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SoVD Landesverband Berlin-Brandenburg


 



Neuigkeiten



Soziales und aktuelle Informationen des SoVD Landesverband Berlin Brandenburg:

Ab sofort ist die Internetpräsentation des SoVD Berlin-Brandenburg in Betrieb.
Wir sind also online !
In der Kategorie „Aktuelles“ finden Sie immer die neuesten Meldungen der SoVD-Zeitung sowie weitere interessante sozialpolitische Veröffentlichungen und andere aktuelle sozialpolitische Informationen.
Wir informieren über unsere Vorhaben und Veranstaltungen.
Sie finden unsere Ansprechpartner in Berlin und Brandenburg in den Stadt- Kreis- und Ortsverbänden in der Kategorie Kontakte.
Wir bemühen uns aktuelle Rechtsänderungen, Sozialgesetze und Neuregelungen stets präsent zu haben.
Wollen Sie Mitglied in unserem Verband werden, können Sie sich einen Mitgliedsantrag herunterladen, um diesen dann ausgefüllt und unterschrieben uns zu senden.

Unsere Leistungen :

Schwerbehinderung:
Anträge auf Feststellung einer Schwerbehinderung können bei den zuständigen Versorgungsämtern
in Berlin und in Brandenburg gestellt werden. Anträge bitte dort anfordern. Wenn Sie Fragen dazu haben,
Widerspruch einlegen wollen, wenden Sie sich an die Sozialberatung in der Landesgeschäftsstelle bzw. an die
Vertreter vor Ort
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Reha- und Rentenfragen
Wir bieten unseren Mitgliedern sowohl während der Sprechstunden in der Landesgeschäftsstelle als
auch in der Sozialberatungsstelle in Reinickendorf die Möglichkeit zu einer Rentenberatung und helfen
zugleich bei der Erstellung von Rentenanträgen, Widerspruchs- und Klageverfahren.
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Pflegeversicherungsangelegenheiten
Die Pflegeversicherung hat sich nach nunmehr gut 10 Jahren als fester Bestandteil der Sozialversicherung
in unserem Land entwickelt.  Bei Fragen und Hilfe wenden Sie sich an uns.
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Krankenversicherungsangelegenheiten

Die gesetzliche Krankenversicherung tritt beispielsweise bei Arbeitsunfähigkeit durch Lohnersatzleistungen
in Erscheinung. Wenn Sie Fragen dazu haben oder Hilfe und Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Interessen
benötigen, wenden Sie sich an unsere Sozialberatung. Wir führen Widerspruchs- Klage und Berufungsverfahren.
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Unfallversicherung

Die Unfallversicherung kommt bei Arbeitsunfällen oder bei Berufskrankheiten für die Versicherten auf.
Brauchen Sie Hilfe, wenden Sie sich an die Sozialberatung der Landesgeschäftsstelle.
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Arbeitslosenversicherung

Auch zu Fragen der Arbeitslosenversicherung wollen wir Ihnen helfen.
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Kriegsopferversorgung

Ansprüche aus der Kriegsopferversorgung sind weiterhin ein Beratungsthema
unserer Sozialberatung.
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Sozialhilfeangelegenheiten

Wir untersützten Sie bei der Beantragung von Sozialhilfeleistungen ebenso
bei Leistungen nach den Landespflegegeldgesetzen.
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Interview AOK warnt vor Finanzrisiken
(26.02.2005) Die falsche Zuordnung von erwerbsunfähigen Sozialhilfeempfängern in das neue ALG II kann den Krankenkassen teuer zu stehen kommen. Minister Clement hat die Kommunen kritisiert, sie würden Komapatienten beispielsweise als erwerbsfähig deklarieren und so dem ALG-II zuordnen, dass vom Bund finanziert werden muss. Auch auf die Krankenkassen kämen damit unkalkulierbare Kosten zu, denn etwa 20 Prozent der Sozialhilfeempfänger sind nicht krankenversichert und würden somit neu in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden.


Aktuelle Informationen:

Wie geht es weiter mit den Renten?
(06.04.2005) Täglich erreichen uns neue Informationen über geforderte, vorgesehene oder geplante Einschnitte bei den Renten. Vom zuständigen Sozialministerium verlautet, dass auch in diesem Jahr erneut mit einer Nullrunde zu rechnen ist. Die in der Presse herumgeisternden Gerüchte, es könne erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik auch zu einer Kürzung der Renten kommen, wurden dementiert. Das Rentenniveau ist an das Lohnniveau gekoppelt und kann nicht willkürlich gemäß der Kassenlage verändert werden, auch wenn so manche politische Gruppierung dies gern sehen würde.
Vehement fordert der Arbeitgeberverband eine Erhöhung der Lebensarbeitszeit bis zum 67. Lebensjahr. Nicht etwa dass dieser Verband alles dafür tun würde, dass auch ältere Arbeitnehmer nur annähernd so lange arbeiten könnten – nein es geht schlicht darum, Rentenzahlungen erst später einsetzen zu lassen, um Geld zu sparen. Geld, dass auch von den Unternehmern im Rahmen der Lohnnebenkosten bezahlt werden muss. Der BDA-Präsident Hundt wird nicht müde, seine Forderungen nach einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit zu wiederholen. Nun wird vom BDA gefordert, die Zuschüsse für die Krankenversicherung der Rentner durch die Rentenversicherer abzubauen, um weitere Kosten zu sparen. Ob mit gleichem Eifer die Mitglieder des Unternehmerverbandes aufgefordert werden, neue Arbeitsplatze zu schaffen, um ihren patriotischen Beitrag zur Gesundung unseres Landes zu leisten und die ihnen gewährten Steuererleichterungen, wie sie auf dem letzten „Jobgipfel“ vereinbart wurden, auch sinnvoll anzulegen wurde bisher noch nicht bekannt.


 

Agenda 2010 und wie ging es weiter ?
(19.03.05) Nun sind fast auf den Tag genau 2 Jahre vergangen, nachdem der Kanzler die Agenda 2010 verkündet hat. Vieles vom dem Angekündigten wurde mit Hartz I bis IV umgesetzt. Vieles blieb jedoch auf der Strecke oder verfehlte die Wirkung vollkommen.

Die Entlastung der Kommunen von der Zahlungspflicht gegenüber Sozialhilfeempfänger wurde versprochen. Tatsächlich wurde durch die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe eine wesentliche Änderung der Zahlungsverpflichtung von Bund und Ländern erreicht. Unlängst machten böse Betrugsvorwürfe die Runde. Bundeswirtschaftsminister Clement zählte Fälle auf, in denen die Kommunen langzeitig schwer kranke Sozialhilfeempfänger zu Erwerbsunfähigen umzufunktionieren versuchten, um sie dem Bund zu zuschieben.
Der Bund hat erklärt, dass er die Kommunen im Zuge der Reform um ca. 2,5 Milliarden Euro entlasten wird. Die Länder jedoch reichen diese Mittel an die Kommunen nicht weiter, um dort beispielsweise den Ausbau der Kinderbetreuung zu finanzieren. In der Ankündigung des Kanzlers 2003 wurde von einer Reform der Gemeindefinanzen gesprochen. Diese wartet jedoch noch heute auf die Umsetzung. Dies ist jedoch nicht nur Schuld der gegenwärtigen Bundesregierung. Die Mitwirkung einiger unionsgeführter Länder verhinderte bislang das Fortkommen dieser Reform.
Die Ankündigung 15 Milliarden Euro Investitionsvolumen als Kredit bereit zu stellen wurde erfüllt.
Hauptpunkt der Agenda 2010 war die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Diese Forderung wurde bekanntlich umgesetzt und fand viele Kritiker. Alles sollte jedoch in einer Hand liegen. Diese Forderung wurde durch die Einführung von „Optionskommunen“ unterwandert. Die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und den Arbeitsagenturen ist bislang noch nicht optimal und oft leider von Streitereien begleitet.
Die Grenze des Hinzuverdienstes sollte nach den Vorstellungen des Kanzlers generell 15 Prozent betragen. Bei den Verhandlungen zu Hartz IV wurden kompliziertere aber dadurch nicht günstigere Regelungen gefunden. Diese sind nunmehr erneut in der Kritik und bei der Fortschreibung im Rahmen des jetzigen „Jobgipfels“ erneut auf den Prüfstand gerückt.
Jeder junge Mensch der einen Ausbildungsplatz sucht soll einen erhalten und die Jugendarbeitslosigkeit soll verstärkt bekämpft werden, so die Ankündigung 2003. Die Ausbildungsplatzabgabe wurde aufgegeben, nachdem die Wirtschaft ein Versprechen abgegeben hat. Die verstärkte Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit lässt noch auf sich warten.
Die Beträge zur Krankenversicherung sollten unter 13 Prozent gedrückt werden. Sie lagen zu diesem Zeitpunkt im Jahr 2003 bei 14,32 Prozent. Dieses Ziel wurde nicht erreicht, denn noch liegt der durchschnittliche Satz bei ca. 14,19 Prozent.
Mehr Mittel sollten in die Forschung investiert werden. Dieses Ziel wurde leider ebenso noch nicht erfüllt und scheiterte mit der Debatte in der Föderalismuskommission.
Es bleibt also noch viel zu tun.
Die neuen Ankündigungen zur Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit durch Körperschaftssteuersenkungen und den weiteren Maßnahmen des „Jobgipfels“ müssen nun durch das Parlament und werden sicher noch so manche Änderung erfahren. Dass auch diese Maßnahmen nachhaltig wirken und zu einer durchgreifenden Änderung der Verhältnisse führen, wird allseits in Zweifel gezogen.


Interview Arme Menschen sterben früher
(29.01.2005) Der Berliner Gesundheitsbericht für die Jahre 2003 und 2004 wurde vorgestellt. Danach leben 17 Prozent der Berliner unter der Armutsgrenze. Diese Menschen gehen seltener zum Arzt, leiden häufiger unter Krankheiten und haben eine deutlich geringere Lebenserwartung als Besserverdienende. Vorsorgeuntersuchungen werden nicht wahrgenommen und die Praxisgebühr schreckt viele ab trotz Krankheit einen Arzt aufzusuchen. Aber auch die Lebensweise dieser Menschen ist ungesünder. Alkohol Nikotin und Übergewicht verkürzen die Lebenserwartung.
Der öffentliche Gesundheitsdienst soll nach den Vorstellungen der Sozialsenatorin umgestaltet werden. Die etwa 2000 Beschäftigten sollen neue Aufgaben übernehmen. Die Aufklärungsarbeit muss verstärkt werden und dazu sollen Mitarbeiter künftig mehr unterwegs sein in Stadtteilzentren, Nachbarschaftsheimen und Jugendklubs. In Berlin gelten etwa 250000 als alkoholabhängig. Viele psychisch Kranke müssen stationär behandelt werden. Trotzdem ist in Berlin die Lebenserwartung bei Frauen bei 81,1 Jahren und bei den Männern bei 75,6 Jahren angelangt.


Für wen lohnt sich die neue Regelung von Hartz IV ?

Sozialhilfeempfänger und Arbeitslose, Schüler ohne Lehrstelle und mit 58 Jahren frühzeitig aus dem Job Ausgestiegene: Mehrere Millionen Deutsche bekommen im nächsten Jahr die Folgen der Hartz-IV-Reform zu spüren. Wer ist der Gewinner und wer der Verlierer?

Erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger werden überwiegend Vorteile durch Hartz IV haben. Der bislang länderspezifische Regelsatz erhöht sich im Westen auf 345 Euro für einen allein Stehenden und im Osten auf 331 Euro. Außerdem gibt es größere Hinzuverdienstmöglichkeiten. Auch die bisherige finanzielle Haftung von Eltern für ihre Kinder und umgekehrt entfällt. Neuerdings hat diese Gruppe einen Anspruch auf Vermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit. Im Gegenzug müssen sich die Sozialhilfeempfänger aber auch stärker vom Staat fordern lassen: Wer nicht arbeiten will, muss Kürzungen des Arbeitslosengeld II bis hin zur vollständigen Streichung hinnehmen.

Junge Menschen, die aus der Schule heraus keinen Job gefunden haben, können ebenfalls profitieren. Sie haben jetzt bis zum Alter von 25 Jahren einen Anspruch darauf, unverzüglich in Arbeit oder Ausbildung, berufsvorbereitende Qualifizierung oder Praktika vermittelt zu werden. Allerdings gilt auch für sie, dass sie ihren Anspruch auf Geld verlieren, wenn sie sich dauerhaft einer Stelle verweigern.

Langzeitarbeitslose stellen sich finanziell nur zum Teil besser. Eine allein erziehende Frau mit einem Kind bekommt bei einem früheren Bruttoeinkommen von 1.500 Euro heute 1.078,25 Euro Arbeitslosenhilfe inklusive Kindergeld. Mit dem ALG II hat sie in Zukunft 1.090 Euro und damit etwas mehr. Eine Familie mit zwei Kindern und derzeit 1.670,51 Euro Arbeitslosenhilfe hat ab nächstem Jahr 1739 Euro zur Verfügung. Diese Summe wird aber kleiner, ab dem dritten Jahr gibt es nur noch 1574 Euro. Die sinkende Leistung ist gewollt, um mehr Druck auf die Bemühung um einen Job zu machen. Grundsätzlich verlieren diejenigen eher Geld, die bislang eine hohe Arbeitslosenhilfe beziehen. Im Monat können das bei einem Alleinstehenden über 200 Euro werden. Dafür soll aber die Betreuung durch die Arbeitsagenturen verbessert werden.

Ein Großteil der Teilnehmer der 58er-Regelung muss sich als Verlierer von Hartz IV fühlen. Viele von ihnen hatten diese Regelung in dem Glauben unterschrieben, bis zum Erreichen des Rentenalters eine genau berechnete Arbeitslosenhilfe zu beziehen und hatten sich damit vom Arbeitsmarkt verabschiedet. In etwa 250.000 Fällen drohen jetzt aber durch das ALG II deutliche Einbußen, die über 500 Euro monatlich betragen können. Einen grundsätzlichen Nachteil haben die älteren Arbeitslosen auch, da sie vergleichsweise länger in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben und sich jetzt mit dem pauschalen Arbeitslosengeld II begnügen müssen, das dies nicht berücksichtigt.

Die Ostdeutschen fühlen sich stärker als Verlierer von Hartz IV, da in den neuen Ländern vergleichsweise mehr Menschen von den Nachteilen betroffen sind. So gibt es im Vergleich zum Westen deutlich weniger Sozialhilfeempfänger und dafür mehr Arbeitslosenhilfe-Bezieher.

Nach Angaben des Instituts für Wirtschaftsforschung in Halle bekommen 800.000 Ostdeutsche Arbeitslosenhilfe. Davon sind wiederum viele allein Erziehende mit relativ hoher Arbeitslosenhilfe, die entsprechend stärkere Abstriche hinnehmen müssen. Ein weiterer Nachteil im Osten sind die dort deutlich weniger vor der Anrechnung geschützte Betriebsrenten als im Westen.
Frauen werden eher als Verlierer als Männer. Nach einer Berechnung von ver.di werden deutlich mehr Frauen, die jetzt Arbeitslosenhilfe beziehen, ihren Anspruch auf das Arbeitslosengeld II verlieren, als Männer in der gleichen Situation. Dies liegt daran, weil ihr Mann einen Job hat und damit der Anspruch wegfällt.


Änderungen durch Hartz-IV bei höheren Einkommen

Ein Arbeitnehmer mit mittlerem bis höheren Einkommen, verheiratet erhält gegenwärtig beispielsweise Arbeitslosenhilfe in Höhe von 1655 Euro. Seine Frau als Teilzeitkraft verdient 1000 Euro. Durch die Anrechnung des Einkommens der Ehefrau wird das Arbeitslosengeld gegenwärtig bereits auf 1555 Euro begrenzt. Unter Einbeziehung des Nettogehaltes seiner Frau bekommen sie als Familieneinkommen gegenwärtig 2095 Euro monatlich.

Künftig erhält er Arbeitslosengeld II in Höhe von 345 Euro im Westen und 331 Euro im Osten. Ehepaaren steht im Westen ein Wert von 622 Euro (596 Euro im Osten) zu.

Zusätzlich wird Wohngeld und ein Heizkostenzuschuss gewährt.
Im gewählten Beispiel summiert sich der Haushaltsbedarf auf 1030 Euro bei einer angesetzten Miete von 414 Euro inklusive Heizung. Davon wird das Nettoeinkommen der Ehefrau von 790 Euro bei der Steuerklasse III abgezogen und ein Freibetrag von 255 Euro angerechnet. Es bleiben also 495 Euro Arbeitslosengeld II übrig. Zusammen mit dem Einkommen der Ehefrau verbleiben dem Paar monatlich nur noch 1285 Euro also 810 Euro weniger als bisher.


Änderungen durch Hartz-IV bei niedrigeren Einkommen

Ein Ehepaar hat Brutto jeweils 1300 Euro verdient und somit netto im Monat 1890 Euro erhalten. Nachdem der Ehemann seine Stelle verloren hat, wird das Einkommen der Ehefrau auf die Arbeitslosenhilfe angerechnet. Das bedeutet er bekommt im Monat nur noch 145 Euro Arbeitslosenhilfe. Zusammen mit seiner Ehefrau bekommt dieses Paar monatlich bei einer Steuerklasse IV 1245 Euro.
Nach den neuen Bestimmungen beträgt der Haushaltsbedarf nur noch 954 Euro (Satz für Ehepaare plus Miete und Heizkosten ). Auch hier wird das Einkommen der Ehefrau angerechnet und ein Freibetrag von 270 Euro abgezogen. Bleiben 185 Euro, die der Ehemann von der BA erhält. Zusammen mit seiner Frau hat er dann ein Familieneinkommen von 1215 Euro also 30 Euro weniger als bislang.


Sozialversicherung der Bezieher von Arbeitslosengeld II
(16.11.2004)

Anspruch auf Familienversicherung vorrangig vor KV-Pflicht aufgrund ALG II

Vom 1. Januar 2005 treten wesentliche leistungsmäßige Änderungen für die bisherigen Bezieher von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ein. Aber auch die versicherungsrechtliche Beurteilung dieses Personenkreises verändert sich.

So erhalten künftig erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen im Rahmen der „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ als pauschalierte, bedarfsdeckende Leistung das „Arbeitslosengeld II (ALG II)“. Mit dieser Leistung werden die bisherige Arbeitslosenhilfe und die bisherige Sozialhilfe für den Personenkreis der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zusammengeführt. Als erwerbsfähig in diesem Sinne gelten nach § 8 SGB II die Personen, die nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden erwerbstätig zu sein.

Wie ist die Krankenversicherung geregelt?

Die Bezieher von ALG II sind nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V krankenversicherungspflichtig, sofern die Leistung nicht nur darlehensweise bezogen wird. Allerdings wird diese Krankenversicherungspflicht nicht wirksam, wenn für den Bezieher von ALG II eine vorrangige Familienversicherung besteht. Für familienversicherte Angehörige wird auch bei Bezug von ALG II keine eigenständige Krankenversicherung begründet.

Entscheidend für die Krankenversicherungspflicht ist allein der tatsächliche Bezug von ALG II. Unerheblich ist auch, dass in einer Familie ( sog. „Bedarfsgemeinschaft“ - § 7 Abs. 3, § 9 SGB II) mehrere erwerbsfähige Personen gleichzeitig ALG II beziehen können. Da die Krankenversicherungspflicht als Leistungsbezieher gegenüber einem Anspruch auf Familienversicherung nachrangig ist, führt der Bezug von ALG II nicht zwangsläufig zur Krankenversicherungspflicht.

Grundsätzlich wird derjenige Bezieher krankenversicherungspflichtig, der Arbeitslosengeld II beantragt und entgegennimmt. Sind beide Ehegatten bzw. Lebenspartner bezugsberechtigt, so können sie gemeinsam bestimmen, wer von ihnen krankenversicherungspflichtig werden soll bzw. für wen die Familienversicherung durchzuführen ist. Diese Entscheidung ist anlässlich des Antrags auf ALG II zu treffen und gilt dann für die gesamte Dauer des ununterbrochenen gleichzeitigen Bezuges dieser Leistung.

Wie ist die Pflegeversicherung und Rentenversicherung gewährleistet?

Da die Versicherung in der sozialen Pflegeversicherung grundsätzlich der Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung folgt, sind die krankenversicherten Bezieher von ALG II auch pflegeversicherungspflichtig.

ALG II-Bezieher sind nach § 3 Satz 1 Nr. 3a SGB VI auch rentenversicherungspflichtig; es sei denn, der Leistungsempfänger

-           erhält das ALG II nur darlehensweise oder

-           bezieht ausschließlich Leistungen nach § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB II (= Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt sowie mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen) oder

-           hat aufgrund von § 2 Abs. 1a BAFöG keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung oder

-           hat einen Bedarf, der sich nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 BAFöG oder nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB III (= Bedarf für den Lebensunterhalt bei berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen und Unterbringung im Haushalt der Eltern) bemisst.

Die hiernach geltende Rentenversicherungspflicht schließt eine unter Umständen parallel bestehende Rentenversicherungspflicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften nicht aus, so dass es in seltenen Fällen auch zu einer Mehrfachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung kommen kann.

Die Beiträge für die kranken-, pflege- und rentenversicherungspflichtigen Bezieher von Arbeitslosengeld II zahlt die Bundesagentur für Arbeit.


Interview Keine Krankenkassenbeiträge für Rentner mit Minijob
Rentner, die gesetzlich krankenversichert sind und einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nachgehen, müssen keine Krankenkassenbeiträge für das Entgelt aus dem Minijob zahlen. Da der Arbeitgeber bereits einen Pauschalbetrag von zehn Prozent für die Kranken- und Rentenversicherung abführe, entfalle die Abgabepflicht für den Versicherten, entschied das Bundessozialgericht in Kassel. Die Regelung gilt auch für freiwillig Versicherte mit einem Minijob.
Vor dem Bundessozialgericht hatten zwei Rentner geklagt, deren Krankenversicherungen neben der Rente auch das Arbeitsentgelt aus der geringfügigen Beschäftigung bei der Beitragsberechnung zu Grunde legten. Die Kläger hielten dies für rechtswidrig. Die Richter gaben der Klage statt. (AZ: B 12 KR 20/01 R und B 12 KR 25/03 R)


Deutschland wurde reformiert und was nun?

Arbeitsmarktreform, Gesundheitsreform, Rentenreform, Steuerreform Ansätze einer Pflegeversicherungsreform, Vorstellungen zur Unfallversicherungsreform – kaum ein gesellschaftlicher Bereich blieb verschont von Reformen. Nun sind Reformen sicher notwendig und nicht immer negativ behaftete Maßnahmen.

Doch was wir zurückliegend erleben mussten war überwiegend ernüchternd.

Viele Menschen gingen auf die Strasse und drückten ihren Unmut aus. Sozialverbände wiesen auf Ungerechtigkeiten und soziale Härten hin und forderten mehr Gerechtigkeit ein.

Sozialgerichte beschäftigen sich mit einer Vielzahl von Klagen, in denen der Einzelne nun versucht für sich Gerechtigkeit zu finden.

Sozialverbände unterstützen dabei, sowohl auf politischem Gebiet Richtungen für mehr soziale Gerechtigkeit zu bestimmen als auch den Betroffenen konkret mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und eine aktive Hilfe bei Rechtsstreitigkeiten zu leisten.

Was haben die neuen Reformen bewirkt ? Haben Sie einen spürbaren Beitrag zur Beseitigung der Probleme geleistet ?

Die Arbeitslosigkeit als eine der Hauptursachen für die leeren Sozialkassen wurde eher größer als erwartet.

Die Konjunktur wurde durch die Reformen bislang nicht spürbar angekurbelt.

Die Steuerreform hat Veränderungen durch Entlastung der Spitzenverdiener und der Unternehmen gebracht und für den Bürger nur marginale Vorteile verschafft.

Das Steuervolumen des Staates ist klar umrissen und muss erbracht werden.

Wenn sich einige große Unternehmen vor Ihrem Anteil daran drücken können, indem sie ihren Sitz außerhalb unseres Landes verlegen und diese Möglichkeit auch von einigen bekannten Sportlern, Künstlern und Wissenschaftlern erkannt und nachvollzogen wird, müssen die verbliebenen Bürger um so mehr ran.

Wie soll das aber gehen, wenn auch Arbeitsplätze ins Ausland verlegt werden und Löhne sinken bzw. heruntergedrückt werden. So sinken auch die Sozialbeiträge, die Steuern und sicher auch das Konsumtionsvermögen einer großen Zahl unserer Bürger.

Ein Aufschwung muss her, es sollte also wieder mal ein Ruck durch das Land gehen - nun auf wirtschaftlichem Gebiet.

Mit welchem Ergebnis wurde nun gerückt ?

Leere Steuerkassen werden von den verbliebenen Steuerbürgern und zunehmend auch von den Rentnern gefüllt. Steigende Gesundheitskosten werden von den Kranken durch Zuzahlungen und Praxisgebühr beglichen oder durch unbehandelte Krankheiten und ausbleibende Vorsorge umgangen. Viele Kranke gehen schlicht nicht mehr zum Arzt, weil es zu teuer wird.

Auch Minijobs und Ich-AG’s verlagern das Risiko lediglich auf den Einzelnen und tragen nicht zur Stabilisierung der Sozialkassen bei, denn von dort sind keine Einzahlungen in die Sozialsysteme zu erwarten.

Hartz IV schafft eher Armut und belastet die Sozialkassen mehr als es zu deren Entlastung beiträgt.

Durch die Arbeitsmarktreform entstehen nicht mehr Arbeitsplätze, eher werden sie von „Ein-Euro-Jobs“ bedroht.

Nun zahlen auch Rentner mehr Beiträge und die Renten sinken dadurch nominal. An Rentenanpassungen ist zur Zeit nicht zu denken.

Die Reformen spalten das Land in arm und reich sowohl regional als auch personell.

Die zunehmende Verunsicherung bremst den Konsumtionswillen und eine Konjunktur kommt nicht in Gang.

Die Bürokratie in unserem Land erhält eine neue Dimension und verbraucht Kosten, die sicher anderswo besser eingesetzt werden sollten.

Welche Visionen hatten die Reformer ? Ein besseres, ein sozialeres Deutschland für alle oder nur für einige? Gab es überhaupt Visionen ?


Förderung wird eingefordert

Die Arbeitsmarktreform steht unter dem Motto Fördern und Fordern.

Zum Fordern ist wohl angesichts der vielen Veröffentlichungen nichts mehr hinzuzufügen oder doch. Vielleicht dann wenn im Herbst die Durchführungsvorschriften für Hartz IV vorliegen und weitere bislang nicht geahnte Anrechnungen und Kappungen erkennbar werden.

Beschäftigen wir uns also mit der zweiten Hälfte der Reform, dem Fördern.

Jedem Jugendlichen soll eine Lehrstelle bzw. eine Beschäftigung nachgewiesen werden, die bisherigen Sozialhilfeempfänger haben künftig Zugang zur Arbeitsvermittlung und es wird viele Arbeitsstellen geben, die von den neu eingesetzten Arbeitsvermittlern im Verhältnis 1:75 bzw. 1:150 Vermittler zu Arbeitssuchenden zu vergeben sind. Spezielle Vereinbarungen werden abgeschlossen und auch andere begleitende arbeitsmarktpolitische Konstrukte, wie die Ich-AG’s, private Arbeitsvermittlungen usw. sollen den Umschwung und eine neue Beschäftigungsoffensive einleiten.

Es liegt nicht in der Absicht des Autors, grundsätzlich Pessimismus zu verbreiten und jegliche Maßnahmen, die mehr Arbeitsplätze schaffen könnten von vorn herein zu zerreden.

Doch eine derartig einschneidende und langfristig vorbereitete Reform mit den zu erwartenden Auswirkungen sollten ein klares Konzept und wirklich greifende Maßnahmen erkennen lassen.

Das ist jedoch nicht erkennbar.

Wo bleiben die Politiker, Ökonomen, Finanzwissenschaftler und Volkswirte mit begleitenden gut durchdachten und abgestimmten Vorschlägen zur Belebung der Wirtschaft mit notwendigen Gesetzesinitiativen, die die Unternehmen in die Pflicht nehmen, mehr Arbeitsplätze zu schaffen. Die Regierung selbst schafft unmittelbar selbst kaum Arbeitsplätze, es sei denn, sie bläht die Verwaltung auf und verbracht damit mehr Steuermittel.

Die Regierung kann jedoch Rahmenbedingungen für die Ansiedlung der Wirtschaft schaffen, kann Sonderförderungsgebiete bestimmen und Anreize für die Entwicklung einzelner Regionen schaffen oder mit Eigenbetrieben selbst an die Spitze treten.

Konsumtion ist der Ziel einer jeden Produktion. Nebenbei fällt hier und da noch etwas Profit ab. Na gut, so ist unsere Gesellschaft. Wird diese notwendige Konsumtion durch geeignete politische Handlungen, welcher Art auch immer befördert ? Nicht erkennbar, denn die Art und Weise der Politikvermittlung ist konjunkturell depressiv und unprofessionell.

Breite Bevölkerungsschichten sind verunsichert und alles andere als kunsumtionsfähig.

Wenn nun der noch kaufkräftigen Mittelschicht eine „hartzige“ Perspektive angedroht wird, hält der verantwortungsvolle Mittelschichtler seine Euros zusammen und schert sich um alles andere als um die Konjunkturbelebung. Die verarmte Unterschicht unserer Gesellschaft ist vermutlich so wie so für die Wirtschaft und vielleicht für die Politik schon abgeschrieben. Von ihr ist keine Kaufkraft zu erwarten und sie ist daher als Konsument uninteressant.

Wenn also ab Anfang nächsten Jahres die Reform ihre volle Wirkung entfalten soll, müssten doch erste Vorbereitungen auf dem Gebiet der Schaffung neuer Arbeitsplätze sichtbar werden. Was ist im Osten unseres Landes mit einer Arbeitslosigkeit von über 25 Prozent angedacht, damit nach dem Motto Fordern und Fördern wirklich gefördert werden kann. Haben wir die blühenden Landschaften noch nicht entdeckt?

Der Export trägt in erster Linie dazu bei, dass im zweiten Quartal 2004 mit einem BIP-Wachstum von etwa 2 Prozent gerechnet werden kann. 38,2 Millionen Erwerbstätige unseres Landes erbrachten und erbringen dieses Ergebnis. Es waren 112.000, also 0,3 Prozent weniger als im Vorjahr.

Also bei abnehmender Beschäftigungszahl wird ein Zuwachs erzielt. Wie dies möglich wurde, ist uns allen bekannt. Mehrarbeit ohne Lohnausgleich, Rationalisierung und Kosteneinsparung zu Lasten der Beschäftigten.

Wie wäre es, wenn das Reformvorhaben mit einer Strukturreform und einer Forschungsoffensive in Schwerpunktbereichen verbunden worden wäre, wenn statt ewiger Appelle an die Wirtschaft endlich auszubilden auch an diese Adresse „hartziger“ Druck käme.

Forschungsoffensiven wären denkbar in traditionellen Bereichen der deutschen Wirtschaft, in denen Erfahrungsträger und Kapazitäten ohnehin schon vorhanden sind. Zukunftsbereiche in der Chemie, der Mikrobiologie, der Elektronik und auch im Maschinenbau wären zu nennen.

Stößt unsere Regierung da an eigene Grenzen oder die Grenzen der Globalisierung und der Machtinteressen einzelner Konzerne oder bremst die EU derartige Vorhaben ?

Es reicht nicht, den Menschen nur zu drohen, sie sollen endlich arbeiten gehen, Es muss Arbeit her, die tatsächlich den Namen Arbeit verdient. Die Beschäftigungsofferten einiger Kommunen – Laub sammeln, Kinder beaufsichtigen und andere Hilfstätigkeiten können keine dauerhafte Lösung des Arbeitsmarktproblems sein.


Ich-AG – was brachte sie ?
(27.10.2004) Als ein Bestandteil der Hartz-Reform wurde die Ich-AG ins Leben gerufen. So unverständlich wie ihr Name ist auch ihre Wirkung, denn sie hat der Bundesregierung weit mehr Geld gekostet als erwartet und den erhofften Nutzen hat sie sicher auch nicht hinterlassen. Die Mittel für die Exiostenzgründer wurden im Juni dieses Jahres um 350 Millionen Euro auf 850 Millionen Euro aufgestockt und nun sind weiter 230 Millionen Euro vorgesehen. Bis Ende August 2004 wurden nach Angaben der BA in Nürnberg 192.350 Kleinunternehmen staatlich bezuschusst, um aus den ehemaligen Arbeitslosen Kleinunternehmer zu machen und die Statistik zu bereinigen. Beispiele für Ich-AG’s gibt es viele. Vor allem in der Grundstücks- und Wohnungsverwaltung boomt die Ich-AG. Aber auch im Handel und bei der Instandhaltung sowie im Baugewerbe tummeln sich „Kleinunternehmer“. Einige dieser neuen Unternehmer wollten jedoch schlichtweg nur den Zuschuss und eine echte Geschäftsidee gab es nicht, denn die wollte bislang auch keiner hören und sehen. Das wird nun anders.

Voraussetzungen für eine Ich-AG:

Wichtig ist ein Geschäftsgründungsplan – eine Konzeption.
Welche Dienstleistung wird angeboten, wird diese tatsächlich gebraucht, welche Zielgruppe soll angesprochen werden und wie effektiv ist das Unternehmen?
Eine Tragfähigkeitsbescheinigung wird ab 01.11.2004 verlangt. Ein Finanzierungsplan, der Geschäftsgründungsplan und eine Umsatzerwartung müssen vorgelegt werden. Zunächst prüfen die örtlichen Arbeitsagenturen diese Papiere und erteilen daraufhin die Fördergelder. Eine Tragfähigkeitsbescheinigung kann bei der IHK, bei Handwerkskammern, bei Wirtschaftsprüfern, bei Steuer oder Unternehmensberatern oder auch bei Kreditinstituten beantragt werden. Dazu sollte ein Lebenslauf mit einem Befähigungsnachweis für die entsprechende Geschäftsidee, ein Kapitalbedarfs- und ein Finanzierungsplan sowie eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau vorgelegt werden.
Ab 01.01.2005 tritt eine weitere Änderung in Kraft. Dann dürfte sich die Zahl der Kleinunternehmen spürbar verringern., denn dann können ALG-II-Bezieher nicht mehr gefördert in eine Ich-AG schlüpfen. Die Förderung kann maximal drei Jahre lang einen steuerfreien Existenzgründerzuschuss von insgesamt 14.400 Euro betragen. Im ersten Jahr bekommt der Gründer einer Ich-AG pro Monat 600 Euro und im zweiten Jahr noch 360 Euro. Im dritten Jahr 240 Euro. Der Kleinunternehmer darf jedoch während des Jahres nicht mehr als 25.000 Euro Gewinn machen.


Haben wir die gleichen Wertmaßstäbe ?

In der reformträchtigen Zeit wird der Ruf nach Vernunft, Einsicht und gar Botmäßigkeit immer lauter.

Wird er an alle Mitglieder unserer Gesellschaft in gleicher Form und Schärfe gerichtet ?

Den Langzeitarbeitslosen wird im kategorischen Imperativ die Hartz-IV-Reform verordnet. Aufmucken dagegen ist nicht erwünscht – Basta.

An erfolgreich lachende Spitzenmanager wird im bittenden Konjunktiv die Frage gerichtet ob sie sich nicht möglicherweise an bestimmten Moralvorstellungen orientieren könnten, da derart unanständige Abfindungen wie im aktuellen Fall Esser, Ackermann und andere das Unverständnis der Bevölkerung unüberhörbar sei.

Die Reformveränderungen seien notwendig und gut hört man von den Autoren der Agenda 2010 egal von welcher Partei und welchem Lager. Einsicht muss her, dann klappt es auch wieder mit dem Nachbarn und den Umfrageergebnissen.

Es sei das Gerechteste was gegenwärtig möglich sei, sagen die Macher.

Es sei unausgewogen und einseitig , sagen die Betroffenen, Schwachen und sozial Benachteiligten so auch unser Verband der SoVD..

Es ist sicher eine Frage des Standpunktes und der Sicht auf die Reformveränderungen. Es ist ebenso auch eine Frage nach den Werten unserer Gesellschaft und deren Wandel. Der Ruf nach Verzicht, Einsicht und Einbuße kommt zu einseitig.

In Zeiten lahmender Konjunktur, selbst bei Produktionsrückgang und Verlusten der Unternehmen spendieren sich Vorstände führender deutscher Unternehmen Gehaltszuwächse, die das 200 bis 300-fache des Einkommens eines Facharbeiters ihrer Branche überschreiten. Sie, die Einkommensmillionäre rufen nach weitergehenden Einschnitten ins soziale Netz, durch Renten- und andere Sozialleistungskürzungen und neuerlich auch nach weitergehenden Reformen im Arbeitsrecht zur Aushebelung des ohnehin schon aufgeweichten Kündigungsschutzes.

Der Staat lässt seine Bürger in dieser schwierigen Zeit weitgehend auf sich gestellt und viele wenden sich ganz von der Politik ab. Das soll nicht heißen, dass alles so bleiben kann und soll. Es ist zu erwarten, dass sich mehr und mehr Betroffene individuell und mit der Kraft von Sozialverbänden wehren werden.

Dies kann durch politische, juristische und auch öffentlichkeitswirksame Schritte geschehen.

Wir als Sozialverband kämpfen für die berechtigten Interessen unserer Mitglieder. Das heißt wir wollen konstruktiv und sachlich eine Reformpolitik mitgestalten, die ausgewogen die neuen Erfordernisse der politischen und wirtschaftlichen Entwicklung berücksichtigt und die gesellschaftlichen Kräfte gleichermaßen be- oder entlastet.

Wenn es jedoch nur zu Lasten der sozial Schwachen geht, machen wir nicht mit.

Wertmaßstäbe müssen für alle gelten.

Die Proteste vieler Betroffener richten sich ohne Sozialneid gegen eine ungleiche Behandlung und Veranlagung an den gesellschaftlichen Schulden.

Warum zahlen bis heute viele Unternehmen keine Steuern?

Die Sozialgerichte erwarten eine Klagewelle nach Einführung von Hartz IV.

In unseren Sozialberatungsgesprächen wird mehr als deutlich, dass viele Betroffene auch juristische Schritte erwägen, um ihren Protest unmissverständlich auszudrücken und die Ungleichbehandlung anzuprangern.

Die Gerichte werden ohnehin vieles abfangen, grundsätzliches entscheiden und schlichten müssen.

Zunehmend ist festzustellen, dass nicht nur die Bürger mit dem „Staat“ streiten, sondern die Leistungsträger untereinander den Ball hin und her schieben, da sie sich nicht in der Verantwortung sehen wollen. Auch diese Streitigkeiten meist auf dem Rücken der Betroffenen müssen von den Sozialgerichten entschieden werden.

Wer also glaubt, die neuen Regelungen schaffen mehr Klarheit und entbürokratisieren unsere Gesellschaft, der irrt gewaltig.


Interview Verwaltungskosten der Krankenkassen zu hoch

(04.06. 2004 ) In den Medien wird darüber berichtet, dass sich die privaten Krankenversicherung stärker um ältere und gut Verdienende bemühen möchte. Dafür wollen Sie eine Bestandsgarantie als Vollversicherung neben den gesetzlichen Kassen anbieten. Die privaten Krankenversicherer (PKV) lehnen die von der Koalition diskutierte Bürgerversicherung ebenso ab wie die von der Opposition favorisierte Kopfpauschale entschieden ab. „Wir wollen keine Einheitsversicherung auf Minimalniveau“, kritisierte der PKV-Verbandschef Reinhold Schulte.

In diesem Zusammenhang wird Kritik an den gestiegenen Verwaltungskosten der gesetzlichen Krankenversicherungen laut.

Die Bundesgesundheitsministerin hat im Kampf gegen diese steigenden Verwaltungskosten Unterstützung erhalten.

Die Patientenbeauftragte Helga Kühn-Mengel (SPD) meint dazu: „Auch die Krankenkassen müssen mit dem zur Verfügung stehenden Geld auskommen.“ Ähnlich äußerten sich der Brandenburger Gesundheitsminister Günter Baaske (SPD) und Bayerns Sozialministerin Christa Stewens (CSU).

Das Bundesgesundheitsministerium hatte am Mittwoch mitgeteilt, dass die Verwaltungsausgaben der Krankenkassen im ersten Quartal 2004 um 2,9 Prozent auf fast 1,8 Milliarden Euro gestiegen seien. Bemerkenswert ist dabei, dass im gleichen Zeitraum die Aufwendungen für die Patienten deutlich zurückgingen, so dass die Versicherer insgesamt 3,5 Prozent weniger Geld ausgeben mussten.

Hier ist mehr Wirtschaftlichkeit angesagt und Überprüfungsmaßnahmen wurden eingeleitet.

Die Entbürokratisierung der Kassen aber auch die Befreiung von Forderungen der Politik würde Spielraum für eine Kostensenkung bieten.

Die Beseitigung bürokratischer Hindernisse würde den Versicherten, Patienten und Bürgern unseres Landes sicher sehr gefallen.

Wie schön wäre es, wenn jeder Bürger Gesetze, Rechtsverordnungen und Schreiben von Behörden sofort verstehen würde. Vielleicht soll dies doch nicht sein, damit einiges im Nebel versteckt bleibt und ggf. Anwälte weiterhin ihr Geld verdienen können.


Abschaffung der GKV als FDP-Forderung


Interview Neues vom Telebus

(11.06.2004 NW) Nach neusten Informationen wird der Senat die Förderung des Telebus-Einsatzes bis Ende 2004 weiterführen.

Ob und wie es danach weiter geht, ist noch nicht bekannt.

Telebusfahrten für Behinderte, die den Arzt aufsuchen wollen bzw. eine Behandlung in Anspruch nehmen, wenden sich an die Fa. Eranus, diese übernimmt die Arztfahrten; siehe auch --->hier


Höhere Beiträge zur Krankenversicherung für Betriebsrentner und Bezieher anderer Versorgungsbezüge

Zum 1. Januar 2004 müssen alle in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Bezieher von Betriebsrenten und anderen Versorgungsbezügen - unabhängig davon, ob sie pflichtversichert oder freiwillig versichert sind - auf ihreVersorgungsbezüge den vollen Beitragssatz zur Krankenversicherung entrichten. Für Versicherte in der rankenversicherung der Rentner (KVdR) bedeutet dies eine Verdoppelung des Beitragssatzesfür die Versorgungsbezüge. Diese Erhöhung trifft freiwillig versicherte Rentner, die vor dem 1. Januar 1993 bereits das 65. Lebensjahr vollendet hatten und aufgrund einer Übergangsvorschrift bisher auch nur den halben Beitragssatz zahlen mussten. Ebenso neu ist, dass auch bei bestehenden Direktversicherungsverträgen alle nach dem 1. Januar ausgezahlten Kapitalabfindungen beitragspflichtig werden. Bei den Rentnern führt dies zum Teil zu Einbußen von bis zu 100 Euro montatlich. Dies führt zu erheblichen Beschwerden der Betroffenen, die von der Möglichkeit des Widerspruchs Gebrauch machen und sich bei der Landesgeschäftsstelle des SoVD Musterschreiben für den Widerspruch abholen können.


Chronikerregelung und Übernahme bestimmter Fahrtkosten

Ärzte und Krankenkassen haben sich auf Änderungen verständigt, die für einen Teil der Patienten die finanziellen Belastungen der Gesundheitsreform vermindern.
Die Korrekturen betreffen chronisch Kranke, die Fahrtkostenerstattung sowie die Praxisgebühr.
Der Gemeinsame Bundesausschuss der Leistungserbringer und der Krankenkassen fand in Bonn eine neue, weitergehende Definition chronischer Erkrankungen sowie eine Fahrtkostenregelung, die weitgehend den Zustand vor der Gesundheitsreform wieder herstellt. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt begrüßte die Neuregelungen, die mit sofortiger Wirkung in Kraft treten sollten. Nach dem Beschluss des Bundesausschusses gilt künftig jeder Patient als chronisch krank, der sich in einer Dauerbehandlung befindet, die mindestens einen Arztbesuch pro Quartal erforderlich macht. Zusätzlich muss der Patient eines von drei Kriterien erfüllen:

n Er muss in Pflegestufe 2 oder 3 eingestuft sein oder

n über eine Behinderung beziehungsweise Erwerbsminderung von mindestens 60 Prozent
verfügen oder
n vom Arzt bescheinigt bekommen, dass ein Absetzen der Behandlung (medizinische
Behandlung, Psychotherapie, Arzneimitteltherapie oder Behandlungspflege, Versorgung
mit Heil- und Hilfsmitteln) eine lebensbedrohliche Verschlimmerung herbeiführen, die
Lebenserwartung vermindern oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität
bedeuten würde.

Für alle diese Patienten gilt dann eine jährliche Zuzahlung von höchstens einem statt
zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens.

Kosten für die Fahrt zur Behandlung können die Krankenkassen künftig bei Strahlen-
und Chemotherapie sowie bei Dialyse übernehmen. Zusätzlich können Fahrtkosten
aber auch erstattet werden, wenn "vergleichbare Umstände und Behandlungen" vorliegen.
Außerdem gilt die neue Regelung für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung,
Erblindung oder besonderer Hilfsbedürftigkeit sowie unter vergleichbaren Umständen auch dann,
wenn kein Schwerbehindertenausweis vorliegt.

Gesundheitsministerin Schmidt sagte in Berlin, mit den neuen Richtlinien sei sichergestellt,
dass in der Gruppe der chronisch Kranken niemand durch die Zuzahlungen überfordert werde.
Auch mit der Ausweitung der Erstattung von Fahrtkosten zeigte sich Schmidt zufrieden.

Bei der Praxisgebühr gelten die Änderungen rückwirkend ab 1. Januar. In Köln beschlossen
die Spitzenvertreter von Ärzten und Krankenkassen, dass Rezepte für die Anti-Baby-Pille wo
medizinisch möglich für einen Zeitraum von sechs Monaten ausgestellt werden können. Auch
so genannte nicht ärztliche Psychotherapeuten (meist Kinder- oder Jugendpsychotherapeuten)
dürfen eine Quittung über die beim Erstbesuch eines Arztes im Quartal fällige Praxisgebühr
von zehn Euro auszustellen.

Die Gebühr wird dann bei einem Arztbesuch im selben Quartal nicht erneut fällig.
Bei "planbaren Notfällen" muss die Gebühr nicht mehr mehrfach entrichtet werden.
Beispiel dafür ist nach Darstellung des Sprechers der Kassenärztlichen Bundesvereinigung,
Roland Stahl, etwa eine Verletzung an einem Freitag, die vom Hausarzt behandelt wird.
Dort wurde Praxisgebühr bezahlt. Muss aber am Wochenende dann der ärztliche
Notdienst wegen eines Verbandswechsels bemüht werden, muss nicht noch einmal die
Gebühr bezahlt werden.

Außerdem dürfen Laborärzte keine eigene Praxisgebühr verlangen, wenn kurz vor
Quartalsende eine Blut- oder Gewebeprobe entnommen wird, die das Labor erst im
nächsten Quartal analysieren kann.


Soziales und aktuelle Informationen des SoVD Landesverband Berlin Brandenburg:


Seit Anfang Mai werden die Arzt- und Behandlungsfahrten nicht mehr von der Telebus-Zentrale durchgeführt.
Diese Leistungen erbringt jetzt die Fa. EranuS
Tel.: 414 777-0
Fax.: 414 777-14
Servicenr.: 414 777 22 (06.00 - 22.00 Uhr)
e-mail: zentrale@eranus-berlin.de
Die Fahrten sind kostenpflichtig 5 € pro Fahrt, solange keine Befreiung vorliegt.


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