicherungsreform an der Finanzierung zu scheitern droht. Die Koalition ist zerstritten. Die Betroffenen mussen es ausbaden.
Teile der Koalition wollen Leistungen für Demenzkranke in die Pflegeversicherung neu aufnehmen andererseits gibt es aber Vorschläge, neue steuerfinanzierte Leistungen für diese Betroffenen neu einzuführen. Dafür gibt es jedoch innerhalb der Koalition nicht die erforderlichen Mehrheiten.
Es zeichnet sich nun jedoch ab, dass für Demenzkranke mehr Zuwendung erforderlich ist und hier muss der Hebel angesetzt werden.
Der Bundesgesundheitsminister Bahr versprach, eine zeitnahe Lösung des Problems und wollte dem Eindruck entgegentreten, dass die Reform auf die lange Bank geschoben werden könne.
Kritische Stimmen verlangen ein rascheres Handeln im Jahr der Pflege.
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Die Gesundheitskarte kommt
(22.09.2011) Nach sehr langer Diskussion und vielen technischen Aspekten, die noch zu klären sind, soll die neue Gesundheitskarte ab Oktober eingeführt werden. Es hat gut acht Jahre gebraucht, ehe der Beschluss zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte gefasst werden konnte.
In den Arztpraxen und Krankenhäusern werden gegenwärtig noch neue Lesegeräte installiert, um die auf der Karte befindlichen Daten lesen und verarbeiten zu können. Die neue Karte soll ein Lichtbild enthalten, um Missbrauch vorzubeugen. In weiteren Ausbaustufen sollten auf Wunsch des Versicherten auch Notfalldaten und Hinweise auf Patientenverfügungen und Organspenderklärungen aufgenommen werden.
In einer weiteren Ausbaustufe ist vorgesehen, einen elektronischen Arztbrief zur Mitteilung von medizinischen Informationen für die Ärzte untereinander auf der Karte zu speichern. Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser erhalten eine pauschale finanzielle Unterstützung zur Einführung der Technik, wenn sie bis 30. September bestellt wird. Bis Ende des Jahres sollen bundesweit zehn Prozent aller 70 Millionen gesetzlich Versicherten mit der neuen Karte ausgestattet sein.
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Kritik - zu viel Verschreibungen
(15.09.2011) Wieder einmal stehen die hohen Ausgaben im Gesundheitswesen im Focus der Kritik. Der diesjährige Arzneiverordnungs-Report kam zu dem Ergebnis, dass für etwa 8,1 Milliarden Euro zu viele Medikamente von den Ärzten verordnet wurden und dass diese Summe im Gesundheitswesen gespart werden könnte. Die Krankenkassen könnten sparen und sogar eine Beitragssenkung wäre dadurch möglich.
Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 32 Milliarden Euro für Arzneimittel ausgegeben.
Es wird angemahnt, statt teuer Medikamente auf solche umzusteigen, die für den Patienten den gleichen Effekt haben. Vor allem patentgeschützte Präparate sind teuer. Die Pharmahersteller konnten gegenüber 2009 ihren Umsatz auf diesem Gebiet um 7,5 Prozent steigern.
Die veröffentlichten Zahlen des Reports basieren auf Untersuchungen des wissenschaftlichen Instituts der AOK.
Arzneimittel-Rabattverträge der Krankenkassen mit den Herstellern führten dazu, dass die Ausgaben nur um etwa ein Prozent stiegen. Dies bedeutet eine Einsparung von etwa 1,3 Milliarden Euro.
18 Prozent mussten die Kassen für Medikamente insgesamt aufwenden.
Die Studie kam zu dem Ergebnis, dass 8,1 Milliarden Euro ohne Nachteile für die Patienten eingespart werden könnten.
Vor allem bei den Medikamenten sind große Einsparmöglichkeiten gegeben. 4,7 Milliarden Euro könnten ohne Qualitätseinbußen in der Therapie eingespart werden. Noch konsequenter sollten Nachahmerpräparate verordnet werden. Auch sollten Ärzte auf Arzneimittel mit umstrittener Wirksamkeit ganz verzichten.
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Wie geht es weiter mit der Pflegeversicherung?
(05.09.2011) Im Jahr 1995 wurde die Pflegeversicherung als weitere wichtige Säule des bundesdeutschen Sozialsystems eingeführt. Zwischenzeitlich gab es hinsichtlich der Finanzierungsgrundlagen einige Veränderungen.
Nun plant der Bundesgesundheitsminister erneut eine Reform der Pflegeversicherung und will in diesem Zusammenhang nicht nur die Beitragssätze neu bestimmen sondern sich auch inhaltlichen Fragen widmen. So soll der Pflegebegriff neu bestimmt werden, um auch Demenzkranke und Behinderte in den Kreis der Versorgungsberechtigten aufnehmen zu können.
Dazu will der Minister eine Expertenkommission einsetzen, die Details der Reform erarbeiten soll.
Die bisherigen Regelungen der Pflegeversicherung betrachten nicht die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, sondern nur die körperlichen Beeinträchtigungen und sieht dafür 3 Stufen mit einem bestimmten Pflegeaufwand vor.
Nun soll der Begriff der Pflegebedürftigkeit neu bestimmt werden.
Es gibt neue Denkansätze für die Reform. So könnte es fünf Bedarfsgrade und nicht mehr drei Pflegestufen geben.
Dazu sind natürlich eine Reihe von Fragen der praktischen Umstellung und der Neuorganisation zu klären. Nicht unbedeutend sind sicher auch die finanziellen Auswirkungen dieser Reform, die nach dem Willen der Koalition noch in diesem Jahr vorgestellt werden und im Jahr 2012 in Kraft treten soll.
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Sinkende Renten
(30.07.2011) Die Renten in Deutschland werden nach einer Prognose des Bundesarbeitsministeriums in den kommenden Jahren weiter nach unten gehen. Die Rentenanwartschaften seien durch wechselhafte Erwerbsverläufe sowie rentenrechtliche Einschnitte in den letzten Jahren zum Teil deutlich gesunken. Hatte vor 7 Jahren ein 60-Jähriger in den alten Bundesländern eine Rente von durchschnittlich 717 Euro im Monat erarbeitet, waren es fünf Jahre später nur noch 710 Euro.
Noch deutlicher ist der Unterschied in den neuen Bundesländern: Dort bekam ein 60-Jähriger im Jahr 2004 eine durchschnittliche Renten von 922 Euro, fünf Jahre später nur noch 855 Euro. Lediglich Frauen in den westlichen Bundesländern können mehr Rente erwarten. Ihr Anspruch stieg zwischen 2004 und 2009 um 59 Euro, von 467 auf 526 Euro. Diese Erhöhung sei auf mehr versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse und eine bessere Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten zurückzuführen.
Die vom Arbeitsministerium verwendeten Zahlen basieren auf einer Hochrechnung der deutschen Rentenversicherung Bund, die dazu 582 000 Versicherungsfälle auswertete. Bereits im Mai hatte das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung eine wesentliche Rentenreduzierung für Neurentner seit dem Jahr 2000 festgestellt. Aktuell bezögen Neurentner 820 Euro Rente im Westen und 800 Euro im Osten.
Ursache seien unterbrochene Erwerbsbiografien, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse und Abschläge bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Berufsleben und geringere Beiträge bzw. nunmehr überhaupt eine Beiträge für Bezieher von ALG II.
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Ansätze einer Pflegereform
(07.05.2011) Der Gesundheitsminister kündigt eine Pflegereform an, die nach Berechnungen von Experten Mehrkosten von bis zu 10 Milliarden Euro führen könnte.
Ob die Reform jedoch die brennenden Fragen der Pflege lösen wird, bleibt abzuwarten. Pflege kostet Geld und ist eine Solidarleistung der Gesellschaft, denn die Gesunden finanzieren die Pflegebedürftigen. Dazu sollte der Pflegebegriff neu und zeitgemäß definiert werden. Auch ist das leidige Problem der Einbeziehung bestimmter Gruppen pflegebedürftiger Menschen, wie der Demenzkranken noch nicht geklärt.
Allein die höheren finanziellen Aufwendungen zum Thema zu machen, geht am Problem vorbei, denn die Pflege und die Anpassung an die neuen Anforderungen, kostet Geld.
Der Gesundheitsminister spielt mit dem Gedanken eine private Kapitaldeckung in der Pflege vorzusehen.
Gefragt sind hingegen eine grundlegende Reform und ein solidarisches Finanzierungskonzept dafür.
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Weniger Unfälle in Berlin
(07.05.2011) An jede, Arbeitstag gibt es 136 Unfälle und trotzdem hat die Zahl der Arbeitsunfälle pro Jahr abgenommen.
Die Hälfte der Unfälle passierte auf Baustellen, meist durch umkippende oder herabfallende Gegenstände.
Ein Bericht des Senates listet die Unfallbilanz auf. Darin sind die aktuellen Zahlen und Bewertungen enthalten. Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle ist gesunken. 2009 wurden noch elf registriert.
Im Jahr 2009 gab es 30918 meldepflichtige Arbeitsunfälle - im Jahr zuvor waren es 31595 gewesen. Meldepflichtig sind Arbeitsunfälle, wenn ein Mitarbeiter dadurch so schwer verletzt wird, dass er mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist.
In der Statistik werden im Durchschnitt an jedem Arbeitstag 136 Unfälle in Berliner Betrieben aufgeführt. Die häufigsten Ursachen waren 2009 Stürze, Unfälle mit Transportmitteln, etwa durch das Greifen in rotierende Teile oder beim Umgang mit scharfen Gegenständen.
Aufgrund der anziehenden Konjunktur wird ein Anstieg der Unfallgefahr befürchtet. Mehr Erwerbstätige bedeute auch mehr Unfälle, vor allem, wenn die Zahl der Leiharbeiter zunimmt.
Um zu bewerten, ob die Unfallgefahr in der Arbeitswelt steigt oder sinkt, errechnen Statistiker die sogenannte 1000-Mann-Quote: In Berlin gab es 2009 rund 1,6 Millionen Erwerbstätige. Auf 1000 Erwerbstätige kamen demnach 18,54 Arbeitsunfälle. 2008 waren es noch 19,28 gewesen.
Neben der Unfallstatistik weist der Bericht auch Zahlen zu den Berufskrankheiten aus. 1526 Verdachtsfälle wurden dem LAGetSi 2010 angezeigt. Im Jahr zuvor waren es 1368 Fälle gewesen. Die Steigerung liegt vor allem an der Zunahme der Hauterkrankungen. Vor allem Friseurinnen und Beschäftigte in Pflegeberufen sind davon betroffen. Am zweithäufigsten gab es Erkrankungen durch Asbeststaub. Auf Platz drei stehen Bandscheibenschäden, die auf körperliche Arbeit oder Belastung zurückgehen, gefolgt von Lärmschwerhörigkeit und obstruktiven Atemwegserkrankungen.1430 Fälle wurden 2010 abschließend von den Gewerbeärzten begutachtet. Etwa 30 Prozent der Erkrankungen wurden als berufsbedingt beurteilt. Besonders hoch war die Anerkennungsquote beim asbestbedingten Mesotheliom, einer Krebserkrankung (67 Prozent), sehr niedrig war sie bei Bandscheibenproblemen (rund acht Prozent).
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Mindestlohn wäre die Lösung
(29.04.2011) Eine Studie des Prognos-Instituts brachte die Erkenntnis, dass die Einführung eines Mindestlohnes in Deutschland vielfältige Vorteile bringen würde.
Noch immer wird die Auffassung vertreten, dass ein gesetzlicher Mindestlohn Arbeitsplätze vernichten würde.
Nun ergab die Studie, dass ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro in Deutschland für etwa 5 Millionen Arbeitnehmer eine Mehreinnahme von mehr als 7 Milliarden Euro im Jahr bringen würde, die jedoch auch dadurch zu einer Mehreinnahme der Sozialversicherung und der Finanzämter führen könnte.
So vernichtet der Mindestlohn keine Jobs, sondern er hilft die angeschlagenen Staatsfinanzen und auch die Sozialsysteme zu stärken. Ganz nebenbei wird auch die Kaufkraft der Bevölkerung gestärkt und der Binnenabsatz angekurbelt.
Dieser Mindestlohn würde für 5 Millionen Arbeitnehmer eine Mehreinnahme und zugleich auch 2,7 Milliarden mehr an Steuern und Sozialabgaben bedeuten. Nicht vergessen werden sollte in diesem Zusammenhang, dass viele aus dem Bezug von ALG II und Wohngeld kämen und somit auch diese Ausgaben reduziert werden könnten.
Verschiedene Modellrechnungen der Studie auch mit geringerem Mindestlohn erbrächten Vorteile für fast alle Beteiligten.
Nun ist wieder die Politik gefragt und die schaut natürlich auf ihre jeweiligen potentiellen Wähler und so fuhr sich die Mindestlohnpolitik bislang stets fest.
Entgegen den Regelungen in anderen europäischen Ländern gibt es in Deutschland keinen gesetzlichen Mindestlohn – nur für einige Branchen wie etwa im Baugewerbe, bei Dachdeckern, Malern und Lackierern, Gebäudereinigern und Pflegern. Diese branchenspezifischen Mindestlöhne lagen nach Angaben des Statistischen Bundesamts zu Jahresbeginn zwischen 6,50 und 12,95 Euro pro Stunde. Einige Mindestlöhne wurden auch eingeführt, um gefürchtete Billigkonkurrenz zu vermeiden.
Ab 1. Mai des Jahres können Bürger aus mittel- und osteuropäischen Staaten in Deutschland nun ohne Einschränkungen eine unbefristete Arbeit aufnehmen.
In den grenznahen Gebieten auch in Brandenburg wird erwartet, dass eine größere Zahl von osteuropäischen Arbeitnehmern eine Beschäftigung findet. Dies soll zumeist nach den Bedingungen der jeweiligen Länder erfolgen.
In Belgien liegt der Mindestlohn bei 8,58 Euro, in den Niederlanden bei 8,74 Euro und in Frankreich bei 9,00 Euro.
Der Sozialverband Deutschland unterstützt die Einführung eines Mindestlohnes, um die Lage vieler prekär Beschäftigter zu verbessern und die Kassen der Sozialsysteme zu stärken.
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Ärzte auf's Land!
(23.04.2011) In Berlin ist die ärztliche Versorgung ähnlich wie in anderen Ballungsgebieten mehr als ausreichend gut. Auf dem flachen Land, so in Brandenburg wird händeringend nach Ärzten gesucht, die eine wenigstens ausreichende Versorgung gewährleisten. Viele wollen dort nicht arbeiten, obwohl es eine Reihe von „Ansiedlungsprogrammen“ für Mediziner gibt.
Nun wollen die gesetzlichen Krankenkassen regelnd eingreifen, um mehr Ärzte aufs Land zu locken.
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen fordert daher, dass Mediziner ihre Zulassung als Kassenarzt nicht mehr verkaufen oder vererben dürfen. So soll die Zahl der Ärzte in den Ballungsgebieten verringert und zugleich soll erreicht werden, dass Ärzte dort tätig werden, wo bislang die Medizinerdichte gering ist. Auch an Honorarreduzierungen sei gedacht worden. Ob all dies so einfach geht, bleibt abzuwarten, denn die Ärztevertreter haben da auch noch ein Wort mitzureden.
Bisher haben die aufgelegten Programme der Politilker wenig Erfolg verzeichnet.
Die gesetzlich Versicherten haben nach Auffassung des Spitzenverbandes der Krankenkassen ein Recht auf eine angemessene Versorgung, die sie mit all den zusätzlichen Kosten und dem Krankenkassenbeitrag finanzieren.
Die Überversorgung kostet nach Angaben des Spitzenverbandes pro Jahr etwa fünf Milliarden Euro allein für das ärztliche Honorar.
Künftig soll der Verkauf oder die Vererbung der Lizenz der Kassenärzte unterbunden werden.
Bisher ist es möglich, dass Ärzte die Lizenz, mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen, an andere Mediziner verkaufen oder vererben, wenn sie nicht mehr praktizieren wollen.
Nach dem Vorschlag der Kassen würde eine Zulassung automatisch erlöschen, wenn sich der Arzt zur Ruhe setzt oder die Praxis aus anderen Gründen aufgibt. So könnte die Zahl der Arztpraxen in den überversorgten Gebieten reduziert werden.
Der Spitzenverband der Krankenkassen vertritt die Auffassung, dass es gegenwärtig keinen generellen Ärztemangel gibt, sondern ein Verteilungsproblem besteht. In den überversorgten Gebieten gibt es 25000 niedergelassene Ärzte zu viel und in ,„Problemregionen“ praktizieren etwa 800 niedergelassene Ärzte zu wenig
Die Vorhaben finden erwartungsgemäß nicht überall Zustimmung. Auch der Gesundheitsminister Philipp Rösler lehnt eine Schlechterstellung von Ärzten ab.
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Schwester Agnes lebt weiter
(30.03.2011NW) Viele kennen sie noch aus einer beliebten Fernsehserie - die Schwester Agnes. Sie war überall dort, wo geholfen werden mußte und der Arzt nicht oder noch nicht da war.
Nun gibt es sie wieder und das fast überall in Brandenburg. Ein neues Modellprojekt
der AOK, der Barmer-GEK und der KV soll Betroffenen helfen dem Ärztemangel in der Fläche etwas auszugleichen. Sie sind in erster Linie Fallmanager mit einer speziellen Ausbildung und Befähigung, um die hausärztliche Versorgung gewährleisten zu helfen. Sicher ersetzen sie nicht die Ärzte, aber sie nehmen ihnen einiges ab. Das Projekt soll in drei Regionen des Landes erprobt werden. Speziell geschulte Krankenschwestern in Kyritz, Fürstenwalde und Lübbenau helfen vor Ort. Weitere Erprobungen sind in Cottbus, Bad Belzig, Templin und in Südbrandenburg geplant.
Weitere Informationen dazu entnehmen Sie einer Veröffentlichung der Initiatoren.
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Erhöhte Lebenserwartung für Rentner
(25.03.2011) Nach einer Veröffentlichung des Bundesamtes für Statistik ist die Lebenserwartung der Rentner gegenwärtig so hoch wie noch nie. Nach der Statistik können 65-jährige Frauen auf weitere 20 Jahre Lebenserwartung hoffen. Bei den Männern werden 17 Jahre vorausgesagt. Besonders günstig ist die Situation für Männer im Osten unseres Landes. Ihre Lebenserwartung wird bei 81,8 Jahren gesehen.
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Noch mehr Aufstocker
(08.01.2011) Als Aufstocker werden jene Menschen bezeichnet, die trotz Beschäftigung mit dem Einkommen unterhalb des ALG-II-Satzes liegen und daher Leistungen der Jobcenter in Anspruch nehmen müssen.
Die Zahl dieser Menschen hat sich auch in der Zeit des relativen Aufschwungs erhöht, weil sicher einige Arbeitgeber lieber Niedriglöhne austeilen oder Teilzeittätigkeiten anbieten, obwohl die Auftragslage mehr hergeben würde.
Leider nimmt die Tendenz auch weiter zu, statt sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungen lieber Minilöhne zu zahlen.
Die Zahl der Aufstocker in den neuen Bundesländern ist von 3,3 Prozent im Juni 2005 auf 5,1 Prozent im September 2009 gestiegen. In den alten Ländern hingegen hat sich die Zahl von 1,1 Prozent für den gleichen Zeitraum auf zwei Prozent erhöht.
Fast 40 Prozent der Aufstocker im Osten unseres Landes arbeiten nach Gewerkschaftsangaben für weniger als fünf Euro pro Stunde. Im Westen waren es fast 30 Prozent. Der Ruf nach einem flächendeckenden Mindestlohn, so auch in der gegenwärtigen Diskussion der ALG-II-Änderungsgesetzgebung erhält mit diesen Zahlen neuen Rückenwind.
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Höhere Rentenabschläge
(08.01.2011) Beschäftigte, die vor Erreichen des 65. Lebensjahres ihre Altersrente in Anspruch nehmen, müssen immer höhere Abschläge hinnehmen. Dies wird aus einer Statistik der Deutschen Rentenversicherung erkenntlich. Demnach gingen 2009 insgesamt 41,2 Prozent der Männer vorzeitig in Altersrente, bei den Frauen 48,7 Prozent.
Diese vorzeitigen Berentungen von über 60-jährigen haben in den letzten Jahren zugenommen.
Dementsprechend erhalten die Rentenbezieher gekürzte Altersrenten.
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Zu hohe Rate der Arbeitslosigkeit von Behinderten
(28.11.2010) Die zu hohe Zahl von arbeitslosen Behinderten hat die OECE auf den Plan gerufen. Die Organisation fordert von Deutschland eine bessere Integration von behinderten Menschen ins Arbeitsleben.
Die Arbeitslosenquote von über 20 Prozent bei behinderten Menschen in Deutschland ist zu hoch. Bereits vor der Krise hatte eine behinderte Person in Deutschland eine 2,5-fach höhere Die OECD fordert mehr Engagement sowohl von den Regierungen als auch von den Unternehmen zur Erhöhung der Beschäftigungsquote von behinderten Menschen.
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Kosten für Sozialhilfe gestiegen
(23.10.2010) Seit der großen Arbeitsmarktreform und der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe im Jahr 2005 sind die Kosten in diesem Jahr auf dem höchsten Stand.
Fast 21 Milliarden Euro wurden 2009 ausgegeben und das sind knapp sechs Prozent mehr als 2008.
Der größte Teil der Sozialhilfekosten (57 Prozent) wurde für die Eingliederungshilfe behinderter Menschen ausgegeben. Insgesamt waren das fast 12 Milliarden Euro und damit 6,8 Prozent mehr als 2008. Mit diesen Aufwendungen sollen gemäß dem Sozialgesetzbuch XII drohende Behinderungen verhindert und vorhandene gemildert werden.
Ebenfalls im SGB XII geregelt sind Fragen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Etwa ein Fünftel der Sozialausgaben entfielen auf die Grundsicherung. Mit rund 3,9 Milliarden Euro lag dieser Teil der Kosten um 6,7 Prozent über dem Vorjahresniveau.
Für die Hilfe zur Pflege, ebenfalls eine Sozialhilfeleistung, gaben die Sozialhilfe-Träger rund 2,9 Milliarden Euro und damit 4,6 Prozent mehr aus. Das Geld bekommen Menschen, die in Folge einer Krankheit oder Behinderung im Alltag regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind.
Die Pro-Kopf-Ausgaben für Sozialhilfe waren in den alten Bundesländern mit 264 Euro wesentlich höher als in den neuen Ländern mit 172 Euro. Spitzenreiter waren erneut die drei Stadtstaaten Bremen (418 Euro), Hamburg (396 Euro) und Berlin (391 Euro). In den alten Flächenländern bezahlte Baden-Württemberg mit rechnerisch 188 Euro pro Bürger am wenigsten und Schleswig-Holstein mit 305 Euro am meisten. Von den neuen Ländern gab Sachsen je Einwohner am wenigsten für Sozialhilfe aus (134 Euro), Mecklenburg-Vorpommern am meisten (215 Euro).
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Der große Wurf
(27.09.2010) "Es kreißte der Berg - und gebar ein Mäuschen", so bennennt der Volksmund eine großartige Ankündigung mit eher mageren Ergebnis.
Die große Reform der Grundsicherungsleistungen sowohl für die Bezieher von ALG II als auch der Sozialhilfe zeigt nun die von der Regierung gewollten Konturen und findet bei den Betroffenen strikte Ablehnung und wird teilweise gar als Hohn aufgenommen.
Die Bundesregierung mußte gemäß dem Verfassungsgerichtsurteil vom Feburar die bisherigen Grundsicherungssätze transparenter und nachvollziehbarer bestimmen.
Heraus kam nun eine Regelsatzerhöhung für Erwachsene von 5 Euro im Monat von 359 auf dann 364 Euro.
Bei den Sätzen für die Kinder bleibt es. Jedoch sollen per Chipkarte weitere Leistungen für Bildung abrufbar sein. Eigentlich, so die Regierung wären diese Leistungen noch zu kürzen gewesen, wenn die statistischen Werte herangezogen worden wären. Nun wurde also die Trumpfkarte gezogen und sowohl die politische Opposition als auch die Sozialverbände und mit ihnen also auch der SoVD melden entschiedenen Protest an.
Es geht um sehr viel Geld: Erhöht die Regierung für die etwa fünf Millionen Erwachsenen die Grundsicherungsleistungen (ALG II) um fünf Euro, bedeutet dies für den Haushalt eine Mehrbelastung von 350 bis 400 Millionen Euro pro Jahr. Eine Erhöhung des Regelsatzes für die 1,7 Millionen Kinder der Hilfebedürftigen ist dabei nicht eingerechnet.
In der neuen Berechnung des Regelsatzes sind Kosten für Alkohol und Zigaretten nicht vorgesehen.
Die Reform sieht weiterhin vor, dass die Mietkosten pauschalisiert werden sollen und dass die Sanktionen ebenfalls neu geregelt werden.
Ob diese Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils von Bestand sein wird, bleibt abzuwarten.
Es scheint doch eher, dass es eine politische Entscheidung nach Kassenlage war.
Wie kommt der Regelsatz überhaupt zustande?
Alle fünf Jahre erhebt das Statistische Bundesamt eine Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) bei etwa 60000 Haushalten. Dort wird drei Monate notiert, wofür das Geld ausgegeben wird. Die letzte EVS aus dem Jahr 2008 ist die Basis für diegegenwärtige Berechnung der Grundsicherung. Maßgeblich ist dabei das untere Fünftel der Bevölkerung auf der Einkommensskala. Die Auswertung des Datenmaterials hat das Bundesarbeitsministerium zur Bestimmung der neuen Grundsicherungsleistung herangezogen. Derzeit beläuft er sich für Erwachsene der Regelsatz auf 359 Euro im Monat. Bei Kindern legt er je nach Altersgruppe zwischen 215 und 287 Euro.
Künftige Werte sind: 364 Euro Regelsatz, 328 Euro für volljährige Partner, 287 Euro für Kinder ab 14 Jahre, 251 Euro für Kinder von 6 bis 13 Jahre und 215 Euro für Kinder bis 4 Jahre.
Gegenwärtig beziehen ca 6,75 Millionen Menschen ALG-II-Leistungen. Davon sind 2,16 Arbeitslose, 1,83 Millionen Kinder, 1,76 Millionen sind für den Arbeitsmarkt nicht verfügbar, 0,49 Millionen Menschen sind in arbeitsmartpol. Maßnahmen, 0,54 Millionen Erwerbsfähige haben einen Bruttolohn unter 400 Euro.
Der neue Regelsatz setzt sich folgendermaßen zusammen:
Lebensmittel: 128,46 Euro
Sonstiges: 26,50 Euro
Gesundheitspflege: 7,16 Euro
Verkehr: 22,78 Euro
Nachrichtenübermittlung: 31,96 Euro
Wohnungsinstandhaltung und Energie: 30,24 Euro
Innenausstattung: 27,41 Euro
Bekleidung und Schuhe: 30.40 Euro
Bildung: 1,39 Euro
Freizeit, Kultur, Unterhaltung: 39,96 Euro
Wegen der Inflation seit 2008 wurde der Satz auf 364 Euro statt auf 361,81 Euro festgesetzt.
Presseerklärung des Bundesverbandes des SoVD
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Mit 63 in Rente
(10.09.2010) Eine vergleichende Studie hat es an den Tag gebracht: der Eintritt in die Altersrente hat sich von 62 Jahren im Jahr 2002 auf nunmehr 63 Jahre erhöht.
Jedoch ist ebenso bekannt, dass gegenwärtig nur etwa jeder dritte über 60-Jährige tatsächlich noch im Arbeitsleben anzutreffen ist.
Viele Ältere suchen Möglichkeiten einer möglichst abschlagfreien Altersrente oder eine Rente mit relativ wenigen Verlusten.
Bekanntlich soll sich das Renteneintrittsalter nach den Vorstellungen der Regierung vom 65. Auf das 67. Lebensjahr erhöhen. Die damit verbundenen Probleme und Einkommenseinbußen werden gegenwärtig erneut diskutiert und sind sicher noch lange nicht gelöst.
In der vom Familienministerium veröffentlichten Studie wird darauf hingewiesen, dass die Altersteilzeit zunehmen zu einer Brücke zum Ruhestand genutzt wird. Auch die Tatsache, dass eine der Rente vorangegangene Arbeitslosigkeit in den meisten Fällen vorlag, ist der Studie zu entnehmen.
Viele ältere Menschen zeigen sich jedoch an einem sozialen Engagement interessiert und wollen ehrenamtlich tätig sein. Auch wir stellen dies fest und sind froh über jeden, der sich auf unterschiedliche Weise ehrenamtlich betätigt.
Wer dies für sich entdeckt hat kann sich gern bei uns melden.
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Statistik Erwerbsminderungsrenten
(26.08.2010) Laut einer Statistik der Deutschen Rentenversicherung gehen immer mehr Beschäftigte aus gesundheitlichen Gründen in den vorzeitigen Vorruhestand.
Im Jahr 2009 wurden 171.129 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gewährt. Das seien rund 10.000 mehr als im Jahr davor und der höchste Stand der vergangenen sechs Jahre gewesen. Etwa 90 000 Männer und 81 000 Frauen hätten demnach eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Psychische Gründe für die Berentung bei rund 64.000 Betroffenen bilden die Hauptursache für das Ausscheiden aus dem Arbeitsprozess.
Bei den psychischen Belastungen als Grund für vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben habe es einen Zuwachs von zwölf Prozent gegenüber 2008 und von 25 Prozent gegenüber 2006 gegeben. An zweiter Stelle folgen Krankheiten von Skelett, Muskeln, Bindegewebe. Auf Rang drei stünden bei Männern Herz-/Kreislauferkrankungen, bei Frauen Neubildungen/Tumore.
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Mietkostenregelung in Berlin
(02.05.2010) Erneut gibt es Kritik an der Berliner Regelung zur Übernahme der Mietkosten für Grundsicherungsempfänger.
Nun hat sich der Bundesrechnungshof gemeldet und die in Berlin praktizierte Regelung der Übernahme von Mietkosten in Zweifel gezogen. Es sei nicht mit den Regelungen des SGB II in Verbindung zu bringen, wenn in bestimmten Ausnahmefällen der Zeitraum für die Übernahme der KdU auf länger als 6 Monate ausgedehnt würde.
Es sei also zu großzügig.
Bereits zuvor gab es diesbezüglich Streit und dann auch eine Klage gegen das Land Berlin.
Die daraufhin fällige Strafe in Millionenhöhe wurde von Berlin schnell entrichtet und die Verantwortlichen gingen davon aus, dass nun alles geregelt wäre.
Bei dem Streit geht es im Kern um die Frage, wie lange das Land Berlin die Unterkunftskosten für zahlen darf, wenn die Ausgaben für Miete und Heizung die festgelegten Richtwerte übersteigen.
Die erst im vergangenen Jahr geänderte Regelung zur Übernahme von Wohnkosten der verstoße erneut „teilweise gegen Bundesrecht“, so Vertreter des Bundesrechnungshofs. Das Ministerium solle sich einschalten und Berlin zur Ordnung rufen.
Zwischenzeitlich hat der Senat bereits reagiert und die Forderung des Bundesrechnungshofes als unbegründet zurück gewiesen.
Das Bundesrecht schreibt vor, dass die höheren Kosten längstens sechs Monate gezahlt werden. Die neue Berliner Regelung erlaubt aber im Einzelfall eine Übernahme der Kosten bis zu zwölf Monate.
Die Senatsverwaltung für Soziales verteidigt ihre neuen Vorschriften.
Es läge im Ermessen des Jobcenters in Fällen in denen der Arbeitslose gute Chancen hätte einen neuen Arbeitsplatz zu finden noch weiterhin in der bisherigen Wohnung zu verbleiben.
Falls ein Umzug in diesem Fall teurer wäre als der Verbleib in der Wohnung, würden die höheren Kosten über die Frist von sechs Monate hinaus gezahlt. Dies sei für die Stadt billiger.
Wer in einer Wohnung lebt, die über den Satz in Berlin liegt, dem droht ein Zwangsumzug. In 428 Fällen mussten Betroffene im vergangenen Jahr ihre Wohnung wechseln, weil sie zu teuer war. Viele Mieter regeln das Problem jedoch selbst. Sie verhindern einen Zwangsumzug, indem sie einen Untermieter in ihre Wohnung holen oder indem sie die Differenz zwischen dem Mietrichtwert und der Miete selbst aufbringen.
In besonderen Härtefällen lässt es die Regelung zu, dass die Miete der Betroffenen die Richtwerte um zehn Prozent übersteigt. Dies gefällt dem Rechnungshof ebenfalls nicht.
Das Bundesarbeitsministerium bewertet die neue Berliner Regelung ähnlich wie der Rechnungshof und hat das neue Verfahren bereits beanstandet, Wegen der schwierigen Schadenschätzung hat es die Sache aber nicht weiter verfolgt.
Droht nun eine neue Klage gegen das Land Berlin?
In Berlin gibt es nach Angaben der Senatsverwaltung für Soziales rund 330 000 Haushalte mit ca. 600 000 Menschen, die Leistungen beziehen.
Das Land Berlin und der Bund tragen die Kosten für Wohnung und Heizung der Grundsicherungsempfänger.
Die Richtwerte für die Mietkosten liegen für einen Ein-Personen-Haushalt bei 378 Euro, für einen Zwei-Personen-Haushalt bei 444 Euro, für einen Drei-Personen-Haushalt bei 542 Euro, für einen Vier-Personen-Haushalt bei 619 Euro und für einen Fünf-Personen-Haushalt bei 705 Euro (inklusive aller Nebenkosten). Für jede weitere Person erhöht sich der Wert um 50 Euro.
Die Ausgaben für Wohn- und Heizkosten beliefen sich im vergangenen Jahr auf 1,392 Milliarden Euro. Davon übernahm der Bund 353 Millionen Euro. Die übrigen Kosten trug das Land Berlin.
Die Zahl der Zwangsumzüge wegen zu hoher Mieten ist rückläufig. Sie sank laut Sozialverwaltung von 680 (2007) über 579 (2008) auf 428 (2009).
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Steuern für Rentner
(08.08.2009NW) Nun wird dieses Thema wieder häufiger aufgegriffen und trägt sicher nicht unbedingt zur Beruhigung bei.
In der Presse geistern Befürchtungen durch die Blätter, dass mehrere Millionen Rentner Steuern nachzuzahlen hätten.
Es bleibt abzuwarten, ob es tatsächlich so dramatisch wird.
Richtig ist, dass es im Jahr 2005 eine Neuregelung der Besteuerung von Renten gab und dass seit dieser Zeit öfter darüber auch berichtet wurde.
Die Deutsche Rentenversicherung hat zum Thema Rentenbesteuerung sogar eine gesonderte Broschüre bereitgestellt.
Nun soll ab Oktober ein Datenverbund zwischen Rentenversicherung und Finanzämter greifen, damit Steuersünder zur Kasse gebeten werden.
Worauf sollten Rentner also achten?
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass auch Rentner zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, wenn ihr Gesamteinkommen den jährlichen Grundfreibetrag in Höhe von
7664 Euro übersteigt, bei Ehepaaren 15 329 Euro. Die Bundesregierung hat diesen Grundfreibetrag für dieses Jahr auf 7834 Euro (Verheiratete 15 669 Euro) erhöht. 2010 steigt er nochmals auf 8004 Euro (16 008 Euro) an.
Zu den zu versteuernden Einkünften zählen u.a. gesetzliche Rente, eine Zusatzrente, Miet- und Kapitaleinnahmen. Doch auch Rentner können zum Beispiel die Beiträge zur Lebens-, Unfall und Haftpflichtversicherung, Arztkosten, Krankenkassenbeiträge oder Kosten für Pflegedienstleistungen steuerlich geltend machen.
Wer die Vermutung hat, dass er Steuern zu entrichten hat, sollte sich beraten lassen.
Lohnsteuerhilfevereine oder ein Steuerberater ist sicher in der Nähe erreichbar.
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Basistarif rechtens
(14.06.2009) Den privaten Krankenversicherern hat es nichts genützt, die Einführung des Basistarif als ein wichtigen Meilenstein der umstrittenen Gesundheitsreform anzugreifen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung am 10.06.2009 deutlich gemacht, dass dieser Tarif von den Privaten anzubieten ist.
Nach Auffassung der Verfassungsrichter verletze das Angebot des Basistarifs nicht das Wettbewerbsrecht.
Der in der Reform vorgesehene Aufnahmezwang sogenannter schlechter Risiken wie etwa Menschen mit niedrigem Einkommen in einen Basistarif der privaten Kassen sei rechtens.
Auch muss die Übertragbarkeit von Altersrückstellungen beim Wechsel eines Versicherten zu einer anderen privaten Kasse ebenso hingenommen werden, wie längere Sperrfristen beim Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung. (AZ: 1 BvR 706/08)
Das Gericht bestätigte somit das Reformpaket und wies die Klagen von fünf privaten Krankenkassen und drei privat Versicherten ab.
In der Politik wurde das Urteil erwartungsgemäß unterschiedlich bewertet.
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Steuern für Rentner
(21.02.2009) Erneut gibt es Berichte in der Presse darüber, dass etwa 1,3 Millionen Rentner Steuern nachzahlen müssten. Wie seriös diese Zahlen sind, kann nicht beurteilt werden, da erst ab diesem Jahr eine Verknüpfung der Angaben zwischen der Rentenversicherung und den Finanzämtern vorgenommen wird.
Es wird darüber berichtet, dass nach der Bundestagswahl die Benachrichtigung der Rentner vorgenommen werden soll, die Steuerverpflichtungen haben und vermutlich davon nichts wussten. Seit 2005 müssen auch die Senioren mindestens 50 Prozent ihrer Altersbezüge versteuern.
Das Bundeszentralamt für Steuern soll demnach ab 01.10.2009 Rentenbezugsmitteilungen an die Finanzämter senden, um den Finanzverwaltungen Einblick in die Einkünfte der Rentner zu ermöglichen. Danach werden sicher hier und da Steuerschulden aufgedeckt und Steuernachzahlungen verlangt werden. Ob die genannte Zahl jedoch richtig ist bleibt abzuwarten.
Von den Sozialverbänden aber auch vom Bund der Steuerzahler wird bemängelt, dass der Gesetzgeber die Betroffenen bislang nicht genügend aufgeklärt habe und viele Rentner von einer möglichen Steuerschuld nichts wissen.
Seit 2005 unterliegt mindestens die Hälfte der Rente der Steuerpflicht. Der Anteil der Steuerpflicht richtet sich nach dem Renteneintrittszeitpunkt und wird schrittweise prozentual erhöht bis es zur „nachgelagerten Steuerpflicht“ kommt. All dies geht auf ein Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Besteuerung von Alterseinkünften zurück.
Aber auch für die Rentner gilt der übliche Steuergrundfreibetrag. Er lag 2008 bei 7668 (Ehepaare: 15 329) Euro/Jahr. Erst wenn der steuerpflichtige Teil der Rente darüber liegt, wird eine Steuer fällig.
Wer nur seine gesetzliche Rente bekommt, ist als Alleinstehender erst bei einer Rente von mehr als 1500 Euro/Monat steuerpflichtig. Derzeit erhalten etwa 850 000 Rentner mehr als 1500 Euro Monatsrente. Kommen aber weitere Einkünfte (z. B. Betriebsrente, Zinsen) dazu, setzt die Steuerpflicht eher ein.
Wer also Zweifel an seiner Steuerpflicht hat, sollte sich bei seinem Finanzamt melden und eine Steuererklärung einreichen. Steuerberater oder der Lohnsteuerhilfeverein sind ebenfalls bereit Auskünfte zu erteilen und zu helfen.
Weitere Informationen zu diesem Thema lesen Sie hier
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Run auf den Berlinpass
(08.02.2009) Unter dem Motto „Öffne dir die Stadt“ wird der "berlinpass" seit Januar an Berechtigte vergeben. Es sind dies Menschen mit sehr geringem Einkommen, die auch am gesellschaftlichen und kulturellen Leben Berlins teilnehmen wollen. In Berlin leben rund 430.000 Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II, mit ihren Angehörigen sind rund 580.000 Menschen abhängig von Sozialhilfeleistungen. Etwa jeder sechste in unserer Stadt, davon ca. 147.000 Kinder unter 15 Jahre sind von der Unterstützung abhängig. In Berlin gibt es zudem rund 100.000 Empfänger/innen von Sozialhilfe, davon ca. 28.500 Rentner/innen. Für diesen Personenkreis hat der Senat ein Angebot an ermäßigten oder kostenfreien Leistungen in öffentlichen Einrichtungen oder öffentlichen Unternehmen wie den Berliner Verkehrsbetrieben angeboten. Dabei sind zu nennen das Sozialticket des VBB oder das Drei-Euro-Kultur-Ticket. Viele dieser Angebote waren nicht immer bekannt oder wurden teilweise nur zögerlich wahrgenommen. Man konnte sie nutzen, wenn Leistungsbescheide vorgelegt wurden. Viele Menschen verzichten jedoch darauf, weil sie es als demütigend empfunden haben.
Nunmehr soll Abhilfe durch den „berlinpass" geschaffen werden. Einen Ausweis in Scheckkartenform ermöglicht kostenfreie und ermäßigte Leistungen bei allen Anbietern, die sich am „berlinpass" beteiligen. Damit wird das alte Sozial- und Kulturticket abgelöst. Mit dem neuen „berlinpass“ hat nun jeder die Möglichkeit, am Leben in dieser Stadt teilzunehmen. Seit Anfang Januar haben die Bürgerämter alle Hände voll zu tun und es gibt Wartezeiten von bis zu 6 Stunden, um in den Besitz des begehrten Passes zu kommen. Auch wächst die Zahl der Unternehmen, die sich beteiligen. Neue Ausgabestellen sollen geschaffen werden, um die Situation zu entspannen.
Mit einem neuen „berlinpass“ soll der Zugang zu kulturellen Veranstaltungen auch für sozial Schwache verbessert werden. Er soll allen Berechtigten vergünstigte Tickets für Kultur-, Sport-, Bildungs- und Freizeitveranstaltungen in Berlin einräumen. Die Chipkarte ersetzt so bisher notwendige Nachweise. Es müssen dann keine ALG-II-Bescheide oder andere Dokumente vorgelegt werden. Den neuen "berlinpass" gibt es bei den zuständigen Bürgerämtern und weiteren Ausgabestellen. Zum Empfang sind alle Empfänger von ALG II, Sozialhilfe, Grundsicherung sowie Asylbewerber samt Familienangehörigen berechtigt.
Etwa 700 000 Berliner haben Anspruch auf diesen Pass. Neben den bereits bestehenden Vergünstigungen wie etwa dem 3-Euro-Kulturticket für Restkarten in Theatern und Opern oder verbilligtem Eintritt für Museen und für Schwimmbäder sollen auch immer mehr Privatanbieter überzeugt werden, solche Angebote zu machen. Erste Erfolge gibt es bereits. So wird Alba Berlin reduzierte Tickets anbieten, ebenso der 1. FC Union Berlin. Auch die Messe GmbH plant vergünstigte Tickets für die Grüne Woche. Ebenfalls will auch Hertha BSC ein eigenes Angebot vorstellen.
Wer bisher übers Jobcenter ein "Berlin Ticket S" erhielt, um eine vergünstigte Monatskarte kaufen zu können, kann dieses Ticket vorerst behalten. Es bietet ab 2009 bis zum Ablauf seiner Gültigkeit die gleichen Vergünstigungen wie der berlinpass. Erst danach muss beim Bürgeramt ein berlinpass beantragt werden.
Der berlinpass ist genauso lang gültig wie der jeweilige amtliche Bescheid über die Bewilligung der Sozialleistungen. Der Pass kann bei Vorlage eines neuen Bescheids zweimal verlängert werden, dann gibt es einen neuen berlinpass.
Informationen und Angebote für den Berlinpass im Internet unter: www.berlin.de/sen/soziales/sicherung/berlinpass/index.html
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Neuregelung beim Kinderzuschlag
(28.06.2008) Deutlich mehr Familien mit geringem Einkommen sollen durch eine Erhöhung des Kinderzuschlags davor bewahrt werden, Sozialleistungen beantragen zu müssen. Eine gesetzliche Neuregelung sieht vor, dass die Leistung von bis zu 140 Euro im Monat künftig bei niedrigeren Einkommen als bisher gezahlt wird. Im Haushalt schlägt sich diese Änderung mit Mehrausgaben von 212 Millionen Euro ab 2009 nieder.
Der Zuschlag soll Eltern helfen, die zwar ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten können, nicht aber den ihrer Kinder, und die deswegen ALG-II-Leistungen beantragen müssten. Die neuen Regelungen sehen vor, dass Alleinerziehende ab einem Einkommen von 600 Euro und Paare ab einem Einkommen von 900 Euro pro Monat dieser Leistungen erhalten.
Die jeweilige Höhe des Zuschlages wird durch ein kompliziertes Berechnungsverfahren ermittelt. In jedem konkreten Fall wird das tatsächliche Einkommen herangezogen und der Finanzbedarf der Familie ermittelt - der etwa wegen der Unterkunftskosten nicht in jedem Fall gleich ist.
Nach dem bisherigen Berechnungsverfahren mussten viele Anträge auf Kinderzuschlag abgelehnt werden, weil die betreffenden Familien knapp unter der Einkommensgrenze lagen. Nach Angaben der Bundesregierung wird der Zuschlag dann für 250.000 Kinder gezahlt. Der neue Kinderzuschlag soll zum 1. Oktober eingeführt werden.
Die Änderung des Kinderzuschlags steht im Zusammenhang mit der Erhöhung des Wohngelds, die der Bundestag Ende April beschlossen hat. Auch dieses richtet sich an Geringverdiener sowie an Senioren mit geringer Rente. Es steigt zum 1. Januar 2009 um rund 60 Prozent. Im Durchschnitt beträgt es dann rund 140 Euro im Monat statt derzeit 90 Euro.
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Warum sind manche Rentenbescheide nicht richtig?
(14.11.2007) Alle Jahre wieder wabern Meldungen durch die Medien, dass bis zu 30 Prozent der Rentenbescheide falsch wären und nach Widersprüchen verändert würden.
Hier ist sicher ein genaueres Hinschauen erforderlich, denn wenn es um Widersprüche gegen Erwerbsminderungsrentenbescheide geht, spielen konkrete gesundheitliche Fragen neben den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen eine bedeutende Rolle und da kommt es auf eine genaue Darstellung der aktuellen Leistungsfähigkeit an.
Wenn es um Altersrentenbescheide geht, sei die Frage erlaubt, ob die betroffenen Versicherten zuvor die ihnen zugestellten Versicherungsverläufe und die Rentenauskünfte gründlich studiert haben. Diese Papiere werden den Versicherten bereits lange vor Erreichen der Altersrente zugestellt, um Lücken im Versicherungsverlauf rechtzeitig schließen zu können. Geschieht dies erst nach Erhalt des Altersrentenbescheides, dann kommt es oft vor, dass dieser nachgebessert werden muss.
In den Medien wird nun erneut darüber berichtet, dass eine große Zeitung in unserem Land herausgefunden habe, dass jede vierte Beschwerde gegen einen Rentenbescheid berechtigt gewesen wäre. Die Deutsche Rentenversicherung meldete sich daraufhin auch zu Wort und bestätigte, dass im Zeitraum zwischen 2003 und 2006 rund ein Viertel der beanstandeten Bescheide zu Gunsten der Versicherten entschieden wurden. Die Rentenversicherung verwies auf eine Vielzahl von nachträglich vorgelegten Unterlagen zur Vervollkommnung des Versicherungskontos und damit auch zur Notwendigkeit einer neuen Bescheidausstellung. Keinesfalls könne die Rede von einer Vielzahl von Fehlern bei der Rentenberechnung sein.
Aus Kreisen der Rentenberater hört man sogar, dass die Zahl der korrekturbedürftigen Bescheide noch größer wäre. Wie gelingt eine solche Statistik den Rentenberatern, oder ist es eher so, dass Versicherte sich in ihre Obhut begeben sollen?
Aus unserer Praxis als Verband können wir keinesfalls von einer Fehlerschwemme bei der Erstellung von Rentenbescheiden berichten.
Wir raten unseren Mitgliedern die Versicherungsbiographie nach Erhalt der Rentenauskunft genau zu prüfen. Wenn die Zeiten vollständig und exakt vermerkt wurden, sollten Frauen auf die Einbeziehung von versicherungsrechtlich zu berücksichtigenden Zeiten für ihre Kinder achten. Geschiedene Paare müssen Änderungen ihres Versicherungskontos bei Einbeziehung eines Versorgungsausgleiches berücksichtigen. Ostdeutsche Versicherte sollten auf die Einbeziehung der Zusatz- oder Sonderversorgungssysteme achten.
Bei Fragen zum Versicherungsverlauf und zu konkreten Zeiten geben die Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung stets Hilfe und Unterstützung.
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Schenkung ist auch eine Möglichkeit…
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Erbschaftsteuer kann einschneidende Folgen für Wohnungs- und Grundbesitzer und deren Erben haben. Denn die Übertragung von Immobilieneigentum auf andere Personen wird künftig vermutlich wesentlich höher besteuert. Für einige stellt sich also die Frage,soll man jetzt schnell noch Immobilieneigentum an Ehegatten, Kinder oder Enkel zu übertragen?
Das kann möglicherweise sinnvoll sein, denn derzeit werden Immobilien im Schnitt nur mit rund 50 Prozent ihres Marktwerts besteuert. Schließlich ist nicht klar, wann der Gesetzgeber auf das Urteil reagiert. Unter Umständen kann es sogar noch vor Ende 2008 zu einer gesetzlichen Neuregelungen kommen, die Erben von Immobilien schlechter stellt als bislang. Derzeit sieht das Gesetz für Schenkungen großzügige Freibeträge vor: Alle zehn Jahre dürfen Immobilien im Wert von 307 000 Euro steuerfrei an Ehepartner übertragen werden. Für Kinder gilt ein Freibetrag von 205 000 Euro. Bei Betriebsvermögen sind diese Grenzwerte aber schnell überschritten. Hier würde sich eine höhere Besteuerung deshalb in vielen Fällen unmittelbar auswirken.
Sollte das Testament geändert werden?
Auch das sollte in Erwägung gezogen werden. Wird die Vererbung künftig höher besteuert, ist es umso wichtiger, das Vermögen gleichmäßig auf alle Erben zu verteilen, um die Freibeträge optimal zu nutzen. Gibt es nur eine Immobilie und mehrere Erben, kann ein Vermächtnis sinnvoll sein, das vorsieht, wie hoch die übrigen Erben finanziell von demjenigen entschädigt werden sollen, der die Immobilie bekommt. Auf diese Weise werden auch Erbstreitigkeiten vermieden.
Muss man für ein solches Testament zum Notar gehen?
Im Prinzip reicht ein handgeschriebenes Testament in der Schublade aus. Ein notarielles Testament bietet aber den Vorteil, dass die Erben später keinen Erbschein besorgen müssen - das erspart ihnen dann Mühen und Kosten.
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Modellrechnungen zum neuen Elterngeld (29.09.2006)
Paar ohne eigenes Einkommen, bisher mit einem Kind von 2 Jahren
Sie hat bisher das Kind betreut. Er ist vor 13 Monaten arbeitslos geworden. Beide erhalten jeweils 311 Euro und für das Kind 207. Miete und Nebenkosten werden im Rahmen des ALG II übernommen. Die Familie erhält den Mindestbetrag des Elterngelds von 300 Euro 14 Monate lang zusätzlich zum ALG II.
Ehepaar, beide verdienen vor der Geburt des Kindes jeweils 1.500 brutto (Lokomotivführer und Arzthelferin)
Zusammen haben sie damit vor der Geburt 2.100 Euro zur Verfügung. Nach der Geburt erhält der betreuende Elternteil ein Elterngeld von gut 700 Euro. Zusammen mit dem Kindergeld und dem Erwerbseinkommen des anderen Partners verfügt die Familie damit über knapp 2.050 Euro, das sind fast 100 Prozent ihres vorherigen Einkommens. Nach zwei Jahren Elternzeit ohne Erwerbstätigkeit arbeitet der betreuende Elternteil wieder Teilzeit und verdient brutto 800 Euro. Später wird ein zweites Kind geboren. Bei einer Ersatzleistung von 67 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens würde das Elterngeld nur rund 350 Euro betragen. Vorgesehen ist jedoch eine Anhebung der Ersatzrate bei kleinen Einkommen. Das Elterngeld erhöht sich damit auf knapp 450 Euro. Zusammen mit Kindergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag hat die Familie rund 2.270 Euro im Monat zur Verfügung.
Wäre das zweite Kind noch während der Elternzeit geboren worden, würde die Familie nur den Mindestbetrag des Elterngelds von 300 Euro erhalten, weil die Betreuungsperson nicht erwerbstätig war. Aufgrund der engen Geburtenfolge wäre eine zwischenzeitliche Erwerbstätigkeit jedoch nur schwer möglich gewesen. Vorgesehen ist deshalb ein zusätzlicher Differenzausgleich von 50 Prozent zum Elterngeld vor der Geburt des ersten Kindes. Die Familie erhält damit insgesamt ein Elterngeld von 500 Euro. Die Familie hat rund 2.320 Euro im Monat zur Verfügung
Ehepaar, beide verdienen vor der Geburt des Kindes jeweils 2.300 Euro (Facharbeiter)
Zusammen haben sie vor der Geburt 2.900 Euro zur Verfügung. Nach der Geburt erhält der betreuende Elternteil ein Elterngeld von gut 970 Euro. Zusammen mit dem Kindergeld und dem Erwerbseinkommen des anderen Partners verfügt die Familie damit über 2.850 Euro, das sind fast 100 Prozent ihres vorherigen Einkommens.
Ehepaar, ein Partner verdient 3.500 Euro im Monat (Akademiker/in), der andere Partner ist nicht erwerbstätig, sondern betreut ein vorhandenes Kind
Vor der Geburt des zweiten Kindes hat die Familie 2.480 Euro zur Verfügung. Übernimmt der nicht erwerbstätige Partner auch weiter die Betreuung, erhält die Familie den Mindestbetrag des Elterngelds von 300 Euro. Sie verfügt damit zusammen mit dem Kindergeld für das zweite Kind über 2.950 Euro im Monat, das sind knapp 1/5 Prozent mehr als vorher. Wenn der bisher erwerbstätige Partner seine Erwerbstätigkeit um gut ein Viertel reduziert und 600 Euro weniger verdient, erhält er ein Elterngeld von rund 400 Euro. Zusammen mit dem Kindergeld hat die Familie gut 2.430 Euro im Monat zur Verfügung. Das sind fast 100 Prozent des vorherigen Einkommens.
Alleinerziehende mit einem Erwerbseinkommen von 2.400 Euro brutto vor der Geburt, bisher kinderlos
Vor der Geburt des Kindes lag das verfügbare Einkommen bei knapp 1.500 Euro. Nach der Geburt des Kindes besteht Anspruch auf ein Elterngeld in Höhe von gut 1.000 Euro. Zusammen mit Kindergeld, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz und Wohngeld beträgt das Familieneinkommen dann gut 1.360 Euro im Monat.
(Quelle: Bundesfamilienministerium)
Fragen und Antworten zum Elterngeld
Das Elterngeld soll vom 1. Januar 2007 an berufstätigen Müttern und Vätern die Entscheidung für ein Kind erleichtern und sie in der Kleinkindphase finanziell absichern. Das Elterngeld, das künftig alle beantragen können, ersetzt das bisherige Erziehungsgeld, das nur Bedürftige bekamen.
Wer bekommt das Elterngeld?
Wahlweise Mütter oder Väter, die im ersten Lebensjahr des Kindes auf den Beruf verzichten. Das Elterngeld wird bis zu zwölf Monate ausbezahlt und um zwei "Vätermonate" verlängert, sofern der Vater mindestens für diese Zeit zu Hause bleibt und sich um die Betreuung kümmert. Bei gleichem Budget können die Berufspausen auf einen Zeitraum von insgesamt zwei Jahren gestreckt werden.
Wie hoch sind die Zahlungen?
Ausbezahlt werden als Lohnersatzleistung 67 Prozent des letzten Nettolohns für denjenigen, der vorübergehend aus dem Beruf aussteigt. Höchstgrenze sind 1800 Euro monatlich. Für Mütter oder Väter ohne Einkommen, Arbeitslose, Geringverdiener oder Studenten gibt es einen Sockelbetrag von 300 Euro, der nicht mit anderen Sozialleistungen, wie etwa dem Arbeitslosengeld II, verrechnet wird.
Welche Sonderregelungen sind wichtig?
Reduziert ein Vater oder eine Mutter nach der Geburt stundenweise die Arbeit, so darf dieses Teilzeit-Arbeitsverhältnis 30 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Ansonsten entfällt der Anspruch auf Elterngeld. Allein Erziehende können die "Vätermonate" zusätzlich für sich beanspruchen, da sie Mütter- wie Väteraufgaben gleichermaßen erfüllen. Ist die Zeit zwischen zwei Geburten zu kurz, um wieder in ein Arbeitsverhältnis einzutreten, ist ein "Geschwisterbonus" bei der Einkommensberechnung vorgesehen.
Was kostet das Elterngeld?
Es soll trotz der vorgesehenen Verlängerung um zwei Monate nach Berechnungen der Bundesregierung bei einem Kostenrahmen von 3,87 Milliarden Euro pro Jahr bleiben. Erwartet wird, dass etwa 70 Prozent der Eltern von ihrem Anspruch Gebrauch machen. Das Kabinett wird voraussichtlich am 14. Juni den Gesetzentwurf beschließen. Noch vor der Sommerpause könnten sich dann Bundestag und Bundestag in einer ersten Lesung mit dem Gesetzentwurf befassen.
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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz nun im Bundestag beschlossen
(06.07.2006) Dabei wurden wichtige Änderungen gegenüber dem bisherigen Gesetzentwurf wie Kündigungen nicht vom AGG erfasst. Das Klagerecht für Betriebsräte und Gewerkschaftsvertreter wurde
eingeschränkt, die Beweislastregelung und Fristen wurden modifiziert.
In 2. und 3. Lesung hat der Bundestag am 29.6.2006 die endgültige Fassung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes – AGG – beschlossen. Gegenüber dem Regierungsentwurf vom 18.6.2006 (B T-Drs. 16/1780) wurden dabei genau diejenigen strittigen Punkte noch in letzter Minute abgeändert, die der Rechtsausschuss in seiner Beschlussempfehlung vom 28.6.06 vorgeschlagenen hatte (Rechtsausschuss-Drs. 16/2022). Das AGG wird dadurch erheblich entschärft. Um wie geplant zum 1. August 2006 in Kraft treten zu können, muss das AGG noch den Bundesrat passieren. Dieser wird sich damit am 7.7.2006 in seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause befassen – es ist nicht zu erwarten, dass die Ländervertretung das Gesetz durch eine Einspruchseinlegung noch stoppen wird.
Folgende Änderungen wurden beschlossen:
- Für Kündigungen gelten „ausschließlich“ die Bestimmungen zum allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz (§ 2 Abs. 4 AGG). Das bedeutet, dass u. a. im Rahmen der Sozialauswahl nach dem Alter differenziert werden darf.
- Die in § 15 Abs. 4 AGG vorgesehene Frist zur Geltendmachung eines Schadensersatz- bzw. Entschädigungsanspruchs wurde von drei auf zwei Monate verkürzt.
- In Betrieben mit mindestens fünf Arbeitnehmern haben der Betriebsrat sowie eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft bei Verstößen des Arbeitgebers gegen das Benachteiligungsverbot ein eigenes Klagerecht. Dieses ist jedoch beschränkt auf „grobe Verstöße“ des Arbeitgebers. In solchen Fällen kann dem Arbeitgeber durch Anrufung der Arbeitsgerichte aufgegeben werden, gegen das AGG verstoßende Handlungen zu unterlassen (z. B. eine Einstellungspraxis, die eine der in § 1 AGG aufgeführten Gruppen ausgrenzt), vom AGG erlaubte Handlungen zu dulden (z. B. Ausübung des Beschwerderechts von Arbeitnehmern nach § 13 AGG) oder dem AGG entsprechende Handlungen vorzunehmen (z. B. Maßnahmen nach § 12 AGG wie interne Mitarbeiterschulungen). Betriebsräte bzw. Gewerkschaftsvertreter können dagegen keine Entschädigungs- bzw. Schadensersatzansprüche des betroffenen Arbeitnehmers einklagen, weder als eigene Ansprüche noch in Vertretung des Arbeitnehmers im Rahmen einer Prozessstandschaft.
- Die Beweislastregelung in § 22 AGG lautet nunmehr: „Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat.“ Damit wird sprachlich klargestellt, dass es für den Arbeitnehmer nicht ausreicht, durch die bloße Glaubhaftmachung einer Benachteiligung die Beweislast für das Gegenteil auf den Arbeitgeber abzuwälzen.
- Antidiskriminierungsverbände dürfen in Arbeitsgerichtsprozessen nicht mehr als „Bevollmächtigte“ von benachteiligten Arbeitnehmern auftreten sondern nur noch als deren „Beistände“. Damit wird die Möglichkeit gestrichen, dass die Verbände die formale Stellung eines Prozessbevollmächtigten einnehmen. Sie dürfen Benachteiligte vor und in einem Gerichtsverfahren nur beraten und ihnen Hilfe bei der Vorbereitung von Klagen und Schriftsätzen leisten. In gerichtliche Verhandlungen dürfen sie Arbeitnehmer begleiten und dort als Beistand auftreten. Schon der ursprüngliche Gesetzentwurf hatte ein echtes „ Verbandsklagerecht“, also das Recht für Verbände, die Benachteiligung eines Arbeitnehmers selbst als Verletzung in eigenen (Verbands-)Rechten geltend zu machen, nicht vorgesehen.
- Auch im Abschnitt zum allgemeinen Zivilrecht gab es Änderungen: Im Gegensatz zum arbeitsrechtlichen Teil des AGG wurde hier u. a. das Diskriminierungskriterium der „Weltanschauung“ in §§ 19, 20 AGG gestrichen.
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Unsere Leistungen als Sozialverband Deutschland :
Beratungen/Vertretung zu nachfolgenden Schwerpunktgebieten:
Schwerbehinderung:
Anträge auf Feststellung einer Schwerbehinderung können bei den zuständigen Versorgungsämtern
in Berlin und in Brandenburg gestellt werden. Anträge bitte dort anfordern. Wenn Sie Fragen dazu haben,
Widerspruch einlegen wollen, wenden Sie sich an die Sozialberatung in der Landesgeschäftsstelle bzw. an die
Vertreter vor Ort
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Reha- und Rentenfragen
Wir bieten unseren Mitgliedern sowohl während der Sprechstunden in der Landesgeschäftsstelle als
auch in der Sozialberatungsstelle in Reinickendorf die Möglichkeit zu einer Rentenberatung und helfen
zugleich bei der Erstellung von Rentenanträgen, Widerspruchs- und Klageverfahren.
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Pflegeversicherungsangelegenheiten
Die Pflegeversicherung hat sich nach nunmehr gut 10 Jahren als fester Bestandteil der Sozialversicherung
in unserem Land entwickelt. Bei Fragen und Hilfe wenden Sie sich an uns.
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Krankenversicherungsangelegenheiten
Die gesetzliche Krankenversicherung tritt beispielsweise bei Arbeitsunfähigkeit durch Lohnersatzleistungen
in Erscheinung. Wenn Sie Fragen dazu haben oder Hilfe und Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Interessen
benötigen, wenden Sie sich an unsere Sozialberatung. Wir führen Widerspruchs- Klage und Berufungsverfahren.
[...] weiter >>
Unfallversicherung
Die Unfallversicherung kommt bei Arbeitsunfällen oder bei Berufskrankheiten für die Versicherten auf.
Brauchen Sie Hilfe, wenden Sie sich an die Sozialberatung der Landesgeschäftsstelle.
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Arbeitslosenversicherung/Arbeitslosengeld II
Auch zu Fragen der Arbeitslosenversicherung wollen wir Ihnen helfen.
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Kriegsopferversorgung
Ansprüche aus der Kriegsopferversorgung sind weiterhin ein Beratungsthema
unserer Sozialberatung.
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Sozialhilfeangelegenheiten
Wir untersützten Sie bei der Beantragung von Sozialhilfeleistungen ebenso
bei Leistungen nach den Landespflegegeldgesetzen.
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