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Aktuelle Meldungen:
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Pressemitteilungen des SoVD-Bundesverbandes
Inhaltsverzeichnis der Seite :
Wie weiter mit der Pflegeversicherung?
Sozialgericht Berlin permanent unter Druck
Rentner können sich weniger leisten
Immer früher in Rente
Immer wieder ALG II
Veränderungen bei Beschäftigungsverhältnissen
Gute Finanzsituation in der GKV
Weise bleibt Chef der BA
Bildungspaket soll einfacher
werden
Mindestlohn von 8,50 Euro
unerlässlich!
Berlin ohne Öffentlichen
Beschäftigungssektor
Mehr Rente im Jahr 2012
Kampagne der BA
Geld vom Staat
Fusion von DAK und BKK
Gesundheit
SoVD zur Arbeitsmarktreform:
Bundesrat muss Reißleine ziehen!
Immer früher in Rente
Stiftung für Radaropfer
Pflegereform vertagt
Die Gesundheitskarte kommt
Kritik - zu viel
Verschreibungen
Wie geht es weiter mit der
Pflegeversicherung?
Sinkende Renten
Einsparungen bei der BA
Ärzte auf's Land!
Schwester Agnes lebt weiter
Noch mehr Aufstocker
Zu hohe Rate der
Arbeitslosigkeit von Behinderten
Kosten für Sozialhilfe
gestiegen
Der große Wurf
Rente mit 63
Steuern für Rentner
Nicht sofort Beratungshilfe
Basistarif rechtens
Steuern für Rentner
Seniorenticket gut angenommen
Run auf den Berlinpass
Warum sind manche
Rentenbescheide nicht richtig?
Modellrechnungen zum neuen
Elterngeld
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Wie weiter mit der Pflegeversicherung?
(22.01.2012) Es ist die Rede davon, dass ab 2013 eine neue Pflegereform in Kraft tirtt und dass dabei auch die Leistungen für Demenzkranke steigen sollen. Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen um ca. 2,05 Prozent steigen. Immer wieder waren die ausufernden Kosten der Grund dafür, die Reform der Pflegeversicherung zu verschieben.
Die 1995 in Kraft getretene Pflegeversicherung stellt bei der Definition der Pflegebedürftigkeit die körperlichen Gebrechen in den Vordergrund und verlangt von den Pflegepersonen einen bestimmten Zeitaufwand für die tägliche Pflege in bestimmten Bereichen.
Die Regierung hat den Ruf der Fachleute gehört und will nun für Demenzkranke und pflegende Angehörige die Leistungen erhöhen.
So soll es in den Pflegestufen I und II bei den ambulanten Leistungen einen deutlichen Zuschlag geben. Auch Demenzkranke, die in die Pflegestufe 0 eingestuft wurden, solle nun geholfen werden.
Wird eine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, soll anders als bisher das Pflegegeld nicht komplett wegfallen, sondern zur Hälfte weitergezahlt werden. So soll erreicht werden, dass sich mehr pflegende Angehörige für ihre eigene Erholung entscheiden können. Bei einer Kurzzeitpflege können zu Hause von Angehörigen betreute Pflegebedürftige pro Jahr bis zu vier Wochen in einer stationären Einrichtung versorgt werden. Diese Angehörigen sollen durch die Kurzzeitpflege für diese Zeit entlastet werden.
Auch sollen die Ärzte für Hausbesuche in Pflegeheimen besser bezahlt werden. Die Selbsthilfearbeit in der Pflege wird künftig stärker gefördert.
Die zusätzlichen Leistungen sollen nach den Vorstellungen der Regierung 1,1 Milliarden Euro nicht übersteigen. Dafür ist eine Erhöhung des Beitragssatzes ab 2013 um 0,1 Prozent vorgesehen.
Noch steht die Neudefinition der Pflege aus, die dazu führen könnte, dass gesamte System der Pflegeversicherung neu zu definieren.
Es wird nicht damit gerechnet, dass dieser Prozess noch in dieser Wahlperiode abgeschlossen wird.
Die Zahl der gegenwärtig in Deutschland lebenden etwa 1,1 Millionen Demenzkranke wird sich nach Ansicht von Experten bis 2030 auf etwa 1,7 Millionen erhöhen.
Künftig sollen in der Pflegestufe 0 statt 100 oder 200 Euro (schwere Fälle) künftig 220 bzw. 320 Euro als Pflegegeld erhalten. In der Pflegestufe I erhöht sich der Betrag von bislang 335/435 Euro auf 405/505 Euro, in der Stufe II von 540/640 Euro auf bis zu 625/725 Euro pro Monat. Auch bei Sachleistungen erhöhen sich die Beträge für Demenzkranke. In Pflegestufe 0 werden statt 100 Euro bzw. 200 Euro bei schweren Fällen künftig 325 bzw. 425 Euro gezahlt. In Pflegestufe I sind es statt bisher 550/650 Euro künftig 765/865 Euro, in Stufe II statt 1200/1300 dann ab 2013 1350/1450 Euro.
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Sozialgericht Berlin permanent unter Druck
(18.01.2011) Die Zahl der Verfahren vor dem Berliner Sozialgericht nimmt einfach nicht ab. Auch im vergangenen Jahr hat sich die Zahl der Klagewilligen weiter erhöht und die Richter sind im Dauerstress. Mehr als 40000 unerledigte Klageverfahren sind im vergangenen Jahr aufgelaufen. Dies ist erneut ein Rekord. 126 Richter bemühen sich, diese Klageflut zu bewältigen. Noch immer hat sich die seit 2005 anhaltende Situation nicht verändert.
2011 gingen 43832 neue Fälle ein, fast drei Viertel davon (30735) betrafen Fragen im Zusammenhang mit ALG II. Etwas weniger als im Jahr 2010. Der Rest verteilt sich auf die klassischen Gebiete des Sozialrechts wie Renten-, Arbeitslosen-, Krankenversicherung und Schwerbehindertenrecht.
Nach der großen Arbeitsmarktreform und dem SGB II dass 2005 in Kraft trat wurde die Zahl der Sozialrichter in Berlin von 55 auf 127 erhöht, 72 davon beschäftigten sich nach Aussage der Direktorin des SG Berlin Frau Schudoma ausschließlich mit ALG-II-Fällen. 2005 waren es knapp 7000, ein Jahr darauf 12 000, 2007 bereits 18 000, im nächsten Jahr 21 000, dann 27000 und im bisherigen Rekordjahr 2010 knapp 32000 neue ALG-II-Verfahren. Ob sich nun die Zahl der neuen Streitfälle einpegelt ist noch nicht klar.
Die häufigsten Streitfälle im Bereich des ALG II sind im Bereich der Kosten für die Unterkunft und die Anrechnung von Einkommen auf die Grundsicherung angesiedelt.
Leider hat sich die Zahl der Untätigkeitsklagen wegen der langen Bearbeitungszeiten der Jobcenter wesentlich erhöht. Es entsteht der Eindruck, als würden die Jobcenter ihre Arbeit auf das Sozialgericht verlegen.
Personalmangel in den Jobcentern darf keine Ausrede sein.
Bescheide besser erklären, bei Widerspruch automatisch Abhilfe prüfen wäre ein Lösung.
Auch in unserer Beratung melden sich viele Betroffene mit Fragen. Häufig können diese in relativ kurzer Zeit und verständlich erklärt werden, so dass viele Widersprüche oder Klagen gar nicht erst eingelegt werden müssen.
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Rentner können sich weniger leisten
(10.01.2012) Aus Presseberichten geht hervor, dass die Kaufkraft der Rentner im vergangenen Jahr deutlich gesunken ist. Unter Einbeziehung der Inflation von 1,8 Prozent haben die 20 Millionen Rentner weniger Geld zum Konsum. Die Kaufkraft der Rentner ist damit seit 2004 um insgesamt 8,8 Prozent gesunken. Die Zahlen werden von verschiedenen Wirtschaftsinstituten gleichermaßen gestützt und bestätigt. Einzelne Fachleute gehen von einem noch größeren Kaufkraftverlust für Rentner aus, denn besonders die Lebensmittel und die Energie sind in der letzten Zeit wesentlich teurer geworden. Anders als langlebige Konsumgüter wie Möbel oder Unterhaltungselektronik sind die Rentner überwiegend auf die Waren des täglichen Bedarfs angewiesen. Somit treffen sie diese Preiserhöhungen stärker.
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Immer früher in Rente
(29.12.2011NW) Die Tendenz war absehbar – die Rente mit 67 ist faktisch eine Rentenkürzung, denn entgegen den Beteuerungen der Politik ist die Tendenz zur vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente mit Abschlägen steigend. Dabei nehmen viele Versicherte Abschläge von durchschnittlich 113 Euro in Kauf.
Fast die Hälfte der Rentenantragsteller im Jahr 2010 (47.5 Prozent das entspricht einer Zahl von 320 000 Rentnern) nahm Abschläge in Kauf, um die Altersrente auch vor dem 65. Lebensjahr zu erhalten.
Es ist absehbar, dass mit dieser Tendenz und unter Berücksichtigung der zunehmend schlechteren Versicherungsbiographien die Gefahr der Altersarmut zunimmt. Viele Rentenantragsteller scheuen den Bezug von ALG II und gehen wenn es möglich ist früher in die Altersrente und nehmen dabei Abschläge bis zum Lebensende in Kauf.
Die Ursachen für den früheren Renteneintritt sind unterschiedlich. Zumeist ist es die Arbeitslosigkeit der älteren Arbeitnehmer, die entweder auf ALG I oder gar ALG II angewiesen sind und mit dem vorzeitigen Rentenbezug den damit verbundenen Verpflichtungen entgehen wollen. Oft spielen gesundheitliche Gründe und Planungen innerhalb der Familie auch eine Rolle.
Trotz Versprechungen der Politik, für die Beschäftigung ältere Arbeitnehmer verstärkt zu sorgen, ist dieses Projekt gescheitert. Nur sehr wenige Arbeitnehmer erreichen faktisch die Regelaltersrente. So verschärft sich diese Tendenz durch die schrittweise Heraufsetzung der Regelaltersrente auf 67 Jahre und wirkt wie eine Rentenkürzung.
Auch der SoVD wendet sich gegen die Heraufsetzung des Rentenalters ebenso wie gegen die anderen Formen der faktischen Rentenkürzung.
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Immer wieder ALG II
(29.12.2011NW) Trotz Beschäftigung im versicherungspflichtigen Job droht immer öfter ALG II. Viele Jobs sind eher prekäre Arbeitsverhältnisse und müssen mit Grundsicherungsleistungen vom Jobcenter aufgefrischt werden, um überhaupt davon leben zu können. Aber auch nach dem Ausscheiden aus dem Job wegen Kündigung droht etwa jedem 4 Arbeitslosen der Gang zum Jobcenter, denn die Voraussetzungen für den Bezug von ALG I ist oft nicht erfüllt, wenn die vorherige Beschäftigungszeit zu kurz war, um die Anspruchsvoraussetzungen für die Versicherungsleistung – ALG I – zu erfüllen.
eine geringe Qualifizierung und damit oft eine schlecht bezahlte oder nur zeitweise Beschäftigung sind häufig die Ursache. Aber auch die Leiharbeit und die dortige Entlohnung spielt eine wichtige Rolle, denn viele der Geringqualifizierten ist in der Leiharbeit untergekommen und wenn sie dort nicht mehr gebraucht werden landen sie in der Grundsicherung, so eine Analyse der BA.
Wer in den letzten zwei Jahren vor Verlust seines Arbeitsplatzes mindestens ein Jahr in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, besitzt einen Anspruch auf das erheblich höhere Arbeitslosengeld I. Es wird in der Regel zwölf Monate ausgezahlt. Danach bleibt oft nur noch der Weg in die Grundsicherung.
Häufig war die Beschäftigungszeit zu gering für den ALG-I-Bezug oder das früher erzielte Einkommen war zu niedrig, um mit dem daraus abgeleiteten Arbeitslosengeld-Anspruch den Bedarf zu decken und es muss mit Arbeitslosengeld II aufgestockt werden.
Laut Bundesagentur verloren in den vergangenen zwölf Monaten bis Ende November 2011 etwa 2,8 Millionen Beschäftigte ihren Job. 737 000 gelangten so in die Grundsicherung.
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Veränderungen bei Beschäftigungsverhältnissen
(17.12.2011) Weniger Vollzeitjobs – mehr Teilzeit ist die Devise. So ist die Zahl der unbefristeten Vollarbeitsplätze in unserem Land seit 2002 spürbar gesunken. Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitsstellen ist von 2002 bis 2010 um fast eine halbe Million gesunken. Zugleich sei nach Medienberichten über eine Anfrage bei der Bundesregierung die Zahl der befristeten Beschäftigungsverhältnisse, also der zumeist prekären Teilzeit- und Minijobs deutlich angestiegen. Die Regierungsangaben bestätigen den Wandel in der Gesellschaft, wonach immer mehr Frauen und ältere Arbeitnehmer in Teilzeit oder in geringfügigen Beschäftigungen arbeiteten. Das sogenannte Jobwunder ist wohl eher ein Teilzeit- oder Billig-Jobs-Alibi, von dem niemand richtig leben kann.
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Gute Finanzsituation in der GKV
(05.12.2011) Die gesetzlichen Krankenkassen verfügen über
ausreichende finanzielle Mittel. In den ersten drei Quartalen diesen
Jahres konnten die gesetzlichen Krankenkassen einen Überschuss
von 3,9 Milliarden Euro erzielen. Dies sind 1,5 Milliarden Euro mehr
als zur Jahresmitte. Für das Jahresende wird mit einem Plus von etwa
drei Milliarden Euro gerechnet.
Die verbesserte Einnahmensituation und die Konjunktur aber auch die
Einsparungen bei den Ausgaben für Medikamente gelten als Gründe für
die positive Bilanz.
Die Experten bewerten die Situation als positiv. Die Regierung
erkennt mit der eingetretenen Situation ein Greifen ihrer
Reformbemühungen.
Auch der neue Gesundheitsfond verfügt über ein Finanzpolster von etwa
4,4 Milliarden Euro.. In den Fonds fließen
die gesamten Beitragseinnahmen sowie Steuergelder und werden von dort
an die Kassen verteilt. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen mit dem
Geld selbst haushalten.
Klappt das Haushalten nicht, sind oft Zusatzbeiträge die Lösung
gewesen, doch die brachten mehr Ärger als Nutzen, denn viele
Versicherte wechselten die Kassen mit den Zusatzbeiträgen.
Viele Kassen haben angekündigt auch im nächsten Jahr ohne
Zusatzbeiträge auszukommen.
Bei den Privaten Krankenkassen gibt es zunehmend Ärger mit
Versicherten, die ihre Beiträge nicht mehr bezahlen können. Aufgrund
der gesetzlichen Neuregelung kann sich die PKV nun nicht mehr einfach
von diesen säumigen Beitragszahlern trennen.
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Weise bleibt Chef der BA
(13.11.2011) Weitere 5 Jahre bleibt Frank-Jürgen Weise Chef der
BA. Dies bestätigte der Verwaltungsrat einstimmig am 11.11.2011.
Damit wird er die dritte Amtsperiode antreten.
Im Gefolge seiner erneuten Bestätigung gibt es positive Nachrichten,
denn die Kassen der BA sind gefüllt mit einem Überschuss von rund 80
Millionen Euro.
Die B A profitiert von einer gegenwärtig niedrigen Arbeitslosigkeit
und einem noch anhaltenden Wirtschaftswachstum.
Werden noch Rücklagen für Krisenfälle hinzugerechnet, beträgt der
Überschuss sogar 330 Millionen Euro.
Auch Franz Alt, ein langjähriges Vorstandsmitglied der BA wurde in
seiner Funktion bestätigt.
Der BA-Vorstand rechnet für das kommende Jahr mit Einnahmen von 37,8
Milliarden Euro, 26,3 Milliarden davon aus Beitragsmitteln. Ausgaben
in Höhe von 37,2 Milliarden Euro werden erwartet. Allein 13,7
Milliarden Euro müssen für Arbeitslosengeld und 11 Milliarden Euro
für die Fortbildung und Ausbildung von Arbeitslosen veranschlagt
werden.
Der alte und gleichzeitig neue Chef der BA
rechnet mit einer anhaltend niedrigen Zahl von Arbeitslosen, die bei
etwa 2,5 Millionen bis zum Jahr 2015 liegen könne. Dies wären etwa
400.000 weniger als gegenwärtig.
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Bildungspaket soll einfacher werden
(03.11.2011) Nachdem viele Betroffene die Leistungen des
Bildungspaketes nur mäßig oder gar nicht abriefen, soll nun die
Beantragung vereinfacht werden. Ein einfacheres Verfahren soll dazu
beitragen, dass bedürftige Kinder in den Bedarfsgemeinschaften
Zuschüsse zum Schulmittagessen, für Klassenfahrten, für Nachhilfe
oder für den Sportverein bekommen.
In Ausnahmefällen soll auch nachträglich Geld ausbezahlt werden
können.
Dies war das Ergebnis einer Besprechung von Vertretern des Bundes und
der Länder an einem runden Tisch in Berlin mit der zuständigen
Bundessozialministerin.
Künftig stellen die Eltern der bedürftigen Kinder einen Antrag für
all diese Leistungen.
Danach reicht es aus, dass der Sportverein beim Jobcenter mitteilt,
dass das betreffende Kind dort Sport treibt und der Mitgliedsbeitrag
wird wie gesetzlich vorgesehen an den Verein überwiesen.
Es bleibt bei der maximalen Fördersumme von 120 Euro im Jahr.
Statistische Untersuchungen belegen, dass nur für etwa 44 Prozent der
betroffenen Kinder die bereitgestellten Leistungen abgerufen wurden.
Bei Beziehern von Kinderzuschlag und Wohngeld nur 50 Prozent. Für
Nachilfeleistungen waren es nur 3 Prozent.
Die Ministerin will die Information über die Fördermöglichkeiten weiter
verbessern.
Leistungen sollen künftig auch nachträglich bezahlt werden können,
wenn die Eltern zunächst bei einem kurzfristig angesetzten
Klassenausflug in Vorleistung gehen mussten.
Der Sozialverband Deutschland kritisierte die Regelungen und sprach
von einer mageren Bilanz und hohe bürokratische Hürden sowie
fehlendes Personal in den Jobcentern.
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Pressemeldung SovD Landesverband
Berlin-Brandenburg e.V.:
Mindestlohn von 8,50 Euro
unerlässlich!
„Eine Bundesratsinitiative zur Einführung eines einheitlichen gesetzlichen
Mindestlohnes nicht unter 8,50 Euro muss in die
Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und CDU in Berlin aufgenommen
werden.“ verlangt die Sozialexpertin des Sozialverbandes Deutschland
(SoVD) Berlin-Brandenburg, Prof. Ursula Engelen-Kefer. „Dies ist für
uns ein wesentlicher Test für die Glaubwürdigkeit der
Koalitionsunterhändler und ihrer Parteien in Berlin.“ Bei den
Koalitionsverhandlungen gibt es hierbei einen Dissens: Die SPD setzt
sich für eine derartige gesetzliche Lohnuntergrenze ein. Die CDU will
sich auf tarifliche Mindestlöhne beschränken.
Sowohl SPD wie auch CDU hatten im Wahlkampf immer wieder versprochen,
die dramatische Armut bei Arbeit, im Alter und für Kinder wirksam
bekämpfen zu wollen. Ein gesetzlicher Mindestlohn nicht unter 8,50 Euro
ist hierzu eine unerlässliche Bedingung.
Die Bundesregierung blockiert seit Jahren „Arm in Arm“ mit der
Wirtschaft eine derartige
Lohnuntergrenze. Die Einführung tariflicher Mindestlöhne kommt nur im
Schneckentempo voran.
Bis jetzt sind noch nicht einmal ein Zehntel der Beschäftigten durch
Mindestlöhne geschützt. Der bereits seit über fünf Jahren von den DGB
Gewerkschaften in der Leiharbeitsbranche durchgesetzte Mindestlohn
ist bis heute nicht als allgemeinverbindlich anerkannt. Die Folge:
Immer mehr Arbeitnehmer/innen schaffen den Einstieg in den
Arbeitsmarkt nur noch über die boomende Leiharbeit, zum großen Teil
mit entwürdigenden Löhnen und Arbeitsbedingungen. Mit 12 Prozent
müssen erschreckend viele Leiharbeitnehmer/innen zu Armutslöhnen
„malochen“. Die von Verdi nach heftigen Tarifauseinandersetzungen
erreichten Mindestlöhne für die Post von 9,80 Euro wurden durch aus
dem Boden gestampfte Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften privater
Postdienstleister wieder einkassiert.
Selbst regierungsamtlich in Auftrag gegebene Untersuchungen beweisen,
dass durch gesetzliche Mindestlöhne keine Arbeitsplätze vernichtet
werden, wie von den Gegnern immer wieder behauptet. Diese späte
Erkenntnis wird durch die Erfahrungen unserer EU Nachbarländer mit
einheitlichen Mindestlöhnen von meist weit über 9 Euro in der Stunde
seit Jahren erhärtet. Es ist daher höchste Zeit, dass auch in der
Politik der Bundesregierung die Blockade gegen gesetzliche
existenzsichernde Lohnuntergrenzen beendet werden. Damit würde die
trotz des Booms bei der Beschäftigung immer weiter klaffende Hartz IV
Falle endlich geschlossen.“ Die expandierende Armut bei Arbeit ist
die größte Subventionierung der Wirtschaft auf Kosten der Steuer- und
Beitragszahler.“ so Engelen-Kefer. Unmittelbare Folgen sind der
Skandal, dass in Berlin inzwischen etwa jedes dritte Kind in Armut
aufwächst. Dramatisch ist ebenfalls der Anstieg der
Armut im Alter. „Hier muss endlich ein Riegel durch einen
existenzsichernden gesetzlichen Mindestlohn vorgeschoben werden.Es
muss wieder die Verpflichtung der Wirtschaft sein, existenzsichernde
Löhne zu zahlen. Dies würde uns viel Geld sparen, das nützlicher für
Erziehung und Bildung ausgegeben werden sollte.“
V.i.S.d.P.:
Michael Wiedeburg
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Berlin ohne Öffentlichen Beschäftigungssektor
(30.10.2011) Der Öffentliche Beschäftigungssektor (ÖBS) für
Langzeitarbeitslose wird nach den Vorstellungen der neuen Koalition
in Berlin kippen. Das jahrelang praktizierte Modell der
versicherungspflichtigen Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen mit
einem durchaus vertretbaren Lohn wird es künftig nicht mehr geben.
Aus den Koalitionsverhandlungen verlautete, dass dieses Projekt zu
teuer sei.
Mit Landeszuschüssen konnten Langzeitarbeitslose im Bereich der Stadt
eingesetzt werden und verdienten mindestens 1200 Euro brutto. Nunmehr
wollen die neuen Koalitionäre die Bundesprogramme, beispielsweise die
Bürgerarbeit nutzen, ohne diese durch Landesmittel
aufzustocken. Dadurch könnten mehr Langzeitarbeitslose eine
Beschäftigung erhalten. Sie bekommen aber für die gleiche Tätigkeit
erheblich weniger Geld.
Eine Vermittlungsoffensive für Arbeitslose in den ersten Arbeitsmarkt
soll ersatzweise gestartet werden. Auch soll der Betreuungsschlüssel
in den Jobcentern für alle Arbeitslosen verbessert werden. Bisher
kommen auf einen Arbeitsvermittler 230 Arbeitslose. Die Jobcenter
hätten zugesagt, das Verhältnis zu verbessern. Wie genau das neue
Verhältnis sein soll, wurde nicht bekannt.
Welche anderen Projekte der bisherigen Regierung jetzt weiter geführt
werden ist noch nicht genau bekannt.
Den bewährten „Berlin Pass“ für Einkommensschwache, die
verbilligt Kulturveranstaltungen besuchen können, will man
beibehalten.
Das bislang praktizierte Quartiersmanagement, also bezahlbare
Wohnungen soll erhalten bleiben.
Bisherige Angebote wie Stadtteilmütter, Integrationslotsen oder
Gemeindedolmetscher, werden befristet weiter finanziert.
Die Sozialausgaben sollen einem strikten Controlling unterzogen
werden. Hierfür soll eine spezielle Datenbank genutzt werden.
So sollen die Kosten für die Unterkunft der Grundsicherungsempfänger
und die der Schüler, mit Bezuschussungen besser unter Kontrolle
gehalten werden.
Zum Mindestlohn in Berlin gehen die Meinungen der Koalitionäre noch
auseinander.
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Mehr Rente im Jahr 2012
(28.10.2011) Für die etwa 20 Millionen Rentner gibt es ein gute Nachricht. Nach Nullrunden und geringen
Rentensteigerungen in den vergangenen Jahren sollen die Renten im
nächsten Jahr deutlich steigen. Zum 1. Juli 2012 werden die Renten
nach vorläufigen Angaben der Deutschen Rentenversicherung
voraussichtlich um 2,3 Prozent im Westen und um 3,2 Prozent im Osten
steigen. Auch sollen die Versicherungsbeiträge von 19,9 auf 19,6
Prozent abgesenkt werden. Dies ist sicher auch eine gute Nachricht
für die Arbeitnehmer.
Endgültige Zahlen stehen jedoch erst im Frühjahr 2012 fest.
Die Belebung der Konjunktur und somit auch die Zunahme der Renteneinkünfte
machte diese Regelung möglich. Die Rentenversicherung kann aus
eine Zunahme der versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse
Mehreinnahmen ableiten, die wiederum dazu beitragen, die Beitragshöhe
nach unten zu korrigieren und die Rentenerhöhung zu ermöglichen.
Die Senkung der Rentenbeiträge um 0,3 Prozent führt nach Berechnungen
zu einer Entlastung der Arbeitnehmer und Arbeitgeber um jeweils um
1,4 Milliarden Euro.
Würde die gute Entwicklung anhalten, könnte der Beitragssatz im Jahr 2013
auf 19,2 Prozent, 2014 dann auf 19,1 Prozent sinken. Dies sind aber
noch vage Voraussagen, die auch unter dem Blickwinkel der
internationalen Finanzkrise sehr kritisch gesehen werden sollten.
Trotzdem muss den Kritikern am Rentensystem in Deutschland klar
entgegnet werden, dass das System der Rentenversicherung
zurückliegend große Hürden genommen hat und erhebliche Krisen
meistern konnte. Nun kommt immer wieder das Bild eines früheren
Sozialministers in Erinnerung, der mit einem Leimtopf und einer Leiter
ausgerüstet, Plakate in der Bonner Innenstadt klebte.
Darauf stand: „Eines ist sicher – die Rente“ Vielleicht hatte
er doch recht, obwohl er danach stets belächelt wurde. Die
Rentenversicherung ist wohl doch sehr gut durch die Finanz- und
Wirtschaftskrise gekommen. Insgesamt wird das Beitragsaufkommen der
Rentenversicherung für das Jahr 2011 auf 188,7 Milliarden Euro
geschätzt. Das ist ein Plus gegenüber 2010 von 2,3 Prozent.
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Kampagne der BA
(23.10.2011) Die Vorurteile gegen ALG-II-Empfänger sollen fallen, dies
will die BA mit einer neuen Kampagne
erreichen.
Die Zahl der Langzeitarbeitslosen sank im September unter
2-Millionen, doch noch immer ist der Ruf von
Arbeitslosengeld-II-Beziehern bei den Arbeitgebern nicht gut und dort
greift man auf sie nicht gern zurück. Oft bleiben eher Stellen
unbesetzt, als das Langzeitarbeitslose eingestellt werden.
Seit Mai 2011 haben etwa 30.000 Langzeitarbeitslose wieder in das
Berufsleben gefunden.
Etwa 900.000 Langzeitarbeitslose gelten aus den verschiedensten
Gründen als nicht vermittelbar. Hinzu kommen diverse Vorbehalte gegen
Arbeitslosengeld-II-Bezieher sowohl von Politikern, Arbeitgebern und
auch von den Medien. Dagegen will nun die BA
ankämpfen mit der Kampagne „Ich bin gut“.
Der BA-Vorstand Heinrich Alt gab bekannt, dass etwa 385.000 Stellen
im Handwerk, der Pflege und im Dienstleistungssektor als unbesetzt
gemeldet wären. Dem stehen jedoch 690.000 Arbeitssuchende im
Grundsicherungsbezug entgegen, die die erforderliche Qualifikation
hätten. Mit der neuen Kampagne sollen Vorbehalte gegen Ältere,
Behinderte oder Alleinerziehende abgebaut und auch diese Menschen
wieder in den Arbeitsmarkt einbezogen werden. Unklar ist noch welche
Jobangebote tatsächlich auch ein Auskommen gestatten oder ob es sich
besonders in der Pflege und im Dienstleistungssektor um prekäre
Arbeitsangebote handelt. Auch die Tendenz hin zu Teilzeittätigkeiten
gilt es zu beobachten, denn fast zehn Millionen Menschen in
Deutschland arbeiten in Teilzeit. Die Zahl der Vollzeitbeschäftigten
hat um 700.000 abgenommen.
BA
Kampagne
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Geld vom Staat
(19.10.2011) In der Hauptstadt sind im Verhältnis zu den anderen
Bundesländern und großen Städten in Deutschland viele Menschen auf
die staatliche Unterstützung angewiesen. 19,5 Prozent der Bewohner
unserer Stadt, also fast jeder fünfte erhielt Ende 2009 Leistungen
vom Staat in Form der Grundsicherung für Arbeitsfähige oder der
Sozialhilfe. Der Anteil liegt doppelt so hoch wie im Durchschnitt des
gesamten Landes.
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Fusion von DAK und BKK Gesundheit
(16.10.2011) Nach der Einführung des Gesundheitsfonds im Jahr 2009
haben mehrere größere Kassen durch eine Fusion ihren Fianzbedarf
decken können.
Nach der Insolvenz der CityBKK war zunächst Ruhe eingetreten im Markt
der GKV. Nun steht eine neue Fusion an: Die DAK und die
BKKBersundheit gehen künftig gemeinsame Wege.
Es entsteht eine neue große Kasse. Mit der neuen DAK-Gesundheit, die
ihren Sitz in Hamburg haben wird, entsteht eine der größten
gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland mit etwa 6,6 Millionen
Versicherten.
Eine derartige Fusion der beiden gesetzlichen Kassen war seit
längerem diskutiert worden. Die BKK Gesundheit ist die größte
Betriebskrankenkasse mit rund einer Million Versicherten und entstand
selbst aus mehreren Fusionen. Die DAK hat rund 5,6 Millionen
Versicherte und ist damit die drittgrößte Ersatzkasse nach der Barmer
GEK und Techniker Krankenkasse.
Es hat sioch gezeigt, dass die Einführung der Zusatzbeiträge einen
massiven Mitgliederverlust nach sich zieht. Dies passierte auch der
DAK, die aufgrund der Zusatzbeiträge etwa
154.200 Mitglieder und zusammen mit den mitversicherten
Familienangehörigen insgesamt knapp 233.300 Versicherte verloren hat.
Die neue DAK Gesundheit kann bundesweit auf rund 850 Servicezentren
zurückgreifen. Für die Versicherten der beiden Kassen entsteht durch
die Fusion kein zusätzlicher Aufwand. Die jeweiligen
Krankenversicherungskarten gelten weiter, alle Behandlungen könnten
ohne Einschränkungen fortgesetzt werden.
Zuvor fusionierten die Barmer mit der GEK und die Techniker KK ging
mit der IKK zusammen. Eine geplante Fusion zwischen der BKK für
Heilberufe und der Bochumer BKK vor Ort hat keine Perspektive, so
dass für die BKK für Heilberufe die Schließung droht.
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SoVD zur Arbeitsmarktreform: Bundesrat muss Reißleine
ziehen!
Einen
dringenden Appell richtet der Sozialverband Deutschland (SoVD) Berlin
und Brandenburg an den Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit und
den Ministerpräsidenten von Brandenburg, Matthias Platzek, dem
Gesetzentwurf zur Arbeitsmarktreform im Bundesrat am 14. Oktober
nicht zuzustimmen. Seinem anspruchsvollen Titel "Verbesserung
der Eingliederungschancen auf dem Arbeitsmarkt" wird dieses
Gesetz keinesfalls gerecht. "Wir sind zutiefst besorgt, dass die
Beschäftigungschancen für ältere, behinderte und schwer behinderte
Menschen weiter verschlechtert werden. Besonders beschämend ist, dass
damit die Anforderungen aus der UN- Behindertenrechtskonvention
keinesfalls erfüllt werden" sagte die Vorsitzende des
Sozialpolitischen Ausschusses des SoVD Landesverbandes
Berlin-Brandenburg e. V., Dr. Ursula Engelen-Kefer. Notwendig ist
gerade für die Verbesserung der Beschäftigungschancen dieser
besonders benachteiligten Menschen auch auf dem Arbeitsmarkt eine bessere
personelle und finanzielle Ausstattung der Beratung und Vermittlung
in den Arbeitsagenturen und JobCentern."
Besonders gravierend sind die Verschlechterungen bei der öffentlich
geförderten Beschäftigung. Zwar sind die Einschränkungen bei den
Ein-Euro-Jobs richtig. Denn nur in wenigen Fällen führen sie aus der
Hartz IV Falle. Nicht zu rechtfertigen ist jedoch, dass etwa die
Hälfte dieser Ein-Euro-Jobs ersatzlos wegfallen wird. Die betroffenen
arbeitslosen Menschen bleiben mithin ohne Alternative. Dringend
erforderlich ist die Stärkung der bislang vorhandenen Instrumente zur
Eingliederung in existenzsichernde Beschäftigung mit Tariflöhnen und
ausreichender sozialer Sicherung. Genau diese Maßnahmen werden jedoch
ersatzlos gestrichen. Dies dürfte für die von der besonders hohen
Langzeitarbeitslosigkeit in Berlin und Brandenburg betroffenen
Menschen, die auf den öffentlichen Beschäftigungssektor angewiesen
sind, verheerende Auswirkungen haben. Engelen-Kefer wies darauf hin,
dass dieser Gesetzesentwurf gleichzeitigen zu massiven Kürzungen bei
der Arbeitsmarktpolitik missbraucht werde. "Für die Bekämpfung
der Langzeitarbeitslosigkeit wird in den nächsten Jahren nur noch
etwa die Hälfte der Mittel zur Verfügung stehen. Der Bundesrat muss
am 14. Oktober die Reißleine ziehen!"
V. i. S. d. P.:
Michael Wiedeburg
Pressemitteilung
Brief
an den Berliner Bürgermeister Klaus Wowereit
Brief
an den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg Mathias Platzeck
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Immer früher in Rente
(09.10.2011) Immer mehr Menschen steigen vor dem Erreichen der
Regelaltersrente mit 65 Jahren bzw. schrittweise mit 67 Jahren aus
dem Arbeitsleben aus.
Es sind unterschiedliche Gründe, warum Rentenabschläge für eine
vorzeitige Rentengewährung in Kauf genommen werden.
Das Bundessozialministerium hat einen Pressebericht bestätigt, wonach
von den ca. 856.000 Neurentnern etwa 496.000 mit Kürzungen die Rente
beantragt haben. Das sind also 58 Prozent der neu in Rente gegangen,
die Abschläge erhalten. Noch vor zehn Jahren lag die Quote bei 11.7
Prozent, so eine Statistik der Deutschen Rentenversicherung.
Gründe dafür sind ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsleben
infolge von Kündigungen, keine Möglichkeit erneut Arbeit zu finden,
Krankheit, Erwerbsminderung oder auch die Verpflichtung mit 63 Jahren
als Langzeitarbeitsloser die Rente zu beantragen. Für jeden
vorgezogenen Monat wird die Rente dauerhaft um 0,3 Prozent gekürzt.
Auch eine Erwerbsminderungsrente wird für jeden Monat vor dem 63.
Lebensjahr um 0,3 Prozent gekürzt. Dagegen wurde bis zum
Bundesverfassungsgericht vergeblich geklagt.
Aktuell gehen die Menschen im Durchschnitt mit 63,5 Jahren in Rente.
Noch vor 10 Jahren waren es 62,3 Jahre.
Von 2012 an wird das Rentenalter bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre
angehoben.
Aufgrund von Langzeitarbeitslosigkeit, prekärer
Beschäftigungsverhältnisse, Krankheit oder Erwerbsminderung steigt
das Risiko der Altersarmut weiter an.
Verschiedene Untersuchungen belegen, dass die Grundsicherung im Alter
von immer mehr Menschen zur Aufstockung ihrer Rentenbezüge beantragt
werden muss, um überhaupt auf dem Sozialhilfeniveau ein Leben führen
zu können. So hat sich der Anteil der gesetzlichen Renten unter dem
Sozialhilfe-Niveau bei Männern von 1994 bis 2009 verdreifacht. Somit
kommt jeder Fünfte nicht mehr über das Existenzminimum. Nur jede
dritte Frau kommt mit ihrer Rente über das Existenzminimum.
Forderungen nach einer gesetzlichen Mindestrente aber auch die
Vorschläge der Bundessozialministerin nach einer „Zuschussrente“
werden diskutiert.
Die Forderungen nach Abschaffung der Rentenkürzungen sind also
aktuell und berechtigt, soll die Alterssicherung nicht noch mehr hin
zu Grundsicherungsleistungen, also steuerfinanzierter Mittel
verlagert werden.
Besonders betroffen sind Frauen und Rentenempfänger im Osten. Private
Vorsorge und ggf. auch eine betriebliche Zusatzversorgung war für sie
wenn überhaupt erst nach 1990 möglich.
So bleibt vielen Rentnern oft nur noch ein Nebenjob, um das Einkommen
aufzubessern. Arbeiteten im Jahr 2000 etwa 417.000 Rentner nebenbei,
so hat sich die Zahl der Rentner mit Minijobs im Jahr 2010 mit
769.000 fast verdoppelt.
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Stiftung für Radaropfer
(09.10.2011) Lange Zeit waren die Gefahren, die von
Radarstrahlungen hervorgerufen wurden nicht bekannt oder wurden
unterschätzt. Das betraf sowohl Soldaten in Ost und West
gleichermaßen. Häufig erkrankten radargeschädigte Soldaten an Krebs.
Die Entschädigungsforderungen zogen sich hin und eine durchgreifende
Lösung war nicht in Sicht.
Nun soll eine Stiftung für Radaropfer ins Leben gerufen werden.
Sie soll mit etwa 7 Millionen Euro ausgestattet werden und den
Betroffenen Entschädigungen leisten. Bisher wurden nur etwa 20
Prozent der betroffenen 3800 Soldaten bzw. deren Angehörigen
Entschädigungen nach dem Versorgungsrecht geleistet.
Es ist geplant, dass ein Ombudsmann eingesetzt werden soll.
Gelder sollen nach den Vorstellungen der Regierung vor allem für
Härtefälle zur Verfügung gestellt werden.
Eine genauere Regelung steht noch aus.
Seit vielen Jahren kämpfen ehemalige radargeschädigte Soldaten der
NVA und der Bundeswehr um die Anerkennung ihrer Ansprüche. Eine
Expertenkommission hatte bereits 2003 empfohlen, NVA-Radaropfer, die
an Krebs erkrankten generell zu entschädigen. Eine Entschädigung für
Soldaten der Bundeswehr war nur dann vorgesehen, wenn sie vor 1975 im
Dienst mit der Radartechnik in Verbindung kamen.
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Pflegereform vertagt
(24.09.2011) Wenn es ums Geld geht wird es oft ernst und da bleibt so
manches Projekt auf der Strecke. Leider sieht es so aus, dass auch
die Pflegeversicherungsreform an der Finanzierung zu scheitern droht.
Die Koalition ist zerstritten. Die Betroffenen mussen es ausbaden.
Teile der Koalition wollen Leistungen für Demenzkranke in die
Pflegeversicherung neu aufnehmen andererseits gibt es aber Vorschläge,
neue steuerfinanzierte Leistungen für diese Betroffenen neu
einzuführen. Dafür gibt es jedoch innerhalb der Koalition nicht die
erforderlichen Mehrheiten.
Es zeichnet sich nun jedoch ab, dass für Demenzkranke mehr Zuwendung
erforderlich ist und hier muss der Hebel angesetzt werden.
Der Bundesgesundheitsminister Bahr versprach, eine zeitnahe Lösung
des Problems und wollte dem Eindruck entgegentreten, dass die Reform
auf die lange Bank geschoben werden könne.
Kritische Stimmen verlangen ein rascheres Handeln im Jahr der Pflege.
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Die Gesundheitskarte kommt
(22.09.2011) Nach sehr langer Diskussion und vielen technischen
Aspekten, die noch zu klären sind, soll die neue Gesundheitskarte ab
Oktober eingeführt werden. Es hat gut acht Jahre gebraucht, ehe der
Beschluss zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte gefasst
werden konnte.
In den Arztpraxen und Krankenhäusern werden gegenwärtig noch neue
Lesegeräte installiert, um die auf der Karte befindlichen Daten lesen
und verarbeiten zu können. Die neue Karte soll ein Lichtbild enthalten,
um Missbrauch vorzubeugen. In weiteren Ausbaustufen sollten auf
Wunsch des Versicherten auch Notfalldaten und Hinweise auf
Patientenverfügungen und Organspenderklärungen aufgenommen werden.
In einer weiteren Ausbaustufe ist vorgesehen, einen elektronischen
Arztbrief zur Mitteilung von medizinischen Informationen für die
Ärzte untereinander auf der Karte zu speichern. Ärzte, Zahnärzte und
Krankenhäuser erhalten eine pauschale finanzielle Unterstützung zur
Einführung der Technik, wenn sie bis 30. September bestellt wird. Bis
Ende des Jahres sollen bundesweit zehn Prozent aller 70 Millionen
gesetzlich Versicherten mit der neuen Karte ausgestattet sein.
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Kritik - zu viel Verschreibungen
(15.09.2011) Wieder einmal stehen die hohen Ausgaben im
Gesundheitswesen im Focus der Kritik. Der diesjährige Arzneiverordnungs-Report
kam zu dem Ergebnis, dass für etwa 8,1 Milliarden Euro zu viele
Medikamente von den Ärzten verordnet wurden und dass diese Summe im
Gesundheitswesen gespart werden könnte. Die Krankenkassen könnten
sparen und sogar eine Beitragssenkung wäre dadurch möglich.
Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 32 Milliarden Euro für
Arzneimittel ausgegeben.
Es wird angemahnt, statt teuer Medikamente auf solche umzusteigen,
die für den Patienten den gleichen Effekt haben. Vor allem
patentgeschützte Präparate sind teuer. Die Pharmahersteller konnten
gegenüber 2009 ihren Umsatz auf diesem Gebiet um 7,5 Prozent
steigern.
Die veröffentlichten Zahlen des Reports basieren auf Untersuchungen
des wissenschaftlichen Instituts der AOK.
Arzneimittel-Rabattverträge der Krankenkassen mit den Herstellern
führten dazu, dass die Ausgaben nur um etwa ein Prozent stiegen. Dies
bedeutet eine Einsparung von etwa 1,3 Milliarden Euro.
18 Prozent mussten die Kassen für Medikamente insgesamt aufwenden.
Die Studie kam zu dem Ergebnis, dass 8,1 Milliarden Euro ohne
Nachteile für die Patienten eingespart werden könnten.
Vor allem bei den Medikamenten sind große Einsparmöglichkeiten
gegeben. 4,7 Milliarden Euro könnten ohne Qualitätseinbußen in der
Therapie eingespart werden. Noch konsequenter sollten
Nachahmerpräparate verordnet werden. Auch sollten Ärzte auf
Arzneimittel mit umstrittener Wirksamkeit ganz verzichten.
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Wie geht es weiter mit der Pflegeversicherung?
(05.09.2011) Im Jahr 1995 wurde die Pflegeversicherung als weitere
wichtige Säule des bundesdeutschen Sozialsystems eingeführt.
Zwischenzeitlich gab es hinsichtlich der Finanzierungsgrundlagen
einige Veränderungen.
Nun plant der Bundesgesundheitsminister erneut eine Reform der
Pflegeversicherung und will in diesem Zusammenhang nicht nur die
Beitragssätze neu bestimmen sondern sich auch inhaltlichen Fragen
widmen. So soll der Pflegebegriff neu bestimmt werden, um auch
Demenzkranke und Behinderte in den Kreis der Versorgungsberechtigten
aufnehmen zu können.
Dazu will der Minister eine Expertenkommission einsetzen, die Details
der Reform erarbeiten soll.
Die bisherigen Regelungen der Pflegeversicherung betrachten nicht die
Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, sondern nur die körperlichen
Beeinträchtigungen und sieht dafür 3 Stufen
mit einem bestimmten Pflegeaufwand vor.
Nun soll der Begriff der Pflegebedürftigkeit neu bestimmt werden.
Es gibt neue Denkansätze für die Reform. So könnte es fünf
Bedarfsgrade und nicht mehr drei Pflegestufen geben.
Dazu sind natürlich eine Reihe von Fragen der praktischen Umstellung
und der Neuorganisation zu klären. Nicht unbedeutend sind sicher auch
die finanziellen Auswirkungen dieser Reform, die nach dem Willen der
Koalition noch in diesem Jahr vorgestellt werden und im Jahr 2012 in
Kraft treten soll.
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Sinkende Renten
(30.07.2011) Die Renten in Deutschland werden nach einer Prognose des
Bundesarbeitsministeriums in den kommenden Jahren weiter nach unten
gehen. Die Rentenanwartschaften seien durch wechselhafte
Erwerbsverläufe sowie rentenrechtliche Einschnitte in den letzten
Jahren zum Teil deutlich gesunken. Hatte vor 7 Jahren ein 60-Jähriger
in den alten Bundesländern eine Rente von durchschnittlich 717 Euro
im Monat erarbeitet, waren es fünf Jahre später nur noch 710 Euro.
Noch deutlicher ist der Unterschied in den neuen Bundesländern: Dort
bekam ein 60-Jähriger im Jahr 2004 eine durchschnittliche Renten von
922 Euro, fünf Jahre später nur noch 855 Euro. Lediglich Frauen in
den westlichen Bundesländern können mehr Rente erwarten. Ihr Anspruch
stieg zwischen 2004 und 2009 um 59 Euro, von 467 auf 526 Euro. Diese
Erhöhung sei auf mehr versicherungspflichtige
Beschäftigungsverhältnisse und eine bessere Berücksichtigung von
Kindererziehungszeiten zurückzuführen.
Die vom Arbeitsministerium verwendeten Zahlen basieren auf einer
Hochrechnung der deutschen Rentenversicherung Bund, die dazu 582 000 Versicherungsfälle
auswertete. Bereits im Mai hatte das Deutsche Institut für
Wirtschaftsforschung eine wesentliche Rentenreduzierung für
Neurentner seit dem Jahr 2000 festgestellt. Aktuell bezögen
Neurentner 820 Euro Rente im Westen und 800 Euro im Osten.
Ursache seien unterbrochene Erwerbsbiografien, geringfügige
Beschäftigungsverhältnisse und Abschläge bei vorzeitigem Ausscheiden
aus dem Berufsleben und geringere Beiträge bzw. nunmehr überhaupt
eine Beiträge für Bezieher von ALG II.
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Einsparungen bei der BA
(29.05.2011) Die „arbeitsmarktpolitischen Instrumente“ werden immer
stumpfer, denn es sind weitere und einschneidende Kürzungen im
Bereich der Arbeitsförderung vorgesehen, die von der Gewerkschaft als
„kopflose Kürzungsarie“ bezeichnet wurden. Mit diesen
Reformbestrebungen werden die Chancen der Langzeitarbeitslosen
noch weiter verringert. Das eigentliche Ziel, die Jobchancen
für Arbeitslose zu verbessern, kann so nicht erreicht werden. Selbst
die von Experten begrüßte und als wirkungsvoll angesehene Förderung
der Existenzgründung, wird drastisch beschnitten. Auch im Bereich der
öffentlich geförderten Beschäftigung soll energisch gespart werden.
Der wirtschaftliche Aufschwung, die damit verbundene Stärkung der
Sozialkassen führt also nicht dazu, dass die Langzeitarbeitslosen
mitgenommen werden. Sie werden vermutlich abgeschrieben, denn
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und bestimmte Instrumente der
Arbeitsförderung gibt es schlicht und ergreifend nicht mehr.
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Weniger Unfälle in Berlin
(07.05.2011) An jede, Arbeitstag gibt es 136 Unfälle und trotzdem hat
die Zahl der Arbeitsunfälle pro Jahr abgenommen.
Die Hälfte der Unfälle passierte auf Baustellen, meist durch
umkippende oder herabfallende Gegenstände.
Ein Bericht des Senates listet die Unfallbilanz auf. Darin sind die
aktuellen Zahlen und Bewertungen enthalten. Die Zahl der tödlichen
Arbeitsunfälle ist gesunken. 2009 wurden noch elf registriert.
Im Jahr 2009 gab es 30918 meldepflichtige Arbeitsunfälle - im Jahr
zuvor waren es 31595 gewesen. Meldepflichtig sind Arbeitsunfälle,
wenn ein Mitarbeiter dadurch so schwer verletzt wird, dass er mehr
als drei Tage arbeitsunfähig ist.
In der Statistik werden im Durchschnitt an jedem Arbeitstag 136
Unfälle in Berliner Betrieben aufgeführt. Die häufigsten Ursachen
waren 2009 Stürze, Unfälle mit Transportmitteln, etwa durch das
Greifen in rotierende Teile oder beim Umgang mit scharfen Gegenständen.
Aufgrund der anziehenden Konjunktur wird ein Anstieg der Unfallgefahr
befürchtet. Mehr Erwerbstätige bedeute auch mehr Unfälle, vor allem,
wenn die Zahl der Leiharbeiter zunimmt.
Um zu bewerten, ob die Unfallgefahr in der Arbeitswelt steigt oder
sinkt, errechnen Statistiker die sogenannte 1000-Mann-Quote: In
Berlin gab es 2009 rund 1,6 Millionen Erwerbstätige. Auf 1000
Erwerbstätige kamen demnach 18,54 Arbeitsunfälle. 2008 waren es noch
19,28 gewesen.
Neben der Unfallstatistik weist der Bericht auch Zahlen zu den
Berufskrankheiten aus. 1526 Verdachtsfälle wurden dem LAGetSi 2010
angezeigt. Im Jahr zuvor waren es 1368 Fälle gewesen. Die Steigerung
liegt vor allem an der Zunahme der Hauterkrankungen. Vor allem
Friseurinnen und Beschäftigte in Pflegeberufen sind davon betroffen.
Am zweithäufigsten gab es Erkrankungen durch Asbeststaub. Auf Platz
drei stehen Bandscheibenschäden, die auf körperliche Arbeit oder
Belastung zurückgehen, gefolgt von Lärmschwerhörigkeit und
obstruktiven Atemwegserkrankungen.1430 Fälle wurden 2010 abschließend
von den Gewerbeärzten begutachtet. Etwa 30 Prozent der Erkrankungen
wurden als berufsbedingt beurteilt. Besonders hoch war die
Anerkennungsquote beim asbestbedingten Mesotheliom, einer
Krebserkrankung (67 Prozent), sehr niedrig war sie bei
Bandscheibenproblemen (rund acht Prozent).
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Mindestlohn wäre die Lösung
(29.04.2011) Eine Studie des Prognos-Instituts brachte die
Erkenntnis, dass die Einführung eines Mindestlohnes in Deutschland
vielfältige Vorteile bringen würde.
Noch immer wird die Auffassung vertreten, dass ein gesetzlicher
Mindestlohn Arbeitsplätze vernichten würde.
Nun ergab die Studie, dass ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro
in Deutschland für etwa 5 Millionen Arbeitnehmer eine Mehreinnahme
von mehr als 7 Milliarden Euro im Jahr bringen würde, die jedoch auch
dadurch zu einer Mehreinnahme der Sozialversicherung und der
Finanzämter führen könnte.
So vernichtet der Mindestlohn keine Jobs, sondern er hilft die
angeschlagenen Staatsfinanzen und auch die Sozialsysteme zu stärken.
Ganz nebenbei wird auch die Kaufkraft der Bevölkerung gestärkt und
der Binnenabsatz angekurbelt.
Dieser Mindestlohn würde für 5 Millionen Arbeitnehmer eine
Mehreinnahme und zugleich auch 2,7 Milliarden mehr an Steuern und
Sozialabgaben bedeuten. Nicht vergessen werden sollte in diesem
Zusammenhang, dass viele aus dem Bezug von ALG II und Wohngeld kämen
und somit auch diese Ausgaben reduziert werden könnten.
Verschiedene Modellrechnungen der Studie auch mit geringerem
Mindestlohn erbrächten Vorteile für fast alle Beteiligten.
Nun ist wieder die Politik gefragt und die schaut natürlich auf ihre
jeweiligen potentiellen Wähler und so fuhr sich die
Mindestlohnpolitik bislang stets fest.
Entgegen den Regelungen in anderen europäischen Ländern gibt es in
Deutschland keinen gesetzlichen Mindestlohn – nur für einige Branchen
wie etwa im Baugewerbe, bei Dachdeckern, Malern und Lackierern,
Gebäudereinigern und Pflegern. Diese branchenspezifischen
Mindestlöhne lagen nach Angaben des Statistischen Bundesamts zu
Jahresbeginn zwischen 6,50 und 12,95 Euro pro Stunde. Einige
Mindestlöhne wurden auch eingeführt, um gefürchtete Billigkonkurrenz
zu vermeiden.
Ab 1. Mai des Jahres können Bürger aus mittel- und osteuropäischen
Staaten in Deutschland nun ohne Einschränkungen eine unbefristete
Arbeit aufnehmen.
In den grenznahen Gebieten auch in Brandenburg wird erwartet, dass
eine größere Zahl von osteuropäischen Arbeitnehmern eine
Beschäftigung findet. Dies soll zumeist nach den Bedingungen der
jeweiligen Länder erfolgen.
In Belgien liegt der Mindestlohn bei 8,58 Euro, in den Niederlanden
bei 8,74 Euro und in Frankreich bei 9,00 Euro.
Der Sozialverband Deutschland unterstützt die Einführung eines
Mindestlohnes, um die Lage vieler prekär Beschäftigter zu verbessern
und die Kassen der Sozialsysteme zu stärken.
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Ärzte auf's Land!
(23.04.2011) In Berlin ist die ärztliche Versorgung ähnlich wie in
anderen Ballungsgebieten mehr als ausreichend gut. Auf dem flachen
Land, so in Brandenburg wird händeringend nach Ärzten gesucht, die
eine wenigstens ausreichende Versorgung gewährleisten. Viele wollen
dort nicht arbeiten, obwohl es eine Reihe von „Ansiedlungsprogrammen“
für Mediziner gibt.
Nun wollen die gesetzlichen Krankenkassen regelnd eingreifen, um mehr
Ärzte aufs Land zu locken.
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen fordert daher, dass
Mediziner ihre Zulassung als Kassenarzt nicht mehr verkaufen oder
vererben dürfen. So soll die Zahl der Ärzte in den Ballungsgebieten
verringert und zugleich soll erreicht werden, dass Ärzte dort tätig
werden, wo bislang die Medizinerdichte gering ist. Auch an
Honorarreduzierungen sei gedacht worden. Ob all dies so einfach geht,
bleibt abzuwarten, denn die Ärztevertreter haben da auch noch ein
Wort mitzureden.
Bisher haben die aufgelegten Programme der Politilker wenig Erfolg
verzeichnet.
Die gesetzlich Versicherten haben nach Auffassung des
Spitzenverbandes der Krankenkassen ein Recht auf eine angemessene
Versorgung, die sie mit all den zusätzlichen Kosten und dem
Krankenkassenbeitrag finanzieren.
Die Überversorgung kostet nach Angaben des Spitzenverbandes pro Jahr
etwa fünf Milliarden Euro allein für das ärztliche Honorar.
Künftig soll der Verkauf oder die Vererbung der Lizenz der
Kassenärzte unterbunden werden.
Bisher ist es möglich, dass Ärzte die Lizenz, mit den gesetzlichen
Krankenkassen abzurechnen, an andere Mediziner verkaufen oder
vererben, wenn sie nicht mehr praktizieren wollen.
Nach dem Vorschlag der Kassen würde eine Zulassung automatisch
erlöschen, wenn sich der Arzt zur Ruhe setzt oder die Praxis aus
anderen Gründen aufgibt. So könnte die Zahl der Arztpraxen in den
überversorgten Gebieten reduziert werden.
Der Spitzenverband der Krankenkassen vertritt die Auffassung, dass es
gegenwärtig keinen generellen Ärztemangel gibt, sondern ein
Verteilungsproblem besteht. In den überversorgten Gebieten gibt
es 25000 niedergelassene Ärzte zu viel und in ,„Problemregionen“
praktizieren etwa 800 niedergelassene Ärzte zu wenig
Die Vorhaben finden erwartungsgemäß nicht überall Zustimmung. Auch der
Gesundheitsminister Philipp Rösler lehnt eine Schlechterstellung von
Ärzten ab.
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Schwester Agnes lebt weiter
(30.03.2011NW) Viele kennen sie noch aus einer beliebten Fernsehserie
- die Schwester Agnes. Sie war überall dort, wo geholfen werden mußte
und der Arzt nicht oder noch nicht da war.
Nun gibt es sie wieder und das fast überall in Brandenburg. Ein neues
Modellprojekt der AOK, der Barmer-GEK und der KV soll Betroffenen
helfen dem Ärztemangel in der Fläche etwas auszugleichen. Sie sind in
erster Linie Fallmanager mit einer speziellen Ausbildung und
Befähigung, um die hausärztliche Versorgung gewährleisten zu helfen.
Sicher ersetzen sie nicht die Ärzte, aber sie nehmen ihnen einiges
ab. Das Projekt soll in drei Regionen des Landes erprobt werden.
Speziell geschulte Krankenschwestern in Kyritz, Fürstenwalde und
Lübbenau helfen vor Ort. Weitere Erprobungen sind in Cottbus, Bad
Belzig, Templin und in Südbrandenburg geplant.
Weitere
Informationen dazu entnehmen Sie einer Veröffentlichung der
Initiatoren.
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Erhöhte Lebenserwartung für Rentner
(25.03.2011) Nach einer Veröffentlichung des Bundesamtes für
Statistik ist die Lebenserwartung der Rentner gegenwärtig so hoch wie
noch nie. Nach der Statistik können 65-jährige Frauen auf weitere 20
Jahre Lebenserwartung hoffen. Bei den Männern werden 17 Jahre
vorausgesagt. Besonders günstig ist die Situation für Männer im Osten
unseres Landes. Ihre Lebenserwartung wird bei 81,8 Jahren gesehen.
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Noch mehr Aufstocker
(08.01.2011) Als Aufstocker werden jene Menschen bezeichnet, die
trotz Beschäftigung mit dem Einkommen unterhalb des ALG-II-Satzes liegen
und daher Leistungen der Jobcenter in Anspruch nehmen müssen.
Die Zahl dieser Menschen hat sich auch in der Zeit des relativen
Aufschwungs erhöht, weil sicher einige Arbeitgeber lieber
Niedriglöhne austeilen oder Teilzeittätigkeiten anbieten, obwohl die
Auftragslage mehr hergeben würde.
Leider nimmt die Tendenz auch weiter zu, statt
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungen lieber Minilöhne zu
zahlen.
Die Zahl der Aufstocker in den neuen Bundesländern ist von 3,3
Prozent im Juni 2005 auf 5,1 Prozent im September 2009 gestiegen. In
den alten Ländern hingegen hat sich die Zahl von 1,1 Prozent für den
gleichen Zeitraum auf zwei Prozent erhöht.
Fast 40 Prozent der Aufstocker im Osten unseres Landes arbeiten nach
Gewerkschaftsangaben für weniger als fünf Euro pro Stunde. Im Westen
waren es fast 30 Prozent. Der Ruf nach einem flächendeckenden
Mindestlohn, so auch in der gegenwärtigen Diskussion der
ALG-II-Änderungsgesetzgebung erhält mit diesen Zahlen neuen
Rückenwind.
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Höhere Rentenabschläge
(08.01.2011) Beschäftigte, die vor Erreichen des 65. Lebensjahres
ihre Altersrente in Anspruch nehmen, müssen immer höhere Abschläge
hinnehmen. Dies wird aus einer Statistik der Deutschen
Rentenversicherung erkenntlich. Demnach gingen 2009 insgesamt 41,2
Prozent der Männer vorzeitig in Altersrente, bei den Frauen 48,7
Prozent.
Diese vorzeitigen Berentungen von über 60-jährigen haben in den
letzten Jahren zugenommen.
Dementsprechend erhalten die Rentenbezieher gekürzte Altersrenten.
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Zu hohe Rate der Arbeitslosigkeit von Behinderten
(28.11.2010) Die zu hohe Zahl von arbeitslosen Behinderten hat die
OECE auf den Plan gerufen. Die Organisation fordert von Deutschland
eine bessere Integration von behinderten Menschen ins Arbeitsleben.
Die Arbeitslosenquote von über 20 Prozent bei behinderten Menschen in
Deutschland ist zu hoch. Bereits vor der Krise hatte eine behinderte
Person in Deutschland eine 2,5-fach höhere Die OECD fordert mehr
Engagement sowohl von den Regierungen als auch von den Unternehmen
zur Erhöhung der Beschäftigungsquote von behinderten Menschen.
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Kosten für Sozialhilfe gestiegen
(23.10.2010) Seit der großen Arbeitsmarktreform und der
Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe im Jahr 2005 sind
die Kosten in diesem Jahr auf dem höchsten Stand.
Fast 21 Milliarden Euro wurden 2009 ausgegeben und das sind knapp
sechs Prozent mehr als 2008.
Der größte Teil der Sozialhilfekosten (57 Prozent) wurde für die
Eingliederungshilfe behinderter Menschen ausgegeben. Insgesamt waren
das fast 12 Milliarden Euro und damit 6,8 Prozent mehr als 2008. Mit
diesen Aufwendungen sollen gemäß dem Sozialgesetzbuch XII drohende
Behinderungen verhindert und vorhandene gemildert werden.
Ebenfalls im SGB XII geregelt sind Fragen der Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung. Etwa ein Fünftel der Sozialausgaben
entfielen auf die Grundsicherung. Mit rund 3,9 Milliarden Euro lag
dieser Teil der Kosten um 6,7 Prozent über dem Vorjahresniveau.
Für die Hilfe zur Pflege, ebenfalls eine Sozialhilfeleistung, gaben
die Sozialhilfe-Träger rund 2,9 Milliarden Euro und damit 4,6 Prozent
mehr aus. Das Geld bekommen Menschen, die in Folge einer Krankheit
oder Behinderung im Alltag regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen
sind.
Die Pro-Kopf-Ausgaben für Sozialhilfe waren in den alten
Bundesländern mit 264 Euro wesentlich höher als in den neuen Ländern
mit 172 Euro. Spitzenreiter waren erneut die drei Stadtstaaten Bremen
(418 Euro), Hamburg (396 Euro) und Berlin (391 Euro). In den alten
Flächenländern bezahlte Baden-Württemberg mit rechnerisch 188 Euro
pro Bürger am wenigsten und Schleswig-Holstein mit 305 Euro am
meisten. Von den neuen Ländern gab Sachsen je Einwohner am wenigsten
für Sozialhilfe aus (134 Euro), Mecklenburg-Vorpommern am meisten
(215 Euro).
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Der große Wurf
(27.09.2010) "Es kreißte der Berg - und gebar ein
Mäuschen", so bennennt der Volksmund eine großartige Ankündigung
mit eher mageren Ergebnis.
Die große Reform der Grundsicherungsleistungen sowohl für die
Bezieher von ALG II als auch der Sozialhilfe zeigt nun die von der
Regierung gewollten Konturen und findet bei den Betroffenen strikte
Ablehnung und wird teilweise gar als Hohn aufgenommen.
Die Bundesregierung mußte gemäß dem Verfassungsgerichtsurteil vom
Feburar die bisherigen Grundsicherungssätze transparenter und
nachvollziehbarer bestimmen.
Heraus kam nun eine Regelsatzerhöhung für Erwachsene von 5 Euro im Monat von 359
auf dann 364 Euro.
Bei den Sätzen für die Kinder bleibt es. Jedoch sollen per Chipkarte
weitere Leistungen für Bildung abrufbar sein. Eigentlich, so die
Regierung wären diese Leistungen noch zu kürzen gewesen, wenn die
statistischen Werte herangezogen worden wären. Nun wurde also die
Trumpfkarte gezogen und sowohl die politische Opposition als auch die
Sozialverbände und mit ihnen also auch der SoVD melden entschiedenen
Protest an.
Es geht um sehr viel Geld: Erhöht die Regierung für die etwa fünf
Millionen Erwachsenen die Grundsicherungsleistungen (ALG II) um fünf Euro, bedeutet dies für
den Haushalt eine Mehrbelastung von 350 bis 400 Millionen Euro pro
Jahr. Eine Erhöhung des Regelsatzes für die 1,7 Millionen Kinder der
Hilfebedürftigen ist dabei nicht eingerechnet.
In der neuen Berechnung des Regelsatzes sind Kosten für Alkohol und
Zigaretten nicht vorgesehen.
Die Reform sieht weiterhin vor, dass die Mietkosten pauschalisiert
werden sollen und dass die Sanktionen ebenfalls neu geregelt werden.
Ob diese Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils von Bestand sein
wird, bleibt abzuwarten.
Es scheint doch eher, dass es eine politische Entscheidung nach
Kassenlage war.
Wie kommt der Regelsatz überhaupt zustande?
Alle fünf Jahre erhebt das Statistische Bundesamt eine
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) bei etwa 60000 Haushalten.
Dort wird drei Monate notiert, wofür das Geld ausgegeben wird. Die
letzte EVS aus dem Jahr 2008 ist die Basis
für diegegenwärtige Berechnung der Grundsicherung. Maßgeblich ist
dabei das untere Fünftel der Bevölkerung auf der Einkommensskala. Die
Auswertung des Datenmaterials hat das Bundesarbeitsministerium zur
Bestimmung der neuen Grundsicherungsleistung herangezogen. Derzeit
beläuft er sich für Erwachsene der Regelsatz auf 359 Euro im Monat.
Bei Kindern legt er je nach Altersgruppe zwischen 215 und
287 Euro.
Künftige Werte sind: 364 Euro Regelsatz, 328 Euro für volljährige
Partner, 287 Euro für Kinder ab 14 Jahre, 251 Euro für Kinder von 6
bis 13 Jahre und 215 Euro für Kinder bis 4 Jahre.
Gegenwärtig
beziehen ca 6,75 Millionen Menschen ALG-II-Leistungen. Davon sind
2,16 Arbeitslose, 1,83 Millionen Kinder, 1,76 Millionen sind für den
Arbeitsmarkt nicht verfügbar, 0,49 Millionen Menschen sind in
arbeitsmartpol. Maßnahmen, 0,54 Millionen Erwerbsfähige haben einen
Bruttolohn unter 400 Euro.
Der neue Regelsatz setzt sich folgendermaßen zusammen:
Lebensmittel:
128,46 Euro
Sonstiges: 26,50 Euro
Gesundheitspflege: 7,16 Euro
Verkehr: 22,78 Euro
Nachrichtenübermittlung: 31,96 Euro
Wohnungsinstandhaltung und Energie: 30,24 Euro
Innenausstattung: 27,41 Euro
Bekleidung und Schuhe: 30.40 Euro
Bildung: 1,39 Euro
Freizeit, Kultur, Unterhaltung: 39,96 Euro
Wegen
der Inflation seit 2008 wurde der Satz auf 364 Euro statt auf 361,81
Euro festgesetzt.
Presseerklärung des Bundesverbandes des SoVD
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Mit 63 in Rente
(10.09.2010) Eine vergleichende Studie hat es an den Tag gebracht:
der Eintritt in die Altersrente hat sich von 62 Jahren im Jahr 2002
auf nunmehr 63 Jahre erhöht.
Jedoch ist ebenso bekannt, dass gegenwärtig nur etwa jeder dritte
über 60-Jährige tatsächlich noch im Arbeitsleben anzutreffen ist.
Viele Ältere suchen Möglichkeiten einer möglichst abschlagfreien
Altersrente oder eine Rente mit relativ wenigen Verlusten.
Bekanntlich soll sich das Renteneintrittsalter nach den Vorstellungen
der Regierung vom 65. Auf das 67. Lebensjahr erhöhen. Die damit
verbundenen Probleme und Einkommenseinbußen werden gegenwärtig erneut
diskutiert und sind sicher noch lange nicht gelöst.
In der vom Familienministerium veröffentlichten Studie wird darauf
hingewiesen, dass die Altersteilzeit zunehmen zu einer Brücke zum
Ruhestand genutzt wird. Auch die Tatsache, dass eine der Rente
vorangegangene Arbeitslosigkeit in den meisten Fällen vorlag, ist der
Studie zu entnehmen.
Viele ältere Menschen zeigen sich jedoch an einem sozialen Engagement
interessiert und wollen ehrenamtlich tätig sein. Auch wir stellen
dies fest und sind froh über jeden, der sich auf unterschiedliche
Weise ehrenamtlich betätigt.
Wer dies für sich entdeckt hat kann sich gern bei uns melden.
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Statistik Erwerbsminderungsrenten
(26.08.2010) Laut einer Statistik der Deutschen Rentenversicherung
gehen immer mehr Beschäftigte aus gesundheitlichen Gründen in den
vorzeitigen Vorruhestand.
Im Jahr 2009 wurden 171.129 Renten wegen verminderter
Erwerbsfähigkeit gewährt. Das seien rund 10.000 mehr als im Jahr
davor und der höchste Stand der vergangenen sechs Jahre gewesen. Etwa
90 000 Männer und 81 000 Frauen hätten demnach eine
Erwerbsminderungsrente erhalten. Psychische Gründe für die Berentung
bei rund 64.000 Betroffenen bilden die Hauptursache für das
Ausscheiden aus dem Arbeitsprozess.
Bei den psychischen Belastungen als Grund für vorzeitiges Ausscheiden
aus dem Erwerbsleben habe es einen Zuwachs von zwölf Prozent
gegenüber 2008 und von 25 Prozent gegenüber 2006 gegeben. An zweiter
Stelle folgen Krankheiten von Skelett, Muskeln, Bindegewebe. Auf Rang
drei stünden bei Männern Herz-/Kreislauferkrankungen, bei Frauen
Neubildungen/Tumore.
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Mietkostenregelung in Berlin
(02.05.2010) Erneut gibt es Kritik an der Berliner
Regelung zur Übernahme der Mietkosten für Grundsicherungsempfänger.
Nun hat sich der Bundesrechnungshof gemeldet und die in Berlin
praktizierte Regelung der Übernahme von Mietkosten in Zweifel
gezogen. Es sei nicht mit den Regelungen des SGB II in Verbindung zu
bringen, wenn in bestimmten Ausnahmefällen der Zeitraum für die
Übernahme der KdU auf länger als 6 Monate ausgedehnt würde.
Es sei also zu großzügig.
Bereits zuvor gab es diesbezüglich Streit und dann auch eine Klage
gegen das Land Berlin.
Die daraufhin fällige Strafe in Millionenhöhe wurde von Berlin
schnell entrichtet und die Verantwortlichen gingen davon aus, dass
nun alles geregelt wäre.
Bei dem Streit geht es im Kern um die Frage, wie lange das Land
Berlin die Unterkunftskosten für zahlen darf, wenn die Ausgaben für
Miete und Heizung die festgelegten Richtwerte übersteigen.
Die erst im vergangenen Jahr geänderte Regelung zur Übernahme von
Wohnkosten der verstoße erneut „teilweise gegen Bundesrecht“, so
Vertreter des Bundesrechnungshofs. Das Ministerium solle sich
einschalten und Berlin zur Ordnung rufen.
Zwischenzeitlich hat der Senat bereits reagiert und die Forderung des
Bundesrechnungshofes als unbegründet zurück gewiesen.
Das Bundesrecht schreibt vor, dass die höheren Kosten längstens sechs
Monate gezahlt werden. Die neue Berliner Regelung erlaubt aber im
Einzelfall eine Übernahme der Kosten bis zu zwölf Monate.
Die Senatsverwaltung für Soziales verteidigt ihre neuen Vorschriften.
Es läge im Ermessen des Jobcenters in Fällen in denen der Arbeitslose
gute Chancen hätte einen neuen Arbeitsplatz zu finden noch weiterhin
in der bisherigen Wohnung zu verbleiben.
Falls ein Umzug in diesem Fall teurer wäre als der Verbleib in der
Wohnung, würden die höheren Kosten über die Frist von sechs Monate
hinaus gezahlt. Dies sei für die Stadt billiger.
Wer in einer Wohnung lebt, die über den Satz in Berlin liegt, dem
droht ein Zwangsumzug. In 428 Fällen mussten Betroffene im
vergangenen Jahr ihre Wohnung wechseln, weil sie zu teuer war. Viele
Mieter regeln das Problem jedoch selbst. Sie verhindern einen
Zwangsumzug, indem sie einen Untermieter in ihre Wohnung holen oder
indem sie die Differenz zwischen dem Mietrichtwert und der Miete
selbst aufbringen.
In besonderen Härtefällen lässt es die Regelung zu, dass die Miete
der Betroffenen die Richtwerte um zehn Prozent übersteigt. Dies
gefällt dem Rechnungshof ebenfalls nicht.
Das Bundesarbeitsministerium bewertet die neue Berliner Regelung
ähnlich wie der Rechnungshof und hat das neue Verfahren bereits
beanstandet, Wegen der schwierigen Schadenschätzung hat es die Sache
aber nicht weiter verfolgt.
Droht nun eine neue Klage gegen das Land Berlin?
In Berlin gibt es nach Angaben der Senatsverwaltung für Soziales rund
330 000 Haushalte mit ca. 600 000 Menschen, die Leistungen beziehen.
Das Land Berlin und der Bund tragen die Kosten für Wohnung und
Heizung der Grundsicherungsempfänger.
Die Richtwerte für die Mietkosten liegen für einen
Ein-Personen-Haushalt bei 378 Euro, für einen Zwei-Personen-Haushalt
bei 444 Euro, für einen Drei-Personen-Haushalt bei 542 Euro, für
einen Vier-Personen-Haushalt bei 619 Euro und für einen
Fünf-Personen-Haushalt bei 705 Euro (inklusive aller Nebenkosten).
Für jede weitere Person erhöht sich der Wert um 50 Euro.
Die Ausgaben für Wohn- und Heizkosten beliefen sich im vergangenen
Jahr auf 1,392 Milliarden Euro. Davon übernahm der Bund 353 Millionen
Euro. Die übrigen Kosten trug das Land Berlin.
Die Zahl der Zwangsumzüge wegen zu hoher Mieten ist rückläufig. Sie
sank laut Sozialverwaltung von 680 (2007) über 579 (2008) auf 428
(2009).
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Steuern für Rentner
(08.08.2009NW) Nun wird dieses Thema wieder häufiger aufgegriffen und
trägt sicher nicht unbedingt zur Beruhigung bei.
In der Presse geistern Befürchtungen durch die Blätter, dass mehrere
Millionen Rentner Steuern nachzuzahlen hätten.
Es bleibt abzuwarten, ob es tatsächlich so dramatisch wird.
Richtig ist, dass es im Jahr 2005 eine Neuregelung der Besteuerung
von Renten gab und dass seit dieser Zeit öfter darüber auch berichtet
wurde.
Die Deutsche Rentenversicherung hat zum Thema Rentenbesteuerung sogar
eine gesonderte Broschüre bereitgestellt.
Nun soll ab Oktober ein Datenverbund zwischen Rentenversicherung und
Finanzämter greifen, damit Steuersünder zur Kasse gebeten werden.
Worauf sollten Rentner also achten?
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass auch Rentner zur Abgabe einer
Steuererklärung verpflichtet sind, wenn ihr Gesamteinkommen den
jährlichen Grundfreibetrag in Höhe von
7664 Euro übersteigt, bei Ehepaaren 15 329 Euro. Die Bundesregierung
hat diesen Grundfreibetrag für dieses Jahr auf 7834 Euro
(Verheiratete 15 669 Euro) erhöht. 2010 steigt er nochmals auf 8004
Euro (16 008 Euro) an.
Zu den zu versteuernden Einkünften zählen u.a. gesetzliche Rente,
eine Zusatzrente, Miet- und Kapitaleinnahmen. Doch auch Rentner
können zum Beispiel die Beiträge zur Lebens-, Unfall und
Haftpflichtversicherung, Arztkosten, Krankenkassenbeiträge oder
Kosten für Pflegedienstleistungen steuerlich geltend machen.
Wer die Vermutung hat, dass er Steuern zu entrichten hat, sollte sich
beraten lassen.
Lohnsteuerhilfevereine oder ein Steuerberater ist sicher in der Nähe
erreichbar.
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Nicht sofort Beratungshilfe
(02.08.2009) Das Bundesverfassungsgericht hat die Hilfe für sozial
Benachteiligte enger gefasst. Danach können Empfänger von
Sozialleistungen nicht schon bei ersten unklaren Fragen zu ihren
Leistungen einen Rechtsanwalt auf Staatskosten einzubeziehen. Es sei
Ihnen hingegen zumutbar, zunächst das Gespräch mit der jeweiligen
Behörde zu suchen.
Erst für einen Widerspruch gegen einen Bescheid, in dem die
Behörde zum Prozessgegner werden, stehe eine
kostenlose Beratungshilfe zu.
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Basistarif rechtens
(14.06.2009) Den privaten Krankenversicherern hat es nichts genützt,
die Einführung des Basistarif als ein wichtigen Meilenstein der
umstrittenen Gesundheitsreform anzugreifen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung am 10.06.2009
deutlich gemacht, dass dieser Tarif von den Privaten anzubieten ist.
Nach Auffassung der Verfassungsrichter verletze das Angebot des
Basistarifs nicht das Wettbewerbsrecht.
Der in der Reform vorgesehene Aufnahmezwang sogenannter schlechter
Risiken wie etwa Menschen mit niedrigem Einkommen in einen Basistarif
der privaten Kassen sei rechtens.
Auch muss die Übertragbarkeit von Altersrückstellungen beim Wechsel
eines Versicherten zu einer anderen privaten Kasse ebenso hingenommen
werden, wie längere Sperrfristen beim Wechsel von der gesetzlichen in
die private Krankenversicherung. (AZ: 1 BvR 706/08)
Das Gericht bestätigte somit das Reformpaket und wies die
Klagen von fünf privaten Krankenkassen und drei privat Versicherten
ab.
In der Politik wurde das Urteil erwartungsgemäß unterschiedlich
bewertet.
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Steuern für Rentner
(21.02.2009) Erneut gibt es Berichte in der Presse
darüber, dass etwa 1,3 Millionen Rentner Steuern nachzahlen müssten.
Wie seriös diese Zahlen sind, kann nicht beurteilt werden, da erst ab
diesem Jahr eine Verknüpfung der Angaben zwischen der
Rentenversicherung und den Finanzämtern vorgenommen wird.
Es wird darüber berichtet, dass nach der Bundestagswahl die
Benachrichtigung der Rentner vorgenommen werden soll, die
Steuerverpflichtungen haben und vermutlich davon nichts wussten. Seit
2005 müssen auch die Senioren mindestens 50 Prozent ihrer
Altersbezüge versteuern.
Das Bundeszentralamt für Steuern soll demnach ab 01.10.2009
Rentenbezugsmitteilungen an die Finanzämter senden, um den
Finanzverwaltungen Einblick in die Einkünfte der Rentner zu
ermöglichen. Danach werden sicher hier und da Steuerschulden
aufgedeckt und Steuernachzahlungen verlangt werden. Ob die genannte
Zahl jedoch richtig ist bleibt abzuwarten.
Von den Sozialverbänden aber auch vom Bund der Steuerzahler wird
bemängelt, dass der Gesetzgeber die Betroffenen bislang nicht
genügend aufgeklärt habe und viele Rentner von einer möglichen
Steuerschuld nichts wissen.
Seit 2005 unterliegt mindestens die Hälfte der Rente der
Steuerpflicht. Der Anteil der Steuerpflicht richtet sich nach dem
Renteneintrittszeitpunkt und wird schrittweise prozentual erhöht bis
es zur „nachgelagerten Steuerpflicht“ kommt. All dies geht auf ein
Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Besteuerung von Alterseinkünften
zurück.
Aber auch für die Rentner gilt der übliche Steuergrundfreibetrag. Er
lag 2008 bei 7668 (Ehepaare: 15 329) Euro/Jahr. Erst wenn der
steuerpflichtige Teil der Rente darüber liegt, wird eine Steuer
fällig.
Wer nur seine gesetzliche Rente bekommt, ist als Alleinstehender erst
bei einer Rente von mehr als 1500 Euro/Monat steuerpflichtig. Derzeit
erhalten etwa 850 000 Rentner mehr als 1500 Euro Monatsrente.
Kommen aber weitere Einkünfte (z. B. Betriebsrente, Zinsen) dazu,
setzt die Steuerpflicht eher ein.
Wer also Zweifel an seiner Steuerpflicht hat, sollte sich bei seinem
Finanzamt melden und eine Steuererklärung einreichen. Steuerberater
oder der Lohnsteuerhilfeverein sind ebenfalls bereit Auskünfte zu
erteilen und zu helfen.
Weitere
Informationen zu diesem Thema lesen Sie hier
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Seniorenticket gut angenommen
(21.02.2009) Das neue Seniorenticket findet in Berlin und Brandenburg
großes Interesse. Während der ersten 14 Tage haben mehr als 12 500
Menschen das Abonnement "VBB-Abo 65 plus" beantragt. Es
gilt von April des Jahres an. Die BVG teilte mit, dass ihr
Abo-Servicebüro in der Brückenstraße 5-6 in Mitte auch an den drei
nächsten Sonnabenden (9 bis 16 Uhr) geöffnet sei.
Zum Erwerb des Tickets muss man sein Alter nachweisen. Das Jahres-Abonnement
für alle ab 65 Jahre, das in Berlin und Brandenburg gilt, kostet bei
monatlicher 45 Euro pro Monat bei Abbuchung.
Weiterhin herrscht in den Bezirksämtern großer Andrang zur
Ausstellung des berlinpass.
Nachdem es bis zu einer 6-stündigen Wartezeit in einigen Bezirken
gekommen war, will nun der Senat bzw. wollen die Bezirksämter neue
Wege bei der Bewältigung des Antrags gehen.
Der berlinpass wird für eine größere Zahl sozial bedürftiger Menschen
ausgestellt, um umständliche Nachweise für die Bedürftigkeit zu
vermeiden.
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Run auf den Berlinpass
(08.02.2009) Unter dem Motto „Öffne dir die Stadt“
wird der "berlinpass" seit Januar an Berechtigte vergeben.
Es sind dies Menschen mit sehr geringem Einkommen, die auch am
gesellschaftlichen und kulturellen Leben Berlins teilnehmen wollen.
In Berlin leben rund 430.000 Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II,
mit ihren Angehörigen sind rund 580.000 Menschen abhängig von
Sozialhilfeleistungen. Etwa jeder sechste in unserer Stadt, davon ca.
147.000 Kinder unter 15 Jahre sind von der Unterstützung abhängig. In
Berlin gibt es zudem rund 100.000 Empfänger/innen von Sozialhilfe,
davon ca. 28.500 Rentner/innen. Für diesen Personenkreis hat der
Senat ein Angebot an ermäßigten oder kostenfreien Leistungen in
öffentlichen Einrichtungen oder öffentlichen Unternehmen wie den
Berliner Verkehrsbetrieben angeboten. Dabei sind zu nennen das
Sozialticket des VBB oder das Drei-Euro-Kultur-Ticket. Viele dieser
Angebote waren nicht immer bekannt oder wurden teilweise nur
zögerlich wahrgenommen. Man konnte sie nutzen, wenn Leistungsbescheide
vorgelegt wurden. Viele Menschen verzichten jedoch darauf, weil sie
es als demütigend empfunden haben.
Nunmehr soll Abhilfe durch den „berlinpass" geschaffen werden.
Einen Ausweis in Scheckkartenform ermöglicht kostenfreie und
ermäßigte Leistungen bei allen Anbietern, die sich am
„berlinpass" beteiligen. Damit wird das alte Sozial- und
Kulturticket abgelöst. Mit dem neuen „berlinpass“ hat nun jeder die
Möglichkeit, am Leben in dieser Stadt teilzunehmen. Seit Anfang
Januar haben die Bürgerämter alle Hände voll zu tun und es gibt
Wartezeiten von bis zu 6 Stunden, um in den Besitz des begehrten
Passes zu kommen. Auch wächst die Zahl der Unternehmen, die sich
beteiligen. Neue Ausgabestellen sollen geschaffen werden, um die
Situation zu entspannen.
Mit einem neuen „berlinpass“ soll der Zugang zu kulturellen
Veranstaltungen auch für sozial Schwache verbessert werden. Er soll
allen Berechtigten vergünstigte Tickets für Kultur-, Sport-,
Bildungs- und Freizeitveranstaltungen in Berlin einräumen. Die Chipkarte
ersetzt so bisher notwendige Nachweise. Es müssen dann keine
ALG-II-Bescheide oder andere Dokumente vorgelegt werden. Den neuen
"berlinpass" gibt es bei den zuständigen Bürgerämtern und
weiteren Ausgabestellen. Zum Empfang sind alle Empfänger von ALG II,
Sozialhilfe, Grundsicherung sowie Asylbewerber samt
Familienangehörigen berechtigt.
Etwa 700 000 Berliner haben Anspruch auf diesen Pass. Neben den
bereits bestehenden Vergünstigungen wie etwa dem 3-Euro-Kulturticket
für Restkarten in Theatern und Opern oder verbilligtem Eintritt für
Museen und für Schwimmbäder sollen auch immer mehr Privatanbieter
überzeugt werden, solche Angebote zu machen. Erste Erfolge gibt es
bereits. So wird Alba Berlin reduzierte Tickets anbieten, ebenso der
1. FC Union Berlin. Auch die Messe GmbH plant vergünstigte Tickets
für die Grüne Woche. Ebenfalls will auch Hertha BSC ein eigenes
Angebot vorstellen.
Wer bisher übers Jobcenter ein "Berlin Ticket S" erhielt,
um eine vergünstigte Monatskarte kaufen zu können, kann dieses Ticket
vorerst behalten. Es bietet ab 2009 bis zum Ablauf seiner Gültigkeit
die gleichen Vergünstigungen wie der berlinpass. Erst danach muss
beim Bürgeramt ein berlinpass beantragt werden.
Der berlinpass ist genauso lang gültig wie der jeweilige amtliche Bescheid
über die Bewilligung der Sozialleistungen. Der Pass kann bei Vorlage
eines neuen Bescheids zweimal verlängert werden, dann gibt es einen
neuen berlinpass.
Informationen und Angebote für den Berlinpass im Internet unter: www.berlin.de/sen/soziales/sicherung/berlinpass/index.html
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Mit Abschlag in Rente
Fast jeder zweite Versicherte geht vorzeitig
und damit lebenslang mit Abschlägen in die Altersrente.
Damit hat der Gesetzgeber das Ziel erreicht, bei den Ausgaben der
Rentenversicherung wesentlich einzusparen.
Die Abschläge wirken sich durchschnittlich so aus, dass es 100 Euro
weniger Rente gibt als würde man ohne Abschläge die Rente in Empfang
nehmen. Mit jetzt etwa 51 Porzent der Rentenempfänger, die mit
Abschlägen in Rente gehen, liegt dieser Anteil höher als jemals
zuvor. 2006 wurden 49,6 Prozent der Neurenten gekürzt, berichtet.
Durchschnittlich werden die Renten etwa 37 Monate vor dem
eigentlichen Rentenalter ausgezahlt. Besonders deutlich fiel der
Anstieg der Abschläge vor allem bei den Frauen-Renten aus.
Regional gibt es Unterschiede beim vorzeitigen Bezug der Rente. Im
Westen stieg die Zahl der Neurentnerinnen mit Abschlägen 2007 binnen
Jahresfrist von 40,3 auf 49,1 Prozent. Im Osten nahmen hingegen 79
Prozent der Neurentnerinnen Abschläge wegen vorzeitigen Rentenbezugs
hin. Das waren 4,1 Prozent mehr als im Vorjahr. Im Schnitt verlieren
die Frauen durch die Abschläge in den alten Bundesländern 89 Euro und
in Ostdeutschland 103 Euro im Monat. Bei den Männern waren die
Einbußen in den alten Ländern mit durchschnittlich 111 Euro deutlich
höher als im Osten (94 Euro).
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Neuregelung beim Kinderzuschlag
(28.06.2008) Deutlich mehr Familien mit geringem Einkommen sollen
durch eine Erhöhung des Kinderzuschlags davor bewahrt werden,
Sozialleistungen beantragen zu müssen. Eine gesetzliche Neuregelung
sieht vor, dass die Leistung von bis zu 140 Euro im Monat künftig bei
niedrigeren Einkommen als bisher gezahlt wird. Im Haushalt schlägt sich
diese Änderung mit Mehrausgaben von 212 Millionen Euro ab 2009
nieder.
Der Zuschlag soll Eltern helfen, die zwar ihren eigenen
Lebensunterhalt bestreiten können, nicht aber den ihrer Kinder, und
die deswegen ALG-II-Leistungen beantragen müssten. Die neuen
Regelungen sehen vor, dass Alleinerziehende ab einem Einkommen von
600 Euro und Paare ab einem Einkommen von 900 Euro pro Monat dieser
Leistungen erhalten.
Die jeweilige Höhe des Zuschlages wird durch ein kompliziertes
Berechnungsverfahren ermittelt. In jedem konkreten Fall wird das
tatsächliche Einkommen herangezogen und der Finanzbedarf der Familie
ermittelt - der etwa wegen der Unterkunftskosten nicht in jedem Fall
gleich ist.
Nach dem bisherigen Berechnungsverfahren mussten viele Anträge auf
Kinderzuschlag abgelehnt werden, weil die betreffenden Familien knapp
unter der Einkommensgrenze lagen. Nach Angaben der Bundesregierung
wird der Zuschlag dann für 250.000 Kinder gezahlt. Der neue
Kinderzuschlag soll zum 1. Oktober eingeführt werden.
Die Änderung des Kinderzuschlags steht im Zusammenhang mit der
Erhöhung des Wohngelds, die der Bundestag Ende April beschlossen hat.
Auch dieses richtet sich an Geringverdiener sowie an Senioren mit
geringer Rente. Es steigt zum 1. Januar 2009 um rund 60 Prozent. Im
Durchschnitt beträgt es dann rund 140 Euro im Monat statt derzeit 90
Euro.
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Warum sind manche Rentenbescheide nicht richtig?
(14.11.2007) Alle Jahre wieder wabern Meldungen durch die Medien,
dass bis zu 30 Prozent der Rentenbescheide falsch wären und nach
Widersprüchen verändert würden.
Hier ist sicher ein genaueres Hinschauen erforderlich, denn wenn es
um Widersprüche gegen Erwerbsminderungsrentenbescheide geht, spielen
konkrete gesundheitliche Fragen neben den versicherungsrechtlichen
Voraussetzungen eine bedeutende Rolle und da kommt es auf eine genaue
Darstellung der aktuellen Leistungsfähigkeit an.
Wenn es um Altersrentenbescheide geht, sei die Frage erlaubt, ob die
betroffenen Versicherten zuvor die ihnen zugestellten
Versicherungsverläufe und die Rentenauskünfte gründlich studiert
haben. Diese Papiere werden den Versicherten bereits lange vor
Erreichen der Altersrente zugestellt, um Lücken im
Versicherungsverlauf rechtzeitig schließen zu können. Geschieht dies
erst nach Erhalt des Altersrentenbescheides, dann kommt es oft vor,
dass dieser nachgebessert werden muss.
In den Medien wird nun erneut darüber berichtet, dass eine große
Zeitung in unserem Land herausgefunden habe, dass jede vierte
Beschwerde gegen einen Rentenbescheid berechtigt gewesen wäre. Die
Deutsche Rentenversicherung meldete sich daraufhin auch zu Wort und
bestätigte, dass im Zeitraum zwischen 2003 und 2006 rund ein Viertel
der beanstandeten Bescheide zu Gunsten der Versicherten entschieden
wurden. Die Rentenversicherung verwies auf eine Vielzahl von
nachträglich vorgelegten Unterlagen zur Vervollkommnung des
Versicherungskontos und damit auch zur Notwendigkeit einer neuen
Bescheidausstellung. Keinesfalls könne die Rede von einer Vielzahl
von Fehlern bei der Rentenberechnung sein.
Aus Kreisen der Rentenberater hört man sogar, dass die Zahl der
korrekturbedürftigen Bescheide noch größer wäre. Wie gelingt eine
solche Statistik den Rentenberatern, oder ist es eher so, dass
Versicherte sich in ihre Obhut begeben sollen?
Aus unserer Praxis als Verband können wir keinesfalls von einer
Fehlerschwemme bei der Erstellung von Rentenbescheiden berichten.
Wir raten unseren Mitgliedern die Versicherungsbiographie nach Erhalt
der Rentenauskunft genau zu prüfen. Wenn die Zeiten vollständig und
exakt vermerkt wurden, sollten Frauen auf die Einbeziehung von
versicherungsrechtlich zu berücksichtigenden Zeiten für ihre Kinder
achten. Geschiedene Paare müssen Änderungen ihres Versicherungskontos
bei Einbeziehung eines Versorgungsausgleiches berücksichtigen.
Ostdeutsche Versicherte sollten auf die Einbeziehung der Zusatz- oder
Sonderversorgungssysteme achten.
Bei Fragen zum Versicherungsverlauf und zu konkreten Zeiten geben die
Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung stets Hilfe
und Unterstützung.
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Modellrechnungen zum neuen Elterngeld
(29.09.2006)
Paar ohne eigenes
Einkommen, bisher mit einem Kind von 2 Jahren
Sie hat bisher das Kind betreut. Er ist vor 13 Monaten arbeitslos
geworden. Beide erhalten jeweils 311 Euro und für das Kind 207. Miete
und Nebenkosten werden im Rahmen des ALG II übernommen. Die Familie
erhält den Mindestbetrag des Elterngelds von 300 Euro 14 Monate lang
zusätzlich zum ALG II.
Ehepaar, beide verdienen
vor der Geburt des Kindes jeweils 1.500 brutto (Lokomotivführer und
Arzthelferin) Zusammen haben sie damit vor der Geburt
2.100 Euro zur Verfügung. Nach der Geburt erhält der betreuende
Elternteil ein Elterngeld von gut 700 Euro. Zusammen mit dem
Kindergeld und dem Erwerbseinkommen des anderen Partners verfügt die
Familie damit über knapp 2.050 Euro, das sind fast 100 Prozent ihres
vorherigen Einkommens. Nach zwei Jahren Elternzeit ohne
Erwerbstätigkeit arbeitet der betreuende Elternteil wieder Teilzeit
und verdient brutto 800 Euro. Später wird ein zweites Kind geboren.
Bei einer Ersatzleistung von 67 Prozent des wegfallenden
Nettoeinkommens würde das Elterngeld nur rund 350 Euro betragen.
Vorgesehen ist jedoch eine Anhebung der Ersatzrate bei kleinen
Einkommen. Das Elterngeld erhöht sich damit auf knapp 450 Euro.
Zusammen mit Kindergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag hat die Familie
rund 2.270 Euro im Monat zur Verfügung.
Wäre das zweite Kind noch während der Elternzeit geboren worden,
würde die Familie nur den Mindestbetrag des Elterngelds von 300 Euro
erhalten, weil die Betreuungsperson nicht erwerbstätig war. Aufgrund
der engen Geburtenfolge wäre eine zwischenzeitliche Erwerbstätigkeit
jedoch nur schwer möglich gewesen. Vorgesehen ist deshalb ein
zusätzlicher Differenzausgleich von 50 Prozent zum Elterngeld vor der
Geburt des ersten Kindes. Die Familie erhält damit insgesamt ein
Elterngeld von 500 Euro. Die Familie hat rund 2.320 Euro im Monat zur
Verfügung
Ehepaar, beide verdienen
vor der Geburt des Kindes jeweils 2.300 Euro (Facharbeiter)
Zusammen haben sie vor der Geburt 2.900 Euro zur Verfügung. Nach
der Geburt erhält der betreuende Elternteil ein Elterngeld von gut
970 Euro. Zusammen mit dem Kindergeld und dem Erwerbseinkommen des
anderen Partners verfügt die Familie damit über 2.850 Euro, das sind
fast 100 Prozent ihres vorherigen Einkommens.
Ehepaar, ein Partner verdient 3.500 Euro im Monat
(Akademiker/in), der andere Partner ist nicht erwerbstätig, sondern
betreut ein vorhandenes Kind
Vor der Geburt des zweiten Kindes hat die Familie 2.480
Euro zur Verfügung. Übernimmt der nicht erwerbstätige Partner auch
weiter die Betreuung, erhält die Familie den Mindestbetrag des
Elterngelds von 300 Euro. Sie verfügt damit zusammen mit dem
Kindergeld für das zweite Kind über 2.950 Euro im Monat, das sind
knapp 1/5 Prozent mehr als vorher. Wenn der bisher erwerbstätige
Partner seine Erwerbstätigkeit um gut ein Viertel reduziert und 600
Euro weniger verdient, erhält er ein Elterngeld von rund 400 Euro.
Zusammen mit dem Kindergeld hat die Familie gut 2.430 Euro im Monat
zur Verfügung. Das sind fast 100 Prozent des vorherigen Einkommens.
Alleinerziehende mit einem Erwerbseinkommen von 2.400
Euro brutto vor der Geburt, bisher kinderlos
Vor der Geburt des Kindes lag das verfügbare Einkommen
bei knapp 1.500 Euro. Nach der Geburt des Kindes besteht Anspruch auf
ein Elterngeld in Höhe von gut 1.000 Euro. Zusammen mit Kindergeld,
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz und Wohngeld beträgt
das Familieneinkommen dann gut 1.360 Euro im Monat. (Quelle:
Bundesfamilienministerium)
Fragen
und Antworten zum Elterngeld
Das
Elterngeld soll vom 1. Januar 2007 an berufstätigen Müttern und
Vätern die Entscheidung für ein Kind erleichtern und sie in der
Kleinkindphase finanziell absichern. Das Elterngeld, das künftig alle
beantragen können, ersetzt das bisherige Erziehungsgeld, das nur
Bedürftige bekamen.
Wer bekommt das Elterngeld?
Wahlweise Mütter oder Väter, die im ersten Lebensjahr des Kindes auf
den Beruf verzichten. Das Elterngeld wird bis zu zwölf Monate
ausbezahlt und um zwei "Vätermonate" verlängert, sofern der
Vater mindestens für diese Zeit zu Hause bleibt und sich um die
Betreuung kümmert. Bei gleichem Budget können die Berufspausen auf
einen Zeitraum von insgesamt zwei Jahren gestreckt werden.
Wie hoch sind die Zahlungen?
Ausbezahlt werden als Lohnersatzleistung 67 Prozent des letzten
Nettolohns für denjenigen, der vorübergehend aus dem Beruf aussteigt.
Höchstgrenze sind 1800 Euro monatlich. Für Mütter oder Väter ohne
Einkommen, Arbeitslose, Geringverdiener oder Studenten gibt es einen
Sockelbetrag von 300 Euro, der nicht mit anderen Sozialleistungen,
wie etwa dem Arbeitslosengeld II, verrechnet wird.
Welche Sonderregelungen
sind wichtig?
Reduziert ein Vater oder eine Mutter nach der Geburt stundenweise die
Arbeit, so darf dieses Teilzeit-Arbeitsverhältnis 30 Stunden pro
Woche nicht überschreiten. Ansonsten entfällt der Anspruch auf
Elterngeld. Allein Erziehende können die "Vätermonate"
zusätzlich für sich beanspruchen, da sie Mütter- wie Väteraufgaben
gleichermaßen erfüllen. Ist die Zeit zwischen zwei Geburten zu kurz,
um wieder in ein Arbeitsverhältnis einzutreten, ist ein
"Geschwisterbonus" bei der Einkommensberechnung vorgesehen.
Was kostet das Elterngeld?
Es soll trotz der vorgesehenen Verlängerung um zwei Monate nach
Berechnungen der Bundesregierung bei einem Kostenrahmen von 3,87
Milliarden Euro pro Jahr bleiben. Erwartet wird, dass etwa 70 Prozent
der Eltern von ihrem Anspruch Gebrauch machen. Das Kabinett wird
voraussichtlich am 14. Juni den Gesetzentwurf beschließen. Noch vor
der Sommerpause könnten sich dann Bundestag und Bundestag in einer
ersten Lesung mit dem Gesetzentwurf befassen.
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