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Aktuelles
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Demonstration am 15. Mai vor dem Brandenburger Tor

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Sonderopfer für Betriebsrentner ist verfassungswidrig !
Wir halten die vollen Krankenversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten für verfassungswidrig.
Dies gilt:
1. für den vollen Krankenversicherungsbeitrag auf die Betriebsrenten und sonstigen Versorgungsbezüge pflichtversicherter Rentner,
2. für den vollen Krankenversicherungsbeitrag auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, die als Einmalzahlungen zugesagt wurden und
3. für den vollen Krankenversicherungsbetrag auf die Versorgungsbezüge derjenigen freiwillig versicherten Rentner, für die bislang nur der halbe Betragssatz maßgeblich war (Abschaffung des Altersprivilegs).
Mit der Verdoppelung der Krankenversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten wird einem Teil der pflichtversicherten Betriebsrentner ein Sonderopfer abverlangt. Ihre Betriebsrenten werden stärker belastet als andere Einkommen. Dieser Ungleichbehandlung gleicher Sachverhalte fehlt jegliche verfassungsrechtliche Legitimation.
Es gibt keinen sachlichen Rechtfertigungsgrund dafür, ausgerechnet die Betriebsrenten und sonstigen Versorgungsbezüge stärker zur Finanzierung eines Sozialversicherungssystems heranzuziehen. Wir werden das Rechtsgutachten von Professor Dr. Hase zum Gegenstand unserer Musterklagen gegen die vollen Krankenversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten machen.
An der vom SoVD initiierten Widerspruchsaktion gegen die vollen Krankenversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten haben sich viele tausend Rentnerinnen und Rentner beteiligt. Einige ausgewählte Widerspruchverfahren werden wir in Musterklagen weiter führen. In den ersten fünf Fällen haben wir bereits Klage vor dem Sozialgericht erhoben.
Wir sind fest entschlossen, die verfassungswidrige Verdoppelung der
Krankenversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten zu Fall zu bringen und werden hierfür - wenn nötig - bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Wir gehen davon aus, dass wir mit unseren Musterklagen Erfolg haben werden.
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