Landesverband Berlin-Brandenburg

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Themenschwerpunkte der Internetpräsentation "Geschichte":

Überblick

Bereits der Name der Organisation lässt erkennen, dass der Sozialverband Deutschland zu den ältesten sozialpolitischen Verbänden in Deutschland zählt, der auf ein jahrzehntelanges Wirken für seine Mitglieder zurückblicken kann.

Wie alles anfing

Schon im Jahre 1917, als der Sozialverband Deutschland zunächst als Bund der Kriegsteilnehmer und Kriegsbeschädigten in Berlin gegründet wurde, verstand er sich als ein demokratischer und fortschrittlich-sozialer Interessenverband. Die Gründung eines Kriegsopferverbandes war die Reaktion darauf, dass erstmals in einem Krieg die Kriegsbeschädigung mit ihren negativen wirtschaftlichen und sozialen Folgen für die Betroffenen zum millionenfachen Massenschicksal wurde.

Nach 5 Jahren hatten sich 830.000 Mitglieder im Verband organisiert, die nicht nur für eine umfassende Versorgung der Opfer des 1. Weltkrieges, sondern insgesamt für den Aufbau einer sozialen und solidarischen Gesetzgebung eintraten und eine Politik für den Frieden forderten. Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten war ein Eigenleben des Verbandes nicht mehr möglich. Um der vollständigen Überführung in eine NS-Organisation zuvorzukommen, löste sich der Verband im April 1933 auf.

Viele Reichsbund-Funktionäre waren bereits der Verfolgung ausgesetzt.

Wiederaufbau nach dem Krieg

Erst im November 1946, nachdem die Vorbehalte der Besatzungsmächte gegen Kriegsopferorganisationen ausgeräumt waren, wurde der Sozialverband Reichsbund in Hamburg neu ins Leben gerufen, und die sozialpolitische Arbeit konnte wieder aufgenommen werden. Aus erfolgreicher Tradition und aus Gründen der Identifikation wurde der Name Reichsbund beibehalten.

Im Jahre 1964 wurde die Bundesgeschäftsstelle von Hamburg nach Bonn verlegt. Ein Verbindungsbüro war schon 1949 eröffnet worden. Bereits zu Beginn des Jahres 1990, noch vor der Vereinigung der beiden deutschen Staaten, wurde im Gebiet der fünf neuen Bundesländer der Wiederaufbau des Sozialverbandes Reichsbund eingeleitet, der nach Kriegsende in der ehemaligen DDR nicht zugelassen war.

Von den heute insgesamt 500.000 Mitgliedern sind in den fünf ostdeutschen Landesverbänden schon ca. 50.000 Mitglieder organisiert.

Der Bundesvorstand ist seit 1993 auch in der Hauptstadt Berlin mit einem Verbindungsbüro vertreten.

Der Verband hat zum 01.07.2000 seinen Sitz nach Berlin verlegt

Stationen erfolgreichen Wirkens
1918    Durchsetzung der Mitarbeit des Reichsbundes im Reichsausschuss für Kriegsbeschädigten- und Kriegshinterbliebenenfürsorge.
1918-1920    Mitwirkung bei den Gesetzgebungsvorarbeiten für ein Reichsversorgungsgesetz, welches am 12. Mai 1920 verabschiedet
wird.
1919-1923    Mitwirkung bei der Schaffung des Gesetzes über die Beschäftigung Schwerbeschädigter in der Fassung vom 12. Januar 1923 (Durchsetzung des Kündigungsverbotes für Schwerbeschädigte).
1920-1929    Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des Reichsversorgungsgesetzes
1949-1950    Der Sozialverband Reichsbund legt dem Bundestag den Entwurf eines Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges vor. Am 1. Oktober 1950 tritt das Bundesversorgungsgesetz in Kraft.
1950-1957    Die Forderungen des Sozialverbandes Reichsbund nach Angleichung der Renten aus der Sozialversicherung an das veränderte Lohn- und Preisgefüge werden in wesentlichen Teilen mit dem Rentenversicherungs-Neuregelungsgesetz vom 1. Januar 1957 erfüllt.
1950-1969    Der Sozialverband Reichsbund erreicht in sechs Novellen und drei Neuordnungsgesetzen zum Bundesversorgungsgesetz Leistungsverbesserungen für Kriegsopfer.
1953    Der Sozialverband Reichsbund wirkt bei der Durchsetzung des Gesetzes über die Beschäftigung Schwerbeschädigter vom 16. Juni 1953 mit und erreicht die Einführung einer Ausgleichsabgabe für jeden nicht besetzten Pflichtarbeitsplatz.
1962    Der Sozialverband Reichsbund erreicht die Abkehr von der diskriminierenden Armenfürsorge und die Zusammenfassung des zersplitterten öffentlichen Fürsorgerechts durch die Schaffung des Bundessozialhilfegesetzes vom 1. Juni 1962.
1964-1965    Der Sozialverband Reichsbund erreicht die Beseitigung von unbilligen Härten in der Rentenversicherung durch die sogenannte Härtenovelle vom 2. April 1965.
1970    Ein entscheidender Durchbruch in der Kriegsopferversorgung wird mit der Dynamisierung der Versorgungsleistungen durch das 1. Anpassungsgesetz-Kriegsopferversorgung vom 26. Januar 1970 vollzogen.
1970-1974    Auf Initiative des Sozialverbandes Reichsbund werden die Rehabilitationsleistungen im Rehabilitationsangleichungsgesetz vom 7. August 1974 koordiniert.
1970-1980    Mitwirkung in der Sachverständigenkommission für ein Sozialgesetzbuch, die die Aufgabe hatte, die Leistungsvoraussetzungen und Leistungen des zersplitterten Sozialrechts zu harmonisieren.
1974    Einen seiner grössten sozialpolitischen Erfolge erreicht der Sozialverband Reichsbund mit dem am 25. Januar 1974 verabschiedeten Schwerbehindertengesetz, in dessen Schutz alle Behinderten, unabhängig von der Ursache der Behinderung, einbezogen werden ( Verwirklichung des Finalitätsprinzips ).
1975    Der Forderung des Sozialverbandes Reichsbund nach Einbeziehung der in Werkstätten und Heimen beschäftigten Behinderten wird durch das Gesetz über die Sozialversicherung Behinderter vom 7. Mai 1975 Rechnung getragen.
1978    Auf Initiative des Sozialverbandes Reichsbund wird eine flexible Altersgrenze für Schwerbehinderte eingeführt, nach der dieser Personenkreis bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahres Altersruhegeld beziehen kann.
1982-1993    Der Sozialverband Reichsbund kämpft gegen den Sozialabbau im Rahmen der Haushaltsgesetze, der Strukturgesetze in der Krankenversicherung und Rentenversicherung und kann in Teilbereichen weitergehende Leistungsverschlechterungen verhindern.
1987    Der Sozialverband Reichsbund erreicht die stufenweise Anerkennung von Kindererziehungszeiten auch für die vor 1921 geborenen Mütter durch das Kindererziehungsleistungsgesetz vom 1. Oktober 1987.
1989-1990    Der Sozialverband Reichsbund erreicht strukturelle Verbesserungen für die Kriegsopfer durch das KOV-Strukturgesetz.
1990. 1991    Die Übertragung des Bundesversorgungsgesetzes auf die neuen Bundesländer zum 1. Januar 1991 ist maßgeblich auf den Einsatz des Sozialverbandes Reichsbund zurückzuführen.
1991-1992     In gleichlautenden Entschließungen sprechen sich Bundestag und Bundesrat für eine Verbesserung der sozialen Sicherung der Frauen aus; das Bundesverfassungsgericht verpflichtet den Gesetzgeber, dem Lebenssachverhalt Kindererziehung künftig in weitergehendem Masse als bisher Rechnung zu tragen. Diese politischen Festlegungen auf eine verbesserte Alterssicherung der Frauen sind nicht zuletzt auf die ständigen Mahnungen des Sozialverbandes Reichsbund und verschiedene Musterprozesse zurückzuführen.
1992    Mit der Erhöhung des Bundeszuschusses und der erweiterten Anrechnung von Kindererziehungszeiten durch das Rentenreformgesetz 1992 werden wichtige langjährige Forderungen des Sozialverbandes Reichsbund durchgesetzt.
1994    Die Verabschiedung des Pflege-Versicherungsgesetzes (SGB XI) ist letztlich auch ein Erfolg der ständigen Bemühungen des Sozialverbandes Reichsbund zur Verbesserung der sozialen Sicherheit bei Pflegebedürftigkeit. Die Aufnahme des Benachteiligungsverbots für behinderte Menschen in das Grundgesetz kann als grosser Erfolg aller Behindertenverbände und natürlich des Sozialverbandes Reichsbund gelten. Die Forderungen des Sozialverbandes Reichsbund für eine barrierefreie und behindertengerechte Bauweise haben in einigen Landesbauordnungen - so z.B. in Hessen - Eingang gefunden.


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Unsere Leistungen als Sozialverband Deutschland :

Beratungen/Vertretung zu nachfolgenden Schwerpunktgebieten:

Schwerbehinderung:
Anträge auf Feststellung einer Schwerbehinderung können bei den zuständigen Versorgungsämtern
in Berlin und in Brandenburg gestellt werden. Anträge bitte dort anfordern. Wenn Sie Fragen dazu haben,
Widerspruch einlegen wollen, wenden Sie sich an die Sozialberatung in der Landesgeschäftsstelle bzw. an die
Vertreter vor Ort
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Reha- und Rentenfragen
Wir bieten unseren Mitgliedern sowohl während der Sprechstunden in der Landesgeschäftsstelle als
auch in der Sozialberatungsstelle in Reinickendorf die Möglichkeit zu einer Rentenberatung und helfen
zugleich bei der Erstellung von Rentenanträgen, Widerspruchs- und Klageverfahren.
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Pflegeversicherungsangelegenheiten
Die Pflegeversicherung hat sich nach nunmehr gut 10 Jahren als fester Bestandteil der Sozialversicherung
in unserem Land entwickelt.  Bei Fragen und Hilfe wenden Sie sich an uns.
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Krankenversicherungsangelegenheiten

Die gesetzliche Krankenversicherung tritt beispielsweise bei Arbeitsunfähigkeit durch Lohnersatzleistungen
in Erscheinung. Wenn Sie Fragen dazu haben oder Hilfe und Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Interessen
benötigen, wenden Sie sich an unsere Sozialberatung. Wir führen Widerspruchs- Klage und Berufungsverfahren.
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Unfallversicherung

Die Unfallversicherung kommt bei Arbeitsunfällen oder bei Berufskrankheiten für die Versicherten auf.
Brauchen Sie Hilfe, wenden Sie sich an die Sozialberatung der Landesgeschäftsstelle.
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Arbeitslosenversicherung/Arbeitslosengeld II

Auch zu Fragen der Arbeitslosenversicherung wollen wir Ihnen helfen.
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Kriegsopferversorgung

Ansprüche aus der Kriegsopferversorgung sind weiterhin ein Beratungsthema
unserer Sozialberatung.
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Sozialhilfeangelegenheiten

Wir untersützten Sie bei der Beantragung von Sozialhilfeleistungen ebenso
bei Leistungen nach den Landespflegegeldgesetzen.
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