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SoVD Landesverband Berlin-Brandenburg



 

Aktuelle Meldungen:

  Pressemitteilungen des SoVD-Bundesverbandes

Inhaltsverzeichnis der Seite :

Jobcenter geht neue Wege
Armut in Deutschland
Verweigerung der Zusatzbeiträge zur GKV
Wechsel in die Private KV besser möglich
Datenschutz für alle
Jobcenter bleiben
Sozialgerichte erwarten mehr Klagen
Die Reform der Jobcenter
Neuer Wind beim ALG-2-Bezug
Keine Nachzahlungen
Armut
6,5 Millionen ALG-II-Bezieher
Viele wollen den Berlinpass
Altersarmut in Deutschland
Bescheidvermittler – Lösung des Problems?
Steuern für Rentner
Nicht sofort Beratungshilfe
Basistarif rechtens
Arm und reich in Berlin
Steuern für Rentner
Seniorenticket gut angenommen
Run auf den Berlinpass
Schonfrist für Besteuerung der Rentner
Neuregelung beim Kinderzuschlag
Entschädigungen für Kriegsheimkehrer doch eher
LSG Berlin-Brandenburg urteilte
Warum sind manche Rentenbescheide nicht richtig?
Übersicht aller zuzahlungsbefreiten Arzneimittel
Modellrechnungen zum neuen Elterngeld


Grundsicherung

Jobcenter geht neue Wege
(30.08.2010) Um der Klageflut Herr zu werden will das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg ganz neue Wege gehen. Es ist geplant, dass ein externer Anwalt mit der Führung der Klagen für das Jobcenter beauftragt werden soll, um somit die eigenen Mitarbeiter zu entlasten, die sich dann mehr und mehr auf die nicht weniger werdende Zahl von Widersprüchen konzentrieren können.
Gegenwärtig läuft eine europaweite Ausschreibung für diesen Auftrag.
Als Aufgabe steht die Übernahme von etwa 500 bis 800 Klagen, die dann für das Jobcenter vor dem Sozialgericht in der ersten Instanz zu vertreten sind. Im Stadtbezirk Friedrichshain-Kreuzberg sind derzeit etwa 1 450 Klagen anhängig.
Einige Klagen sind seit gut 5 Jahren, also bereits nach Inkrafttreten des SGB II anhängig und noch nicht entschieden worden.  
Vom zu beauftragenden externen Anwalt verspricht sich das Jobcenter einen hohen Sachverstand und ein neutrales Herangehen.
Man erhofft sich auch das Aufbrechen verhärteter Fronten zwischen dem Jobcenter und den Leistungsbeziehern.
Die derzeit zehn Mitarbeiter und Juristen im Jobcenter könnten dann verstärkt zu anderen Aufgaben im Jobcenter eingesetzt werden.
Bislang soll dieses Verfahren nur in einem Jobcenter in Berlin erprobt werden.             
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Armut

Armut in Deutschland
(30.08.2010) Auch neuere Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes bekräftigt die bereits bekannte Armutssituation in unserem Land. In Deutschland ist jeder siebente Bürger von Armut bedroht. Im Osten ist das Risiko sogar deutlich höher als in den alten Bundesländern. Hat in den neuen Ländern (einschließlich Berlin) knapp jeder fünfte Einwohner ein erhöhtes Armutsrisiko, waren im alten Bundesgebiet 13 Prozent der Menschen davon bedroht. Die höchste Armutsgefährdung bestand mit 23 Prozent im vergangenen Jahr in Mecklenburg-Vorpommern. In Sachsen-Anhalt waren 22 Prozent, in Bremen 20 Prozent der Einwohner von Armut bedroht. In den südlichen Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern hatte dagegen etwa jeder neunte Mensch ein erhöhtes Armutsrisiko (jeweils 11 Prozent). Nach der Definition der Europäischen Union gelten Menschen als armutsgefährdet, die mit weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Bevölkerung auskommen müssen. Besonders betroffen sind Alleinerziehende und ihre Kinder (40 Prozent) sowie Erwerbslose (54 Prozent) – in Sachsen-Anhalt sind es sogar 70 Prozent. Die Daten beruhen auf den Ergebnissen des sogenannten Mikrozensus 2009, der größten jährlichen Haushaltsbefragung in Europa.
Beschlüsse wie die Abschaffung des Rentenversicherungsbeitrages für Arbeitslosengeld-II-Empfänger und die Streichung des Heizkostenzuschusses für Wohngeldempfänger, aber auch die steigenden Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen verschärfen die Situation sicher noch weiter.             
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Rentner

Statistik Erwerbsminderungsrenten
(26.08.2010) Laut einer Statistik der Deutschen Rentenversicherung gehen immer mehr Beschäftigte aus gesundheitlichen Gründen in den vorzeitigen Vorruhestand.
Im Jahr 2009 wurden 171.129 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gewährt. Das seien rund 10.000 mehr als im Jahr davor und der höchste Stand der vergangenen sechs Jahre gewesen. Etwa 90 000 Männer und 81 000 Frauen hätten demnach eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Psychische Gründe für die Berentung bei rund 64.000 Betroffenen bilden die Hauptursache für das Ausscheiden aus dem Arbeitsprozess.
Bei den psychischen Belastungen als Grund für vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben habe es einen Zuwachs von zwölf Prozent gegenüber 2008 und von 25 Prozent gegenüber 2006 gegeben. An zweiter Stelle folgen Krankheiten von Skelett, Muskeln, Bindegewebe. Auf Rang drei stünden bei Männern Herz-/Kreislauferkrankungen, bei Frauen Neubildungen/Tumore.
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KV_Beitrag

Verweigerung der Zusatzbeiträge zur GKV
(18.08.2010) Etwa eine Million betroffener Versicherter verweigern die Entrichtung der Zusatzbeiträge ihrer Krankenversicherung, die seit Anfang des Jahres die Beiträge erhöht haben.
Den betroffenen Kassen, die ohnehin schon finanziell angeschlagen sind, tut dies weh.
Nun soll gegengesteuert werden und den Verweigerern droht Ungemach, wenn sie die Beitragsrückstände nicht bezahlen.
So ist vorgesehen, eine variable Strafe von mindestens 30 Euro für Nichtzahler zu erheben. Maximal sind 225 Euro möglich.
So haben beispielsweise bei der Deutschen Angestellten Krankenkasse (DAK) zehn Prozent der 4,6 Millionen Mitglieder den Zusatzbeitrag bisher nicht entrichtet. Bei der KKH-Allianz liegt der Anteil etwas über zehn Prozent; mit hohen Säumnisraten von rund 30 Prozent haben etwa die BKK Gesundheit und die BKK für Heilberufe zu kämpfen. Die Kassen erklärten, derzeit gebe es schriftliche und telefonische Zahlungsaufforderungen. Derzeit erheben 13 gesetzliche Krankenkassen sowie drei nicht geöffnete Betriebskrankenkassen von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag von maximal 37,50 Euro im Monat.
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KV

Wechsel in die Private KV besser möglich
Die Koalition stärkt die Privatversicherungen. Dazu soll ein Wechsel von der GKV in die PKV vereinfacht werden.
Fachleute des zuständigen Ministeriums und Regierungsvertreter einigten sich auf Eckpunkte für eine Neuregelung.
Außerdem ist geplant, den gesetzlichen Krankenkassen zu untersagen, bestimmte Zusatzversicherungen anzubieten. So ist daran gedacht, etwa um Auslands-, Chefarzt- und Zahnzusatzversicherungen durch die GKV nicht mehr anzubieten. Das Gesundheitsministerium wird nun einen Kabinettsbeschluss umsetzen und im Rahmen der Gesundheitsreform einen Vorschlag über eine klarere Abgrenzung der Wahltarife vorzulegen.
Bislang sei jedoch noch keine endgültige Entscheidung in dieser Sache gefallen.
Die Regierung plant weiterhin einen erleichterten Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung.
Bisher ist das erst möglich, wenn Versicherte mindestens drei Jahre über der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Künftig soll ein Wechsel bereits nach einem Jahr möglich sein.
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BA

Datenschutz für alle
(27.06.2010) Nun soll die Arbeit der Arbeitsämter/Jobcenter schneller gehen. Dazu soll die Post die Briefe der Arbeitslosen aufbereiten, das heißt nichts anderes als dass die Briefe an die
BA dort bereits geöffnet und eingescannt werden, um sie danach schneller und elektronisch aufbereitet bearbeiten zu können. Soweit – so gut aber wie steht es dabei mit dem Datenschutz?
Jetzt wird also die Deutsche Post mit den Daten der Arbeitslosen konfrontiert. Was wird mit den Briefen, die über andere Postanbieter versandt werden? Sollen auch diese Firmen das Einscannen übernehmen? Warum übernimmt nicht die BA diese Aufgabe und alles bliebe in einem zuständigen Amt?
Nach den Vorstellungen der BA-Vorstände soll es nun zunächst einen Modellversuch in Sachsen-Anhalt und Thüringen geben und danach wird entschieden, ob der Versuch einer elektronischen Akte wirklich massentauglich ist.
Natürlich soll alles nach den geltenden Datenschutzbestimmungen erfolgen, so die BA-Vorstände. Dort wird das Wort Datenskandal als absurd bezeichnet und zurückgewiesen. Es handele sich eher um eine Vereinfachung und Modernisierung der Arbeitsabläufe in den Stuben der BA. Die ca.400.000 neue Papiere zum Arbeitslosengeld I, die täglich bei der BA eingingen sollten so schneller aufbereitet sein.
Nun bleibt abzuwarten, wie der Versuch ausgeht und ob er verallgemeinerungswürdig ist.
Ein Nächster Schritt könnte dann die Bearbeitung der ALG_II-Anträge werden.
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BA

Jobcenter bleiben
Das Hin-und-Her bei der Betreuung der Langzeitarbeitslosen hat nun ein Ende. Eine Grundgesetzänderung brachte die Lösung. Es bleibt in einer Hand. Der Bundestag beschloss mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit dazu eine Änderung des Grundgesetzes. In namentlicher Abstimmung votierten am 17.06.2010 415 Abgeordnete dafür. 71 Abgeordnete waren dagegen.
Damit bleibt die vom Bundesverfassungsgericht beanstandete gemeinsame Betreuung der ALG-II-Empfänger durch Kommunen und Arbeitsagenturen gesichert. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Mischverwaltung im Dezember 2007 als unzulässig kritisiert. Mit der Grundgesetzänderung ist der Weg für die gemeinsame Verwaltung durch die BA und die Kommunen geebnet. Zugleich wird die Zahl der sogenannten Optionskommunen, in denen Städte oder Landkreise Arbeitslose allein ohne die Bundesagentur betreuen, von 69 auf 110 erhöht.
Die noch ausstehende Zustimmung des Bundesrates gilt als sicher.
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Sozialgericht

Sozialgerichte erwarten mehr Klagen
(10.06.2010) Die jüngsten Sparmaßnahmen der Regierungskoalition rufen bei den ohnehin schon stark belasteten Sozialgerichten neue Befürchtungen einer Mehrarbeit hervor. Sollen doch eine Reihe von bislang als „Sollregelungen“ in“ Kannregelungen“ umgewandelt werden und somit der Ermessenspielraum der Behörden erweitert werden. Ob dies den Betroffenen so auch gefällt bleibt fraglich.
Die Präsidentin des Landessozialgerichtes Berlin-Brandenburg Monika Paulat gab zu diesem Thema ein Interview mit der Märkischen Allgemeinen.
Sie befürchtet, dass die Umwandlung der bisherigen Pflichtleistungen für ALG-II-Empfänger in Ermessensleistungen viele neue Klageverfahren nach sich ziehen werden.
Im Jahr 2009 gingen beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg mehr als 20000 neue Fälle ein. Wenn das Sparpaket so beschlossen wird, wie es gegenwärtig aussieht, wird eine weitere Erhöhung der Belastung der Sozialgerichtsbarkeit unumgänglich werden.
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Jobcenter

Die Reform der Jobcenter
(05.06.2010) Es ist eine schwere Geburt, die Neuordnung der Jobcenter. Der Streit zwischen der BA und den Kommunen galt doch als beigelegt und ein Kompromiss sollte es richten. Nun hat der Bundesrat jedoch einige Bedenken und will nachbessern. Korrekturen soll es auch dahingehend geben, dass die befristeten Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter der Jobcenter aufgehoben werden. Die Bundesländer stimmten der Änderung des Grundgesetzes zu, die Voraussetzung für eine Fortsetzung der Zusammenarbeit von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosen ist.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Struktur der insgesamt 346 Jobcenter als mit dem Grundgesetz unvereinbar beurteilt. Die Arbeitsorganisation für die Jobcenter müssen deshalb bis zum 1. Januar 2011 auf eine neue Grundlage gestellt werden. Die dazu beschlossene Grundgesetzänderung, für die in Bundestag und Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit erforderlich war, beruht auf einem zwischen Koalition und SPD vereinbarten Kompromiss.
Im Zuge der Jobcenter-Reform soll die Zahl der Optionskommunen deutlich erhöht werden, in denen Städte und Landkreise die Langzeitarbeitslosen in Eigenregie ohne die Bundesagentur für Arbeit betreuen. Deren Zahl soll von derzeit 67 auf bis zu 110 steigen.
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ALG II

Sanktionen zu hart
(14.05.2010) Jugendliche, die Arbeitsangebote oder einen Ausbildungsplatz ablehnen erhalten mitunter drastische Strafen bishin zum Entzug des ALG II. Viele Jobvermittler kritisieren diese Sanktionspraxis als wenig sinnvoll.  
Besonders die komplette Streichung von ALG II zwingt die jungen Leute oft zur Verschuldung oder befördert Kleinkriminalität.
Eine Studie nach mehreren Interviews mit Jobvermittlern ergab, dass diese Sanktionen eher das Gegenteil des Angestrebten bewirken. Viele Jungendliche sind für die Jobcenter nach der Streichung des ALG II nicht mehr erreichbar und eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsprozess wird verzögert oder ist gar unmöglich.
Einen größeren erzieherischen Effekt bei den Jugendlichen hätte nach Einschätzung der Jobvermittler ein abgestuftes Sanktionssystem, wie es bei erwachsenen Arbeitslosen üblich sei.
Bei wiederholter Ablehnung eines angebotenen 1-Euro-Jobs, eines berufsvorbereitenden Kurses oder einer Lehrstelle droht den Jugendlichen die Streichung von Miet- und Heizkosten. Beim Verlust aller Leistungen hätten sie zudem nur noch einen Mindestanspruch auf medizinische Leistungen.
In der Praxis sieht es so aus, dass besonders Jugendliche häufig und oft sehr hart bestraft werden. Im Schnitt wird jeder zehnte arbeitslose Jugendliche wegen einer Jobablehnung bestraft. Die Sanktionsquote liegt damit etwa dreimal so hoch wie bei erwachsenen Erwerbslosen. Die Arbeitsmarktforscher führen dies auf die intensivere Betreuung junger Arbeitsloser zurück. Im Jahr 2009 hatten die Arbeitsagenturen und Jobcenter 295 000 Sanktionen gegen junge ALG-II-Empfänger (bis zu 25 Jahre) festgesetzt. Komplett gestrichen wurde die Grundsicherung in 8279 Fällen.
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Mietkostenregelung in Berlin
(02.05.2010) Erneut gibt es Kritik an der Berliner Regelung zur Übernahme der Mietkosten für Grundsicherungsempfänger.
Nun hat sich der Bundesrechnungshof gemeldet und die in Berlin praktizierte Regelung der Übernahme von Mietkosten in Zweifel gezogen. Es sei nicht mit den Regelungen des SGB II in Verbindung zu bringen, wenn in bestimmten Ausnahmefällen der Zeitraum für die Übernahme der KdU auf länger als 6 Monate ausgedehnt würde.
Es sei also zu großzügig.
Bereits zuvor gab es diesbezüglich Streit und dann auch eine Klage gegen das Land Berlin.
Die daraufhin fällige Strafe in Millionenhöhe wurde von Berlin schnell entrichtet und die Verantwortlichen gingen davon aus, dass nun alles geregelt wäre.
Bei dem Streit geht es im Kern um die Frage, wie lange das Land Berlin die Unterkunftskosten für zahlen darf, wenn die Ausgaben für Miete und Heizung die festgelegten Richtwerte übersteigen.
Die erst im vergangenen Jahr geänderte Regelung zur Übernahme von Wohnkosten der verstoße erneut „teilweise gegen Bundesrecht“, so Vertreter des Bundesrechnungshofs. Das Ministerium solle sich einschalten und Berlin zur Ordnung rufen.
Zwischenzeitlich hat der Senat bereits reagiert und die Forderung des Bundesrechnungshofes als unbegründet zurück gewiesen.
Das Bundesrecht schreibt vor, dass die höheren Kosten längstens sechs Monate gezahlt werden. Die neue Berliner Regelung erlaubt aber im Einzelfall eine Übernahme der Kosten bis zu zwölf Monate.
Die Senatsverwaltung für Soziales verteidigt ihre neuen Vorschriften.
Es läge im Ermessen des Jobcenters in Fällen in denen der Arbeitslose gute Chancen hätte einen neuen Arbeitsplatz zu finden noch weiterhin in der bisherigen Wohnung zu verbleiben.
Falls ein Umzug in diesem Fall teurer wäre als der Verbleib in der Wohnung, würden die höheren Kosten über die Frist von sechs Monate hinaus gezahlt. Dies sei für die Stadt billiger.
Wer in einer Wohnung lebt, die über den Satz in Berlin liegt, dem droht ein Zwangsumzug. In 428 Fällen mussten Betroffene im vergangenen Jahr ihre Wohnung wechseln, weil sie zu teuer war. Viele Mieter regeln das Problem jedoch selbst. Sie verhindern einen Zwangsumzug, indem sie einen Untermieter in ihre Wohnung holen oder indem sie die Differenz zwischen dem Mietrichtwert und der Miete selbst aufbringen.
In besonderen Härtefällen lässt es die Regelung zu, dass die Miete der Betroffenen die Richtwerte um zehn Prozent übersteigt. Dies gefällt dem Rechnungshof ebenfalls nicht.
Das Bundesarbeitsministerium bewertet die neue Berliner Regelung ähnlich wie der Rechnungshof und hat das neue Verfahren bereits beanstandet, Wegen der schwierigen Schadenschätzung hat es die Sache aber nicht weiter verfolgt.
Droht nun eine neue Klage gegen das Land Berlin?
In Berlin gibt es nach Angaben der Senatsverwaltung für Soziales rund 330 000 Haushalte mit ca. 600 000 Menschen, die Leistungen beziehen.
Das Land Berlin und der Bund tragen die Kosten für Wohnung und Heizung der Grundsicherungsempfänger.
Die Richtwerte für die Mietkosten liegen für einen Ein-Personen-Haushalt bei 378 Euro, für einen Zwei-Personen-Haushalt bei 444 Euro, für einen Drei-Personen-Haushalt bei 542 Euro, für einen Vier-Personen-Haushalt bei 619 Euro und für einen Fünf-Personen-Haushalt bei 705 Euro (inklusive aller Nebenkosten). Für jede weitere Person erhöht sich der Wert um 50 Euro.
Die Ausgaben für Wohn- und Heizkosten beliefen sich im vergangenen Jahr auf 1,392 Milliarden Euro. Davon übernahm der Bund 353 Millionen Euro. Die übrigen Kosten trug das Land Berlin.
Die Zahl der Zwangsumzüge wegen zu hoher Mieten ist rückläufig. Sie sank laut Sozialverwaltung von 680 (2007) über 579 (2008) auf 428 (2009).
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ALG II

Neuer Wind beim ALG-2-Bezug
(21.04.2010) Ein neues Maßnahmepaket zur Umsetzung der ALG II-Regelungen soll dazu beitragen neuen Wind zu erzeugen.
Einerseits ist von der Regierung vorgesehen, die großzügigen Regelungen zum Kurzarbeitergeld weiter zu verlängern, um die Wirkungen der Krise abzufedern., andererseits soll der Druck auf die ALG-II-Bezieher weiter erhöht werden, angebotene Beschäftigungen anzunehmen.
Insbesondere die jungen Langzeitarbeitslosen sollen schneller wieder in eine Beschäftigung gebracht werden.
Diese sollen künftig binnen sechs Wochen nach Antragsstellung ein verpflichtendes Arbeits- oder Fortbildungsangebot sowie umfassende Betreuung erhalten. Bei Ablehnung sollen die Leistungen gekürzt werden.
Die Arbeitsministerin will nun vorwiegend vor Alleinerziehende, Jugendliche und über 50-jährige ALG-II-Empfänger neue Jobs schneller vermitteln helfen.
Wie das konkret umgesetzt werden soll bleibt noch im Unklaren. So ist die Rede von einer öffentlichen Beschäftigung. Ob diese unbestimmte Beschäftigungsoffensive tatsächlich auf die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Jobs orientiert ist, kann den Äußerungen der Ministerin nicht entnommen werden.   
Für die 600.000 alleinerziehenden Mütter im ALG-II-Bezug sollen die Jobcenter mithelfen, die Kinderbetreuung zu organisieren, so die Ministerin. Junge Arbeitslose sollen innerhalb von  sechs Wochen ein Arbeitsangebot erhalten.
Auch die etwa 1,2 Millionen ALG II-Empfänger über 50 Jahre sollen wieder in den Arbeitsprozess zurückkehren können.
Hier ist öffentliche Beschäftigung nach dem Vorbild der Bürgerarbeit für die Älteren im Gespräch.
All dies sind Bekräftigungen der bereits im Gesetz verankert sind nochmals aufgelegt worden.
Es wäre schön, wenn die Vorgaben der Betreuungsschlüssel in den Jobcentern, insbesondere für die jungen Langzeitarbeitslosen endlich Realität würden um eine qualifizierte Vermittlung dieser Menschen zu garantieren.
Lesen Sie dazu auch die Presseveröffentlichung unseres Verbandes.
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Grundsicherung

Keine Nachzahlungen
(04.04.2010) Nun hat das Bundesverfassungsgericht durch einen Beschluss klargestellt, dass es für Langzeitarbeitslose nicht zu Nachzahlungen kommen wird. Das im Februar gefällte Urteil des Gerichts gelte nicht für die Vergangenheit.
Die Betroffenen haben somit weder als Regelleistung noch aufgrund der Härtefallregelung rückwirkend einen Anspruch. Eine aus drei Richtern bestehende Kammer des ersten Senats wies damit die Verfassungsbeschwerde eines Ehepaars ab, das seit Januar 2005 Arbeitslosengeld II bezieht. (Az.: 1 BvR 395/09)
Im Februar hatte der erste Senat die gegenwärtig geltenden Regelungen zur Gewährung von ALG II für verfassungswidrig erklärt und die Regierung aufgefordert, eine Änderung bis Ende 2010 vorzunehmen.
In seinem Grundsatzurteil hatte das Gericht nicht die Höhe der Zahlungen moniert, sondern die Art der Berechnung, besonders bei Kindern. Außerdem verpflichtete der Senat den Gesetzgeber dazu, mit sofortiger Wirkung eine Härtefallregelung zu schaffen für die Übernahme dauernder, atypischer Kosten von ALG II-Beziehern.
Die Arbeitsagentur hatte dem klagenden Ehepaar 814,95 Euro monatlich für das erste Halbjahr 2005 bewilligt. Um 564,30 Euro mehr im Monat zu erhalten, klagte die beiden und scheiterten in allen Vorinstanzen bis hin zum Bundessozialgericht.
Das Gericht habe in seinem Urteil von einer rückwirkenden Übergangsregelung abgesehen und auch den Gesetzgeber nicht verpflichtet, eine solche zu schaffen, erklärten die Verfassungsrichter. Da die verfassungswidrigen Regelungen folglich bis Ende 2010 anwendbar seien, könnten die Kläger keine höheren Regelleistungen oder Sonderzahlungen nach der Härtefallregelung für den umstrittenen Zeitraum beanspruchen.
In Bezug auf die ebenfalls vom Bundesverfassungsgericht angemahnte Änderung der Struktur der Jobcenter und Arbeitsgemeinschaften zeichnet sich eine Lösung ab.
Es wird wohl nun doch eine Verfassungsänderung geben, damit die Betreuung der Arbeitslosen weiterhin in einer Hand bleibt.
Wie genau diese Lösung aussieht, wird noch bestimmt.
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Armut

Armut
(20.02.2010) Neuste Schätzungen ergaben, dass ca. 11,5 Millionen Menschen in Deutschland als arm gelten. Das bedeutet, dass jeder siebte Bürger in Deutschland an der Grenze zur Armut lebt oder arm war. Das sind rund ein Drittel mehr als Anfang des Jahrhunderts. Das  Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung hat eine Studie vorgelegt, die die gegenwärtige Diskussion um die Sozialleistungen befeuert.
Besonders kinderreiche Familien und junge Menschen sind besonders von Armut betroffen. Unter den 19- bis 25-Jährigen lebte 2008 fast jeder Vierte unter der Armutsschwelle. Mit über 40 Prozent ist die Armutsrate bei Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern besonders hoch.
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ALG II

6,5 Millionen ALG-II-Bezieher
(31.01.2010)  Trotz aller Prophezeiungen wuchs die Zahl der Menschen in Deutschland, die Grundsicherung für Erwerbsfähige (ALG II) erhalten auf 6,48 Millionen. Dies sind etwa 2,4 Prozent mehr als vor einem Jahr. Weiter heißt es in einer Veröffentlichung, dass die Zahl der betroffenen Kinder unter 15 Jahren im selben Zeitraum um 1,64 Prozent auf rund 1,68 Millionen gestiegen ist.
Die Veröffentlichung des Deutschen Landkreistages enthielt auch die Befürchtung aus den Vormonaten, wonach die Zahlen der Leistungsempfänger zugenommen habe. Erstmals seien im Januar sowohl im Vorjahresvergleich als auch im Vormonatsvergleich (plus 0,7 Prozent) die Zahlen der ALG-II-Bezieher gestiegen.
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Berlinpass
Viele wollen den Berlinpass
(08.01.2010) Die Idee mit dem Berlinpass kam bei den Betroffenen gut an. Viele Berliner, die einen solchen Pass beantragen können nutzten bereits diese Gelegenheit und können somit bei Kultur- und Sportveranstaltungen Ermäßigungen erhalten.
Nach Auskunft der zuständigen Senatsstelle ist der Andrang zum Erhalt des Passes sehr groß.   In Lichtenberg zählte die dortige Behörde in den ersten beiden Tagen etwa 180 ausgestellte Berlinpässe. Auch in Charlottenburg-Wilmersdorf werde das Angebot "sehr gut angenommen", so der Bezirksstadtrat für Bürgerdienste und Kreisvorsitzende des SoVD KV Tiergarten-Wedding Joachim Krüger.
Mit dem Berlinpass erhalten Bedürftige Ermäßigungen im öffentlichen Nahverkehr, bei Sport-, Kultur- und Bildungsveranstaltungen. Seit Anfang des Jahres können Berliner, die ALG-II, Grundsicherung im Alter oder andere Sozialhilfeleistungen erhalten den Berlinpass bei allen Bürgerämtern abholen. Der Personalausweis und amtlicher Bescheide über den Bezug staatlicher Leistungen müssen vorgelegt werden. Ein Passfoto wird ebenfalls für den Berlinpass benötigt.
Berechtigt sind auch Familienangehörige von Leistungsempfängern und Asylbewerber.
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Altersvorsorge

Altersarmut in Deutschland
(11.10.2009) Neuste Studien besagen, dass jeder dritte Deutsche von Altersarmut bedroht ist.
Viele Berufstätige zweifeln daran, dass die private Altersvorsorge einen Sinn macht und viele sind schlicht gar nicht in der Lage, eine sinnvolle Altersvorsorge in Angriff zu nehmen, da sie Sozialleistungen beziehen oder in prekären Arbeitsverhältnissen beschäftigt sind.
Diejenigen, die eine Altersvorsorge vorgenommen haben, wollen diese nicht weiter aufstocken, da das Vertrauen in diese Vorsorgeform schwindet.
Fast jeder fünfte Berufstätige hat wegen der Wirtschaftslage seine Altersvorsorge wie z.B. private Renten- oder Lebensversicherungen aufgelöst oder die Beitragszahlungen reduziert.
Etwa ein Drittel der Befragten hat sich noch nie zur Vorsorge beraten lassen.
Auch Gespräche darüber im Freundes- und Bekanntenkreis sind eher selten.
Etwa 45 Prozent der Berufstätigen gehen davon aus, dass sich die aktuelle Wirtschaftkrise negativ auf ihre Rentenhöhe auswirken wird.
Ebenso sind bei vielen staatlich geförderte Vorsorgeformen nicht oder nur unzureichend bekannt.
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Grundsicherung

Bescheidvermittler – Lösung des Problems?
(13.09.2009 NW) Einfälle braucht das Land. Hier sind sie und sie sollen ein Problem lösen -  das der zu vielen Klagen gegen Bescheide zum ALG II.
Im Berliner Sozialgericht ging am 10.September 2009 die 75.000 Klage seit 2005 gegen einen ALG-II-Bescheid ein. Leider ist die Tendenz weiter steigend und kann vom größten Sozialgericht in unserem Land kaum noch bewältigt werden. Auch die Justizsenatorin ist über diese Entwicklung wenig erfreut und hat zusammen mit ihren Ministerkollegen der anderen Bundesländer eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die nach Vereinfachungen bei der gesetzlichen Regelung des SGB II suchen soll.
Bis diese Ergebnisse vorliegen und beschlossen wurden geht sicher noch einige Zeit ins Land und die Klagen nehmen nicht ab.
So soll nun ein Bescheiderklärer Abhilfe schaffen und zumindest als Ansprechpartner für die Betroffenen ALG-II-Empfänger zur Verfügung stehen. Ob er jedoch die durchaus oft nicht einfachen Bescheide richtig erklären kann bleibt abzuwarten. Der „Erklärer“ soll die Regelungen zur Angemessenheit der Wohnungsgröße und die nicht ganz einfachen Bestimmungen zur Anrechnung von Einkommen vermitteln und zugleich Klagen gegen die Widerspruchsbescheide verhindern helfen.
Oft sind die Bescheide zu umfangreich und zu kompliziert, so dass sie von den Adressaten nicht verstanden werden.
Warum die Jobcenter die Möglichkeit der Bescheiderteilung nicht nutzen, ihre Entscheidungen auch klar zu begründen bleibt im Dunklen. Dafür sollen also Ombudsmänner auf den Plan treten und deuten, was andere Kollegen beschieden haben.
Bisher gibt es diese „Erklärer“ in drei der 12 Jobcenter in Berlin (Mitte, Zehlendorf-Steglitz und Charlottenburg). 
Das Sozialgericht Berlin erwartet für 2009 ca. 25.400 Klagen, das ist ein Anstieg um 18 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
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Geld

Steuern für Rentner
(08.08.2009NW) Nun wird dieses Thema wieder häufiger aufgegriffen und trägt sicher nicht unbedingt zur Beruhigung bei.
In der Presse geistern Befürchtungen durch die Blätter, dass mehrere Millionen Rentner Steuern nachzuzahlen hätten.
Es bleibt abzuwarten, ob es tatsächlich so dramatisch wird.
Richtig ist, dass es im Jahr 2005 eine Neuregelung der Besteuerung von Renten gab und dass seit dieser Zeit öfter darüber auch berichtet wurde.
Die Deutsche Rentenversicherung hat zum Thema Rentenbesteuerung sogar eine gesonderte Broschüre bereitgestellt.
Nun soll ab Oktober ein Datenverbund zwischen Rentenversicherung und Finanzämter greifen, damit Steuersünder zur Kasse gebeten werden.
Worauf sollten Rentner also achten?
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass auch Rentner zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, wenn ihr Gesamteinkommen den jährlichen Grundfreibetrag in Höhe von
7664 Euro übersteigt, bei Ehepaaren 15 329 Euro. Die Bundesregierung hat diesen Grundfreibetrag für dieses Jahr auf 7834 Euro (Verheiratete 15 669 Euro) erhöht. 2010 steigt er nochmals auf 8004 Euro (16 008 Euro) an.
Zu den zu versteuernden Einkünften zählen u.a. gesetzliche Rente, eine Zusatzrente, Miet- und Kapitaleinnahmen. Doch auch Rentner können zum Beispiel die Beiträge zur Lebens-, Unfall und Haftpflichtversicherung, Arztkosten, Krankenkassenbeiträge oder Kosten für Pflegedienstleistungen steuerlich geltend machen.
Wer die Vermutung hat, dass er Steuern zu entrichten hat, sollte sich beraten lassen.
Lohnsteuerhilfevereine oder ein Steuerberater ist sicher in der Nähe erreichbar.
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Prozesskostenhilfe

Nicht sofort Beratungshilfe
(02.08.2009) Das Bundesverfassungsgericht hat die Hilfe für sozial Benachteiligte enger gefasst. Danach können Empfänger von Sozialleistungen nicht schon bei ersten unklaren Fragen zu ihren Leistungen einen Rechtsanwalt auf Staatskosten einzubeziehen. Es sei Ihnen hingegen zumutbar, zunächst das Gespräch mit der jeweiligen Behörde zu suchen.
Erst für  einen Widerspruch gegen einen Bescheid, in dem die Behörde zum Prozessgegner werden, stehe eine kostenlose Beratungshilfe zu.
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ALG II
Immer mehr landen bei ALG II
(18.07.2009) Nun wird es offensichtlich, dass immer mehr Menschen aufgrund der „großen Arbeitsmarktreform“ ganz schnell beim Jobcenter und im ALG-II-Bezug enden.
Wie schwer es ist, aus dieser Situation wieder herauszukommen, können die Betroffenen immer häufiger bestätigen.
Die Auswirkungen diser Gesetzgebung sind verheerend. Dies stellte auch ein Thesenpapier der Gewerkschaft dar.
Gab es für viele früher noch Leistungen der Arbeitsagentur, so landen die meisten leider heute direkt bei den Jobcentern – also bei ALG II. Dies liegt u.a. daran, dass die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Leistungen der Arbeitslosenversicherung nicht erfüllt wurden.
Im ersten Halbjahr 2009 wurden bereits 2,185 Millionen Menschen arbeitslos. Davon rutschten 655.000 direkt in den Bezug von ALG II. Das ist also etwa ein Drittel.
Dies sind die „Ein-Euro-Jobber und die durch andere Form der öffentlich geförderten Beschäftigungen.  
Leider wird sich die Situation auch in den nächsten Jahren nicht ändern.
Dieser Situation wird jedoch durch die Koalition nicht Rechnung getragen. Der Haushaltsplan der Regierung sieht vor, dass die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen nicht einmal halb so stark steigen wie die Zahl der davon abhängigen Menschen.
 Insgesamt sind nach diesen Angaben noch immer rund 4,9 Millionen Menschen auf Sozialleistungen angewiesen.
Dies entspricht einem Anteil von 9,0 Prozent der Bevölkerung im Alter von 15 bis 64 Jahren. In Osten unseres Landes nehmen  etwa 15,2 Prozent dies Leistungen in Anspruch.
Bedrückend ist die Tatsache, dass verglichen zu der Zeit vor der Arbeitsmarktreform heute immer mehr Menschen eine Vollzeittätigkeit ausüben und trotzdem Sozialleistungen in Anspruch nehmen müssen, weil sie von den Arbeitsverdiensten nicht leben können. Diese Zahl hat sich verzehnfacht.
Auch hat sich leider die Zahl derjenigen, die aus dem Sozialleistungsbezug möglichst schnell wieder herauskamen heute wesentlich verringert als vor 10 Jahren.
Die Ausweitung des Niedriglohnsektors belastet die Staatskasse pro Jahr mit rund vier Milliarden Euro. Der Trend zu Niedriglöhnen ist ungebrochen: Rund 1,6 Millionen Vollzeitbeschäftigte, 600000 Teilzeitbeschäftigte und 1,3 Millionen Minijobber erhalten inzwischen Löhne unter 7,00 Euro in der Stunde.
Die Forderung der Gewerkschaften und Sozialverbände nach Erhöhung der Regelsätze für ALG II und dem Stopp des Lohndumpings wird damit erklärbar.
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Bundesverfassungsgericht

Basistarif rechtens
(14.06.2009) Den privaten Krankenversicherern hat es nichts genützt, die Einführung des Basistarif als ein wichtigen Meilenstein der umstrittenen Gesundheitsreform anzugreifen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung am 10.06.2009 deutlich gemacht, dass dieser Tarif von den Privaten anzubieten ist.
Nach Auffassung der Verfassungsrichter verletze das Angebot des Basistarifs nicht das Wettbewerbsrecht.
Der in der Reform vorgesehene Aufnahmezwang sogenannter schlechter Risiken wie etwa Menschen mit niedrigem Einkommen in einen Basistarif der privaten Kassen sei rechtens.
Auch muss die Übertragbarkeit von Altersrückstellungen beim Wechsel eines Versicherten zu einer anderen privaten Kasse ebenso hingenommen werden, wie längere Sperrfristen beim Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung. (AZ: 1 BvR 706/08)
Das Gericht bestätigte somit das Reformpaket  und wies die Klagen von fünf privaten Krankenkassen und drei privat Versicherten ab.
In der Politik wurde das Urteil erwartungsgemäß  unterschiedlich bewertet.
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Akte

Umzugsaufforderungen in Berlin
(17.04.2009) Bei den verschiedenen Formen der Grundsicherungsleistungen spielt die Kostenübernahme für die Wohnung und die Nebenkosten eine nicht unwichtige Rolle. Der Senat hat auf diesem Gebiet eine Änderung der Vorschriften vorgenommen, die sowohl Verbesserungen als auch Verschlechterungen beinhaltet. Die gute Nachricht besteht darin, dass die Übernahme der Wohnkosten für einen Einzelpersonenhaushalt auf nunmehr 378 Euro monatlich gestiegen ist.
Leider muss in diesem Zusammenhang auch darauf hingewiesen werden, dass derartig günstige Wohnungen in Berlin nur noch schwer zu finden sind und dies wurde auf einer Pressekonferenz der Initiative „AG Notruftelefon“ thematisiert.
Diese Initiative kümmert sich um Betroffene, die aufgrund höherer Mietkosten aufgefordert wurden, diese zu senken oder gar eine neue Wohnung suchen müssen.
Nicht alle, die vom Amt aufgefordert wurden, an ihrer Mietkostensituation etwas zu ändern müssen wirklich mit einem „Zwangsumzug“ rechnen.
Oft gelingt es durch Verhandlungen mit dem Vermieter die Kosten zu senken oder man findet einen Untermieter und die Situation wird dadurch entschärft.
Viele sparen jedoch am Essen, um die Mietkosten zu begleichen.
Auf der Pressekonferenz wurde eine Zahl von rund 400 Familien genannt, die pro Jahr tatsächlich umziehen mussten, weil die Kosten für die Unterkunft zu hoch waren und die Ämter diese nicht übernehmen konnten. Etwa 5 800 Familien mit Grundsicherungsleistungen lebten im vergangenen Jahr in Wohnungen, deren Miete oberhalb der gesetzlich vorgesehenen Grenze liegt.
Rund 4 000 von ihnen wurden von den Job-Centern aufgefordert, die Kosten für die Unterkunft zu senken. Rund 600 000 Grundsicherungs-Empfänger in 322 000 Haushalten leben nach Angaben der Senatsverwaltung für Soziales in Berlin.
Die Mietkosten, die das Land für Wohnungen von Grundsicherungsempfängern bezahlt, liegen in Ein-Personen-Haushalten bei maximal 378 Euro und in Haushalten mit zwei Personen bei 444 Euro. 542 Euro werden für dreiköpfige Familien bezahlt, 619 Euro für Vier-Personen-Haushalte und 705 Euro für Familien mit fünf Personen.
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Berliner

Arm und reich in Berlin
(04.04.2009) Armut und Reichtum in unserer Stadt liegen durchaus beieinander.
Der vorgestellte Sozialstrukturatlas für unsere Stadt brachte es an den Tag: Etwa 447.000 Menschen gelten als arm. Das sind 13,2 Prozent aller Berliner. Sie haben für das monatliche Auskommen weniger als 706 Euro zur Verfügung. 9,5 Prozent der Menschen in Berlin gelten hingegen als reich. Sie haben ein Netto-Monatseinkommen von mehr als 2.354 Euro.
Die wenigsten Armen leben im Bezirk Steglitz-Zehlendorf. Mit sechs Prozent ist es die niedrigste Armutsquote. Dahinter folgen Treptow-Köpenick mit 8,9 Prozent sowie Reinickendorf und Pankow mit jeweils 9,9 Prozent. Die meisten Armen leben im Bezirk Mitte und Wedding  (20,6 Prozent), in Neukölln (19,8 Prozent) und Friedrichshain-Kreuzberg (18,3 Prozent). Der Anteil der Reichen ist in Steglitz-Zehlendorf am höchsten. Hier verfügen 21 Prozent der Bürger über mehr als 2 354 Euro monatlich. Auf dem zweiten Platz folgt Charlottenburg-Wilmersdorf. Hier gibt es 18,1 Prozent Reiche. Rang drei belegt Tempelhof-Schöneberg mit 11,8 Prozent Reichen. Interessant ist die Tatsache, dass es in Mitte neben den meisten Armen einen recht hohen Anteil von reichen Bürgern gibt (8,5 Prozent). Die Armutsquote hängt auch vom Alter ab. Bei denjenigen, die jünger als 25 Jahre sind, liegt die Armutsquote bei 37,5 Prozent. Das liegt vermutlich daran, dass viele in dieser Altersgruppe noch in der Ausbildung sind oder studieren. Mit steigendem Alter verringert sich die Quote der Armen. Die mit Abstand geringste Armutsquote gibt es unter den Berlinern, die 65 Jahre und älter sind. In dieser Altersgruppe gelten  4,8 Prozent als arm. Sehr viel höher ist die Armutsquote mit 16,9 Prozent bei Kindern unter 18 Jahren. Das höchste Armutsrisiko haben jedoch Kinder von 15 bis 17 Jahren (19,6 Prozent) und Kinder unter drei Jahren (18,4 Prozent).
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Steuern
Steuern für Rentner
(21.02.2009) Erneut gibt es Berichte in der Presse darüber, dass etwa 1,3 Millionen Rentner Steuern nachzahlen müssten. Wie seriös diese Zahlen sind, kann nicht beurteilt werden, da erst ab diesem Jahr eine Verknüpfung der Angaben zwischen der Rentenversicherung und den Finanzämtern vorgenommen wird.
Es wird darüber berichtet, dass nach der Bundestagswahl die Benachrichtigung der Rentner vorgenommen werden soll, die Steuerverpflichtungen haben und vermutlich davon nichts wussten. Seit 2005 müssen auch die Senioren mindestens 50 Prozent ihrer Altersbezüge versteuern.
Das Bundeszentralamt für Steuern soll demnach ab 01.10.2009 Rentenbezugsmitteilungen an die Finanzämter senden, um den Finanzverwaltungen Einblick in die Einkünfte der Rentner zu ermöglichen. Danach werden sicher hier und da Steuerschulden aufgedeckt und Steuernachzahlungen verlangt werden. Ob die genannte Zahl jedoch richtig ist bleibt abzuwarten.
Von den Sozialverbänden aber auch vom Bund der Steuerzahler wird bemängelt, dass der Gesetzgeber die Betroffenen bislang nicht genügend aufgeklärt habe und viele Rentner von einer möglichen Steuerschuld nichts wissen.
Seit 2005 unterliegt mindestens die Hälfte der Rente der Steuerpflicht. Der Anteil der Steuerpflicht richtet sich nach dem Renteneintrittszeitpunkt und wird schrittweise prozentual erhöht bis es zur „nachgelagerten Steuerpflicht“ kommt. All dies geht auf ein Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Besteuerung von Alterseinkünften zurück.
Aber auch für die Rentner gilt der übliche Steuergrundfreibetrag. Er lag 2008 bei 7668 (Ehepaare: 15 329) Euro/Jahr. Erst wenn der steuerpflichtige Teil der Rente darüber liegt, wird eine Steuer fällig.
Wer nur seine gesetzliche Rente bekommt, ist als Alleinstehender erst bei einer Rente von mehr als 1500 Euro/Monat steuerpflichtig. Derzeit erhalten etwa 850 000 Rentner mehr als 1500 Euro Monatsrente. Kommen aber weitere Einkünfte (z. B. Betriebsrente, Zinsen) dazu, setzt die Steuerpflicht eher ein.
Wer also Zweifel an seiner Steuerpflicht hat, sollte sich bei seinem Finanzamt melden und eine Steuererklärung einreichen. Steuerberater oder der Lohnsteuerhilfeverein sind ebenfalls bereit Auskünfte zu erteilen und zu helfen.
Weitere Informationen zu diesem Thema lesen Sie hier
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Seniorenticket
Seniorenticket gut angenommen
(21.02.2009) Das neue Seniorenticket findet in Berlin und Brandenburg großes Interesse. Während der ersten 14 Tage haben mehr als 12 500 Menschen das Abonnement "VBB-Abo 65 plus" beantragt. Es gilt von April des Jahres an. Die BVG teilte mit, dass ihr Abo-Servicebüro in der Brückenstraße 5-6 in Mitte auch an den drei nächsten Sonnabenden (9 bis 16 Uhr) geöffnet sei.
Zum Erwerb des Tickets muss man sein Alter nachweisen. Das Jahres-Abonnement für alle ab 65 Jahre, das in Berlin und Brandenburg gilt, kostet bei monatlicher 45 Euro pro Monat bei Abbuchung.
Weiterhin herrscht in den Bezirksämtern großer Andrang zur Ausstellung des berlinpass.
Nachdem es bis zu einer 6-stündigen Wartezeit in einigen Bezirken gekommen war, will nun der Senat bzw. wollen die Bezirksämter neue Wege bei der Bewältigung des Antrags gehen.
Der berlinpass wird für eine größere Zahl sozial bedürftiger Menschen ausgestellt, um umständliche Nachweise für die Bedürftigkeit zu vermeiden.
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Berlinpass

Run auf den Berlinpass
(08.02.2009) Unter dem MottoÖffne dir die Stadt“ wird der "berlinpass" seit Januar an Berechtigte vergeben. Es sind dies Menschen mit sehr geringem Einkommen, die auch am gesellschaftlichen und kulturellen Leben Berlins teilnehmen wollen. In Berlin leben rund 430.000 Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II, mit ihren Angehörigen sind rund 580.000 Menschen abhängig von Sozialhilfeleistungen. Etwa jeder sechste in unserer Stadt, davon ca. 147.000 Kinder unter 15 Jahre sind von der Unterstützung abhängig. In Berlin gibt es zu­dem rund 100.000 Empfänger/innen von Sozialhilfe, davon ca. 28.500 Rentner/innen. Für diesen Personenkreis hat der Senat ein Angebot an ermäßigten oder kostenfreien Leistungen in öffentlichen Einrichtungen oder öffentlichen Unternehmen wie den Berliner Verkehrsbetrieben angeboten. Dabei sind zu nennen das Sozialticket des VBB oder das Drei-Euro-Kultur-Ticket. Viele dieser Angebote waren nicht immer bekannt oder wurden teilweise nur zögerlich wahrgenommen. Man konnte sie nutzen, wenn Leistungsbescheide vorgelegt wurden. Viele Menschen verzichten jedoch darauf, weil sie es als demütigend empfunden haben.
Nunmehr soll Abhilfe durch den „berlinpass" geschaffen werden.  Einen Ausweis in Scheckkartenform ermöglicht kostenfreie und ermäßigte Leistungen bei allen Anbietern, die sich am „berlinpass" beteiligen. Damit wird das alte Sozial- und Kulturticket abgelöst. Mit dem neuen „berlinpass“ hat nun jeder die Möglichkeit, am Leben in dieser Stadt teilzunehmen. Seit Anfang Januar haben die Bürgerämter alle Hände voll zu tun und es gibt Wartezeiten von bis zu 6 Stunden, um in den Besitz des begehrten Passes zu kommen. Auch wächst die Zahl der Unternehmen, die sich beteiligen. Neue Ausgabestellen sollen geschaffen werden, um die Situation zu entspannen.
Mit einem neuen „berlinpass“ soll der Zugang zu kulturellen Veranstaltungen auch für sozial Schwache verbessert werden. Er soll allen Berechtigten vergünstigte Tickets für Kultur-, Sport-, Bildungs- und Freizeitveranstaltungen in Berlin einräumen. Die Chipkarte ersetzt so bisher notwendige Nachweise. Es müssen dann keine ALG-II-Bescheide oder andere Dokumente vorgelegt werden. Den neuen "berlinpass" gibt es bei den zuständigen Bürgerämtern und weiteren Ausgabestellen. Zum Empfang sind alle Empfänger von ALG II, Sozialhilfe, Grundsicherung sowie Asylbewerber samt Familienangehörigen berechtigt.
Etwa 700 000 Berliner haben Anspruch auf diesen Pass. Neben den bereits bestehenden Vergünstigungen wie etwa dem 3-Euro-Kulturticket für Restkarten in Theatern und Opern oder verbilligtem Eintritt für Museen und für Schwimmbäder sollen auch immer mehr Privatanbieter überzeugt werden, solche Angebote zu machen. Erste Erfolge gibt es bereits. So wird Alba Berlin reduzierte Tickets anbieten, ebenso der 1. FC Union Berlin. Auch die Messe GmbH plant vergünstigte Tickets für die Grüne Woche. Ebenfalls will auch Hertha BSC ein eigenes Angebot vorstellen.
Wer bisher übers Jobcenter ein "Berlin Ticket S" erhielt, um eine vergünstigte Monatskarte kaufen zu können, kann dieses Ticket vorerst behalten. Es bietet ab 2009 bis zum Ablauf seiner Gültigkeit die gleichen Vergünstigungen wie der berlinpass. Erst danach muss beim Bürgeramt ein berlinpass beantragt werden.
Der berlinpass ist genauso lang gültig wie der jeweilige amtliche Bescheid über die Bewilligung der Sozialleistungen. Der Pass kann bei Vorlage eines neuen Bescheids zweimal verlängert werden, dann gibt es einen neuen berlinpass.
Informationen und Angebote für den Berlinpass im Internet unter: www.berlin.de/sen/soziales/sicherung/berlinpass/index.html
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Rentner

Mit Abschlag in Rente
Fast jeder zweite Versicherte geht vorzeitig und damit lebenslang mit Abschlägen in die Altersrente.
Damit hat der Gesetzgeber das Ziel erreicht, bei den Ausgaben der Rentenversicherung wesentlich einzusparen.
Die Abschläge wirken sich durchschnittlich so aus, dass es 100 Euro weniger Rente gibt als würde man ohne Abschläge die Rente in Empfang nehmen. Mit jetzt etwa 51 Porzent der Rentenempfänger, die mit Abschlägen in Rente gehen, liegt dieser Anteil höher als jemals zuvor. 2006 wurden 49,6 Prozent der Neurenten gekürzt, berichtet. Durchschnittlich werden die Renten etwa 37 Monate vor dem eigentlichen Rentenalter ausgezahlt. Besonders deutlich fiel der Anstieg der Abschläge vor allem bei den Frauen-Renten aus.
Regional gibt es Unterschiede beim vorzeitigen Bezug der Rente. Im Westen stieg die Zahl der Neurentnerinnen mit Abschlägen 2007 binnen Jahresfrist von 40,3 auf 49,1 Prozent. Im Osten nahmen hingegen 79 Prozent der Neurentnerinnen Abschläge wegen vorzeitigen Rentenbezugs hin. Das waren 4,1 Prozent mehr als im Vorjahr. Im Schnitt verlieren die Frauen durch die Abschläge in den alten Bundesländern 89 Euro und in Ostdeutschland 103 Euro im Monat. Bei den Männern waren die Einbußen in den alten Ländern mit durchschnittlich 111 Euro deutlich höher als im Osten (94 Euro).
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Kinderzuschlag

Neuregelung beim Kinderzuschlag
(28.06.2008) Deutlich mehr Familien mit geringem Einkommen sollen durch eine Erhöhung des Kinderzuschlags davor bewahrt werden, Sozialleistungen beantragen zu müssen. Eine gesetzliche Neuregelung sieht vor, dass die Leistung von bis zu 140 Euro im Monat künftig bei niedrigeren Einkommen als bisher gezahlt wird. Im Haushalt schlägt sich diese Änderung mit Mehrausgaben von 212 Millionen Euro ab 2009 nieder. 
Der Zuschlag soll Eltern helfen, die zwar ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten können, nicht aber den ihrer Kinder, und die deswegen ALG-II-Leistungen beantragen müssten. Die neuen Regelungen sehen vor, dass Alleinerziehende ab einem Einkommen von 600 Euro und Paare ab einem Einkommen von 900 Euro pro Monat dieser Leistungen erhalten. 
Die jeweilige Höhe des Zuschlages wird durch ein kompliziertes Berechnungsverfahren ermittelt. In jedem konkreten Fall wird das tatsächliche Einkommen herangezogen und der Finanzbedarf der Familie ermittelt - der etwa wegen der Unterkunftskosten nicht in jedem Fall gleich ist.  
Nach dem bisherigen Berechnungsverfahren mussten viele Anträge auf Kinderzuschlag abgelehnt werden, weil die betreffenden Familien knapp unter der Einkommensgrenze lagen. Nach Angaben der Bundesregierung wird der Zuschlag dann für 250.000 Kinder gezahlt. Der neue Kinderzuschlag soll zum 1. Oktober eingeführt werden.  
Die Änderung des Kinderzuschlags steht im Zusammenhang mit der Erhöhung des Wohngelds, die der Bundestag Ende April beschlossen hat. Auch dieses richtet sich an Geringverdiener sowie an Senioren mit geringer Rente. Es steigt zum 1. Januar 2009 um rund 60 Prozent. Im Durchschnitt beträgt es dann rund 140 Euro im Monat statt derzeit 90 Euro.
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Akten

LSG Berlin-Brandenburg urteilte
(20.01.2008) Das LSG Berlin Brandenburg hat mehrere Urteile in Streitfällen um die Übernahme der Kosten für die Unterkunft von ALG-II-Empfängern gesprochen.
Das LSG Berlin-Brandenburg ist seit 2005 als gemeinsames Landessozialgericht für Berlin und Brandenburg zuständig und wird immer stärker auch mit den Fragen der Leistungen nach dem SGB II herangezogen.
Internetauftritt des Landessozialgerichts Berlin Brandenburg
Presserklärungen zu Unterkunftskosten für ALG-II-Empfänger
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Rentner

Warum sind manche Rentenbescheide nicht richtig?
(14.11.2007) Alle Jahre wieder wabern Meldungen durch die Medien, dass bis zu 30 Prozent der Rentenbescheide falsch wären und nach Widersprüchen verändert würden.
Hier ist sicher ein genaueres Hinschauen erforderlich, denn wenn es um Widersprüche gegen Erwerbsminderungsrentenbescheide geht, spielen konkrete gesundheitliche Fragen neben den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen eine bedeutende Rolle und da kommt es auf eine genaue Darstellung der aktuellen Leistungsfähigkeit an.
Wenn es um Altersrentenbescheide geht, sei die Frage erlaubt, ob die betroffenen Versicherten zuvor die ihnen zugestellten Versicherungsverläufe und die Rentenauskünfte gründlich studiert haben. Diese Papiere werden den Versicherten bereits lange vor Erreichen der Altersrente zugestellt, um Lücken im Versicherungsverlauf rechtzeitig schließen zu können. Geschieht dies erst nach Erhalt des Altersrentenbescheides, dann kommt es oft vor, dass dieser nachgebessert werden muss.
In den Medien wird nun erneut darüber berichtet, dass eine große Zeitung in unserem Land herausgefunden habe, dass jede vierte Beschwerde gegen einen Rentenbescheid berechtigt gewesen wäre. Die Deutsche Rentenversicherung meldete sich daraufhin auch zu Wort und bestätigte, dass im Zeitraum zwischen 2003 und 2006 rund ein Viertel der beanstandeten Bescheide zu Gunsten der Versicherten entschieden wurden. Die Rentenversicherung verwies auf eine Vielzahl von nachträglich vorgelegten Unterlagen zur Vervollkommnung des Versicherungskontos und damit auch zur Notwendigkeit einer neuen Bescheidausstellung. Keinesfalls könne die Rede von einer Vielzahl von Fehlern bei der Rentenberechnung sein.
Aus Kreisen der Rentenberater hört man sogar, dass die Zahl der korrekturbedürftigen Bescheide noch größer wäre. Wie gelingt eine solche Statistik den Rentenberatern, oder ist es eher so, dass Versicherte sich in ihre Obhut begeben sollen?
Aus unserer Praxis als Verband können wir keinesfalls von einer Fehlerschwemme bei der Erstellung von Rentenbescheiden berichten.
Wir raten unseren Mitgliedern die Versicherungsbiographie nach Erhalt der Rentenauskunft genau zu prüfen. Wenn die Zeiten vollständig und exakt vermerkt wurden, sollten Frauen auf die Einbeziehung von versicherungsrechtlich zu berücksichtigenden Zeiten für ihre Kinder achten. Geschiedene Paare müssen Änderungen ihres Versicherungskontos bei Einbeziehung eines Versorgungsausgleiches berücksichtigen. Ostdeutsche Versicherte sollten auf die Einbeziehung der Zusatz- oder Sonderversorgungssysteme achten.
Bei Fragen zum Versicherungsverlauf und zu konkreten Zeiten geben die Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung stets Hilfe und Unterstützung.
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Arzneien
Übersicht aller zuzahlungsbefreiten Arzneimittel
(25.08.2007) Hier finden Sie die aktuelle Liste der zuzahlungsbefreiten Arzneimittel:
http://www.die-gesundheitsreform.de/presse/pressethemen/avwg/index.html

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Betriebsrenten

Konten werden vor Pfändungen geschützt
(03.03.2007) Inhaber von Girokonten sollen laut Bundesregierung besser geschützt werden. Banken müssen zukünftig auf Antrag einen Betrag von mindestens 985,15 € freistellen der automatisch für Gläubiger gesperrt bleibt. Der „existenzielle Lebensbedarf“ darf nicht bedroht sein, sondern es muss so viel übrig bleiben, dass alle Kosten gedeckt werden können, so verlautet es aus dem Bundesjustizministerium. Eine Kontensperrung soll unterbleiben, Daueraufträge, Überweisungen sowie Lastschriften können bis zur Pfändungsgrenze weiter abgebucht werden. Die Summe entspricht der Freigrenze bei Pfändungen von Arbeitsentgeld, in Höhe von 985,15 €. Ein sogenanntes P-Konto soll für jeden kostenlos sein. Es kann nur ein P-Konto pro Bank vor übermäßiger Pfändung geschützt werden. Sollte eine gesetzliche Unterhaltpflicht bestehen, so erhöht sich der Basisfreibetrag für den Kontoinhaber von 985 € um 370 € für die erste unterhaltpflichtige Person und um je 206 € für jede weitere. Es werden auch Einkünfte Selbstständiger und Geldgeschenke Dritter berücksichtigt. Anfallende Zahlungen des täglichen Lebens wie Daueraufträge für Miete, Strom und Versicherungen werden nach geltendem Recht vollständig blockiert. Um überhaupt Pfändungsschutz zu erhalten, braucht der Kontoinhaber eine gerichtliche Entscheidung. Alle die kurz vor der Kontopfändung stehen, sollten sich so ein Konto einrichten lassen. Damit erspart man sich so manchen Ärger. Es wird damit gerechnet, dass 2008 das neue Gesetz in Kraft tritt.
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Armut

Modellrechnungen zum neuen Elterngeld

(29.09.2006)
Paar ohne eigenes Einkommen, bisher mit einem Kind von 2 Jahren
Sie hat bisher das Kind betreut. Er ist vor 13 Monaten arbeitslos geworden. Beide erhalten jeweils 311 Euro und für das Kind 207. Miete und Nebenkosten werden im Rahmen des ALG II übernommen. Die Familie erhält den Mindestbetrag des Elterngelds von 300 Euro 14 Monate lang zusätzlich zum ALG II.
 
Ehepaar, beide verdienen vor der Geburt des Kindes jeweils 1.500 brutto (Lokomotivführer und Arzthelferin) Zusammen haben sie damit vor der Geburt 2.100 Euro zur Verfügung. Nach der Geburt erhält der betreuende Elternteil ein Elterngeld von gut 700 Euro. Zusammen mit dem Kindergeld und dem Erwerbseinkommen des anderen Partners verfügt die Familie damit über knapp 2.050 Euro, das sind fast 100 Prozent ihres vorherigen Einkommens. Nach zwei Jahren Elternzeit ohne Erwerbstätigkeit arbeitet der betreuende Elternteil wieder Teilzeit und verdient brutto 800 Euro. Später wird ein zweites Kind geboren. Bei einer Ersatzleistung von 67 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens würde das Elterngeld nur rund 350 Euro betragen. Vorgesehen ist jedoch eine Anhebung der Ersatzrate bei kleinen Einkommen. Das Elterngeld erhöht sich damit auf knapp 450 Euro. Zusammen mit Kindergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag hat die Familie rund 2.270 Euro im Monat zur Verfügung.
 
Wäre das zweite Kind noch während der Elternzeit geboren worden, würde die Familie nur den Mindestbetrag des Elterngelds von 300 Euro erhalten, weil die Betreuungsperson nicht erwerbstätig war. Aufgrund der engen Geburtenfolge wäre eine zwischenzeitliche Erwerbstätigkeit jedoch nur schwer möglich gewesen. Vorgesehen ist deshalb ein zusätzlicher Differenzausgleich von 50 Prozent zum Elterngeld vor der Geburt des ersten Kindes. Die Familie erhält damit insgesamt ein Elterngeld von 500 Euro. Die Familie hat rund 2.320 Euro im Monat zur Verfügung
 
Ehepaar, beide verdienen vor der Geburt des Kindes jeweils 2.300 Euro (Facharbeiter)
Zusammen haben sie vor der Geburt 2.900 Euro zur Verfügung. Nach der Geburt erhält der betreuende Elternteil ein Elterngeld von gut 970 Euro. Zusammen mit dem Kindergeld und dem Erwerbseinkommen des anderen Partners verfügt die Familie damit über 2.850 Euro, das sind fast 100 Prozent ihres vorherigen Einkommens.

Ehepaar, ein Partner verdient 3.500 Euro im Monat (Akademiker/in), der andere Partner ist nicht erwerbstätig, sondern betreut ein vorhandenes Kind
Vor der Geburt des zweiten Kindes hat die Familie 2.480 Euro zur Verfügung. Übernimmt der nicht erwerbstätige Partner auch weiter die Betreuung, erhält die Familie den Mindestbetrag des Elterngelds von 300 Euro. Sie verfügt damit zusammen mit dem Kindergeld für das zweite Kind über 2.950 Euro im Monat, das sind knapp 1/5 Prozent mehr als vorher. Wenn der bisher erwerbstätige Partner seine Erwerbstätigkeit um gut ein Viertel reduziert und 600 Euro weniger verdient, erhält er ein Elterngeld von rund 400 Euro. Zusammen mit dem Kindergeld hat die Familie gut 2.430 Euro im Monat zur Verfügung. Das sind fast 100 Prozent des vorherigen Einkommens.  

Alleinerziehende mit einem Erwerbseinkommen von 2.400 Euro brutto vor der Geburt, bisher kinderlos
Vor der Geburt des Kindes lag das verfügbare Einkommen bei knapp 1.500 Euro. Nach der Geburt des Kindes besteht Anspruch auf ein Elterngeld in Höhe von gut 1.000 Euro. Zusammen mit Kindergeld, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz und Wohngeld beträgt das Familieneinkommen dann gut 1.360 Euro im Monat. (Quelle: Bundesfamilienministerium)


Fragen und Antworten zum Elterngeld

Das Elterngeld soll vom 1. Januar 2007 an berufstätigen Müttern und Vätern die Entscheidung für ein Kind erleichtern und sie in der Kleinkindphase finanziell absichern. Das Elterngeld, das künftig alle beantragen können, ersetzt das bisherige Erziehungsgeld, das nur Bedürftige bekamen.
 
Wer bekommt das Elterngeld?
 
Wahlweise Mütter oder Väter, die im ersten Lebensjahr des Kindes auf den Beruf verzichten. Das Elterngeld wird bis zu zwölf Monate ausbezahlt und um zwei "Vätermonate" verlängert, sofern der Vater mindestens für diese Zeit zu Hause bleibt und sich um die Betreuung kümmert. Bei gleichem Budget können die Berufspausen auf einen Zeitraum von insgesamt zwei Jahren gestreckt werden.
 
Wie hoch sind die Zahlungen?
 
Ausbezahlt werden als Lohnersatzleistung 67 Prozent des letzten Nettolohns für denjenigen, der vorübergehend aus dem Beruf aussteigt. Höchstgrenze sind 1800 Euro monatlich. Für Mütter oder Väter ohne Einkommen, Arbeitslose, Geringverdiener oder Studenten gibt es einen Sockelbetrag von 300 Euro, der nicht mit anderen Sozialleistungen, wie etwa dem Arbeitslosengeld II, verrechnet wird.
 
Welche Sonderregelungen sind wichtig?
 
Reduziert ein Vater oder eine Mutter nach der Geburt stundenweise die Arbeit, so darf dieses Teilzeit-Arbeitsverhältnis 30 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Ansonsten entfällt der Anspruch auf Elterngeld. Allein Erziehende können die "Vätermonate" zusätzlich für sich beanspruchen, da sie Mütter- wie Väteraufgaben gleichermaßen erfüllen. Ist die Zeit zwischen zwei Geburten zu kurz, um wieder in ein Arbeitsverhältnis einzutreten, ist ein "Geschwisterbonus" bei der Einkommensberechnung vorgesehen.
 
Was kostet das Elterngeld?
 
Es soll trotz der vorgesehenen Verlängerung um zwei Monate nach Berechnungen der Bundesregierung bei einem Kostenrahmen von 3,87 Milliarden Euro pro Jahr bleiben. Erwartet wird, dass etwa 70 Prozent der Eltern von ihrem Anspruch Gebrauch machen. Das Kabinett wird voraussichtlich am 14. Juni den Gesetzentwurf beschließen. Noch vor der Sommerpause könnten sich dann Bundestag und Bundestag in einer ersten Lesung mit dem Gesetzentwurf befassen.
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