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Nun wurde sie erkannt – die neue Armut in Deutschland Durch die getrübte Brille der Reformen erkannten die Spitzen unserer Politik die um sich greifende Armut in Deutschland, die nun nicht mehr verheimlicht werden kann. |
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Wenn Rentner Steuern zahlen müssen(25.02.2006) Ab 2006 wirken die steuerlichen Änderungen auch bei einigen Rentnern, die nun wieder eine Steuererklärung abgeben müssen. Rentner, die mehr als 18900 Euro Bruttorente im Jahr beziehen oder hohe Zusatzeinkünfte, wie Miet- Pacht- oder Zinseinnahmen hatten, sind nun gehalten, eine Steuererklärung abzugeben. Aber auch Rentner können bestimmte Ausgaben absetzen, wenn entsprechende Nachweise |
dem Finanzamt geliefert werden können. Wichtig sind in jedem Fall Kopien der Bescheide der Rentenversicherungen und der jährlichen Anpassungsmitteilungen des Postrentendienstes. Diese müssen für die Anlage R zur Steuererklärung beigefügt werden. Weitere Renten wie Witwenrenten, Erwerbsminderungsrenten, Betriebsrenten und auch Unterlagen zu Riesterrenten sollten bereit gelegt werden, denn das Finanzamt benötigt diese Einkommensnachweise. Bescheinigungen über weitere Einkünfte, wie Zinsbestätigungen, Erträge aus Fonds usw. sollten ebenfalls für die Steuererklärung vorgelegt werden können. |
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Fragen und Antworten zur Besteuerung von Renten
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Neue Bezugsfristen für ALG I |
Auch dies soll rückwirkend zum 1. Januar gelten. Betroffene, die seit Jahresbeginn bereits in vorgezogene Rente geschickt wurden oder noch werden, sollen wieder zurückwechseln und Arbeitslosengeld bekommen können. Diese Neuregelungen jedoch noch vom Bundesrat bestätigt werden. |
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sowie 3. eine gesetzlich geförderte Kapitalmarkrente zur Altersvorsorge – Rürup-Rente. Diese neue Rentenform ist ähnlich der gesetzlichen Altersrente so geschaffen, dass sie nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden kann und auch eine Beleihung nicht vorgesehen ist. Eine Übertragung oder Vererbung ist ebenfalls nur eingeschränkt für die Ehegatten möglich. Die Anbieter haben sich flexible Tarife einfallen lassen und am Markt sind fondgebundene und konventionelle Produkte. Betragsrückgewähr für Hinterbliebne im Todesfall und andere über eine Basisrente hinausgehende Angebote können vereinbart werden. Je nach Gesellschaft gibt es einen einheitlich garantierten Zins plus Überschüsse. |
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Neue Hinzuverdienstgrenzen beachten! |
Veröffentlichung der Deutschen Rentenversicherung. |
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IGeL-Leistungen von unseren Ärzten |
Die IGeL-Leistungen sind also etwas Zusätzliches, dass von den Kassen nicht getragen wird. Für den Verbraucher – sprich den Patienten ist die Auswahl sicher nicht einfach, geht es doch um seine Gesundheit oder zumindest um die Abwendung einer möglichen Gefährdung dieser. Die Kassen übernehmen einen Gesundheits-Check und oft erfolgt dabei die ärztliche Empfehlung, doch auch ein Belastungs-EKG durchführen zu lassen. Dies sei dann eine IGeL-Leistung. Es sollte stets ein konkreter Anlass für die Empfehlung zur Durchführung einer bestimmten IGeL-Leistung bestehen. Sinn und Bedeutung der zusätzlichen Untersuchung sollte vom Arzt erklärt werden und die dabei entstehenden Kosten sollten ebenfalls konkret benannt werden. Ein guter Arzt wird seinen Patienten sicher auch auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu der empfohlenen Leistungen hinweisen. Oft sind derartige Leistungen wissenschaftlich noch nicht abgesichert und daher durchaus auch überflüssig. |
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Was tun bei Behandlungsfehlern |
Eine Häufung von gemeldeten Fällen betrifft die Behandlung in Krankenhäusern. Aber auch ca. ein Viertel beschäftigt sich mit Behandlungen der Arztpraxen vor Ort. Meist waren Patienten mit durchgeführten Operationen und der Nachsorge nicht einverstanden und vermuteten eine Fehlbehandlung. Etwa zweitausend Patienten stellten die Diagnostik ihrer Ärzte in Frage und bemängelten, dass schwere Erkrankungen wie Krebs erst zu spät oder überhaupt nicht festgestellt wurden. Als Beschwerdeinstanzen werden die Gutachterkommission bei der Bundesärztekammer, die Schlichtungsstellen der Krankenkassen und auch unabhängige Patientenberatungen angerufen. Auch der SoVD Berlin Brandenburg ist an der unabhängigen Patientenberatung mit Sitz in Potsdam beteiligt. |
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Rückkehr in eine Krankenversicherung möglich |
wenn Sie gegenwärtig „im Krankheitsfall keine Absicherung haben und zuletzt gesetzlich krankenversichert waren“, in die Kasse, Ihrer Wahl ab 01. April 2007 zurückzukehren. Alle ALG- II Antragssteller die sich nach Ablehnung ihres Antrages nicht innerhalb von 3 Monaten freiwillig versichert hatten, sowie freiwillig versicherten Selbstständige die z.B. zwei Monate keine Beiträge zahlen konnten, wurden von der Krankenkasse gekündigt. Dies ist nun nicht mehr möglich. Stattdessen ruht nach zwei Monaten Beitragsrückstand die Krankenversicherung. Die Behandlungen von akuten Erkrankungen und Schmerzen sowie Schwangerschaft und Mutterschaft werden trotz Beitragsschuld weiter von der Kasse bezahlt. Ab 01. Juli 2007 wird ein Standardtarif für ehemals privat Krankenversicherte ohne aktuellen Versicherungsschutz geöffnet. Das heißt: es entspricht in etwa dem Niveau der gesetzlichen Krankenkasse. Es können keine üblichen Zuschläge für gesundheitliche Risiken bei Antragsstellung erhoben werden. Alter und Geschlecht sind für die Beitragshöhe maßgeblich. Der Höchstbeitrag der zur Zeit bei rund 500 Euro monatlich liegt, ist auf den der gesetzlichen Krankenkasse begrenzt. Für Rückkehrer ist der Beitrag höher als für Gleichaltrige die innerhalb der privaten Krankenversicherung in den Standardtarif wechseln. Deshalb können für Neuversicherten die Alterungsrückstellung nicht gutgeschrieben werden. Zum 01. Juli 2007 können sich Nichtversicherte die der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind, im Standardtarif versichern lassen. Da es die einzige Chance für Menschen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung ist, eine Krankenversicherung abzuschließen, sollten Sie sich ohne Pflicht Angebote einholen. Eine lebenslange Garantie gibt es nur für Normaltarife, während Standardtarife sowie der Basistarif ab 2009 regelmäßig dem Niveau der gesetzlichen Krankenkassen angepasst wird. |
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Riester-Rente: In diesem Programm werden Sozialversicherungspflichtige und Beamte gefördert. Es lohnt sich also für die Berechtigten, eine privat finanzierte Altersvorsorge abzuschließen und dabei noch Leistungen des Staates dafür zu erhalten, um damit die Rentenlücke zu schließen. Allerdings ist diese Förderung für Selbständige, Studenten, Hausfrauen nicht geeignet. Eine maximale Förderung gibt es gegenwärtig für drei Prozent des letzten Vorjahresbruttoeinkommens und im Jahr 2008 werden es vier Prozent sein. Eine Durchschnittsfamilie mit zwei Kindern kann in der Förderungsstufe ab 2008 dann 678 Euro jährlich an staatlichen Zulagen erhalten. Voraussetzung ist jedoch, dass die Einzahler auch tatsächlich 4 Prozent des Jahresbruttos in die Vorsorge investieren. Insgesamt 60 Euro pro Jahr oder 5 Euro pro Monat verlangt der Gesetzgeber mindestens. Neben den Zulagen gibt es noch eine steuerliche Seite. 2100 Euro ist der Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug, der 2008 maximal einschließlich der Zulagen abgesetzt werden kann. Dies ist auch für höhere Gehaltsklassen bedeutsam, denn je höher der individuelle Steuersatz ist, um so größer wird die Steuerersparnis. |
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Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in eine gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und bis 2008 auch sozialversicherungsfrei in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt werden. Das sind im Jahr 2006 bis zu 210 Euro monatlich oder 2520 Euro im Jahr. Wer das ausschöpft, kann darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen noch weitere 150 Euro monatlich steuer-, aber nicht sozialversicherungsfrei einzahlen. |
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| Vereinfachte Privatinsolvenzen (22.08.2007) Wer überschuldet ist hat die Möglichkeit, über eine private Insolvenz einen neuen Anfang zu machen. Das Bundeskabinett verabschiedete dazu einen von der Justizministerin vorgelegten Gesetzentwurf für die Reform der Privatinsolvenz. Das neue Gesetz modifiziert die seit 1999 mögliche Restschuldbefreiung. Danach ist es möglich, dass der Schuldner grundsätzlich nach sechs Jahren schuldenfrei ist. Der Gesetzentwurf soll für etwa 77.000 zahlungsunfähig gewordene Verbraucher den Weg aus der Schuldenfalle weisen. Das sind 80 Prozent der jährlich 96.000 Fälle von Privatinsolvenzen. Das neue Verfahren biete dem redlichen Schuldner eine faire Chance für einen Neubeginn ohne Schulden. Das neue Recht gilt nur für Privatpersonen, nicht für Unternehmen. Der Schuldner muss seine Vermögensverhältnisse offen legen: Der erste Schritt ist der Gang zur Schuldnerberatung. Wenn ohnehin nichts zu holen ist, entfällt künftig aber das gerichtliche Verfahren: Stellt das Gericht fest, dass der Schuldner absolut zahlungsunfähig ist, wird der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. So sparen die Länder etwa 150 Millionen Euro Verwaltungskosten pro Jahr. Der Schuldner muss an Eides statt die Richtigkeit seiner Angaben zur Vermögenslage versichern. Anschließend beginnt wie bisher die sechsjährige "Wohlverhaltensphase", in der möglichst viele Schulden beglichen werden sollen und keine neuen aufgenommen werden dürfen. In dieser Zeit ist der Betroffene vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen geschützt. Er muss in dieser Phase alle Einkommen, die über dem Freibetrag von 985 Euro (ohne Unterhaltspflichten) liegen, an einen vom Gericht bestellten Treuhänder abführen. Dieser verteilt das Geld an die Gläubiger. Läuft alles korrekt ab, werden die restlichen Schulden nach den sechs Jahren gestrichen. Neu ist, dass es eine Entschuldung zum Nulltarif künftig nicht mehr geben wird. An den Verfahrenskosten muss sich der Schuldner zunächst mit 25 Euro beteiligen und weitere 13 Euro monatlich während der "Wohlverhaltensperiode" entrichten. Wer nicht zahlt, muss mit dem Abbruch des Verfahrens rechnen. Durch das vereinfachte Entschuldungsverfahren können die Verfahrenskosten bei Verbrauchern von derzeit 2.300 auf 750 Euro und bei gescheiterten Unternehmern von 3.900 auf 1.470 Euro gedrückt werden. Ausgeschlossen sind Menschen, denen in den vergangenen zehn Jahren bereits einmal von Restschulden befreit oder die im Zusammenhang mit einer Insolvenz verurteilt wurden. Eine weitere vom Kabinett beschlossene Änderung des Insolvenzverfahrens betrifft Unternehmen. Lizenzen sollen künftig insolvenzfest gemacht werden. Das bedeutet, ein Insolvenzverwalter kann Lizenzverträge zwischen dem zahlungsunfähig gewordenen Unternehmen mit anderen Unternehmen nicht mehr beenden und zu höheren Preisen an die Konkurrenz verkaufen. Damit will die Regierung den Sorgen Lizenz nehmender Unternehmen Rechnung tragen. |
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Renten ins Ausland |
Rentenversicherer vor dem Umzug ist erforderlich. Bedeutsam ist die Frage, ob der Lebensmittelpunkt künftig ins Ausland verlegt wird, denn ein einfacher Umzug für eine begrenzte Zeit ist weniger wichtig für rentenrechtliche Fragen. Eine deutsche Krankenversicherung und Pflegeversicherung bleibt bestehen, wenn Berechtigte, die allein eine deutsche Rente beziehen, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in die EU-Mitgliedstaaten verlegen. Ebenso können Zuschüsse zur bestehenden freiwilligen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung weiter gezahlt werden. Ausnahmen gibt es, wenn es zu einer ausländischen Krankenversicherung kommt, weil beispielsweise dort eine weitere Rente bezogen oder eine Beschäftigung ausgeübt wird. |
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Der steuerliche Grundfreibetrag im Jahr liegt aber für 2004/2005 bei 7664 Euro. Bei Verheirateten gilt das Doppelte. Hat der Rentner keine weiteren Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung, muss keine Steuer gezahlt werden. Künftig ist jedoch vorgesehen, dass die Finanzämter von den Rentenversicherern und Versorgungswerken noch besser informiert werden, ob eine Steuerschuld besteht. Bei einer Jahresrente von 12000 Euro wird die Hälfte steuerpflichtig. Demnach sind 6000 Euro steuerfrei. Dieser feste Betrag wird ein Leben lang als Freibetrag angerechnet. Das bedeutet, dass jede Rentenerhöhung voll steuerpflichtig wird. Der steuerpflichtige Anteil steigt für jeden neuen Rentenjahrgang stufenweise an, bis die Rente schließlich zu 100 Prozent im Jahr 2040 zu versteuern ist. Wer also im Jahr 2006 erstmals in Rente geht, bei dem werden schon 52 Prozent steuerpflichtig. Im Jahr 2007 sind es dann 54 Prozent. Rentner, die ihre Steuerschuld feststellen wollen sollen folgende Rechnung anstellen: |
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