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Pressemitteilungen des SoVD-Bundesverbandes
Inhaltsverzeichnis der Seite :
Armut
6,5 Millionen ALG-II-Bezieher
Viele wollen den Berlinpass
Neuer Rekord bei Sozialgerichtsklagen
Jobcenter auf Zeit
Wie weiter mit den Beiträgen zur GKV
Weiterhin Kurzarbeitergeld
Altersarmut in Deutschland
Bescheidvermittler – Lösung des Problems?
Steuern für Rentner
Nicht sofort Beratungshilfe
Basistarif rechtens
Arm und reich in Berlin
Steuern für Rentner
Seniorenticket gut angenommen
Run auf den Berlinpass
Auch BSG fordert Reformen
Schonfrist für Besteuerung der Rentner
Mehr Grundsicherungsempfänger
Neuregelung beim Kinderzuschlag
Entschädigungen für Kriegsheimkehrer doch eher
LSG Berlin-Brandenburg urteilte
Warum sind manche Rentenbescheide nicht richtig?
Übersicht aller zuzahlungsbefreiten Arzneimittel
Modellrechnungen zum neuen Elterngeld
Armut
(20.02.2010) Neuste Schätzungen ergaben, dass ca. 11,5 Millionen Menschen in Deutschland als arm gelten. Das bedeutet, dass jeder siebte Bürger in Deutschland an der Grenze zur Armut lebt oder arm war. Das sind rund ein Drittel mehr als Anfang des Jahrhunderts. Das Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung hat eine Studie vorgelegt, die die gegenwärtige Diskussion um die Sozialleistungen befeuert.
Besonders kinderreiche Familien und junge Menschen sind besonders von Armut betroffen. Unter den 19- bis 25-Jährigen lebte 2008 fast jeder Vierte unter der Armutsschwelle. Mit über 40 Prozent ist die Armutsrate bei Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern besonders hoch.
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6,5 Millionen ALG-II-Bezieher
(31.01.2010) Trotz aller Prophezeiungen wuchs die Zahl der Menschen in Deutschland, die Grundsicherung für Erwerbsfähige (ALG II) erhalten auf 6,48 Millionen. Dies sind etwa 2,4 Prozent mehr als vor einem Jahr. Weiter heißt es in einer Veröffentlichung, dass die Zahl der betroffenen Kinder unter 15 Jahren im selben Zeitraum um 1,64 Prozent auf rund 1,68 Millionen gestiegen ist.
Die Veröffentlichung des Deutschen Landkreistages enthielt auch die Befürchtung aus den Vormonaten, wonach die Zahlen der Leistungsempfänger zugenommen habe. Erstmals seien im Januar sowohl im Vorjahresvergleich als auch im Vormonatsvergleich (plus 0,7 Prozent) die Zahlen der ALG-II-Bezieher gestiegen.
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Steigende Zahl der Arbeitslosen
(31.01.2010) Die Zahl der offiziell registrierten Arbeitslosen ist im Januar gegenüber Dezember um 342.000 auf nunmehr 3,617 Millionen Menschen gestiegen. Diese Zahl teilte die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg mit. Gegenüber Januar 2009 waren 129.000 Menschen mehr ohne Arbeit. Damit erhöhte sich die Quote gegenüber Dezember 2009 um 0,8 Prozent auf 8,6 Prozent. Andere Berechnungen gehen davon aus, dass in Deutschland 4,811 Millionen Menschen ohne Arbeit wären, wenn statistische Spielereien vermieden werden.
In Berlin beträgt die Quote 14,5 Prozent.
Die Zahl der Arbeitslosen stieg in Berlin um 17.600 gegenüber dem Vormonat und gegenüber Januar 2009 gab es noch etwa 6.300 mehr Arbeitslose. 245.000 Menschen sind in Berlin arbeitslos.
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Viele wollen den Berlinpass
(08.01.2010) Die Idee mit dem Berlinpass kam bei den Betroffenen gut an. Viele Berliner, die einen solchen Pass beantragen können nutzten bereits diese Gelegenheit und können somit bei Kultur- und Sportveranstaltungen Ermäßigungen erhalten.
Nach Auskunft der zuständigen Senatsstelle ist der Andrang zum Erhalt des Passes sehr groß. In Lichtenberg zählte die dortige Behörde in den ersten beiden Tagen etwa 180 ausgestellte Berlinpässe. Auch in Charlottenburg-Wilmersdorf werde das Angebot "sehr gut angenommen", so der Bezirksstadtrat für Bürgerdienste und Kreisvorsitzende des SoVD KV Tiergarten-Wedding Joachim Krüger.
Mit dem Berlinpass erhalten Bedürftige Ermäßigungen im öffentlichen Nahverkehr, bei Sport-, Kultur- und Bildungsveranstaltungen. Seit Anfang des Jahres können Berliner, die ALG-II, Grundsicherung im Alter oder andere Sozialhilfeleistungen erhalten den Berlinpass bei allen Bürgerämtern abholen. Der Personalausweis und amtlicher Bescheide über den Bezug staatlicher Leistungen müssen vorgelegt werden. Ein Passfoto wird ebenfalls für den Berlinpass benötigt.
Berechtigt sind auch Familienangehörige von Leistungsempfängern und Asylbewerber.
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Neuer Rekord bei Sozialgerichtsklagen
(30.12.2009) Der neue Pressesprecher des Berliner Sozialgerichtes Marcus Howe zog am Jahresende Bilanz: Die Zahl der Sozialgerichtsklagen insbesondere zu Fragen des Arbeitslosengeldes II steigen weiterhin an. Im Jahr 2005 als die „große Arbeitsmarktreform“ in Kraft trat waren es noch jährlich etwa 7000 klagen. Im Jahr 2009 werden es bereits 25600 Klagen sein, die zu bearbeiten sind. Nach Schätzungen sind in Berlin etwa 600.000 Menschen auf ALG-II-Leistungen angewiesen. Damit steht unsere Stadt mit an der Spitze und auch eine bedeutsame Aufstockung der Richterstellen im größten Sozialgericht unseres Landes war sicher nur der berühmte Tropfen auf dem heißen Stein, denn viele der Klagen müssen im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes schnell bearbeitet werden, bevor dann später in der Hauptsache entschieden wird.
Viele Klagen drehen sich um die Kosten für die Unterkunft. Obwohl in Berlin eine relativ günstige Lösung gefunden wurde, signalisieren die Jobcenter ein „Stop“ bei der Wohnkostenübernahme.
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Jobcenter auf Zeit
(20.12.2009) Das Bundesverfassungsgericht hatte die gegenwärtige Struktur der Jobcenter für unzulässig erklärt und von der Regierung eine Änderung der Situation bis Ende 2011 verlangt.
Es geht darum, dass die gegenwärtige Mischstruktur der Jobcenter/Arge so nicht verfassungsgemäß ist und daher Überlegungen anzustellen sind, wie die Verwaltung der Langzeitarbeitslosen neu geregelt werden kann.
Sicher wäre der Weg völlig getrennter Verwaltungen für die Betroffenen der schlechtere, denn so wären zwei Ansprechpartner und zwei Bescheide und damit noch mehr Bürokratie das Ergebnis.
Für die Grundsicherung der Erwerbsfähigen nach den Bestimmungen des SGB II ist die BA zuständig. Für die Übernahme der Kosten für die Unterkunft hingegen sieht sich die Kommune in der Pflicht.
Verschiedene Lösungsansätze der alten Regierung fanden bislang jedoch noch keine Mehrheiten, so dass die nächsten zwei Jahre intensiv genutzt werden müssen, um eine möglichst tragfähige Lösung zu finden.
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Wie weiter mit den Beiträgen zur GKV
(06.12.2009) Nach dem Regierungswechsel soll alles besser werden, auch die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen soll stabilere Grundlagen erhalten. Der Bund hat Steuerzuschüsse in Milliardenhöhe zur Konsolidierung der finanziellen Lage der gesetzlichen Kassen zugesagt. Trotzdem hört man von Experten in den Spitzenverbänden der Kassen, dass im nächsten Jahr mit Zusatzbeiträgen gerechnet werden muss.
Der Ersatzkassenverband vdek hat darüber informiert, dass das ca. 25 Kassen 2010 einen Zusatzbeitrag erheben müssten. Mehrere auch große gesetzliche Krankenkassen stehen unter Finanzdruck.
Die AOK in Berlin und Brandenburg hat angekündigt, die Beiträge 2010 nicht zu erhöhen.
Die Aufgabe bestehe darin, die Ausgaben zu bremsen. Mehr Wettbewerb im Apothekensektor und eine Preisregulierung für neuartige, fast immer sehr teure Arzneimittel solle dazu beitragen, so die Auffassung der Experten.
Auch stets neu wird die Forderung nach verbesserter Gesundheitsvorbeugung formuliert.
Der neue Gesundheitsminister hingegen glaubt, dass die Kassen ihre finanzielle Lage übertrieben negativ darstellen würden.
Es sei nicht so schlimm mit den Kosten, denn es wären auch noch Rücklagen da.
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Weiterhin Kurzarbeitergeld
(28.11.2009) Die Zahlung von Kurzarbeitergeld wird zwar verlängert, jedoch soll die Höchstdauer von 24 auf 18 Monate verkürzt werden.
Grundsätzlich wird Kurzarbeitergeld 6 Monate gezahlt.
Aufgrund der Krise wurde die Kurzarbeitergeldzahlung bis zu 24 Monaten ermöglicht. Nun soll die verlängerte Zahlung auf 2010 ausgedehnt werden.
Vorschläge der Gewerkschaften zur Arbeitszeitverkürzung und weitere staatliche Hilfen wurden hingegen abgelehnt.
Der Vorstoß der Regierungskoalition zur Verlängerung des Kurzarbeitergeldes fand überwiegend Zustimmung. Dadurch hätten 300 000 bis 400 000 Beschäftigte ihre Arbeit behalten. Die Krise ist jedoch noch nicht überwunden und Experten vermuten in den kommenden Monaten einen Anstieg der Arbeitslosenzahl um etwa eine halbe Million auf rund vier Millionen Arbeitslose.
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Altersarmut in Deutschland
(11.10.2009) Neuste Studien besagen, dass jeder dritte Deutsche von Altersarmut bedroht ist.
Viele Berufstätige zweifeln daran, dass die private Altersvorsorge einen Sinn macht und viele sind schlicht gar nicht in der Lage, eine sinnvolle Altersvorsorge in Angriff zu nehmen, da sie Sozialleistungen beziehen oder in prekären Arbeitsverhältnissen beschäftigt sind.
Diejenigen, die eine Altersvorsorge vorgenommen haben, wollen diese nicht weiter aufstocken, da das Vertrauen in diese Vorsorgeform schwindet.
Fast jeder fünfte Berufstätige hat wegen der Wirtschaftslage seine Altersvorsorge wie z.B. private Renten- oder Lebensversicherungen aufgelöst oder die Beitragszahlungen reduziert.
Etwa ein Drittel der Befragten hat sich noch nie zur Vorsorge beraten lassen.
Auch Gespräche darüber im Freundes- und Bekanntenkreis sind eher selten.
Etwa 45 Prozent der Berufstätigen gehen davon aus, dass sich die aktuelle Wirtschaftkrise negativ auf ihre Rentenhöhe auswirken wird.
Ebenso sind bei vielen staatlich geförderte Vorsorgeformen nicht oder nur unzureichend bekannt.
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Bescheidvermittler – Lösung des Problems?
(13.09.2009 NW) Einfälle braucht das Land. Hier sind sie und sie sollen ein Problem lösen - das der zu vielen Klagen gegen Bescheide zum ALG II.
Im Berliner Sozialgericht ging am 10.September 2009 die 75.000 Klage seit 2005 gegen einen ALG-II-Bescheid ein. Leider ist die Tendenz weiter steigend und kann vom größten Sozialgericht in unserem Land kaum noch bewältigt werden. Auch die Justizsenatorin ist über diese Entwicklung wenig erfreut und hat zusammen mit ihren Ministerkollegen der anderen Bundesländer eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die nach Vereinfachungen bei der gesetzlichen Regelung des SGB II suchen soll.
Bis diese Ergebnisse vorliegen und beschlossen wurden geht sicher noch einige Zeit ins Land und die Klagen nehmen nicht ab.
So soll nun ein Bescheiderklärer Abhilfe schaffen und zumindest als Ansprechpartner für die Betroffenen ALG-II-Empfänger zur Verfügung stehen. Ob er jedoch die durchaus oft nicht einfachen Bescheide richtig erklären kann bleibt abzuwarten. Der „Erklärer“ soll die Regelungen zur Angemessenheit der Wohnungsgröße und die nicht ganz einfachen Bestimmungen zur Anrechnung von Einkommen vermitteln und zugleich Klagen gegen die Widerspruchsbescheide verhindern helfen.
Oft sind die Bescheide zu umfangreich und zu kompliziert, so dass sie von den Adressaten nicht verstanden werden.
Warum die Jobcenter die Möglichkeit der Bescheiderteilung nicht nutzen, ihre Entscheidungen auch klar zu begründen bleibt im Dunklen. Dafür sollen also Ombudsmänner auf den Plan treten und deuten, was andere Kollegen beschieden haben.
Bisher gibt es diese „Erklärer“ in drei der 12 Jobcenter in Berlin (Mitte, Zehlendorf-Steglitz und Charlottenburg).
Das Sozialgericht Berlin erwartet für 2009 ca. 25.400 Klagen, das ist ein Anstieg um 18 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
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Steuern für Rentner
(08.08.2009NW) Nun wird dieses Thema wieder häufiger aufgegriffen und trägt sicher nicht unbedingt zur Beruhigung bei.
In der Presse geistern Befürchtungen durch die Blätter, dass mehrere Millionen Rentner Steuern nachzuzahlen hätten.
Es bleibt abzuwarten, ob es tatsächlich so dramatisch wird.
Richtig ist, dass es im Jahr 2005 eine Neuregelung der Besteuerung von Renten gab und dass seit dieser Zeit öfter darüber auch berichtet wurde.
Die Deutsche Rentenversicherung hat zum Thema Rentenbesteuerung sogar eine gesonderte Broschüre bereitgestellt.
Nun soll ab Oktober ein Datenverbund zwischen Rentenversicherung und Finanzämter greifen, damit Steuersünder zur Kasse gebeten werden.
Worauf sollten Rentner also achten?
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass auch Rentner zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, wenn ihr Gesamteinkommen den jährlichen Grundfreibetrag in Höhe von
7664 Euro übersteigt, bei Ehepaaren 15 329 Euro. Die Bundesregierung hat diesen Grundfreibetrag für dieses Jahr auf 7834 Euro (Verheiratete 15 669 Euro) erhöht. 2010 steigt er nochmals auf 8004 Euro (16 008 Euro) an.
Zu den zu versteuernden Einkünften zählen u.a. gesetzliche Rente, eine Zusatzrente, Miet- und Kapitaleinnahmen. Doch auch Rentner können zum Beispiel die Beiträge zur Lebens-, Unfall und Haftpflichtversicherung, Arztkosten, Krankenkassenbeiträge oder Kosten für Pflegedienstleistungen steuerlich geltend machen.
Wer die Vermutung hat, dass er Steuern zu entrichten hat, sollte sich beraten lassen.
Lohnsteuerhilfevereine oder ein Steuerberater ist sicher in der Nähe erreichbar.
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Nicht sofort Beratungshilfe
(02.08.2009) Das Bundesverfassungsgericht hat die Hilfe für sozial Benachteiligte enger gefasst. Danach können Empfänger von Sozialleistungen nicht schon bei ersten unklaren Fragen zu ihren Leistungen einen Rechtsanwalt auf Staatskosten einzubeziehen. Es sei Ihnen hingegen zumutbar, zunächst das Gespräch mit der jeweiligen Behörde zu suchen.
Erst für einen Widerspruch gegen einen Bescheid, in dem die Behörde zum Prozessgegner werden, stehe eine kostenlose Beratungshilfe zu.
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Immer mehr landen bei ALG II
(18.07.2009) Nun wird es offensichtlich, dass immer mehr Menschen aufgrund der „großen Arbeitsmarktreform“ ganz schnell beim Jobcenter und im ALG-II-Bezug enden.
Wie schwer es ist, aus dieser Situation wieder herauszukommen, können die Betroffenen immer häufiger bestätigen.
Die Auswirkungen diser Gesetzgebung sind verheerend. Dies stellte auch ein Thesenpapier der Gewerkschaft dar.
Gab es für viele früher noch Leistungen der Arbeitsagentur, so landen die meisten leider heute direkt bei den Jobcentern – also bei ALG II. Dies liegt u.a. daran, dass die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Leistungen der Arbeitslosenversicherung nicht erfüllt wurden.
Im ersten Halbjahr 2009 wurden bereits 2,185 Millionen Menschen arbeitslos. Davon rutschten 655.000 direkt in den Bezug von ALG II. Das ist also etwa ein Drittel.
Dies sind die „Ein-Euro-Jobber und die durch andere Form der öffentlich geförderten Beschäftigungen.
Leider wird sich die Situation auch in den nächsten Jahren nicht ändern.
Dieser Situation wird jedoch durch die Koalition nicht Rechnung getragen. Der Haushaltsplan der Regierung sieht vor, dass die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen nicht einmal halb so stark steigen wie die Zahl der davon abhängigen Menschen.
Insgesamt sind nach diesen Angaben noch immer rund 4,9 Millionen Menschen auf Sozialleistungen angewiesen.
Dies entspricht einem Anteil von 9,0 Prozent der Bevölkerung im Alter von 15 bis 64 Jahren. In Osten unseres Landes nehmen etwa 15,2 Prozent dies Leistungen in Anspruch.
Bedrückend ist die Tatsache, dass verglichen zu der Zeit vor der Arbeitsmarktreform heute immer mehr Menschen eine Vollzeittätigkeit ausüben und trotzdem Sozialleistungen in Anspruch nehmen müssen, weil sie von den Arbeitsverdiensten nicht leben können. Diese Zahl hat sich verzehnfacht.
Auch hat sich leider die Zahl derjenigen, die aus dem Sozialleistungsbezug möglichst schnell wieder herauskamen heute wesentlich verringert als vor 10 Jahren.
Die Ausweitung des Niedriglohnsektors belastet die Staatskasse pro Jahr mit rund vier Milliarden Euro. Der Trend zu Niedriglöhnen ist ungebrochen: Rund 1,6 Millionen Vollzeitbeschäftigte, 600000 Teilzeitbeschäftigte und 1,3 Millionen Minijobber erhalten inzwischen Löhne unter 7,00 Euro in der Stunde.
Die Forderung der Gewerkschaften und Sozialverbände nach Erhöhung der Regelsätze für ALG II und dem Stopp des Lohndumpings wird damit erklärbar.
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Basistarif rechtens
(14.06.2009) Den privaten Krankenversicherern hat es nichts genützt, die Einführung des Basistarif als ein wichtigen Meilenstein der umstrittenen Gesundheitsreform anzugreifen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung am 10.06.2009 deutlich gemacht, dass dieser Tarif von den Privaten anzubieten ist.
Nach Auffassung der Verfassungsrichter verletze das Angebot des Basistarifs nicht das Wettbewerbsrecht.
Der in der Reform vorgesehene Aufnahmezwang sogenannter schlechter Risiken wie etwa Menschen mit niedrigem Einkommen in einen Basistarif der privaten Kassen sei rechtens.
Auch muss die Übertragbarkeit von Altersrückstellungen beim Wechsel eines Versicherten zu einer anderen privaten Kasse ebenso hingenommen werden, wie längere Sperrfristen beim Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung. (AZ: 1 BvR 706/08)
Das Gericht bestätigte somit das Reformpaket und wies die Klagen von fünf privaten Krankenkassen und drei privat Versicherten ab.
In der Politik wurde das Urteil erwartungsgemäß unterschiedlich bewertet.
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Umzugsaufforderungen in Berlin
(17.04.2009) Bei den verschiedenen Formen der Grundsicherungsleistungen spielt die Kostenübernahme für die Wohnung und die Nebenkosten eine nicht unwichtige Rolle. Der Senat hat auf diesem Gebiet eine Änderung der Vorschriften vorgenommen, die sowohl Verbesserungen als auch Verschlechterungen beinhaltet. Die gute Nachricht besteht darin, dass die Übernahme der Wohnkosten für einen Einzelpersonenhaushalt auf nunmehr 378 Euro monatlich gestiegen ist.
Leider muss in diesem Zusammenhang auch darauf hingewiesen werden, dass derartig günstige Wohnungen in Berlin nur noch schwer zu finden sind und dies wurde auf einer Pressekonferenz der Initiative „AG Notruftelefon“ thematisiert.
Diese Initiative kümmert sich um Betroffene, die aufgrund höherer Mietkosten aufgefordert wurden, diese zu senken oder gar eine neue Wohnung suchen müssen.
Nicht alle, die vom Amt aufgefordert wurden, an ihrer Mietkostensituation etwas zu ändern müssen wirklich mit einem „Zwangsumzug“ rechnen.
Oft gelingt es durch Verhandlungen mit dem Vermieter die Kosten zu senken oder man findet einen Untermieter und die Situation wird dadurch entschärft.
Viele sparen jedoch am Essen, um die Mietkosten zu begleichen.
Auf der Pressekonferenz wurde eine Zahl von rund 400 Familien genannt, die pro Jahr tatsächlich umziehen mussten, weil die Kosten für die Unterkunft zu hoch waren und die Ämter diese nicht übernehmen konnten. Etwa 5 800 Familien mit Grundsicherungsleistungen lebten im vergangenen Jahr in Wohnungen, deren Miete oberhalb der gesetzlich vorgesehenen Grenze liegt.
Rund 4 000 von ihnen wurden von den Job-Centern aufgefordert, die Kosten für die Unterkunft zu senken. Rund 600 000 Grundsicherungs-Empfänger in 322 000 Haushalten leben nach Angaben der Senatsverwaltung für Soziales in Berlin.
Die Mietkosten, die das Land für Wohnungen von Grundsicherungsempfängern bezahlt, liegen in Ein-Personen-Haushalten bei maximal 378 Euro und in Haushalten mit zwei Personen bei 444 Euro. 542 Euro werden für dreiköpfige Familien bezahlt, 619 Euro für Vier-Personen-Haushalte und 705 Euro für Familien mit fünf Personen.
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Arm und reich in Berlin
(04.04.2009) Armut und Reichtum in unserer Stadt liegen durchaus beieinander.
Der vorgestellte Sozialstrukturatlas für unsere Stadt brachte es an den Tag: Etwa 447.000 Menschen gelten als arm. Das sind 13,2 Prozent aller Berliner. Sie haben für das monatliche Auskommen weniger als 706 Euro zur Verfügung. 9,5 Prozent der Menschen in Berlin gelten hingegen als reich. Sie haben ein Netto-Monatseinkommen von mehr als 2.354 Euro.
Die wenigsten Armen leben im Bezirk Steglitz-Zehlendorf. Mit sechs Prozent ist es die niedrigste Armutsquote. Dahinter folgen Treptow-Köpenick mit 8,9 Prozent sowie Reinickendorf und Pankow mit jeweils 9,9 Prozent. Die meisten Armen leben im Bezirk Mitte und Wedding (20,6 Prozent), in Neukölln (19,8 Prozent) und Friedrichshain-Kreuzberg (18,3 Prozent). Der Anteil der Reichen ist in Steglitz-Zehlendorf am höchsten. Hier verfügen 21 Prozent der Bürger über mehr als 2 354 Euro monatlich. Auf dem zweiten Platz folgt Charlottenburg-Wilmersdorf. Hier gibt es 18,1 Prozent Reiche. Rang drei belegt Tempelhof-Schöneberg mit 11,8 Prozent Reichen. Interessant ist die Tatsache, dass es in Mitte neben den meisten Armen einen recht hohen Anteil von reichen Bürgern gibt (8,5 Prozent). Die Armutsquote hängt auch vom Alter ab. Bei denjenigen, die jünger als 25 Jahre sind, liegt die Armutsquote bei 37,5 Prozent. Das liegt vermutlich daran, dass viele in dieser Altersgruppe noch in der Ausbildung sind oder studieren. Mit steigendem Alter verringert sich die Quote der Armen. Die mit Abstand geringste Armutsquote gibt es unter den Berlinern, die 65 Jahre und älter sind. In dieser Altersgruppe gelten 4,8 Prozent als arm. Sehr viel höher ist die Armutsquote mit 16,9 Prozent bei Kindern unter 18 Jahren. Das höchste Armutsrisiko haben jedoch Kinder von 15 bis 17 Jahren (19,6 Prozent) und Kinder unter drei Jahren (18,4 Prozent).
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Steuern für Rentner
(21.02.2009) Erneut gibt es Berichte in der Presse darüber, dass etwa 1,3 Millionen Rentner Steuern nachzahlen müssten. Wie seriös diese Zahlen sind, kann nicht beurteilt werden, da erst ab diesem Jahr eine Verknüpfung der Angaben zwischen der Rentenversicherung und den Finanzämtern vorgenommen wird.
Es wird darüber berichtet, dass nach der Bundestagswahl die Benachrichtigung der Rentner vorgenommen werden soll, die Steuerverpflichtungen haben und vermutlich davon nichts wussten. Seit 2005 müssen auch die Senioren mindestens 50 Prozent ihrer Altersbezüge versteuern.
Das Bundeszentralamt für Steuern soll demnach ab 01.10.2009 Rentenbezugsmitteilungen an die Finanzämter senden, um den Finanzverwaltungen Einblick in die Einkünfte der Rentner zu ermöglichen. Danach werden sicher hier und da Steuerschulden aufgedeckt und Steuernachzahlungen verlangt werden. Ob die genannte Zahl jedoch richtig ist bleibt abzuwarten.
Von den Sozialverbänden aber auch vom Bund der Steuerzahler wird bemängelt, dass der Gesetzgeber die Betroffenen bislang nicht genügend aufgeklärt habe und viele Rentner von einer möglichen Steuerschuld nichts wissen.
Seit 2005 unterliegt mindestens die Hälfte der Rente der Steuerpflicht. Der Anteil der Steuerpflicht richtet sich nach dem Renteneintrittszeitpunkt und wird schrittweise prozentual erhöht bis es zur „nachgelagerten Steuerpflicht“ kommt. All dies geht auf ein Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Besteuerung von Alterseinkünften zurück.
Aber auch für die Rentner gilt der übliche Steuergrundfreibetrag. Er lag 2008 bei 7668 (Ehepaare: 15 329) Euro/Jahr. Erst wenn der steuerpflichtige Teil der Rente darüber liegt, wird eine Steuer fällig.
Wer nur seine gesetzliche Rente bekommt, ist als Alleinstehender erst bei einer Rente von mehr als 1500 Euro/Monat steuerpflichtig. Derzeit erhalten etwa 850 000 Rentner mehr als 1500 Euro Monatsrente. Kommen aber weitere Einkünfte (z. B. Betriebsrente, Zinsen) dazu, setzt die Steuerpflicht eher ein.
Wer also Zweifel an seiner Steuerpflicht hat, sollte sich bei seinem Finanzamt melden und eine Steuererklärung einreichen. Steuerberater oder der Lohnsteuerhilfeverein sind ebenfalls bereit Auskünfte zu erteilen und zu helfen.
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Seniorenticket gut angenommen
(21.02.2009) Das neue Seniorenticket findet in Berlin und Brandenburg großes Interesse. Während der ersten 14 Tage haben mehr als 12 500 Menschen das Abonnement "VBB-Abo 65 plus" beantragt. Es gilt von April des Jahres an. Die BVG teilte mit, dass ihr Abo-Servicebüro in der Brückenstraße 5-6 in Mitte auch an den drei nächsten Sonnabenden (9 bis 16 Uhr) geöffnet sei.
Zum Erwerb des Tickets muss man sein Alter nachweisen. Das Jahres-Abonnement für alle ab 65 Jahre, das in Berlin und Brandenburg gilt, kostet bei monatlicher 45 Euro pro Monat bei Abbuchung.
Weiterhin herrscht in den Bezirksämtern großer Andrang zur Ausstellung des berlinpass.
Nachdem es bis zu einer 6-stündigen Wartezeit in einigen Bezirken gekommen war, will nun der Senat bzw. wollen die Bezirksämter neue Wege bei der Bewältigung des Antrags gehen.
Der berlinpass wird für eine größere Zahl sozial bedürftiger Menschen ausgestellt, um umständliche Nachweise für die Bedürftigkeit zu vermeiden.
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Run auf den Berlinpass
(08.02.2009) Unter dem Motto „Öffne dir die Stadt“ wird der "berlinpass" seit Januar an Berechtigte vergeben. Es sind dies Menschen mit sehr geringem Einkommen, die auch am gesellschaftlichen und kulturellen Leben Berlins teilnehmen wollen. In Berlin leben rund 430.000 Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II, mit ihren Angehörigen sind rund 580.000 Menschen abhängig von Sozialhilfeleistungen. Etwa jeder sechste in unserer Stadt, davon ca. 147.000 Kinder unter 15 Jahre sind von der Unterstützung abhängig. In Berlin gibt es zudem rund 100.000 Empfänger/innen von Sozialhilfe, davon ca. 28.500 Rentner/innen. Für diesen Personenkreis hat der Senat ein Angebot an ermäßigten oder kostenfreien Leistungen in öffentlichen Einrichtungen oder öffentlichen Unternehmen wie den Berliner Verkehrsbetrieben angeboten. Dabei sind zu nennen das Sozialticket des VBB oder das Drei-Euro-Kultur-Ticket. Viele dieser Angebote waren nicht immer bekannt oder wurden teilweise nur zögerlich wahrgenommen. Man konnte sie nutzen, wenn Leistungsbescheide vorgelegt wurden. Viele Menschen verzichten jedoch darauf, weil sie es als demütigend empfunden haben.
Nunmehr soll Abhilfe durch den „berlinpass" geschaffen werden. Einen Ausweis in Scheckkartenform ermöglicht kostenfreie und ermäßigte Leistungen bei allen Anbietern, die sich am „berlinpass" beteiligen. Damit wird das alte Sozial- und Kulturticket abgelöst. Mit dem neuen „berlinpass“ hat nun jeder die Möglichkeit, am Leben in dieser Stadt teilzunehmen. Seit Anfang Januar haben die Bürgerämter alle Hände voll zu tun und es gibt Wartezeiten von bis zu 6 Stunden, um in den Besitz des begehrten Passes zu kommen. Auch wächst die Zahl der Unternehmen, die sich beteiligen. Neue Ausgabestellen sollen geschaffen werden, um die Situation zu entspannen.
Mit einem neuen „berlinpass“ soll der Zugang zu kulturellen Veranstaltungen auch für sozial Schwache verbessert werden. Er soll allen Berechtigten vergünstigte Tickets für Kultur-, Sport-, Bildungs- und Freizeitveranstaltungen in Berlin einräumen. Die Chipkarte ersetzt so bisher notwendige Nachweise. Es müssen dann keine ALG-II-Bescheide oder andere Dokumente vorgelegt werden. Den neuen "berlinpass" gibt es bei den zuständigen Bürgerämtern und weiteren Ausgabestellen. Zum Empfang sind alle Empfänger von ALG II, Sozialhilfe, Grundsicherung sowie Asylbewerber samt Familienangehörigen berechtigt.
Etwa 700 000 Berliner haben Anspruch auf diesen Pass. Neben den bereits bestehenden Vergünstigungen wie etwa dem 3-Euro-Kulturticket für Restkarten in Theatern und Opern oder verbilligtem Eintritt für Museen und für Schwimmbäder sollen auch immer mehr Privatanbieter überzeugt werden, solche Angebote zu machen. Erste Erfolge gibt es bereits. So wird Alba Berlin reduzierte Tickets anbieten, ebenso der 1. FC Union Berlin. Auch die Messe GmbH plant vergünstigte Tickets für die Grüne Woche. Ebenfalls will auch Hertha BSC ein eigenes Angebot vorstellen.
Wer bisher übers Jobcenter ein "Berlin Ticket S" erhielt, um eine vergünstigte Monatskarte kaufen zu können, kann dieses Ticket vorerst behalten. Es bietet ab 2009 bis zum Ablauf seiner Gültigkeit die gleichen Vergünstigungen wie der berlinpass. Erst danach muss beim Bürgeramt ein berlinpass beantragt werden.
Der berlinpass ist genauso lang gültig wie der jeweilige amtliche Bescheid über die Bewilligung der Sozialleistungen. Der Pass kann bei Vorlage eines neuen Bescheids zweimal verlängert werden, dann gibt es einen neuen berlinpass.
Informationen und Angebote für den Berlinpass im Internet unter: www.berlin.de/sen/soziales/sicherung/berlinpass/index.html
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Auch BSG fordert Reformen
(24.01.2009) Die Klageflut im Zusammenhang mit dem Arbeitslosengeld II erreicht nun auch das Bundessozialgericht. Auch von dort wird nun zunehmend Kritik an der Gesetzgebung und an der Umsetzung geübt.
So forderte der Präsident des Bundessozialgerichts (BSG), Peter Masuch, eine Überarbeitung der Arbeitsmarktreform.
Durch Neuregelungen der Gesetze könnte mehr Klarheit geschaffen werden. Die Sozialgerichte registrierten im vergangenen Jahr mit 137 374 Klagen einen erneuten Höchststand. Streitpunkte sind immer wieder die Anrechnung von Einkommen und Vermögen sowie die Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung. Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund forderte eine Vereinfachung der Regelungen.
Mit einer derart großen Zahl von Klagen wurde nicht gerechnet, obwohl Reformen immer einen Klärungsbedarf mit sich bringen würden. Jetzt müssten die Erkenntnisse aus fast 100 höchstrichterlichen Urteilen zur Arbeitsmarktreform in die Praxis übertragen werden, so der oberste Bundessozialrichter. «Es ist an der Zeit, dass der Gesetzgeber nach vier Jahren Bilanz zieht, die gewonnenen Erfahrungen in der Verwaltungspraxis ebenso wie in den gerichtlichen Instanzen auswertet und materiell-rechtlich nacharbeitet», sagte der BSG-Präsident.
Gerd Landsberg vom Städte- und Gemeindebund erklärte in Berlin, dass den Mitarbeitern in den Jobcentern viel Zeit durch die Bearbeitung der Anträge von Hartz-IV-Empfängern verloren gehe. «Diese Zeit fehlt dann bei der dringend notwendigen Beratung und Vermittlung von Arbeit.» Deshalb müsse der Gesetzgeber das Leistungsrecht vereinfachen, etwa durch die Pauschalierung von Mietkosten: «Es kann nicht sein, dass jahrelang in drei Instanzen vor den Sozialgerichten um zwei Quadratmeter Wohnraum gestritten wird.» Problematisch sei aber auch eine «erhöhte Klagefreudigkeit».
Nach Angaben des BSG sank in der zweiten Instanz und beim Bundessozialgericht als dritter Instanz zwar die Zahl der Eingänge, bei den Sozialgerichten sei der «enorme Wert» der Vorjahre aber neuerlich übertroffen worden. So seien im Jahr 2005 - als die Hartz- IV-Reform in Kraft trat - etwa 40 800 Klagen, im Folgejahr 72 700 und im Jahr 2007 schon gut 104 000 Klagen registriert worden. 2008 waren es dann 137 374. «Diese dramatischen Zahlen sind bemerkenswert, zumal die Arbeitslosigkeit deutlich zurückgegangen ist», sagte BSG-Richter Thomas Voelzke. Bei der regionalen Verteilung ist eine Häufung in den neuen Bundesländern festzustellen, insbesondere in Berlin und Brandenburg.
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Mit Abschlag in Rente
(12.11.2008) Fast jeder zweite Versicherte geht vorzeitig und damit lebenslang mit Abschlägen in die Altersrente.
Damit hat der Gesetzgeber das Ziel erreicht, bei den Ausgaben der Rentenversicherung wesentlich einzusparen.
Die Abschläge wirken sich durchschnittlich so aus, dass es 100 Euro weniger Rente gibt als würde man ohne Abschläge die Rente in Empfang nehmen. Mit jetzt etwa 51 Porzent der Rentenempfänger, die mit Abschlägen in Rente gehen, liegt dieser Anteil höher als jemals zuvor. 2006 wurden 49,6 Prozent der Neurenten gekürzt, berichtet. Durchschnittlich werden die Renten etwa 37 Monate vor dem eigentlichen Rentenalter ausgezahlt. Besonders deutlich fiel der Anstieg der Abschläge vor allem bei den Frauen-Renten aus.
Regional gibt es Unterschiede beim vorzeitigen Bezug der Rente. Im Westen stieg die Zahl der Neurentnerinnen mit Abschlägen 2007 binnen Jahresfrist von 40,3 auf 49,1 Prozent. Im Osten nahmen hingegen 79 Prozent der Neurentnerinnen Abschläge wegen vorzeitigen Rentenbezugs hin. Das waren 4,1 Prozent mehr als im Vorjahr. Im Schnitt verlieren die Frauen durch die Abschläge in den alten Bundesländern 89 Euro und in Ostdeutschland 103 Euro im Monat. Bei den Männern waren die Einbußen in den alten Ländern mit durchschnittlich 111 Euro deutlich höher als im Osten (94 Euro).
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Mehr Grundsicherungsempfänger
(07.11.2008) Anfang des Jahres betrug die Zahl der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Deutschland rund 733.000 Personen. Insgesamt bezogen etwa 1,1% der Bevölkerung ab 18 Jahren diese Sozialleistung. Dies ist eine Steigerung um rund 51000 Personen, also 7,4% mehr gegenüber dem Vorjahr. Seit 2003, als rund 439 000 Grundsicherungsempfänger gemeldet wurden, hat sich die Zahl um rund 67% erhöht.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine seit dem 1. Januar 2003 bestehende Sozialleistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellt. Sie wird an dauerhaft erwerbsgeminderte Menschen von 18 Jahren bis zur Regelaltersrente (65 und künftig 67 Jahre) geleistet und kann beim zuständigen Sozialamt/Grundsicherungsamt beantragt werden.
Ende 2007 waren etwa 340 000 Personen (+ 9,2% gegenüber dem Vorjahr) oder 46% der Grundsicherungsempfänger zwischen 18 und 64 Jahren alt und erhielten Leistungen der Grundsicherung.
392 000 Personen (+ 5,9% gegenüber dem Vorjahr) oder 54% der Grundsicherungsempfänger waren 65 Jahre und älter. Somit bezogen 2,4% aller Personen dieser Altersgruppe Grundsicherungsleistungen.
Frauen stellten mit rund 414 000 Personen oder einem Anteil von 56% die Mehrzahl der Leistungsempfänger. Allerdings stieg im Vergleich zum Jahr 2006 die Zahl der männlichen Hilfebezieher mit einem Plus von 8,5% etwas stärker als die der Frauen (+ 6,6%). Insgesamt bezogen bundesweit 1,2% der Frauen und 1,0% der Männer ab 18 Jahren Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Mit 185 000 Personen war ein Viertel der rund 733 000 Empfänger in stationären Einrichtungen untergebracht, zum Beispiel in Pflege- oder Altenheimen; drei Viertel (548 000 Personen) lebten außerhalb solcher Einrichtungen.
In den alten Bundesländern wird die Grundsicherung stärker in Anspruch genommen als in den neuen Ländern.
Hier lag die Quote der Grundsicherungsempfänger bei 1,1%, während sie in den neuen Ländern 0,8% betrug. Die höchsten Bezugsquoten wiesen die Stadtstaaten Bremen, Berlin (je 1,8%) und Hamburg (1,7%) auf. Die niedrigsten Bezugsquoten verzeichneten Thüringen und Sachsen (je 0,6%). Im Durchschnitt errechnete sich für einen Grundsicherungsempfänger zum Jahresende 2007 in Deutschland ein monatlicher Bruttobedarf von 625 Euro, wovon im Schnitt allein 276 Euro auf Unterkunft und Heizung entfielen. Unter Berücksichtigung des angerechneten Einkommens von durchschnittlich 240 Euro (bezogen auf alle Hilfeempfänger) wurden netto monatlich durchschnittlich 385 Euro an Grundsicherungsleistungen ausgezahlt.
Etwa 71% der Grundsicherungsempfänger verfügen über eigenes Einkommen, dass auf die Grundsicherung angerechnet wird.
Insgesamt wandten die Kommunen und die überörtlichen Träger für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Jahr 2007 brutto rund 3,6 Milliarden Euro auf. Netto – nach Abzug insbesondere von Erstattungen anderer Sozialleistungsträger – verblieben rund 3,5 Milliarden Euro, dies entspricht einem Anstieg um 12,7% gegenüber dem Vorjahr. Die Nettoausgaben haben sich seit Einführung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung damit nahezu verdreifacht (2003: 1,3 Milliarden Euro). Rein rechnerisch wurden im gesamten Jahr 2007 pro Einwohner rund 42 Euro für diese Hilfeart ausgegeben.
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Neuregelung beim Kinderzuschlag
(28.06.2008) Deutlich mehr Familien mit geringem Einkommen sollen durch eine Erhöhung des Kinderzuschlags davor bewahrt werden, Sozialleistungen beantragen zu müssen. Eine gesetzliche Neuregelung sieht vor, dass die Leistung von bis zu 140 Euro im Monat künftig bei niedrigeren Einkommen als bisher gezahlt wird. Im Haushalt schlägt sich diese Änderung mit Mehrausgaben von 212 Millionen Euro ab 2009 nieder.
Der Zuschlag soll Eltern helfen, die zwar ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten können, nicht aber den ihrer Kinder, und die deswegen ALG-II-Leistungen beantragen müssten. Die neuen Regelungen sehen vor, dass Alleinerziehende ab einem Einkommen von 600 Euro und Paare ab einem Einkommen von 900 Euro pro Monat dieser Leistungen erhalten.
Die jeweilige Höhe des Zuschlages wird durch ein kompliziertes Berechnungsverfahren ermittelt. In jedem konkreten Fall wird das tatsächliche Einkommen herangezogen und der Finanzbedarf der Familie ermittelt - der etwa wegen der Unterkunftskosten nicht in jedem Fall gleich ist.
Nach dem bisherigen Berechnungsverfahren mussten viele Anträge auf Kinderzuschlag abgelehnt werden, weil die betreffenden Familien knapp unter der Einkommensgrenze lagen. Nach Angaben der Bundesregierung wird der Zuschlag dann für 250.000 Kinder gezahlt. Der neue Kinderzuschlag soll zum 1. Oktober eingeführt werden.
Die Änderung des Kinderzuschlags steht im Zusammenhang mit der Erhöhung des Wohngelds, die der Bundestag Ende April beschlossen hat. Auch dieses richtet sich an Geringverdiener sowie an Senioren mit geringer Rente. Es steigt zum 1. Januar 2009 um rund 60 Prozent. Im Durchschnitt beträgt es dann rund 140 Euro im Monat statt derzeit 90 Euro.
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Warum sind manche Rentenbescheide nicht richtig?
(14.11.2007) Alle Jahre wieder wabern Meldungen durch die Medien, dass bis zu 30 Prozent der Rentenbescheide falsch wären und nach Widersprüchen verändert würden.
Hier ist sicher ein genaueres Hinschauen erforderlich, denn wenn es um Widersprüche gegen Erwerbsminderungsrentenbescheide geht, spielen konkrete gesundheitliche Fragen neben den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen eine bedeutende Rolle und da kommt es auf eine genaue Darstellung der aktuellen Leistungsfähigkeit an.
Wenn es um Altersrentenbescheide geht, sei die Frage erlaubt, ob die betroffenen Versicherten zuvor die ihnen zugestellten Versicherungsverläufe und die Rentenauskünfte gründlich studiert haben. Diese Papiere werden den Versicherten bereits lange vor Erreichen der Altersrente zugestellt, um Lücken im Versicherungsverlauf rechtzeitig schließen zu können. Geschieht dies erst nach Erhalt des Altersrentenbescheides, dann kommt es oft vor, dass dieser nachgebessert werden muss.
In den Medien wird nun erneut darüber berichtet, dass eine große Zeitung in unserem Land herausgefunden habe, dass jede vierte Beschwerde gegen einen Rentenbescheid berechtigt gewesen wäre. Die Deutsche Rentenversicherung meldete sich daraufhin auch zu Wort und bestätigte, dass im Zeitraum zwischen 2003 und 2006 rund ein Viertel der beanstandeten Bescheide zu Gunsten der Versicherten entschieden wurden. Die Rentenversicherung verwies auf eine Vielzahl von nachträglich vorgelegten Unterlagen zur Vervollkommnung des Versicherungskontos und damit auch zur Notwendigkeit einer neuen Bescheidausstellung. Keinesfalls könne die Rede von einer Vielzahl von Fehlern bei der Rentenberechnung sein.
Aus Kreisen der Rentenberater hört man sogar, dass die Zahl der korrekturbedürftigen Bescheide noch größer wäre. Wie gelingt eine solche Statistik den Rentenberatern, oder ist es eher so, dass Versicherte sich in ihre Obhut begeben sollen?
Aus unserer Praxis als Verband können wir keinesfalls von einer Fehlerschwemme bei der Erstellung von Rentenbescheiden berichten.
Wir raten unseren Mitgliedern die Versicherungsbiographie nach Erhalt der Rentenauskunft genau zu prüfen. Wenn die Zeiten vollständig und exakt vermerkt wurden, sollten Frauen auf die Einbeziehung von versicherungsrechtlich zu berücksichtigenden Zeiten für ihre Kinder achten. Geschiedene Paare müssen Änderungen ihres Versicherungskontos bei Einbeziehung eines Versorgungsausgleiches berücksichtigen. Ostdeutsche Versicherte sollten auf die Einbeziehung der Zusatz- oder Sonderversorgungssysteme achten.
Bei Fragen zum Versicherungsverlauf und zu konkreten Zeiten geben die Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung stets Hilfe und Unterstützung.
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Konten werden vor Pfändungen geschützt
(03.03.2007) Inhaber von Girokonten sollen laut Bundesregierung besser geschützt werden. Banken müssen zukünftig auf Antrag einen Betrag von mindestens 985,15 € freistellen der automatisch für Gläubiger gesperrt bleibt. Der „existenzielle Lebensbedarf“ darf nicht bedroht sein, sondern es muss so viel übrig bleiben, dass alle Kosten gedeckt werden können, so verlautet es aus dem Bundesjustizministerium. Eine Kontensperrung soll unterbleiben, Daueraufträge, Überweisungen sowie Lastschriften können bis zur Pfändungsgrenze weiter abgebucht werden. Die Summe entspricht der Freigrenze bei Pfändungen von Arbeitsentgeld, in Höhe von 985,15 €. Ein sogenanntes P-Konto soll für jeden kostenlos sein. Es kann nur ein P-Konto pro Bank vor übermäßiger Pfändung geschützt werden. Sollte eine gesetzliche Unterhaltpflicht bestehen, so erhöht sich der Basisfreibetrag für den Kontoinhaber von 985 € um 370 € für die erste unterhaltpflichtige Person und um je 206 € für jede weitere. Es werden auch Einkünfte Selbstständiger und Geldgeschenke Dritter berücksichtigt. Anfallende Zahlungen des täglichen Lebens wie Daueraufträge für Miete, Strom und Versicherungen werden nach geltendem Recht vollständig blockiert. Um überhaupt Pfändungsschutz zu erhalten, braucht der Kontoinhaber eine gerichtliche Entscheidung. Alle die kurz vor der Kontopfändung stehen, sollten sich so ein Konto einrichten lassen. Damit erspart man sich so manchen Ärger. Es wird damit gerechnet, dass 2008 das neue Gesetz in Kraft tritt.
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Modellrechnungen zum neuen Elterngeld
(29.09.2006)
Paar ohne eigenes Einkommen, bisher mit einem Kind von 2 Jahren
Sie hat bisher das Kind betreut. Er ist vor 13 Monaten arbeitslos geworden. Beide erhalten jeweils 311 Euro und für das Kind 207. Miete und Nebenkosten werden im Rahmen des ALG II übernommen. Die Familie erhält den Mindestbetrag des Elterngelds von 300 Euro 14 Monate lang zusätzlich zum ALG II.
Ehepaar, beide verdienen vor der Geburt des Kindes jeweils 1.500 brutto (Lokomotivführer und Arzthelferin) Zusammen haben sie damit vor der Geburt 2.100 Euro zur Verfügung. Nach der Geburt erhält der betreuende Elternteil ein Elterngeld von gut 700 Euro. Zusammen mit dem Kindergeld und dem Erwerbseinkommen des anderen Partners verfügt die Familie damit über knapp 2.050 Euro, das sind fast 100 Prozent ihres vorherigen Einkommens. Nach zwei Jahren Elternzeit ohne Erwerbstätigkeit arbeitet der betreuende Elternteil wieder Teilzeit und verdient brutto 800 Euro. Später wird ein zweites Kind geboren. Bei einer Ersatzleistung von 67 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens würde das Elterngeld nur rund 350 Euro betragen. Vorgesehen ist jedoch eine Anhebung der Ersatzrate bei kleinen Einkommen. Das Elterngeld erhöht sich damit auf knapp 450 Euro. Zusammen mit Kindergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag hat die Familie rund 2.270 Euro im Monat zur Verfügung.
Wäre das zweite Kind noch während der Elternzeit geboren worden, würde die Familie nur den Mindestbetrag des Elterngelds von 300 Euro erhalten, weil die Betreuungsperson nicht erwerbstätig war. Aufgrund der engen Geburtenfolge wäre eine zwischenzeitliche Erwerbstätigkeit jedoch nur schwer möglich gewesen. Vorgesehen ist deshalb ein zusätzlicher Differenzausgleich von 50 Prozent zum Elterngeld vor der Geburt des ersten Kindes. Die Familie erhält damit insgesamt ein Elterngeld von 500 Euro. Die Familie hat rund 2.320 Euro im Monat zur Verfügung
Ehepaar, beide verdienen vor der Geburt des Kindes jeweils 2.300 Euro (Facharbeiter)
Zusammen haben sie vor der Geburt 2.900 Euro zur Verfügung. Nach der Geburt erhält der betreuende Elternteil ein Elterngeld von gut 970 Euro. Zusammen mit dem Kindergeld und dem Erwerbseinkommen des anderen Partners verfügt die Familie damit über 2.850 Euro, das sind fast 100 Prozent ihres vorherigen Einkommens.
Ehepaar, ein Partner verdient 3.500 Euro im Monat (Akademiker/in), der andere Partner ist nicht erwerbstätig, sondern betreut ein vorhandenes Kind
Vor der Geburt des zweiten Kindes hat die Familie 2.480 Euro zur Verfügung. Übernimmt der nicht erwerbstätige Partner auch weiter die Betreuung, erhält die Familie den Mindestbetrag des Elterngelds von 300 Euro. Sie verfügt damit zusammen mit dem Kindergeld für das zweite Kind über 2.950 Euro im Monat, das sind knapp 1/5 Prozent mehr als vorher. Wenn der bisher erwerbstätige Partner seine Erwerbstätigkeit um gut ein Viertel reduziert und 600 Euro weniger verdient, erhält er ein Elterngeld von rund 400 Euro. Zusammen mit dem Kindergeld hat die Familie gut 2.430 Euro im Monat zur Verfügung. Das sind fast 100 Prozent des vorherigen Einkommens.
Alleinerziehende mit einem Erwerbseinkommen von 2.400 Euro brutto vor der Geburt, bisher kinderlos
Vor der Geburt des Kindes lag das verfügbare Einkommen bei knapp 1.500 Euro. Nach der Geburt des Kindes besteht Anspruch auf ein Elterngeld in Höhe von gut 1.000 Euro. Zusammen mit Kindergeld, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz und Wohngeld beträgt das Familieneinkommen dann gut 1.360 Euro im Monat.
(Quelle: Bundesfamilienministerium)
Fragen und Antworten zum Elterngeld
Das Elterngeld soll vom 1. Januar 2007 an berufstätigen Müttern und Vätern die Entscheidung für ein Kind erleichtern und sie in der Kleinkindphase finanziell absichern. Das Elterngeld, das künftig alle beantragen können, ersetzt das bisherige Erziehungsgeld, das nur Bedürftige bekamen.
Wer bekommt das Elterngeld?
Wahlweise Mütter oder Väter, die im ersten Lebensjahr des Kindes auf den Beruf verzichten. Das Elterngeld wird bis zu zwölf Monate ausbezahlt und um zwei "Vätermonate" verlängert, sofern der Vater mindestens für diese Zeit zu Hause bleibt und sich um die Betreuung kümmert. Bei gleichem Budget können die Berufspausen auf einen Zeitraum von insgesamt zwei Jahren gestreckt werden.
Wie hoch sind die Zahlungen?
Ausbezahlt werden als Lohnersatzleistung 67 Prozent des letzten Nettolohns für denjenigen, der vorübergehend aus dem Beruf aussteigt. Höchstgrenze sind 1800 Euro monatlich. Für Mütter oder Väter ohne Einkommen, Arbeitslose, Geringverdiener oder Studenten gibt es einen Sockelbetrag von 300 Euro, der nicht mit anderen Sozialleistungen, wie etwa dem Arbeitslosengeld II, verrechnet wird.
Welche Sonderregelungen sind wichtig?
Reduziert ein Vater oder eine Mutter nach der Geburt stundenweise die Arbeit, so darf dieses Teilzeit-Arbeitsverhältnis 30 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Ansonsten entfällt der Anspruch auf Elterngeld. Allein Erziehende können die "Vätermonate" zusätzlich für sich beanspruchen, da sie Mütter- wie Väteraufgaben gleichermaßen erfüllen. Ist die Zeit zwischen zwei Geburten zu kurz, um wieder in ein Arbeitsverhältnis einzutreten, ist ein "Geschwisterbonus" bei der Einkommensberechnung vorgesehen.
Was kostet das Elterngeld?
Es soll trotz der vorgesehenen Verlängerung um zwei Monate nach Berechnungen der Bundesregierung bei einem Kostenrahmen von 3,87 Milliarden Euro pro Jahr bleiben. Erwartet wird, dass etwa 70 Prozent der Eltern von ihrem Anspruch Gebrauch machen. Das Kabinett wird voraussichtlich am 14. Juni den Gesetzentwurf beschließen. Noch vor der Sommerpause könnten sich dann Bundestag und Bundestag in einer ersten Lesung mit dem Gesetzentwurf befassen.
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